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Volume No. 71 (380-398), 21. Juni 1879

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1879 (Public Domain)

m 71. 
(380—398.) 
Vorlagen 
für die 
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin. 
38». Vorlage — (J.-N. 1399. B. V. 1.) zur Beschluß 
saffung —, betreffend die Erbauung eines Wacht- 
gebäudes auf dem Arbeitshausgrundstück in 
Rummelsburg. 
Das Königliche Kriegsministerium hat für das neue Arbeitshaus in 
Rummelsburg die Errichtung einer Mililärwache genehmigt. Hierdurch 
wird die Erbauung eines Wachlgebäudes mit Lagerraum für 12 Mann 
daselbst nothwendig. Das beifolgende aus 1 Siluationsplan und 1 Blatt 
Zeichnungen bestehende Project eines solchen Gebäudes und der gleichfalls 
beigefügte Kostenanschlag über 6 600 t/fl. haben die Zustimmung der städti 
schen Bau-Deputation, Abtheilung I. und der Armen-Direction, Abtheilung 
für die Verwaltung des Arbeitshauses, gefunden. 
Bei Ausstellung des Bauplanes für die Arbeilshausanlage in Rummels- 
bmg ist seiner Zeit ein Miliiärwachtgebäude nicht vorgesehen und dem 
gemäß auch im Anschlag hierfür ein Ansatz nicht gemacht. Bei den aus 
dem Arbettshousgrundstücke bisher zur Ausführung gekommenen Bauten 
find jedoch bereits reichliche Ersparnisse gemacht worden, aus welchen die 
veranschlagten Kosten entnommen werden können. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir ergebenst, wie folgt, 
beschließen zu wollen: 
,Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die Er 
bauung eines Wachlgebäudes auf dem Arbeilshausgrundstücke in 
Rummelsburg nach dem vorgelegten Project sowie, daß die auf 
6 600 cAC. veranschlagten Kosten aus den, beim Bau des Ar- 
beilshaufes bisher erzielten Ersparnissen entnommen werden." 
Berlin, den 14. Juni 1879. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- uud Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
381. Vorlage (J.-Nr. 2055. B. V. 1a. 78.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung der Koste» 
für die Tclegraphenverbindung zwischen dem 
24. Polizei-Revier-Bureau, Kleine Andreas- 
firaße 7, und dem Verwaltungsgebäude der 
Arbeitshausanlage zu Rummelsburg. 
In Anbetracht der bevorstehenden Vollendung des Baues des Arbeits 
loses in Rummelsburg erscheint es erforderlich, die bis Juli 1875 
Mischen der damaligen Fllialanstalt in Rummelsburg und dem 24. Polizei- 
Nevier-Bureau, Kleine Andreasstr. 7, vorhandene telegraphische Verbindung 
unter Ausdehnung derselben bis zum Verwaltungsgebäude der neuen An 
fall wieder herzustellen. 
Wir übersenden deshalb der Stadtverordneten-Versammlung den auf 
gestellten, mit 4 200 jfl. abschließenden Kostenanschlag, sowie einen darauf 
bezüglichen Bericht des Bauivfpcctors Reich vom 23. December 1878 
m lm Bemerken, daß unsere Bau-Deputation sich mit dem Projecte 
o^^unden erklärt hat und die Mittel zur Ausführung zwar im Kosten 
anschläge nicht vorgesehen, aber in Folge anderweitiger Ersparnisse reichlich 
vorhanden sind. 
Wir ersuchen daher die geehrte Versammlung, zu beschließen: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt den vor 
gelegten Kostenanschlag zur telegraphischen Verbindung des 
24. Polizei-Revier-Bureaus, Kleine Andreasstr. 7, mit dem 
Verwaltungsgebäude der neuen Arbeitshausanlage zu RummelS- 
burg und bewilligt die anschlagsmäßigen Kosten von 4 200 cAf. 
ä Conto der im Etat der Specialverwaltung 40 a., Extraordi- 
narium Titel II. v. 2 a., zum Neubau des Arbeitshauses aus 
geworfenen Summe." 
Berlin, den 14. Juni 1879. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt« und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
Zu Nr. 381. 
Der städtischen Bau-Deputation Abtheilung I. beehre ich mich in Er 
ledigung des Auftrages vom 6. d. M., Nr. 1930 B. V. 1a.< anbei den 
Kostenanschlag über die telegraphisch- Verbindung des neuen Arbeitshauses 
in Rummelsburg mir dem 24. Polizei-Revier-Bureau und zwar in Fort 
führung der bereits für die ehemalige Filialanstalt in Rummelsburg be 
stehenden Leitung gehorsamst zu überreichen. Soweit sich bis jetzt hak 
feststellen lassen, tritt die vorhandene Leimng am östlichen End« des Per 
rons des Rummelsburger Bahnhofes als unterirdisches Kabel zu Tage, ist 
dort an einer besonderen nicht zur Bahnleitung gehörigen Stange in die 
Höhe geführt und an einem Jsolirkopf mit emem oberirdischen Leitungs- 
drahl verbunden. Von dieser Stange aus ist dann derselbe durch das 
Sporer'sche Haus über die Köpnicker Chaussee hinweg bis zur Eingangs 
pforte der ehemaligen Filialanstalt geleitet, wo sie auf einem Jsolirkopf 
endet. Die vom Bahnhof vorhandene oberirdische Leitung ist wahrscheinlich 
nicht mehr benutzbar und habe ich daher die neue Leitung von dem Bahn 
höfe ausgehend °und zwar mittelst eines Kabels unterirdisch längs der 
Chaussee angenommen, weil eine solche jedenfalls mehr Sicherheit als eine 
Stangenleitung längs der Chaussee bietet. 
Um jedoch an Kosten zu sparen, würde es sich fragen, ob die Leitung 
nicht als Nebenleitung auf den neu geschütteten Dämmen des Rangir- 
bahnhofes der Niederschlesisch-Märkischen Bahn vis-tc-vis der neuen An 
statt fortgeführt und von hier aus eventuell unterirdisch eingeführt werden 
könnte. 
Berlin, den 23. December 1878. 
Der Stadt-Bauinspcctor. 
gez. Reich. 
382. Vorlage (J.-Nr. 1262. F. B.) — zur Befchlußsaffung 
—, betreffend dte Genehmigung eines Nachtrages 
zum Regulativ für die Erhebung der Hunde 
steuer in dem Gemeindebezirk von Berlin vom 
27. Juni 1887. 
Die Stadtverordneten-Versammlung hat uns zufolge des bei Be- 
cathung des StadthauShaltSeiatS unterm 2. April cr. gefaßten Beschlusses 
ersucht, bei Aufstellung des Etats pro 1. April 1880/81 auf eine Er 
höhung der Hundesteuer von dem bisherigen Satze von 9 <Al. auf 15 cAl. 
Bedacht zu nehmen. 
Mit Bezug hierauf theilen wir der Stadtverordneten-Versammlung 
ergebenst mit, daß wir mit der vorgeschlagenen Erhöhung der gedachten
	        
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