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Volume No. 20 (96-111), 21. Februar 1880

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1880 (Public Domain)

Nach Absetzung der 148 Flammen Titel 1. Pos. 1 a. muß es heißen 
statt 12 148 Flammen 12 000 Flammen, statt 8 705 560,5 cbm 
8 599 500 cbm, statt zusammen 8 866 669,5 cbm oder rot. 8 866 674 
cbw 8 760 609 cbm, resp. 8 760 609 ebrn und statt 1 182 223 JC. 
20 4 1 168 081,20 c4L 
Da die übrigen Positionen des Titel I. unverändert geblieben sind, 
so wird, um die Differenz, welche in der Einnahme gegen den Etats 
entwurf durch Streichung der 148 Flammen entstanden ist, auszugleichen, 
vorgeschlagen, die Position 3 — Absatz an Private — a. nach Gas 
zählern — entsprechend zu erhöhen. 
Es müßte sonst der ganze Etat umgerechnet werden, was sehr müh 
sam und außerordentlich zeitraubend sein würde, weil die Einzelansätze auf 
Fractionsberechnungen beruhen und eine Reduction nach Procenten nicht 
zulässig erscheint. 
Der Titel I. schließt dann ab, wenn in Position 3 a. angesetzt wer 
den 49 320 000 «tun mit 7 891 200 JC, mit 58 843 365 cbm Gas 
abgabe und 9 171 482 JC. Einnahme, d. i. mehr 2 818 JC 
Im Titel II. — Für die bei der Gasproduction gewonnenen Neben- 
producte und andere Nebeneinnahmen — ist seitens des Ausschusses kein 
Abänderungsantrag gestellt worden. 
Die Position 3 — Für 18 500 t (ä 1 000 kg) Ammoniakwasser 
k 4 jfC. = 74 000 c4C. — ändert sich aber nach der Magistratsvorlage vom 
8. Januar d I. (Drucksachen Nr. 17). 
Nach dem gegenwärtig auf die Zeit vom 1. Juli 1880 bis dahin 
1890 abgeschlossenen Vertrage über dieses aus den 3 Anstalten am 
Stralauer Platz, Gitschiner- und Müllerstraße gewonnene Wasser ist der 
Preis auf 1,45 JC. pro 100 kg, mithin pro Tonne auf 14,50 JC. fest 
gesetzt und ist demzufolge aus das Betriebsjahr pro 1. April 1880/81 
für die bezeichneten 18 500 t Ammoniakwasser an Einnahme zu gewärtigen: 
pro 1. April bis 1. Juli 1880: 
für 2 775 t (15 pCt. non 18 500 t) ä 4 JC. . . . 11 100,00 JC. 
pro 1. Juli 1880 bis 1. April 1881: 
- 15 725 t ä 14,50 c4L 228 012,50 - 
für 18 500 t zusammen 239 112,5Qc/£ 
Unter Hinzurechnung der in dem Etat unter Titel 11. 
Position 3 ferner nach angesetzten Einnahmen, welche durch 
diesen Vertrag unverändert bleiben, und zwar: 
für 1 500 t a 5 Ji. 7 500 JC 
- 4 500 t ä 10 JC. 45 000 - 52 500,00 
erhöht sich die Position 3 auf 291 612,50 JC. 
Im Etat sind berechnet 126 500,pp 
und steht somit eine Steigerung gegen den Etatsansatz um 165 112,50 JC. 
oder rund 165 112 JC. in sicherer Aussicht. 
Nach dem Antrage des Magistrats ist deshalb hier in der Einnahme 
die Position 3 des Titels II. von 126 500 JC auf 291 612 JC., also um 
165 112 JC. zu erhöhen. 
Der Titel II. schließt sonach ab mit 3 500 946,88 JC. 
Die Titel III., IV. und V. bleiben unverändert. 
