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Volume No. 18 (85-93), 14. Februar 1880

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1880 (Public Domain)

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HI. Der Bestand der Petroleum-Laternen betrug ult. September 1879 
763 Stück. 
dazu traten: 
am 3. October 1879 Tegelerstraße 8 Stück, 
- 17. December - W-rslstraße. 2 - 
- 20. - » Görlitzer Ufer 8 » 
zusammen 18 Stück, 
davon gingen ab: 
am 6. November 1879 Großbeeren. 
straße 5 Stück, 
am 6. November 1879 
Kreazbeigstraße . ■ 1 . 
6 - 
bleiben Zugang 12 - 
Mithin Bestand ult. December 1879 an Pc- 
troleum-Laternen im Ganzen.... 775 Stück. 
Gas Production pro Quartal October/December 1879 
22 267 000 cbm, 
deSgl. pro Quartal October- 
December 1878 22 266 900 - 
mehr producirt pro Quartal Ociober/Decem- 
der 1879 gegen dasselbe Quartal 1878 100 cbm. 
Berlin, den 28. Januar 1880. 
Der VcrwaltungS-Director der städtischen Erleuchtungs-Angelegenheiten. 
gez. Cuno. 
89. Vorlage (I.-Nr. 183. Grd. Dep.) — zur Beschlußfas 
sung —, betreffend die Erwerbung einer Fläche 
von 2 988 gm — 147,zQu. Ruthen von dem Acker 
bürger Meißner für die Summe von9999 Mark. 
Mittels Erbpachtvertrages vom 14. Februar 1824/18. März 1826 
hat die Stadtgemeinde Berlin dem Sandfuhrmann Andreas Gotthilf 
Meißner das auf dem hier beigefügten Situatiousplan ersichtlich ge 
machte Terrain zwischen der Mülleistraße und der Reinickendorfer Feld 
mark in Erbpacht gegeben, welches durch das Gesetz vom 2. März 1850 
in das Eigenthum des Erbpächters und durch Erbgang auf den Acker 
bürger Johann Andreas Gotthilf Ferdinand Meißner übergegangen ist. 
Der Hintere Theil des Mcißner'schen Grundstücks lag in den soge 
nannten Rehbergen am früheren Artillerie-Schießplätze. 
Als in den Jahren 1848/49 die Sradtgemcinde behufs Beschäftigung 
arbeitsloser Personen die Rehbergc planiren und Wege auf dem Artillerie 
schießplätze anlegen ließ, wurde auch das Mcißncr'sche Erbpachtgruud- 
stück in Mitleidenschaft gezogen. 
Schon vor mehreren Jahren behauptete der jetzige Besitzer, daß sein 
Grundstück bei jener Planirung und der Siraßenanlage in seinen Gren 
zen beeinträchtigt und zum Theil verschüttet worden sei, er konnte dies 
jedoch nicht speciell nachweisen, so daß seiner Beschwerde diesseits keine 
Folge gegeben wurde. 
Neuerdings hat Meißner den Weg des Processes betreten und 
nachgewiesen, daß das frühere Mcißncr'sche Erbpachtgrundstück dem Erb 
pächter nicht in der jetzigen Grenze, nach dem Artillerie-Schießplatz, nämlich 
dch übergeben sei, sondern daß die berechtigte Eigenthumsgrenze durch 
die Linie d f g h gebildet werde, die Fläche d f g c d aber bei Pla 
nirung der Rehberge verschüttet und dem Erbpachtgrundstück widerrechtlich 
entzogen sei. Er hat durch rechtskräftiges Erkenntniß vom 20. Septem 
ber 1879 ein Urtel erstritten, durch welches die Stadtgeweinde Berlin 
zur Herausgabe dieser Fläche von 2 088 qm oder 147.2 Ou.-Ruthen 
eventuell zur Zahlung einer Entschädigung von 11 040 Jt. nebst 5 pCt. 
Zinsen seit 29. August 1877 verurtheilt ist. 
Das erwähnte Erkenntniß stützt sich auf das Gutachten Sachver 
ständiger: des städtischen Plankammer-Inspectors Müller, des Raths 
zimmermeisters Hauff und des Regierungsgeometers Breda, nach deren 
Aussagen die Verschüttung vorstehend gedachter Fläche festgestellt ist, und 
hinsichtlich der Werthsbemessung auf gerichtssachverständigem Gutachten, 
so daß die Entscheidung des ersten Richters mit Erfolg nicht angefochten 
werden konnte. 
Die Stadtgemcinde ist hiernach gehalten, obige Fläche von 2 088 qm 
-7 147,2 Qu.-Rth. an Meißner herauszugeben, dessen Ansprüchen durch 
die einfache Herausgabe indeß nur zum Theil genügt wird. Es muß 
außerdem die vorhandene Aufschüttung beseitigt werden. Die Höhe der 
selben beträgt circa 8 Fuß und es würden etwa 5 600 cbm Boden be 
wegt werden müssen. 
Neben dieser Fortschaffung des Bodens, die für sich allein ganz er 
hebliche Kosten verursachen würde, verlangt Meißner endlich noch eine 
Entschädigung für die ihm entzogene Nutzung der verschütteten Ackerfläche 
auf circa 30 Jahre und hat ferner behauptet und wahrscheinlich gemacht, 
daß außer der in Rede flehenden Fläche von 2 088 qm auch die auf 
dem Plan mit den Buchstaben b c h i b bezeichnete viel größere Fläche 
verschüttet und der Nutzung als Ackerland entzogen sei. Für diese Fläche 
würden mithin dieselben Folgen für die Stadtgemcinde eintreten, welche 
