m 71.
(380—398.)
Vorlagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin.
38». Vorlage — (J.-N. 1399. B. V. 1.) zur Beschluß
saffung —, betreffend die Erbauung eines Wacht-
gebäudes auf dem Arbeitshausgrundstück in
Rummelsburg.
Das Königliche Kriegsministerium hat für das neue Arbeitshaus in
Rummelsburg die Errichtung einer Mililärwache genehmigt. Hierdurch
wird die Erbauung eines Wachlgebäudes mit Lagerraum für 12 Mann
daselbst nothwendig. Das beifolgende aus 1 Siluationsplan und 1 Blatt
Zeichnungen bestehende Project eines solchen Gebäudes und der gleichfalls
beigefügte Kostenanschlag über 6 600 t/fl. haben die Zustimmung der städti
schen Bau-Deputation, Abtheilung I. und der Armen-Direction, Abtheilung
für die Verwaltung des Arbeitshauses, gefunden.
Bei Ausstellung des Bauplanes für die Arbeilshausanlage in Rummels-
bmg ist seiner Zeit ein Miliiärwachtgebäude nicht vorgesehen und dem
gemäß auch im Anschlag hierfür ein Ansatz nicht gemacht. Bei den aus
dem Arbettshousgrundstücke bisher zur Ausführung gekommenen Bauten
find jedoch bereits reichliche Ersparnisse gemacht worden, aus welchen die
veranschlagten Kosten entnommen werden können.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir ergebenst, wie folgt,
beschließen zu wollen:
,Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die Er
bauung eines Wachlgebäudes auf dem Arbeilshausgrundstücke in
Rummelsburg nach dem vorgelegten Project sowie, daß die auf
6 600 cAC. veranschlagten Kosten aus den, beim Bau des Ar-
beilshaufes bisher erzielten Ersparnissen entnommen werden."
Berlin, den 14. Juni 1879.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- uud Residenzstadt,
gez. Duncker.
381. Vorlage (J.-Nr. 2055. B. V. 1a. 78.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung der Koste»
für die Tclegraphenverbindung zwischen dem
24. Polizei-Revier-Bureau, Kleine Andreas-
firaße 7, und dem Verwaltungsgebäude der
Arbeitshausanlage zu Rummelsburg.
In Anbetracht der bevorstehenden Vollendung des Baues des Arbeits
loses in Rummelsburg erscheint es erforderlich, die bis Juli 1875
Mischen der damaligen Fllialanstalt in Rummelsburg und dem 24. Polizei-
Nevier-Bureau, Kleine Andreasstr. 7, vorhandene telegraphische Verbindung
unter Ausdehnung derselben bis zum Verwaltungsgebäude der neuen An
fall wieder herzustellen.
Wir übersenden deshalb der Stadtverordneten-Versammlung den auf
gestellten, mit 4 200 jfl. abschließenden Kostenanschlag, sowie einen darauf
bezüglichen Bericht des Bauivfpcctors Reich vom 23. December 1878
m lm Bemerken, daß unsere Bau-Deputation sich mit dem Projecte
o^^unden erklärt hat und die Mittel zur Ausführung zwar im Kosten
anschläge nicht vorgesehen, aber in Folge anderweitiger Ersparnisse reichlich
vorhanden sind.
Wir ersuchen daher die geehrte Versammlung, zu beschließen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt den vor
gelegten Kostenanschlag zur telegraphischen Verbindung des
24. Polizei-Revier-Bureaus, Kleine Andreasstr. 7, mit dem
Verwaltungsgebäude der neuen Arbeitshausanlage zu RummelS-
burg und bewilligt die anschlagsmäßigen Kosten von 4 200 cAf.
ä Conto der im Etat der Specialverwaltung 40 a., Extraordi-
narium Titel II. v. 2 a., zum Neubau des Arbeitshauses aus
geworfenen Summe."
Berlin, den 14. Juni 1879.
Magistrat hiesiger König!. Haupt« und Residenzstadt,
gez. Duncker.
Zu Nr. 381.
Der städtischen Bau-Deputation Abtheilung I. beehre ich mich in Er
ledigung des Auftrages vom 6. d. M., Nr. 1930 B. V. 1a.< anbei den
Kostenanschlag über die telegraphisch- Verbindung des neuen Arbeitshauses
in Rummelsburg mir dem 24. Polizei-Revier-Bureau und zwar in Fort
führung der bereits für die ehemalige Filialanstalt in Rummelsburg be
stehenden Leitung gehorsamst zu überreichen. Soweit sich bis jetzt hak
feststellen lassen, tritt die vorhandene Leimng am östlichen End« des Per
rons des Rummelsburger Bahnhofes als unterirdisches Kabel zu Tage, ist
dort an einer besonderen nicht zur Bahnleitung gehörigen Stange in die
Höhe geführt und an einem Jsolirkopf mit emem oberirdischen Leitungs-
drahl verbunden. Von dieser Stange aus ist dann derselbe durch das
Sporer'sche Haus über die Köpnicker Chaussee hinweg bis zur Eingangs
pforte der ehemaligen Filialanstalt geleitet, wo sie auf einem Jsolirkopf
endet. Die vom Bahnhof vorhandene oberirdische Leitung ist wahrscheinlich
nicht mehr benutzbar und habe ich daher die neue Leitung von dem Bahn
höfe ausgehend °und zwar mittelst eines Kabels unterirdisch längs der
Chaussee angenommen, weil eine solche jedenfalls mehr Sicherheit als eine
Stangenleitung längs der Chaussee bietet.
Um jedoch an Kosten zu sparen, würde es sich fragen, ob die Leitung
nicht als Nebenleitung auf den neu geschütteten Dämmen des Rangir-
bahnhofes der Niederschlesisch-Märkischen Bahn vis-tc-vis der neuen An
statt fortgeführt und von hier aus eventuell unterirdisch eingeführt werden
könnte.
Berlin, den 23. December 1878.
Der Stadt-Bauinspcctor.
gez. Reich.
382. Vorlage (J.-Nr. 1262. F. B.) — zur Befchlußsaffung
—, betreffend dte Genehmigung eines Nachtrages
zum Regulativ für die Erhebung der Hunde
steuer in dem Gemeindebezirk von Berlin vom
27. Juni 1887.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat uns zufolge des bei Be-
cathung des StadthauShaltSeiatS unterm 2. April cr. gefaßten Beschlusses
ersucht, bei Aufstellung des Etats pro 1. April 1880/81 auf eine Er
höhung der Hundesteuer von dem bisherigen Satze von 9 <Al. auf 15 cAl.
Bedacht zu nehmen.
Mit Bezug hierauf theilen wir der Stadtverordneten-Versammlung
ergebenst mit, daß wir mit der vorgeschlagenen Erhöhung der gedachten