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die die Heizung bewirkenden Personen unerläßlich oder auch nur wün-
schenSwerlh erscheint.
Die vorgeschlagene Conlrole der Brennmaterialien-Deputation, welche,
wenn sie erfolgreich sein sollte, eine eingehende sein wüßte, würde von
mannigfachen Mlßständen begleitet sein. Schon rer Umstand, daß die
Verantwortlichkeit derjenigen Personen, welche gegenwärtig die ordnunzS-
mäßige Verwendung der Brennmaterialien zu bcaussichtigen haben, getheilt
oder aufgehoben werden würde, fällt sehr erheblich ins Gewicht. Außer
dem aber läßt sich auch nicht übersehen, daß die Einmischung der Brenn-
malerialien-Deputation in die Verwaltung der einzelnen Anstalten, Schulen
u. s. w.< selbst wenn sie in möglichst schonender Weise stattfände, un
zweifelhaft zu Störungen und Differenzen führen würde. In keinem Falle
lassen sich die HeizungSangelcgenheiten von der allgemeinen Verwaltung
dieser Anstalten, Schulen u. s. w. ablösen und abgesondert behandeln; eS
ist deshalb auch nicht möglich, dieselben in die Hand einer Deputation zu
legen, welche nicht in der Lage ist, die Interessen und Bedürfnisse der
160 und mehr Institute, Schulen, Bureaus, welche in Frage kommen, zu
überblicken und wahrzunehmen.
Wir werden übrigens jede Gelegenheit ergreifen, um dahin zu wir
ken, daß die Verwendung der Brennmaterialien in geeigneter und möglichst
sparsamer Weise erfolgt.
Berlin, den 25. Januar 1873.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
88. Vorlage (J.-Nr. 3916. Grd. Dep.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Genehmigung des über
die Separation der Feldmark Rixdorf aufge
stellten Rezesses
Behufs Aushebung der HülungSbercchligung auf der Acker-Feldmark
und den Wiesen von Rixdorf, sowie zur Theilung der gemeinschaftlich be
sessenen Grundstücke unv wiithschastlichcn Zusammenlegung der Grund
stücke für die Interessenten hat die Separation der Feldmark Rixdorf durch
die königliche General-Commission für die Provinz Brandenburg stattge
funden, durch welche der im Original hier beigefügte Separationsre,eß aus
gestellt ist.
Die hiesige Stadtgcmeinde inleiessin bei dieser Separation als Eigen-
thümerin der vor dem ehemaligen Cottbuser Thor linier Hand am Rix-
dorscr Damm belegenen, im stadtgerichtlichen Grundbucke von den Um
gebungen Band XIX. Nr. 1324 eingetragenen, Fol. 91 de« Rezesses er-
wähnten sogenannten Rixdorser Dämmenden von 69 a 20 qm Flächeninhalt,
sowie wegen der im Rezesse enthaltenen Bestimmungen über die Anlegung
neuer und Unterhaltung alter Wege, Einrichtung von Gräben und Eut-
Wässerungsanlagen.
Der Rezeß ist sowohl von unserer Grundeigenthums- als von unserer
Bau-Deputation geprüft, welche gegen denselben nichts zu erinnern finden
und die Genehmigung desselben empfohlen haben.
Auch wir stehen nicht an, dem Rezeß zugleich als Patron der bethei
ligten geistlichen Institute unsere Zustimmung zu ertheilen und beantragen
unter Beifügung der Separationskarre deshalb, zu beschließen:
„Die Versammlung erklärt sich mit Vollziehung deS über
die Separation der Feldmark Rixdorf von der Königlichen Ge-
neral-Commissson für die Provinz Brandenburg aufgestellten Re
zesses vom 20. März 1877 einverstanden/
Berlin, den 28. Januar 1879.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
87. Vorlage (I.-Rr. 3825. F. B. 78.) — zur Kenntniß
nahme —, betreffend den Druck deS Werkes über
Markthallen.
Im Anschlüsse an unsere Vorlage vom 28. November pr. benachrich
tigen die Stadtverordneten-Versammlung wir hierdurch fcrnerweit, daß zu
folge Verhandlungen, welche diesieilS mit der Verlagsbuchhandlung Ernst
und Korn und dem Baumeister Hennicke hinsichtlich der Publikation
deS Hennicke'ichen Berichts über Markthallen rc. neuerlich in diesem
Monat geführt worden sind, aus Vorschlag des Baumeisters Herrn Hen
nicke eine von unS gebilligte Vereinbarung dahin getroffen ist, aus dem
in dem Reisebet ichie vom Jahre 1665 niedergelegten Material dasjenige
auszuwählen, waS für den gegenwärtigen Stand der Marklhallenfrage
noch Bedeutung hak, und dieses Material durch eine Darstellung einiger
seither neu errichteter Hallen, insbesondere der in London kürzlich erst fe rtig
gestellten Markthallen, zu vervollständigen.
