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Volume No. 22 (98-107), 15. Februar 1879 Anlage: ad No. 22 (108-110), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1879 (Public Domain)

ad M 22 
(108—110.) 
Vorlagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind. 
108. Vorlage (J.-Nr. 46. G. B.)—zur Beschlustfaffuug —, 
betreffend die Bewilligung einer austerordent- 
lichen Pension. 
Die Stadtverordneten - Versammlung wolle genehmigen, daß der ver- 
wittwcten Rector Hartung vom 1. Februar 1879 ab eine außerordentliche 
Pension von 600 jft. jährlich auf die Dauer ihres Wittwenstandes gezahlt 
werde, ä conto der Special-Verwaltung 41 Abth. 5 Tit. I. 
Der am 1. April 1876 mit 6 000 Pension in den Ruhestand 
versetzte Rector der Andreasschule Carl Hartung ist am 5. December 
v. I. verstorben. Seine jetzt zu Fürstenwalde wohnhafte Wittwe hat von 
uns eine statutarische Wittwenpcnsion nicht zu beanspruchen; wohl aber 
steht ihr eine solche in Hohe von 900 <AC. von der Königlichen Allgemei 
nen Wittwen-Berpflegungsanstalt zu. Eine höhere Summe hatte der rc. 
Hartung bei dieser Anstalt nicht versichert, weil er 20 Jahre älter als 
seine Ehefrau war und in Folge dessen sehr hohe Beiträge bezahlen mußte. 
Aus demselben Grunde trat er auch nicht der Communal-Wiltwen-Ber- 
pflcgungSanstalt außerdem noch bei und als er dies vom 1. Januar 1869 
ab, als die anderweitige Versicherung den statutarischen Vorschriften nicht 
mehr entsprach, thun sollte, war er inzwischen nach den Statuten zu alt 
geworden, um noch aufgenommen werden zu können. 
Demnach bezieht die Wittwe Hartung nur 900 cM. Pension jähr 
lich und da Vermögen nicht vorhanden ist, sie auch für ein 13 Jahre altes 
Kind zu sorgen hat, sieht sie sich genöthigt, uns um einen Zuschuß zu 
bitten. Wir haben den Magistrat zu Fürstenwalde um Auskunft über die 
Verhältnisse der Bittstellerin ersucht und sind nach den uns gemachten Mit 
theilungen bereit, dem qu. Gesuche zu entsprechen. 
Der Rector Hartung hat seiner Wrttwc weiter nichts hinterlassen, 
als das noihwendige Mobiliar, so daß dieselbe mit ihrem geistig und leib 
lich verkommenen Kinde lediglich auf die Wittwenpension angewiesen ist. 
Das Kind ist unheilbar, es kann sich ohne fremde Hilfe weder aufrichten, 
noch sich fortbewegen und es bedarf der unausgesetzten Pflege einer eigens 
dazu angenommenen Wärterin. Etwas zu erwerben, ganz abgesehen davon, 
daß es dazu in ihrer Stellung ganz an Gelegenheit fehlt, ist die 46 Jahre 
alte und anhaltend kränkliche Wittwe schon wegen der unglücklichen Tochter 
(neben der Hilfe der Wärterin) zuzuwendenden Pflege völlig außer Stande. 
Aus irgend welche Unterstützung von Seiten ihrer Verwandten hat sie auch 
in keiner Weise zu rechnen und frühere Ersparnisse sind durch unglückliche 
Anlegung in schlechten Actien ganz verloren worden. Unter diesen Ver 
hältnissen ist es der Wittwe Hartung nicht möglich, sich und ihr Kind 
auch nur einigermaßen standesgemäß zu erhalten und dem letzteren die 
nöthige Pflege, Wartung und ärztliche Hilfe zu Theil werden zu lasten. 
Wir hallen deshalb und mit Rücksicht auf die beinahe vierzigjährige treue 
Amtsthätigkeit des RectorS Hartung, die Bewilligung einer außerordent 
lichen Pension von 600 <M. als Zuschuß zu der statutarischen Wiltwen- 
pension von 900 <At. für nothwendig und gerechtfertigt. 
Berlin, den 3. Februar 1879. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
,09. Vorlage (J.-Nr. 77. G. B.) - zur Beschlustfaffung—, 
betreffend die Bewilligung von ErztehungSgel 
der«. 
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle genehmigen, daß der ver- 
wittweten Gemeindeschullchrer Krause, Therese, geborene Kittan, für ihre 
beiden jüngsten Kinder vom 1. März 1879 ab bis zum vollendeten 
15. Lebensjahre derselben monatlich ä 94 Erziehungsgeld gezahlt werde. 
Der im November v. I. verstorbene Gemeindeschullehrer Rudolph 
Krause VI. hat eine Wittwe und drei Kinder, Vornamens: 
Clara, geb. den 12. August 1884, 
Otto, geb. den 17. März 1870, und 
Martha, geb. den 27. December 1872, 
hinterlassen. Er war seit Jahren lungenkrank, aber dennoch nach besten 
Kräften thätig. Vermögen besaß er nicht und brachte ihn die in Folge 
seiner Krankheit unvermeidliche große Mehrausgabe, wie namentlich für 
Bade- rc. Kuren hier und außerhalb, dergestalt in Noth. daß ihm viel 
fache Unterstützungen von uns und vom Königlichen Provinzial-Schulcolle- 
gium gewährt werden mußten. Seine Wittwe, Adalbcrtstr. 79 3 Treppen 
wohnhaft, hat vom I. März d. I. ab eine Pension von jährlich 600 
zu beanspruchen; sie bittet, ihr hierzu für ihre drei Kinder die üblichen 
Erziehungsgelder zu bewilligen. Diese Bitte wird von dem betreffenden 
Bczirksvorsteher in soweit befürwortet, als derselbe mit Rücksicht auf die 
körperliche Rüstigkeit der Wittwe nur für die beiden jüngsten Kinder die 
Bewilligung von Erziehungsgeld empfiehlt. 
Berlin, den 31. Januar 1879. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
I,«. Vorlage (J.-Nr. 469. A. V.) — zur Befchlutz- 
faffung —, betreffend die Bewilligung eines Dar- 
lehns von ,3 999 Jl an die Wittwe Juliane 
Lobedan geb. Reigelin auf deren Grundstück 
Wallstr. und Splittgerbergaffe äl. 
Die Wittwe Lobedan, Juliane geb. Reigelin, hat bei uns den 
Antrag gestellt, ihr auf ihrem hierfclbst in der Wallstr. 35 und Splitt- 
gerbergaffe 4 belegenen, im Grundbuche von Neu-Cölln Band 2 Nr. 91 
verzeichneten Grundstücke zur ersten Stelle ein gegen 5 pCt. verzinsliches 
Darlehn von 15 000 <M aus dem Fonds der Haupt-Stiftungskaffe zu 
gewähren.
	        
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