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Volume No. 20 (96-111), 21. Februar 1880

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1880 (Public Domain)

einschließlich der zu verwendenden Steine auf 38 000 JC. be 
laufen. 
Bezüglich der Entwässerung der Vichhofsanlage haben wir der Stadt- 
verordneten-Versammlung in unserem Antrage vom 21. Mai 1879 mit 
getheilt, daß nur das Viehhofslerrain selbst an das Radialsystem V. der 
Canalisation angeschloffen werden könne. In Folge dessen wurden von 
Wohlderselben durch Beschluß vom 29. Mai 1879 (Prot. Nr. 22) auch 
nur die Kosten für die Entwässerung des Vichhoses mit 177 000 Ji. be 
willigt, von denen 21 700 JC. auf die Rohranlagen auf dem Viehhofs 
terrain und 155 300 JC. auf die Entwässerungsanlagen außerhalb des 
Viehhofgrundstücks entfielen. 
Nachträglich hat sich jedoch herausgestellt, daß auch noch die definitiv 
zu regulirenden Straßen Nr. 50, 57 und 68 an das Radialsystcm V. 
angeschlossen werden können. 
Bon dem Herrn Baurath Ho brecht ist deshalb ein neuer Kosten 
anschlag aufgestellt worden, nach welchem sich die Gefammtkostcn der Ent 
wässerungsanlage auf 323 000 JC. 
berechnen. Hiervon entfallen, wie bereits oben angegeben, 
auf die Kosten der Rohranlagen auf dem Viehhofterrain . 21 700 - 
fo daß die Kosten für die Canalisation der Straßen Nr. 50, 
57 und 68 . .... 301 300 ^ 
betragen. Da hierauf indessen durch den Beschluß vom 
29. Mai 1879 schon 155 300 » 
bewilligt sind, so bleiben nur noch 146 O00 JC. 
zu decken. 
Die Kosten, welche durch die Freilegung, Regulirung »nd Pflasterung 
der Zufahrtsstaßen zu dem Biehhofe entstehen werden, sind recht be 
trächtliche Dieselben würden, wenn sie noch auf den Stadthaushalt- 
Etat pro 1. April 1880/81 gen mme» werden sollten, denselben erheblich 
belasten und eine nicht unbeträchtliche Erhöhung des Proccntsatzes der zu 
erhebenden Gemeinde-Einkommensteuer verursachen. 
Eine derartige Verrechnung der Kosten halten wir indessen auch nicht 
für gerechtfertigt. Die Herstellung der qu. Straßen erfolgt lediglich im 
Interesse der Viehhofs- und SchlachthauS-Anlagc und es würde kaum in 
der nächsten Zeit der Vorschlag gemacht werden, die vorerwähnten Straßen 
zu reguliren und zu pflastern, wenn nicht die Benutzung des Viehhofes 
und der Schlachthäuser von der Fahrbarkeit derselben abhinge. Es ist 
deshalb auch richtig, wenn die Kosten, welche durch die provisorische und 
definitive Regulirung der qu. Straßen erwachsen, auf die Bau- und 
Herstellungskosten der Viehhofsanlage verrechnet und demzufolge aus dem 
Theile der Stadtanlcihe von 1878, welcher für diese Anlage bestimmt ist, 
entnommen iverden. 
Wir hoffen um so mehr, daß die Stadtverorducten-Versammlung 
unseren Ausführungen beitrcten wird, als schon durch den oben erwähnten 
Beschluß vom 29. Mai 1879 festgestellt worden ist, daß die Kosten, 
welche durch die Herstellung der Canalisationsanlagen außerhalb des 
Viehhofsterrains entstehen, aus der zum Bau des Viehhofs bestimmten 
Anleihe entnommen werden sollen. Allerdings hat es sich dabei wesent 
lich um die Entwässerung des Viehhofs gehandelt, allein mit demselben 
Rechte, mit welchem die Canalisationsanlagen außerhalb des Viehhofs 
grundstücks als zum Viehhofe gehörig und im Interesse desselben her 
gestellt angesehen worden sind, können auch die Zufahrtsstraßen als zum 
Viehhofe gehörig angesehen werden. 
In dem vorerwähnten Beschlusse der Stadtverordneten-Ver- 
sammlung ist vorbehalten worden, daß die Kosten der Canali 
sationsanlagen, soweit die letzteren sich nicht auf dem Viehhofslerrain 
selbst befinden, dem Conto für die Viehhofsanlagen erstattet werden 
sollen, sobald in dem ganzen Außen-Radialsystem, in welchem der 
Viehhof liegt, der Bau der Canalisation ausgeführt wird. Dieser 
Beschluß ist unseres Erachtens auch auf die oben erwähnten 146 MO JC 
Mehrkosten, welche durch die Canalisation der Stiaßcn Nr. 50, 57 
und 68 enistehen werden, anzuwenden, da ohne Zweifel die Aufwendung 
dieses Betrages ebenfalls dereinst dem qu. Außen-Radialsystem zu Gute 
kommen und die Baukosten der Canalisation vermindern wird. 
Ebenso müssen dem Viehhofsunternehmen diejenigen Beträge zufließen, 