Abtheilung ö. — Einzahlungen aus der Stadthauptkasse auf für 
dieselbe aus der Erleuchtungskasse geleistete Vorschüsse — bleibt ebenfalls 
unverändert. 
In der Recapitulation muß es in der Abtheilung A. im Titel I. 
statt 9168 664 JC. — 9 171 482 JC. und in Titel II. statt 3335834.88-^ 
- 3 500 946,88 c4C. heißen nach den obigen Abänderungen, so daß Abthei 
lung A. abschließt in Summa mit 12 939 908,68 JC. Abtheilung B. ist 
unverändert geblieben, und die Summa aller Einnahmen beziffert sich daher 
auf 13 025 230 JC. 
Ausgabe. 
Abtheilung A. Zur eigenen Verwaltung der Gasanstalten. 
Titel I. An Bereitungskosten. 
1. Für Material zur Feuerung und zur Fabrikation: 
a) zur Feuerung re. unverändert; 
b) zur Fabrikation: für 231000 t Gaskohlen a 19 JC. — 
4 389 000 JC. 
Nach Mittheilung des Herrn Magistratscommissars ist der Preis für 
einen Theil der Kohlen um 30000 JC. ermäßigt worden. Es sind des 
halb 30 000 JC. von den ausgeworfenen 4 389 000 JC. abzusetzen, so 
daß nur 4 359 000 JC. stehen bleiben. Der Einzelpreis (ä 19 JC) vor 
der Linie ist zu streichen. 
Position c. bleibt unverändert, und Titel I. Position 1 schließt des 
halb ab in Summa mit 5 026 490 JC 
Bei Titel I. Position 1 b. wurde zur Sprache gebracht, daß nach den 
Erläuterungen Nr. 6 die Gasausbeute ans einer Tonne vergaster Kohlen 
pro 1880/81 durchschnittlich nur auf 278 cbm angenommen worden sei, 
obwohl im Jahre 1879/80 die Ausbeute 283,2 cbm betragen habe. Man 
war der Meinung, daß der Satz von 283,2 cbm beibehalten werden 
dürfe, da man mit dem Neubau von Generatoröfen doch fortfahren und 
auch fernerhin eine gute und ziemlich gleichmäßige Qualität der gelieferten 
Kohlen bekommen werde. 
Seitens des Herrn Magistratscommissarius wurde hierzu bemerkt, 
daß die letztere Voraussetzung doch leicht nicht zutreffen könnte, weil die 
Kohlenflötze sehr verschieden seien und in den Gruben bei größerer Nach- 
frage nicht immer so sorgsam, wie im Jahre 1879/80, wo auch daS 
Kohlengeschäft ruhiger gegangen sei, gearbeitet werde. Es sei kaum zu 
erwarten, daß ein bleich günstiges Resultat dauernd werde erzielt werden 
können, und es sei deshalb richtig, daß der frühere Etatsansatz von 
278 cbm pro Tonne vergaster Kohlen auch in dem vorliegenden Etat 
beibehalten worden sei. 
Im Ausschüsse konnte man sich aber noch nicht von der Richtigkeit 
dieser Anschauung überzeugen und es wurde deshalb beschlossen, den Ma 
gistrat um Abordnung des Herrn Verwaltungsdireetors Cuno in die 
nächste Ausschußsitzung zu ersuchen, damit dieser noch weitere Aufschlüffe 
geben könne. 
Die übrigen Positionen des Titel I. sind unverändert geblieben; 
ebenso die Titel II. bis VII. 
Zu Titel VII. wurde zwar von einer Seite beantragt, die Amor- 
tisation und Verzinsung der Anleihen aus dem im Titel VIII. berechneten 
Erneuerungsfonds zu entnehmen; dieser Antrag wurde indessen mit Rück 
sicht darauf, daß es doch besser ist, die Speeifieation beizubehalten, als 
die Ausgaben für Amortisation und Verzinsung mit der Ausgabe an den 
Erneuerungsfonds zusammen zu ziehen, abgelehnt. 
