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Volume No. 33 (218-235), 3. April 1880

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1880 (Public Domain)

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Ertheilung der Bauerlaubniß für in Aussicht genommenes Straßenterrain 
ohne Zweifel hervorgerufen fein würden. 
Die vielfachen Beschwerden des Herrn Beyerhaus bei der Ver 
sammlung und den höheren Instanzen konnten um so weniger Erfolg 
haben, als die Versammlung demnächst durch Beschluß vom 22. Juni 
1876 — Protokoll Nr. 21 — die Fluchtlinien für die verlängerte 
Alexandrinenstraße feststellte, mit welchen sich das Königliche Polizei-Prä 
sidium einverstanden erklärte. 
In Verbindung mit dieser Feststellung der Baufluchtlinien der 
Alexandrinenstraße war auch eine Abänderung der Baufluchtlinien des 
Waterloousers nothwendig geworden, die durch die Allerhöchsten OrtS ein 
geholte Genehmigung vom 28. November 1877 ihre Erledigung fand und 
nach welcher der beigefügte Situationsplan aufgestellt ist. 
Aus demselben ist ersichtlich, daß das Beyerhaus'sche Grundstück 
fast ganz in die künftige Straße fällt. 
Hiernach steht definitiv fest, daß das qu. Grundstück früher oder 
später erworben werden muß und daß Neubauten in keinem Fall auf 
dem Terrain aufgeführt werden dürfen. 
Herr Beyerhaus befindet sich daher, wie anerkannt werden muß, 
thatsächlich in sehr übler Lage. Seine Angabe, daß das Grundstück ihm 
für seinen Gewerbebetrieb von erheblichem Werthe ist, läßt sich nicht in 
Abrede stellen. 
Es liegt günstig in der Nähe zweier großer Stadttheile der inneren 
Stadt, der Luifenstadt und der Friedrichstadt, in einer bereits stark an 
gebauten Stadlgegend, hat außer der Front am Planufer eine Wasser- 
ftont, ist für einen Gewerbebetrieb von ausreichender Größe und es kann 
dem Grundstück, was für eine Bildhauerwerkstatt von besonderem Werthe 
ist, das Licht von Norden her nicht entzogen werden. Daß, wie Herr 
Bey er haus behauptet, die Herstellung und Veränderung mehrerer 
Baulichkeiten für seinen Gewerbebetrieb dringend erforderlich ist, wird 
richtig sein. Bauausführungen können aber bei der jetzigen Sachlage 
nicht mehr geduldet werden. 
Die Grundeigenthums-Deputation hat sich unter diesen Umständen, 
und da der Herr Beyerhaus zu einer Entschädigungsforderung be 
rechtigt erscheinen dürfte, veranlaßt gesehen, dem erneuerten Antrage desselben, 
ihm schon jetzt das für ihn fast unbrauchbar gewordene Grundstück ab 
zunehmen, damit er ein anderes erwerben könne, ernstlich näher zu treten 
und, wenn irgend möglich, zu entsprechen. 
Sie hat sich, nachdem sie schon früher das Grundstück durch eine 
Commission hat besichtigen lassen, mit dem Besitzer in Verbindung gesetzt 
und denselben vermocht, sein ursprünglich viel höheres Angebot auf 
129 000 jK., in Worten: Einhundertneunundzwanzigtausend Mark, zu 
ermäßigen, einen Preis, den dieselbe für angemessen hält. 
Dem Antrag auf Erwerbung des qu. Grundstücks für diesen Preis 
können wir uns nur anschließen. 
Es ist nicht zu verkennen, daß Herr Beyerhaus durch die vor 
schon fast 10 Jahren verweigerte Bauerlaubniß und die Entwickelung der 
Angelegenheit schwer geschädigt worden und daß das Grundstück für ihn 
jetzt fast unbrauchbar geworden ist. 