Das Erforderliche zur Herstellung des sonach auf die Gegenwart
gebrachten Werkes ist veranlaßt und sind wir nach dem getroffenen Arrange
ment in der Lage, die Fertigstellung deffelben und Uebcrsendung der be-
treffenden Druckexcmplarc an die Stadtverordneten-Versammlung noch vor
Schluß der Jahres in sichere Aussicht stellen zu können.
Selbstredend entstehen der Sladtgemcinde aus diesem Arrangement
keinerlei Kosten.
Berlin, den 29. Januar 1879.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
88. Borlage (J.-Nr. 5751. B. V. II. 76.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Abänderung der Bau
ffuchtlinie a» der Ecke der Roon- und Hinderstn-
straße.
Aus Anregung des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffent
liche Arbeiten hat das Königliche Polizei-Präsidium die Festsetzung einer
neuen Baufluchtlinie für die stumpfe Ecke des an der Ecke der Roon- und
Hindersinstraße belegenen Grundstücks beantragt.
Die jetzt für dieses Grundstück feststehende Baufluchtlinie giebt einmal
dem Platze an der Unierbaumsbrücke eine ziemlich unregelmäßige, zu dem
sonstigen Character der dortigen Siraßenanlagen wenig passende Form,
anderntheils wird aber auch der, durch die am Friedrich.Carl-Ufer befind
liche Ladestraße bedeutend gesteigerte Verkehr, der schon in Folge der Nähe
der beiden Bahnhöfe, des Lehrter und Hamburger Bahnhofs, ein sehr
reger ist, in kaum zulässiger Weise eingeengt, so daß eine Verbreiterung
an dieser Stelle, wo die Hindersinstraße mit der bereits genehmigten Ufer
straße zusammentrifft, äußerst wünschenswerlh erscheint.
Diese Verbreiterung kann um so leichter durch eine weitere Ab
stumpfung des vorerwähnten Grundstücke« bewirkt werden, als dieses sich
bereits im Besitze der Stadtgeo einde befindet, eine Erwerbung des erfor
derlichen Straßenlandes durch dieselbe also nicht nöthig ist, wobei bemerkt
wird, daß dos Grundstück selbst an Straßenfront nicht verliert, vielmehr
in der vorgeschlagenen Bauflucht dereinst zweckmäßiger, als nach der be
stehenden Bauflucht der Fall, wird bebaut werden können.
Im Einverständniffe mit unserer Bau-Deputation haben wir daher
beschlossen, die jetzt für dieses Grundstück fcststehente, aus dem anliegenden
Srtuationsplane mit a b bezeichnete Baufluchtlinie bis in die Linie a d
zu verschieben, und nach Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung
die Allerhöchste Genehmigung einzuholen.
Wir bemerken noch, daß die orts- und straßenbaupolizeiliche Geneh
migung hierzu bereits ertheilt ist, auch die Königliche Ministerial-Bau-
Commission, als Vertreterin des nachbarlich angrenzenden StromfiscuS,
mit dem Project einverstanden ist.
Wir ersuchen daher, zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß die jetzt für das Eckgrundstück an der Roon-
und Hindersinstraße und zwar für die Abstumpfung sür dieses
Grundstück feststehende Baufluchtlinie auf die in dem anliegenden
Situationsplane mit a d bezeichnete Linie verschoben wird.
Ein Abschnitt des Bebauungsplans erfolgt ebenfalls hierbei.
Berlin, den 27. Januar 1879.
Magistrat hiesiger König!. Haupt» und Residenzstadt,
gez. Duncker.
88. Dorlage (J.-Nr. 10304. B. V. II. 78.) - zur Be.
fchlntzfaffung —, betreffend die Verlängerung,
beziehungsweise Abänderung des zwischen der
Stadtgemeinde Berlin und dem kartographischen
Institut von Reimer und Hoeser, in Firma
Dietrich Reimer, abgeschlossenen Vertrages
wegen Vervielfältigung deS Bebauungsplanes.
Durch Beschluß vom 30. November 1876 — Protokoll Nr. 13 —
hat die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden erklärt,
daß, nachdem die Aufstellung und Ausarbeitung deS Bebauungsplanes
Gemeindesache geworden ist, der unterm 21. Febrnar 1872 zwischen dem
Königlichen Polizei-Präsidium und den Verlagsbuchhändlern Dietrich Arnold