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Ertheilung der Bauerlaubniß für in Aussicht genommenes Straßenterrain
ohne Zweifel hervorgerufen fein würden.
Die vielfachen Beschwerden des Herrn Beyerhaus bei der Ver
sammlung und den höheren Instanzen konnten um so weniger Erfolg
haben, als die Versammlung demnächst durch Beschluß vom 22. Juni
1876 — Protokoll Nr. 21 — die Fluchtlinien für die verlängerte
Alexandrinenstraße feststellte, mit welchen sich das Königliche Polizei-Prä
sidium einverstanden erklärte.
In Verbindung mit dieser Feststellung der Baufluchtlinien der
Alexandrinenstraße war auch eine Abänderung der Baufluchtlinien des
Waterloousers nothwendig geworden, die durch die Allerhöchsten OrtS ein
geholte Genehmigung vom 28. November 1877 ihre Erledigung fand und
nach welcher der beigefügte Situationsplan aufgestellt ist.
Aus demselben ist ersichtlich, daß das Beyerhaus'sche Grundstück
fast ganz in die künftige Straße fällt.
Hiernach steht definitiv fest, daß das qu. Grundstück früher oder
später erworben werden muß und daß Neubauten in keinem Fall auf
dem Terrain aufgeführt werden dürfen.
Herr Beyerhaus befindet sich daher, wie anerkannt werden muß,
thatsächlich in sehr übler Lage. Seine Angabe, daß das Grundstück ihm
für seinen Gewerbebetrieb von erheblichem Werthe ist, läßt sich nicht in
Abrede stellen.
Es liegt günstig in der Nähe zweier großer Stadttheile der inneren
Stadt, der Luifenstadt und der Friedrichstadt, in einer bereits stark an
gebauten Stadlgegend, hat außer der Front am Planufer eine Wasser-
ftont, ist für einen Gewerbebetrieb von ausreichender Größe und es kann
dem Grundstück, was für eine Bildhauerwerkstatt von besonderem Werthe
ist, das Licht von Norden her nicht entzogen werden. Daß, wie Herr
Bey er haus behauptet, die Herstellung und Veränderung mehrerer
Baulichkeiten für seinen Gewerbebetrieb dringend erforderlich ist, wird
richtig sein. Bauausführungen können aber bei der jetzigen Sachlage
nicht mehr geduldet werden.
Die Grundeigenthums-Deputation hat sich unter diesen Umständen,
und da der Herr Beyerhaus zu einer Entschädigungsforderung be
rechtigt erscheinen dürfte, veranlaßt gesehen, dem erneuerten Antrage desselben,
ihm schon jetzt das für ihn fast unbrauchbar gewordene Grundstück ab
zunehmen, damit er ein anderes erwerben könne, ernstlich näher zu treten
und, wenn irgend möglich, zu entsprechen.
Sie hat sich, nachdem sie schon früher das Grundstück durch eine
Commission hat besichtigen lassen, mit dem Besitzer in Verbindung gesetzt
und denselben vermocht, sein ursprünglich viel höheres Angebot auf
129 000 jK., in Worten: Einhundertneunundzwanzigtausend Mark, zu
ermäßigen, einen Preis, den dieselbe für angemessen hält.
Dem Antrag auf Erwerbung des qu. Grundstücks für diesen Preis
können wir uns nur anschließen.
Es ist nicht zu verkennen, daß Herr Beyerhaus durch die vor
schon fast 10 Jahren verweigerte Bauerlaubniß und die Entwickelung der
Angelegenheit schwer geschädigt worden und daß das Grundstück für ihn
jetzt fast unbrauchbar geworden ist.
Wenn auch der Termin für den Bau der Alexandrinenstraßenbrücke
zur Zeit noch nicht mit Bestimmtheit anzugeben ist, so kann der Brücken
bau "doch offenbar nicht mehr allzu lange hinausgeschoben werden. In
diesem Falle aber ist die Erwerbung des Beyerhaus'schen Grundstücks
unvermeidlich. Auch unsere Bau-Deputation hält diesen Ankauf deshalb
für wünschenswerth, zumal das Grundstück bis zur Straßenfteilegung
sehr günstig als Depotplatz Verwendung finden kann.
Es enthält nach der beiliegenden Taxe vom 1. November 1878 —
913,66 qm oder 64^i Qu. - Ruthen. Der Miethsertrag und Feuerkassen
werth ist unwesentlich, da die Grundfläche nicht rationell bebaut und aus
genutzt ist, diese Werthe daher für den Erwerbspreis nicht maßgebend
sein können.
Indem wir noch bemerken, daß auf dem Grundstück außer dem Vor
kaufsrecht für das St. Gertraudt-Hospital, welches dem Vernehmen nach
jedenfalls nicht ausgeübt werden wird, für ebendaffelbe eine jährliche Erb
pacht von 30 <M. und ein Laudemium von 2 Procent haften, welche zu
übernehmen fein würden, beantragen wir, zu beschließen:
Die Versammlung erkärt sich mit dem Ankauf des Beyer
haus'schen Grundstücks Planufer la. (Band 4 Nr. 155 von
der Hasenhaide und den Weinbergen) für den Preis von
129 000 Ji., in Worten: Einhundcrtneunundzwanzigtaufend
Mark, einverstanden.
Die Kaufgelder würden, da eine kleine Parzelle Bauterrain bei der
Straßenfteilegung verbleibt, verhältnißmäßig aus dem Fonds für Straßen
erwerbungen resp. aus dem Grundstück-Erwerbungsfond zu entnehmen sein.
Berlin, den 3. April 1880.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
228. Vorlage (J.-Nr. 1841. G. B.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend
a) den Etat für die Wasserwerks- und Eanalt-
fatiouSkaffe pro 1 April bis 1. Oktober 1880,
b) den Etat für die Hauptkaffe der städtischen
Werke pro I. Oktober 188« biS I. April
1881.