Wenn auch der Termin für den Bau der Alexandrinenstraßenbrücke 
zur Zeit noch nicht mit Bestimmtheit anzugeben ist, so kann der Brücken 
bau "doch offenbar nicht mehr allzu lange hinausgeschoben werden. In 
diesem Falle aber ist die Erwerbung des Beyerhaus'schen Grundstücks 
unvermeidlich. Auch unsere Bau-Deputation hält diesen Ankauf deshalb 
für wünschenswerth, zumal das Grundstück bis zur Straßenfteilegung 
sehr günstig als Depotplatz Verwendung finden kann. 
Es enthält nach der beiliegenden Taxe vom 1. November 1878 — 
913,66 qm oder 64^i Qu. - Ruthen. Der Miethsertrag und Feuerkassen 
werth ist unwesentlich, da die Grundfläche nicht rationell bebaut und aus 
genutzt ist, diese Werthe daher für den Erwerbspreis nicht maßgebend 
sein können. 
Indem wir noch bemerken, daß auf dem Grundstück außer dem Vor 
kaufsrecht für das St. Gertraudt-Hospital, welches dem Vernehmen nach 
jedenfalls nicht ausgeübt werden wird, für ebendaffelbe eine jährliche Erb 
pacht von 30 <M. und ein Laudemium von 2 Procent haften, welche zu 
übernehmen fein würden, beantragen wir, zu beschließen: 
Die Versammlung erkärt sich mit dem Ankauf des Beyer 
haus'schen Grundstücks Planufer la. (Band 4 Nr. 155 von 
der Hasenhaide und den Weinbergen) für den Preis von 
129 000 Ji., in Worten: Einhundcrtneunundzwanzigtaufend 
Mark, einverstanden. 
Die Kaufgelder würden, da eine kleine Parzelle Bauterrain bei der 
Straßenfteilegung verbleibt, verhältnißmäßig aus dem Fonds für Straßen 
erwerbungen resp. aus dem Grundstück-Erwerbungsfond zu entnehmen sein. 
Berlin, den 3. April 1880. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
228. Vorlage (J.-Nr. 1841. G. B.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend 
a) den Etat für die Wasserwerks- und Eanalt- 
fatiouSkaffe pro 1 April bis 1. Oktober 1880, 
b) den Etat für die Hauptkaffe der städtischen 
Werke pro I. Oktober 188« biS I. April 
1881. 
Bereits in unserer Vorlage vom 22. Juni 1878 — betreffend den 
Umbau und Neubau der Gebäude auf dem Sparkaffcngrundstück Kloster 
straße 68 — haben wir die Gründe dargelegt, welche es uns wünschenS- 
werth erscheinen lasten, in die aus dem genannten Grundstück vorhandenen 
Räume außer der Sparkasse und den Verwaltungen der Wasser- und der 
Canalisationswerkc auch noch die Bureaux und die Kaste der Verwaltung 
des städtischen Erleuchtungswesens zu verlegen, 
Die Stadtvcrordneten-Versammlung hat sich demnächst mittelst Be 
schlusses vom 26. September ejd. a. sowohl mit dieser Verlegung als auch 
damit einverstanden erklärt, daß behufs zweckmäßiger Unterbringung der 
Sparkasse und der Verwaltungen der Wasserwerke, der CanalisationSwerke 
und des Erleuchtungswesens auf dem Sparkassengrundstück die hierzu er 
forderlichen, von dem Stadtbaurath Blankenstein näher bezeichneten 
Um- und Neubauten ausgeführt werden. 
Die letzteren sind nunmehr soweit vorgeschritten, daß die Räumlich 
keiten noch im Laufe des kommenden Sommers und jedenfalls vor dem 
1. October d. I. werden in Benutzung genommen werden können. Gleich 
zeitig mit der Verlegung der Verwaltung des Erleuchtungswesens beabsich 
tigen wir nun auch die Vereinigung der Erleuchtungskasse mit derjenigen 
der Wasser- und CanalisationSwerke herbeizuführen. 
