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Volume No. 15 (63-70), 1. Februar 1879

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1879 (Public Domain)

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die die Heizung bewirkenden Personen unerläßlich oder auch nur wün- 
schenSwerlh erscheint. 
Die vorgeschlagene Conlrole der Brennmaterialien-Deputation, welche, 
wenn sie erfolgreich sein sollte, eine eingehende sein wüßte, würde von 
mannigfachen Mlßständen begleitet sein. Schon rer Umstand, daß die 
Verantwortlichkeit derjenigen Personen, welche gegenwärtig die ordnunzS- 
mäßige Verwendung der Brennmaterialien zu bcaussichtigen haben, getheilt 
oder aufgehoben werden würde, fällt sehr erheblich ins Gewicht. Außer 
dem aber läßt sich auch nicht übersehen, daß die Einmischung der Brenn- 
malerialien-Deputation in die Verwaltung der einzelnen Anstalten, Schulen 
u. s. w.< selbst wenn sie in möglichst schonender Weise stattfände, un 
zweifelhaft zu Störungen und Differenzen führen würde. In keinem Falle 
lassen sich die HeizungSangelcgenheiten von der allgemeinen Verwaltung 
dieser Anstalten, Schulen u. s. w. ablösen und abgesondert behandeln; eS 
ist deshalb auch nicht möglich, dieselben in die Hand einer Deputation zu 
legen, welche nicht in der Lage ist, die Interessen und Bedürfnisse der 
160 und mehr Institute, Schulen, Bureaus, welche in Frage kommen, zu 
überblicken und wahrzunehmen. 
Wir werden übrigens jede Gelegenheit ergreifen, um dahin zu wir 
ken, daß die Verwendung der Brennmaterialien in geeigneter und möglichst 
sparsamer Weise erfolgt. 
Berlin, den 25. Januar 1873. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
88. Vorlage (J.-Nr. 3916. Grd. Dep.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Genehmigung des über 
die Separation der Feldmark Rixdorf aufge 
stellten Rezesses 
Behufs Aushebung der HülungSbercchligung auf der Acker-Feldmark 
und den Wiesen von Rixdorf, sowie zur Theilung der gemeinschaftlich be 
sessenen Grundstücke unv wiithschastlichcn Zusammenlegung der Grund 
stücke für die Interessenten hat die Separation der Feldmark Rixdorf durch 
die königliche General-Commission für die Provinz Brandenburg stattge 
funden, durch welche der im Original hier beigefügte Separationsre,eß aus 
gestellt ist. 
Die hiesige Stadtgcmeinde inleiessin bei dieser Separation als Eigen- 
thümerin der vor dem ehemaligen Cottbuser Thor linier Hand am Rix- 
dorscr Damm belegenen, im stadtgerichtlichen Grundbucke von den Um 
gebungen Band XIX. Nr. 1324 eingetragenen, Fol. 91 de« Rezesses er- 
wähnten sogenannten Rixdorser Dämmenden von 69 a 20 qm Flächeninhalt, 
sowie wegen der im Rezesse enthaltenen Bestimmungen über die Anlegung 
neuer und Unterhaltung alter Wege, Einrichtung von Gräben und Eut- 
Wässerungsanlagen. 
Der Rezeß ist sowohl von unserer Grundeigenthums- als von unserer 
Bau-Deputation geprüft, welche gegen denselben nichts zu erinnern finden 
und die Genehmigung desselben empfohlen haben. 
Auch wir stehen nicht an, dem Rezeß zugleich als Patron der bethei 
ligten geistlichen Institute unsere Zustimmung zu ertheilen und beantragen 
unter Beifügung der Separationskarre deshalb, zu beschließen: 
„Die Versammlung erklärt sich mit Vollziehung deS über 
die Separation der Feldmark Rixdorf von der Königlichen Ge- 
neral-Commissson für die Provinz Brandenburg aufgestellten Re 
zesses vom 20. März 1877 einverstanden/ 
Berlin, den 28. Januar 1879. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
87. Vorlage (I.-Rr. 3825. F. B. 78.) — zur Kenntniß 
nahme —, betreffend den Druck deS Werkes über 
Markthallen. 
Im Anschlüsse an unsere Vorlage vom 28. November pr. benachrich 
tigen die Stadtverordneten-Versammlung wir hierdurch fcrnerweit, daß zu 
folge Verhandlungen, welche diesieilS mit der Verlagsbuchhandlung Ernst 
und Korn und dem Baumeister Hennicke hinsichtlich der Publikation 
deS Hennicke'ichen Berichts über Markthallen rc. neuerlich in diesem 
Monat geführt worden sind, aus Vorschlag des Baumeisters Herrn Hen 
nicke eine von unS gebilligte Vereinbarung dahin getroffen ist, aus dem 
in dem Reisebet ichie vom Jahre 1665 niedergelegten Material dasjenige 