welche auf Grund deS Hierselbst geltenden Ortsstatutü vom 7./19. März 
1877 von den Adjacenten der zu regulirenden Straßen bei der Bebauung 
ihrer Grundstücke als Beiträge zu den Kosten der Regulirung, Pflasterung 
und Entwässerung der Straßen erstattet werden müssen. Eines Nachweises, 
daß so verfahren werden muß, wird es ebensowenig bedürfen als der Be 
gründung unserer Ansicht, daß die eingehenden Beträge zur extraordinären 
Tilgung der für den Bau des Bichhofs bestimmten Anleihe zu verwen 
den sind. 
Die Stadtverordneten-Vcrfammlung ersuchen wir deshalb, beschließen 
zu wollen: 
Die Stadtverordneten-Vcrfammlung erklärt sich damit einvcrstan- 
den, daß: 
a) die zur Freilegung der Straßen Nr. 45, 47, 50 und 57, Ab 
theilung XIII. Sect. 2 de3 Bebauungsplanes, erforderlichen 
Grundstücksparzellen nöthigen Falls im Wege der zwangSwessen 
Einigung erworben, 
d) die Straßen Nr. 50 von der Frankfurter Allee bis zur Berliner 
Verbindungsbahn, Nr. 57 von der Straße Nr. 50 bis zur Ver 
bindungsbahn und Nr. 68 von der Straße 50 bis zur Straße 
Nr. 57 definitiv regulirt und canalistrt, 
v) die Augsburgerstraße von der Straße Nr. 57 bis zum Vieh« 
Hofsterrain und die Straße Nr. 61, Abtheilung XIII. 2 des 
Bebauungsplanes, von der Frankfurter Allee bis zur Straße 
Nr. 57 aber nur provisorisch gepflastert, sowie daß 
ä) die Kosten 
ad a. sür die Erwerbung des StraßenterrainS, 
ad b. für die definitive Pflasterung und Canalisirung der 
Straßen Nr. 50, 57 und 68 mit resp. 780 0M JC 
und 146 000 Ji, 
ad c. für die provisorische Pflasterung der Augsburgerstraße 
und der Straße Nr. 61 mit 38 0M JC 
aus der zum Bau der ViehhofSanlage bestimmten Anleihe ent 
nommen, dagegen aber 
v) dem ViehhofSunteruehmen die ab b. erwähnten CaualisationS- 
kosten, sobald die Ausführung der Canalisation in dem qu. Außen« 
gebiete erfolgt, aus der CanalisationSanleihe, sowie die Beträge, 
welche von den Adjacenten der Straßen Nr. 50, 57 und 68 
bei der Bebauung ihrer Grundstücke als Beiträge für die Straßen 
regulirung zu zahlen sind, erstattet, und 
f) die ad e. erwähnten Beträge zur extraordinairen Tilgung der 
für den Bau der ViehhofSanlage bestimmten Anleihe verwendet 
werden. 
Die von dem Herrn Baurath Ho brecht aufgestellten Kostenanschläge 
werden in der Anlage beigefügt. 
Berlin, den 19. Februar 1880. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt« und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
107. Vorlag-(J.-Nr. 108./79. St. R. A.) - zur Beschluß- 
faffung —, betreffend die Dechargirung der Rech 
nung Specialverwaltung Nr. L pro 1878/70. 
Der Stadtverordneten«Versammlung übersenden wir die anliegende 
Rechnung der Specialverwaltung N-. 4 der Stadt-Hauptkaffe, die Mielhs« und 
HauSsteuer betreffend, für das Jahr 1. April 1878/79, nebst 4 Bol. Be 
läge, daS RevisionSprotokoll, die Abnahmeverhandlung sowie die gleich, 
namige Rechnung deS Vorjahres zur Prüfung und event. Ertheilung der 
Decharge. 
Berlin, den 12. Februar 1880. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
108. Vorlage (J.-Nr. 109./79. St. R. A.) — zur Beschluß- 
faffung —, betreffend Dechargirung der Rech 
nung Specialverwaltung Nr. 3 pro 1. April 
1878/70. 
Der Stadtverordneten-Verfammlung übersenden wir die beiliegende 
Rechnung der Specialverwaltung Nr. 5 der Stadt-Hauptkaffe, betreffend 
die Hundesteuer, pro 1. April 1878/79 nebst 1 Bol. Beläge, das Re 
visionsprotokoll, die Abnahmeverhandlung, sowie die gleichnamige Rechnung 
de« Vorjahres zur Prüfung und event. Ertheilung der Decharge. 
Berlin, den 14. Februar 1880. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
100. Vorlage (J.-Nr. 29S./78. St. R. A.) — zur Beschluß- 
faffung —, betreffend Dechargirung der Rech 
nung der Specialverwaltung Nr. L0 der Stadt 
Hauptkaffe — Bauverwaltung — pro 1877 und 
erstes Vierteljahr 1878. 
Der Stabtverordneten-Bersammlung übersenden wir die beiliegende 
Rechnung der Specialverwaltung Nr. 40 der Stadt-Hauptkasse, betreffend 
die Bauverwaltung, pro 1877 und erstes Vierteljahr 1878 in 4 Bänden, 
enthaltend Baud I. Einnahme und Ausgabe beim Hochbau, Band II.
	        
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