Bereits in unserer Vorlage vom 22. Juni 1878 — betreffend den
Umbau und Neubau der Gebäude auf dem Sparkaffcngrundstück Kloster
straße 68 — haben wir die Gründe dargelegt, welche es uns wünschenS-
werth erscheinen lasten, in die aus dem genannten Grundstück vorhandenen
Räume außer der Sparkasse und den Verwaltungen der Wasser- und der
Canalisationswerkc auch noch die Bureaux und die Kaste der Verwaltung
des städtischen Erleuchtungswesens zu verlegen,
Die Stadtvcrordneten-Versammlung hat sich demnächst mittelst Be
schlusses vom 26. September ejd. a. sowohl mit dieser Verlegung als auch
damit einverstanden erklärt, daß behufs zweckmäßiger Unterbringung der
Sparkasse und der Verwaltungen der Wasserwerke, der CanalisationSwerke
und des Erleuchtungswesens auf dem Sparkassengrundstück die hierzu er
forderlichen, von dem Stadtbaurath Blankenstein näher bezeichneten
Um- und Neubauten ausgeführt werden.
Die letzteren sind nunmehr soweit vorgeschritten, daß die Räumlich
keiten noch im Laufe des kommenden Sommers und jedenfalls vor dem
1. October d. I. werden in Benutzung genommen werden können. Gleich
zeitig mit der Verlegung der Verwaltung des Erleuchtungswesens beabsich
tigen wir nun auch die Vereinigung der Erleuchtungskasse mit derjenigen
der Wasser- und CanalisationSwerke herbeizuführen.
Bei der im Jahre 1876 stattgehabten Umgestaltung der Stadt-Haupt»
kaffe sind bereits alle zum städtischen HauShaltSetat nicht gehörigen Fonds,
z. B. die Stiftungen, die Sublevationskasse, die FenersocietätSkass« u. s. w.,
aus der Stadt-Hauptkasse ausgeschieden und der Haupt-StistungSkasse zur
Verwaltung überwiesen worden. Die Stadt-Hauptkaffe hat in Folge dessen
alle diejenigen Kassensachen zu erledigen, welche die städtische Verwaltung
im engeren Sinne betreffen und sich an den StadthauShaltSetat anschließen,
während der Haupt-StiftungSkassc alle Kassengeschäfte obliegen, welche auS
der Verwaltung der Stiftungen, selbstständigen Institute, Legate u. s. w.
und aus denjenigen Verwaltungen hervorgehen, die für besondere Anstalten
und Zwecke, wie die Feuersocietät, das EinquartierungS- und Borfpauu-
wesen u. s. w., bestehen.
Wenn wir nun jetzt die Kaffen derjenigen Werke, welchen der Ma-
gistrat den Charakter von industriellen Instituten beigelegt hat, nämlich
der Canalisation, der Wasserwerke, de« ErlcuchtungSwesenS und demnächst
auch der städtischen Schlachthäuser, zu einer gemeinsamen Kasse, welche
den Namen „Hauptkaffe der städtischen Werke" führen soll, vereinigen, so
wird hierdurch das städtische Kassenwesen einer weiteren Vereinfachung ent
gegengeführt werden.
Die beabsichtigte Vereinigung wird überdies voraussichtlich nicht nur
eine Erfparniß an Beamtenkräftcn, sondern auch andere wesentliche Vor
theile herbeiführen.
Gegenwärtig werden bereits durch die Receptoren der Wasserwerke
nicht allem die Kosten für consumirteS Wasser, sondern auch die Abgaben
für die Canalisation eingezogen und ist hierdurch schon eine erhebliche Ver
einfachung des Einziehungsgeschäftes erzielt worden. Nach erfolgter Ver
einigung mit der Erleuchtungskasse wird unser Augenmerk ferner darauf
gerichtet sein, dieser Vereinfachung eine weitere Ausdehnung dadurch zu
geben, daß wir den betreffenden Receptoren auch noch die Einziehung der
Kosten für entnommene« Gas aufzuerlegen gedenken. Auf diese Weise
wird in Zukunft das Publikum — was schon wiederholt auch in der
Stadtverordneten-Versammlung als wünschenswerth bezeichnet worden ist —
nur mit den städtischen Steuererhebern, welche die Communal« rc. Steuern
einsammeln und den städtischen Receptoren, welche die Beiträge für auS
den städtischen Werken entnommenes GaS und Wasser, sowie die Canali«
sationsabgabe einziehen, zu thun haben.
Zur vollständigen Durchführung dieser Einrichtungen erschien eS unS
zweckmäßig, schon jetzt selbstständige Etats aufzustellen, und zwar:
a) für die Zeit vom 1. April bis 1. October d. I. für die bereits
vereinigte Wasserwerks- und CanalisationSkasse, sowie für die
damit verbundene Kaffe für die Schlachthäuser;
b) für die Zeit vom 1. October d. I. bis 1. April 1881 für die
drei unter der Bezeichnung „Hauptkasse der städtischen Werke"
vereinigten Kassen.
Die Hauptkasse der städtischen Werke, welche vom 1. October d. I.
ab in dem Hause der Sparkasse eingerichtet werden soll, würde danach
umfassen die Kassengeschäfte
a) der städtischen Gasanstalten mit Einschluß der städtischen Petro
leumerleuchtung,
b) der städtischen Wasserwerke,
e) der städtischen CanalisationSwerke mit Einschluß der Verwaltung
der zur Verwendung als Rieselfelder erworbenen Landgüter,
d) der städtischen, mit Viehwarkt verbundenen Schlachthäuser.