auszuwählen, waS für den gegenwärtigen Stand der Marklhallenfrage 
noch Bedeutung hak, und dieses Material durch eine Darstellung einiger 
seither neu errichteter Hallen, insbesondere der in London kürzlich erst fe rtig 
gestellten Markthallen, zu vervollständigen. 
Das Erforderliche zur Herstellung des sonach auf die Gegenwart 
gebrachten Werkes ist veranlaßt und sind wir nach dem getroffenen Arrange 
ment in der Lage, die Fertigstellung deffelben und Uebcrsendung der be- 
treffenden Druckexcmplarc an die Stadtverordneten-Versammlung noch vor 
Schluß der Jahres in sichere Aussicht stellen zu können. 
Selbstredend entstehen der Sladtgemcinde aus diesem Arrangement 
keinerlei Kosten. 
Berlin, den 29. Januar 1879. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
88. Borlage (J.-Nr. 5751. B. V. II. 76.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Abänderung der Bau 
ffuchtlinie a» der Ecke der Roon- und Hinderstn- 
straße. 
Aus Anregung des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffent 
liche Arbeiten hat das Königliche Polizei-Präsidium die Festsetzung einer 
neuen Baufluchtlinie für die stumpfe Ecke des an der Ecke der Roon- und 
Hindersinstraße belegenen Grundstücks beantragt. 
Die jetzt für dieses Grundstück feststehende Baufluchtlinie giebt einmal 
dem Platze an der Unierbaumsbrücke eine ziemlich unregelmäßige, zu dem 
sonstigen Character der dortigen Siraßenanlagen wenig passende Form, 
anderntheils wird aber auch der, durch die am Friedrich.Carl-Ufer befind 
liche Ladestraße bedeutend gesteigerte Verkehr, der schon in Folge der Nähe 
der beiden Bahnhöfe, des Lehrter und Hamburger Bahnhofs, ein sehr 
reger ist, in kaum zulässiger Weise eingeengt, so daß eine Verbreiterung 
an dieser Stelle, wo die Hindersinstraße mit der bereits genehmigten Ufer 
straße zusammentrifft, äußerst wünschenswerlh erscheint. 
Diese Verbreiterung kann um so leichter durch eine weitere Ab 
stumpfung des vorerwähnten Grundstücke« bewirkt werden, als dieses sich 
bereits im Besitze der Stadtgeo einde befindet, eine Erwerbung des erfor 
derlichen Straßenlandes durch dieselbe also nicht nöthig ist, wobei bemerkt 
wird, daß dos Grundstück selbst an Straßenfront nicht verliert, vielmehr 
in der vorgeschlagenen Bauflucht dereinst zweckmäßiger, als nach der be 
stehenden Bauflucht der Fall, wird bebaut werden können. 
Im Einverständniffe mit unserer Bau-Deputation haben wir daher 
beschlossen, die jetzt für dieses Grundstück fcststehente, aus dem anliegenden 
Srtuationsplane mit a b bezeichnete Baufluchtlinie bis in die Linie a d 
zu verschieben, und nach Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung 
die Allerhöchste Genehmigung einzuholen. 
Wir bemerken noch, daß die orts- und straßenbaupolizeiliche Geneh 
migung hierzu bereits ertheilt ist, auch die Königliche Ministerial-Bau- 
Commission, als Vertreterin des nachbarlich angrenzenden StromfiscuS, 
mit dem Project einverstanden ist. 
Wir ersuchen daher, zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß die jetzt für das Eckgrundstück an der Roon- 
und Hindersinstraße und zwar für die Abstumpfung sür dieses 
Grundstück feststehende Baufluchtlinie auf die in dem anliegenden 
Situationsplane mit a d bezeichnete Linie verschoben wird. 
Ein Abschnitt des Bebauungsplans erfolgt ebenfalls hierbei. 
Berlin, den 27. Januar 1879. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt» und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
88. Dorlage (J.-Nr. 10304. B. V. II. 78.) - zur Be. 
fchlntzfaffung —, betreffend die Verlängerung, 
beziehungsweise Abänderung des zwischen der 
Stadtgemeinde Berlin und dem kartographischen 
Institut von Reimer und Hoeser, in Firma 
Dietrich Reimer, abgeschlossenen Vertrages 
wegen Vervielfältigung deS Bebauungsplanes. 
Durch Beschluß vom 30. November 1876 — Protokoll Nr. 13 — 
hat die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden erklärt, 
daß, nachdem die Aufstellung und Ausarbeitung deS Bebauungsplanes 
Gemeindesache geworden ist, der unterm 21. Febrnar 1872 zwischen dem 
Königlichen Polizei-Präsidium und den Verlagsbuchhändlern Dietrich Arnold
	        
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