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den Magistrat zu ersuchen, für eine zweckmäßige Verbindung
zwischen der Potsdamer und Halleschen Vorstadt im Zuge der
Blüchcrstraße Sorge zu tragen,
handelte es sich noch darum, ob das Grundstück sofort angekauft oder die
Beschlußfassung hierüber vorläufig noch ausgesetzt werden sollte. Der
Antrag auf sofortigen Ankauf blieb in der Minorität; der Ausschuß
empfiehlt daher der Stadtverordneten-Versammlung:
die Veschlußfasiung über die Magistratsvorlage (Ankauf der
Grundstücke Möckernstr. 87—91) so lange auszusetzen, bi» die
hier in Betracht kommenden Abänderungen der Abtheilung HL
des Bebauungsplanes definitiv festgesetzt sind.
Zum Berichterstatter wurde Herr Stadtverordneter Borchardt
ernannt.
gez. Teichert. Borchardt. Friederici.
178. Vorlage (J.-Nr. 701. Grd. Dep.) — zur Befchlnff-
faffuag —, betreffend die Derläugeruug der
durch BefchlaH vom ». April 1879 ertheilten
Ermächtigung zum Verkauf von Parzellen de-
Steiudepotplatzes am Planufer.
Durch Beschluß vom 9. April 1879 — Prot. Nr. 10 — hatte die
Versammlung auf unseren Antrag sich damit einverstanden erklärt, daß
während des Etatsjahres 1879, also bis zum 31. März 1880, die Bau
stellen des städtischen Steindcpotplatzes zwischen der Bärwald-, Urban-,
Tempelherrenstraße und Planufer unter den üblichen Bedingungen ver«
kaust werden, wenn für Eckparzellen mindestens 1 200 t/fi. pro Quadrat-
ruthe — 84,60 c4t. pro Quadratmeter, für die anderen Baustellen min
destens 1000 JC. pro Ouadratruthe — 70,50 c/ft. pro Quadratmeter
gezahlt werden.
In Gemäßheit dieses Beschlusses sind die Eckparzellr am Planuscr
und der Bärwaldstraße, die Eckparzelle an der Tempelherren- und Urban
straße nebst 2 daran stoßenden Baustellen an der Urbanstraße und 2 Bau
stellen in der Tempelherrenstraße nächst dem Planufer verkauft, wobei der
Beschluß vom 26. Februar d. I. — Prot. Nr. 12 — in Betreff des
Borgartenterrains bei dem Verkauf der Eckparzelle der Urbanstraße be-
rücksichtig t ist.
Da die Minimalsätze von 1 200 Ji. resp. I 000 Ji. auch jetzt noch
angemessen erscheinen und Aussicht vorhanden ist, im Lause dieses Jahre«
mit der Veräußerung fortfahren zu können, so beantragen wir im Ein-
verständniß mit der GrundcigenthumS-Deputation, zu beschließen:
Die Versammlung prolongirt unter Aufrechterhaltung de«
Beschlusses vom 26. Februar 1880 — Prot. Nr. 12 — die
unterm 9. April 1879 - Prot. Nr. 10 — ertheilte Ermäch
tigung zum Verkauf der Baustellen des SteindepotplatzeS am
Planufer bis zum 31. März 1881.
Berlin, den 8. März 1880.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
179. Vorlage (Z.-Nr. 863. C. B.) — zur Kenntniffnahwe
—, betreffend die am 22. März er. stattfindend«
Grundsteinlegung zu der Alter-Derforgungsanstalt
der Kaiser Wilhelm- und Augusta-Stiftung.
Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung sich mittelst des Be
schlusses vom 4. März cr. damit einverstanden erklärt hat, daß die Alter-
Versorgungsanstalt der Kaiser Wilhelm- und Augusta-Stiftung auf dem
zwischen der Exercier-, Reinickendorfer- und Schulstraße belegenen Ge
meindeland- erbaut werde, und auch das vom Magistrat vorgelegte Statut
für diese Anstalt genehmigt hat, haben wir nach Maßgabe der von der
bezüglichen Subcommission gemachten Vorschläge beschlossen, die Grund-
steinlegung zu dem ersten Anstaltsgebäude am 22. März, dem Geburt«,
tage Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Mittag« 12 Uhr, in ein
facher Weise stattfinden zu lassen und zur Theilnahme an diesem Acte
nur die Mitglieder der städtischen Behörden und die den Stadttheilen
Wedding und Gesundbrunnen angehörenden unbesoldeten Communal-
beamten einzuladen.
