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(108—110.)
Vorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind.
108. Vorlage (J.-Nr. 46. G. B.)—zur Beschlustfaffuug —,
betreffend die Bewilligung einer austerordent-
lichen Pension.
Die Stadtverordneten - Versammlung wolle genehmigen, daß der ver-
wittwcten Rector Hartung vom 1. Februar 1879 ab eine außerordentliche
Pension von 600 jft. jährlich auf die Dauer ihres Wittwenstandes gezahlt
werde, ä conto der Special-Verwaltung 41 Abth. 5 Tit. I.
Der am 1. April 1876 mit 6 000 Pension in den Ruhestand
versetzte Rector der Andreasschule Carl Hartung ist am 5. December
v. I. verstorben. Seine jetzt zu Fürstenwalde wohnhafte Wittwe hat von
uns eine statutarische Wittwenpcnsion nicht zu beanspruchen; wohl aber
steht ihr eine solche in Hohe von 900 <AC. von der Königlichen Allgemei
nen Wittwen-Berpflegungsanstalt zu. Eine höhere Summe hatte der rc.
Hartung bei dieser Anstalt nicht versichert, weil er 20 Jahre älter als
seine Ehefrau war und in Folge dessen sehr hohe Beiträge bezahlen mußte.
Aus demselben Grunde trat er auch nicht der Communal-Wiltwen-Ber-
pflcgungSanstalt außerdem noch bei und als er dies vom 1. Januar 1869
ab, als die anderweitige Versicherung den statutarischen Vorschriften nicht
mehr entsprach, thun sollte, war er inzwischen nach den Statuten zu alt
geworden, um noch aufgenommen werden zu können.
Demnach bezieht die Wittwe Hartung nur 900 cM. Pension jähr
lich und da Vermögen nicht vorhanden ist, sie auch für ein 13 Jahre altes
Kind zu sorgen hat, sieht sie sich genöthigt, uns um einen Zuschuß zu
bitten. Wir haben den Magistrat zu Fürstenwalde um Auskunft über die
Verhältnisse der Bittstellerin ersucht und sind nach den uns gemachten Mit
theilungen bereit, dem qu. Gesuche zu entsprechen.
Der Rector Hartung hat seiner Wrttwc weiter nichts hinterlassen,
als das noihwendige Mobiliar, so daß dieselbe mit ihrem geistig und leib
lich verkommenen Kinde lediglich auf die Wittwenpension angewiesen ist.
Das Kind ist unheilbar, es kann sich ohne fremde Hilfe weder aufrichten,
noch sich fortbewegen und es bedarf der unausgesetzten Pflege einer eigens
dazu angenommenen Wärterin. Etwas zu erwerben, ganz abgesehen davon,
daß es dazu in ihrer Stellung ganz an Gelegenheit fehlt, ist die 46 Jahre
alte und anhaltend kränkliche Wittwe schon wegen der unglücklichen Tochter
(neben der Hilfe der Wärterin) zuzuwendenden Pflege völlig außer Stande.
Aus irgend welche Unterstützung von Seiten ihrer Verwandten hat sie auch
in keiner Weise zu rechnen und frühere Ersparnisse sind durch unglückliche
Anlegung in schlechten Actien ganz verloren worden. Unter diesen Ver
hältnissen ist es der Wittwe Hartung nicht möglich, sich und ihr Kind
auch nur einigermaßen standesgemäß zu erhalten und dem letzteren die
nöthige Pflege, Wartung und ärztliche Hilfe zu Theil werden zu lasten.
Wir hallen deshalb und mit Rücksicht auf die beinahe vierzigjährige treue
Amtsthätigkeit des RectorS Hartung, die Bewilligung einer außerordent
lichen Pension von 600 <M. als Zuschuß zu der statutarischen Wiltwen-
pension von 900 <At. für nothwendig und gerechtfertigt.
Berlin, den 3. Februar 1879.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
,09. Vorlage (J.-Nr. 77. G. B.) - zur Beschlustfaffung—,
betreffend die Bewilligung von ErztehungSgel
der«.
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle genehmigen, daß der ver-
wittweten Gemeindeschullchrer Krause, Therese, geborene Kittan, für ihre
beiden jüngsten Kinder vom 1. März 1879 ab bis zum vollendeten
15. Lebensjahre derselben monatlich ä 94 Erziehungsgeld gezahlt werde.
Der im November v. I. verstorbene Gemeindeschullehrer Rudolph
Krause VI. hat eine Wittwe und drei Kinder, Vornamens:
Clara, geb. den 12. August 1884,
Otto, geb. den 17. März 1870, und
Martha, geb. den 27. December 1872,
hinterlassen. Er war seit Jahren lungenkrank, aber dennoch nach besten
Kräften thätig. Vermögen besaß er nicht und brachte ihn die in Folge
seiner Krankheit unvermeidliche große Mehrausgabe, wie namentlich für
Bade- rc. Kuren hier und außerhalb, dergestalt in Noth. daß ihm viel
fache Unterstützungen von uns und vom Königlichen Provinzial-Schulcolle-
gium gewährt werden mußten. Seine Wittwe, Adalbcrtstr. 79 3 Treppen
wohnhaft, hat vom I. März d. I. ab eine Pension von jährlich 600
zu beanspruchen; sie bittet, ihr hierzu für ihre drei Kinder die üblichen
Erziehungsgelder zu bewilligen. Diese Bitte wird von dem betreffenden
Bczirksvorsteher in soweit befürwortet, als derselbe mit Rücksicht auf die
körperliche Rüstigkeit der Wittwe nur für die beiden jüngsten Kinder die
Bewilligung von Erziehungsgeld empfiehlt.
Berlin, den 31. Januar 1879.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
I,«. Vorlage (J.-Nr. 469. A. V.) — zur Befchlutz-
faffung —, betreffend die Bewilligung eines Dar-
lehns von ,3 999 Jl an die Wittwe Juliane
Lobedan geb. Reigelin auf deren Grundstück
Wallstr. und Splittgerbergaffe äl.
Die Wittwe Lobedan, Juliane geb. Reigelin, hat bei uns den
Antrag gestellt, ihr auf ihrem hierfclbst in der Wallstr. 35 und Splitt-
gerbergaffe 4 belegenen, im Grundbuche von Neu-Cölln Band 2 Nr. 91
verzeichneten Grundstücke zur ersten Stelle ein gegen 5 pCt. verzinsliches
Darlehn von 15 000 <M aus dem Fonds der Haupt-Stiftungskaffe zu
gewähren.