Bei der im Jahre 1876 stattgehabten Umgestaltung der Stadt-Haupt» 
kaffe sind bereits alle zum städtischen HauShaltSetat nicht gehörigen Fonds, 
z. B. die Stiftungen, die Sublevationskasse, die FenersocietätSkass« u. s. w., 
aus der Stadt-Hauptkasse ausgeschieden und der Haupt-StistungSkasse zur 
Verwaltung überwiesen worden. Die Stadt-Hauptkaffe hat in Folge dessen 
alle diejenigen Kassensachen zu erledigen, welche die städtische Verwaltung 
im engeren Sinne betreffen und sich an den StadthauShaltSetat anschließen, 
während der Haupt-StiftungSkassc alle Kassengeschäfte obliegen, welche auS 
der Verwaltung der Stiftungen, selbstständigen Institute, Legate u. s. w. 
und aus denjenigen Verwaltungen hervorgehen, die für besondere Anstalten 
und Zwecke, wie die Feuersocietät, das EinquartierungS- und Borfpauu- 
wesen u. s. w., bestehen. 
Wenn wir nun jetzt die Kaffen derjenigen Werke, welchen der Ma- 
gistrat den Charakter von industriellen Instituten beigelegt hat, nämlich 
der Canalisation, der Wasserwerke, de« ErlcuchtungSwesenS und demnächst 
auch der städtischen Schlachthäuser, zu einer gemeinsamen Kasse, welche 
den Namen „Hauptkaffe der städtischen Werke" führen soll, vereinigen, so 
wird hierdurch das städtische Kassenwesen einer weiteren Vereinfachung ent 
gegengeführt werden. 
Die beabsichtigte Vereinigung wird überdies voraussichtlich nicht nur 
eine Erfparniß an Beamtenkräftcn, sondern auch andere wesentliche Vor 
theile herbeiführen. 
Gegenwärtig werden bereits durch die Receptoren der Wasserwerke 
nicht allem die Kosten für consumirteS Wasser, sondern auch die Abgaben 
für die Canalisation eingezogen und ist hierdurch schon eine erhebliche Ver 
einfachung des Einziehungsgeschäftes erzielt worden. Nach erfolgter Ver 
einigung mit der Erleuchtungskasse wird unser Augenmerk ferner darauf 
gerichtet sein, dieser Vereinfachung eine weitere Ausdehnung dadurch zu 
geben, daß wir den betreffenden Receptoren auch noch die Einziehung der 
Kosten für entnommene« Gas aufzuerlegen gedenken. Auf diese Weise 
wird in Zukunft das Publikum — was schon wiederholt auch in der 
Stadtverordneten-Versammlung als wünschenswerth bezeichnet worden ist — 
nur mit den städtischen Steuererhebern, welche die Communal« rc. Steuern 
einsammeln und den städtischen Receptoren, welche die Beiträge für auS 
den städtischen Werken entnommenes GaS und Wasser, sowie die Canali« 
sationsabgabe einziehen, zu thun haben. 
Zur vollständigen Durchführung dieser Einrichtungen erschien eS unS 
zweckmäßig, schon jetzt selbstständige Etats aufzustellen, und zwar: 
a) für die Zeit vom 1. April bis 1. October d. I. für die bereits 
vereinigte Wasserwerks- und CanalisationSkasse, sowie für die 
damit verbundene Kaffe für die Schlachthäuser; 
b) für die Zeit vom 1. October d. I. bis 1. April 1881 für die 
drei unter der Bezeichnung „Hauptkasse der städtischen Werke" 
vereinigten Kassen. 
Die Hauptkasse der städtischen Werke, welche vom 1. October d. I. 
ab in dem Hause der Sparkasse eingerichtet werden soll, würde danach 
umfassen die Kassengeschäfte 
a) der städtischen Gasanstalten mit Einschluß der städtischen Petro 
leumerleuchtung, 
b) der städtischen Wasserwerke, 
e) der städtischen CanalisationSwerke mit Einschluß der Verwaltung 
der zur Verwendung als Rieselfelder erworbenen Landgüter, 
d) der städtischen, mit Viehwarkt verbundenen Schlachthäuser.
	        
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