Indem wir bemerken, daß die Mitglieder des Magistrat« sämmtlich
erscheinen werden, ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung wir er-
ebenst, sich ebenfalls in corpore und in Amtstracht an der Feier zu
etheiligen und sich zu diesem Zwecke in der Aula der neben dem Bau
platze belegenen 77. Gemeindeschule versammeln zu wollen.
Berlin, den 16. März 1880.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
189. Vorlage (Z.-Nr. 897. G. S.) an die Stadtver-
ordneten-Derfammlung «egen Ueberlaffung zweier,
im alten Waifenhaufe, Stralanerstraste 48, be
legenen Räume, nebst freier Heizung und Er
leuchtung au de« Vorstand der Berliner Barbier-
Innung zu Schulzwecken.
Der Vorstand der Berliner Barbier-Innung hat unterm 3. Decem
ber v. I. bei uns die unentgeltliche Ueberlaffung eines heizbaren, mit
Gasleitung versehenen Local« für ihre Fachschule beantragt. In der
selben wird unterrichtet im Frisiren, in Anfertigung von Haararbeiten
und der niederen Chirurgie.
Wir sind geneigt, dem Borstande zwei zur Zeit nicht benutzte Räume
im alten Waisenhause in der Stralauerstraße widerruflich zu übcrlasien,
sowie die Benutzung des Gase« und freie Heizung, wie die« für andere
Fachschulen in städtischen Schulgebäuden geschieht, zu gewähren.
Wir beantragen daher ergebenst, die Statverordncten-Versammlung
wolle beschließen:
Die Versammlung genehmigt die unentgeltliche Ueberlaffung
zweier, im alten Waisenhause Stralauerstraße 58 belegenen
Räume, nebst freier Heizung und Erleuchtung an den Vorstand
der Berliner Barbier-Innung zu Schulzwecken.
Berlin, den 11. März 1880.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
ge,, von Forckenbeck.
181. Vorlage (Z.-Nr. 252. F. B.> — zur Kenntnistnahme
—, betreffend den Erlast einer Instruction, durch
welche diejenigen Kategorien von Fällen festgestellt
werden, in welche« allein Zahlungen auf das Dor-
fchustconto der Stadt-Hauptkaffe augewiefe»
werden können.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat uns durch den Beschluß
vom 6. März v. I. ersucht, ihr allvierteljährlich eine Abschrift de« Vor
schußcontos der Stadt-Hauptkaffe vorzulegen und mit ihr eine Instruktion
zu vereinbaren, durch welche diejenigen Kategorien von Fällen festgestellt
werden, in welchen allein Zahlungen auf das Vorschußconto der Stadt-
Hauptkasse geleistet werden dürfen.
Nachdem wir den Gegenstand nach allen Richtungen einer eingehenden
Erwägung unterzogen, die erforderlichen Zusammenstellungen in Betreff
der häufiger vorkommenden Vorschußzahlungen veranlaßt und demnächst,
behufs einer Vorberathung, den Gegenstand einer Subcommission au«
unserer Mitte überwiesen haben, sind wir zu der Ueberzeugung gekommen,
daß es sich allerdings empfehle, die schon früher beabsichtigte Regelung
des Vorschußwesens durch eine Instruction eintreten zu lassen.
Dieselbe muß nicht allein Bestimmungen darüber enthalten, in welchen
Fällen überhaupt Vorschußzahlungen zulässig erscheinen, sondern auch fest
setzen, inwiefern die einzelnen Verwaltungs-Deputationen Anweisungen zu
Vorschußzahlungen ertheilen können, in wie fern der Erlaß dieser An
weisungen uns selbst vorzubehalten, in welcher Weise die Erstattung der
Vorschüsse zu controliren und zu erwirken ist, innerhalb welcher Frist iu
gewissen Fällen die Vorschüsse erstattet werden müssen, was seitens der
Kaffe zu geschehen hat, wenn die Erstattung geleisteter Vorschüsse sich ver
zögert und dergl. mehr.
Wir haben deshalb eine solche Instruction entworfen und werde»
dieselbe den betreffenden Verwaltungen und Kassen zur Nachachtung zu
gehen lassen.
Eine Vereinbarung mit der Stadtverordneten-Versammlung darüber,
in welchen Fälle» überhaupt Vorschußzahlungen statthaft sind, halten wir
dagegen nicht für möglich und zulässig; nicht für möglich, weil, je aus-