sie für Verschüttung der erstgenannten Fläche zu tragen hat. 
Wenn die Nutzung der fraglichen Flächen auch nur aus eine geringe 
Summe pro Jahr veranschlagt würde, so würde der Zeitraum von 
30 Jahren doch hinreichen, der Stadtgemeinde eine bedeutende Last auf- 
zuerlegen. Bei dieser Sachlage hat sich die Grundeigenthums-Deputation 
veranlaßt gesehen, mit dem Ackerbürger Meißner in Vergleichsverhand 
lungen zu treten, welche zu dem Resultat geführt haben, daß die Meiß- 
ncr'scheu Eheleute sich bereit erklärt haben, der Stadtgemeinde das im 
Erkenntniß vom 20. September 1879 angegebene Terrain von 2 088 qm 
pfandfrei aufzulaffen und auf alle weiteren Ansprüche an die hiesige 
Stadtgemcinde zu verzichten gegen Zahlung von 9 000 JC. und Ueber 
nahme der Kosten und Stempel für die Auflassung und Entpfändung 
der Parzelle. 
Diesen Vergleich halten wir im Einverständniß mit der Grund- 
eigenthums-Deputation für durchaus Vortheilhaft für die Stadtgemeinde. 
Wie der beigefügte Situationsplan, in welchem der durch Allerhöchste 
Cabinetsordre vom 26. Juli 1862 genehmigte Bebauungsplan roth ein 
gezeichnet ist, ergiebt, liegt das der Stadtgemeinde aufzulassende Terrain 
theils in der neuen Straße Nr. 38, theils bildet es in Verbindung init 
dem städtischen Terrain des Artillerie-Schießplatzes Vorderland und Bau 
terrain nach dieser Straße und muß deshalb als wcrthvoll bezeichnet 
werden. 
Andererseits würden aber auch die Kosten der Beseitigung des auf 
geschütteten Bodens auf diesem Terrain und auf dem Mcißner'schen 
Terrain an der Reinickendorfer Feldmark in Verbindung mit der Ent 
schädigung für die entzogene Nutzung des Landes auf mehr als 30 Jahre 
die von Meißner geforderte Vergleichssnmme bei Weitem übersteigen. 
Den proponirten Vergleich können wir daher nur empfehlen und 
beantragen demgemäß zu beschließen: 
die Versammlung erklärt sich mit der Erwerbung des auf dem 
vorliegenden Müller'schen Situationsplan vom 21. Januar 
1880 mit den Buchstaben d f g c d umschriebenen Terrains 
von 2 088 qm von dem Grundstück Bd. IV. Nr. 229 Um 
gebungen, Nicder-Barnim, des Ackerbürgers Johann Andreas 
Gotthils Ferdinand Meißner hier für die Summe von 
9 000 cAt. und Uebernahme der Kosten und Stempel für die 
Auflassung und Entpfändung der Parzelle unter der Bedin 
gung einverstanden, daß Verkäufer auf alle und jede Entschä 
digungsansprüche an die Stadtgemeinde in Bezug auf Theile 
seines vorbezeichneten Grundstücks, welche etwa verschüttet oder 
sonst seiner Nutzung entzogen sind, verzichtet. 
Der Ackerbürger Meißner hat sich an seine Offerte bis zum 
1. März d. I. gebunden. 
Das Kaufgeld würde verhältnißmäßig aus dem Grundstücks-Erwer- 
bnngsfond und der Etatsposition für Terrainerwerbungen Specialverwal 
tung 40 ö. zu entnehmen sein. 
Berlin, den 12. Februar 1880. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
99. Vorlage (I.-Nr. 194. Grd. Dep.) — zur Beschluß- 
faffung —. betreffend den Verkauf des städtischen 
Borgartenterrains des SteindepotplatzeS an der 
Bärwald- und Urbaustraffe. 
Als die Versammlung durch den Beschluß vom 9. April 1879 
Prot. Nr. 10 — auf unsern Antrag sich mit dem Verkauf des städti 
schen, als Steindepotplatz benutzten Terrains am Planufcr nach dem bei 
gefügten Parzellirungsplan einverstanden erklärte, bestand die Absicht, 
nur das Bauterrain, nicht aber das Vorgartenterrain zu veräußern. 
Unsere Grundeigenthums- und Bau-Deputationen sind jetzt zu der 
Ansicht gelangt, daß es sich empfiehlt, das Borgartentcrraiu an der Bär 
wald- und Urbanstraße mit zum Verkauf zu stellen. 
Wie der beiliegende Parzellirungsplan ergiebt, erhält die Bärwald 
straße nach der festgesetzten Einlheilnng Vorgärten von 7,55 m Breite, 
2 Dämme ä 11 m breit, 4 Bürgersteige je 3,9 m breit, sowie eine 
Mittelpromenade resp. Rasenplatz von 24,g m Breite. Die Urbanstraße 
erhält bei der definitiven Regulirung einen Damm von 15 m Breite, 
2 Bürgersteige je 5,7 ra breit und Vorgarten 3,75 m breit. 
Bei beiden Straßen ist daher nicht anzunehmen, daß das Vorgarten- 
terrain als Straßenland je erforderlich sein wird. 
Außerdem entstehen bei der jetzigen Sachlage aber auch in baupolizei 
licher Beziehung vielfache Unzuträglichkeiten. 
Da das Vorgartenterrain städtisches Eigenthum verbleibt, so wird 
von der Baupolizei nicht gestattet, dasselbe mit Pfeilern, Erkern rc. zu 
bedecken.
	        
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