Bei Position 1 c. wurde zur Sprache gebracht, daß die Gaswerke 
15 000 000 JC. von der 4^/2 procentigen Obligationsschuld de 1875 
amortisiren müsse, obgleich davon zu ihrer Erweiterung nur ungefähr die 
Hälfte verausgabt worden sei. Der Herr MagistratScommiffar bemerkte 
hierzu, daß der Rest dieser Anleihe mit Genehmigung der Stadtver- 
ordneten-Versammlung zum Bau der Canalisation verausgabt und dafür 
ein gleicher Betrag aus der 4^/2 procentigen Anleihe de 1878 in be 
stimmten Stücken reservirt werde. Man habe so operirt, um zu verhüten, 
daß bei der Berloosung nicht schon die noch gar nicht veräußerten Obli 
gationen gezogen werden können. 
Die Anleihe de 1875 werde zwar mit 2 vCt. und die pro 1878 
nur mit I pCt. amortisirt, dies komine aber nicht weiter in Betracht, weil 
der Magistrat die Amortisationsraten aus der Stadt-Hauptkaffe zahlen 
lassen müsse, und die Gaswerke zur Tragung der 2 procentigen Amortisation 
verpflichtet seien. Hätte man die Anleihe de 1875 noch im Depot, so 
würden die Gaswerke die Amortisationsraten ebenfalls zu zahlen haben, 
und da den Gaswerken dadurch, daß ein Theil der Anleihe de 1875 zu 
Canalisationszwecken verausgabt und den Gaswerken dafür ein gleicher 
Betrag aus der Anleihe de 1878 reservirt werde, keinerlei Nachtheil er 
wachsen könne, möge man die Sache aus sich beruhen lassen. 
Bei Titel VIII. — Etatsüberschuß — wurde die Vertagung der 
Berathung beantragt und angenommen. 
Die nächste Sitzung soll am Dienstag den 17. d. Mts., Nach 
mittags 5 Uhr, stattfinden. 
a. u. 8. 
Vollgold. 
Zu Nr. 9«. 
II. 
Verhandelt Berlin, den 17. Februar 1880. 
Anwesend: 
Stadtverordneten-Vorsteher-Stellvertreter Vollgold, Vorsitzender, 
Stadtv. Dr. Kürten, Vorsitzender-Stellvertreter. 
- Bertheim, 
- Kochhann, 
- Jacobs, 
- Mamroth, 
- Misch, 
- Reichnow, 
- Salge, 
- Lissauer, 
- Solf. 
- Paulsen, 
- Limprecht, 
- Scheiding. 
Nicht'anwesend: 
Herr Stadtv. Loewe, entschuldigt. 
Auf Wunsch des Ausschusses und auf Veranlassung des Magistrats 
war der Herr Verwaltungsdirector Cuno zugegen. 
Als MagistratScommiffar fungirte Herr Kämmerer und Stadtrath 
Runge. „ 
Nach Verlesung des Sitzungsprotokolls vom 10. d. M., gegen das 
keinerlei Erinnerungen gemacht wurden, setzte der Ausschuß die Berathung 
des Etats für die städtischen Gasanstalten fort. 
Der in der vorigen Sitzung in der Einnahme-Abtheilung A. Titel 1. 
Position 1 a. beschlossene Abstrich von 148 öffentlichen Flammen zur 
Straßenbeleuchtung erscheint nach den heutigen Mittheilungen des Herrn 
Directors Cuno gerechtfertigt; auch steht dem nichts entgegen, daß die 
durch diese Absetzung entstehende Differenz ohne weitere Aenderung de 
Etats bei Position 3 — Absatz an Private nach Gaszählern — dura> 
entsprechende Erhöhung, wie der Ausschuß dies in dem Protokolle vom 
10. d. M. vorschlägt, ausgeglichen wird.
	        
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