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Volume No. 70 (379), 21. Juni 1879

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1879 (Public Domain)

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Der Ausschuß erachtet die sämmlichen Petitionen durch die gefaßten 
Beschlüsse als erledigt. 
Behufs der Zusammenstellung und Redaction der Beschlüsse und 
Anträge des Ausschusses wurde aus den Stadtverordneten Wulfshein, 
vr. Kürten und Scheiding eine Subcommission, welche auch den 
Herrn MagistratScommissarius zuziehen wird, eingesetzt; desgleichen 
wurde beschlossen, die Protokolle des Ausschusses, sowie das von dem 
Herrn Stadtrath Meubrinck überreichte Promemoria vom 23. April ct. 
drucken zu lassen, und zum Berichterstatter der Stadtverordnete Sch ei ding 
gewählt. 
V. w. o. 
gez. Wulfshein. 
Z« Nr. 37». 
VII. 
Verhandelt Berlin, den 19. Juni 1879. 
Anwesend: 
die Mitglieder der Subcommission, 
und 
Herr Stadlrath Meubrink. 
Die zum Behufe der Zusammenstellung und Redaction der ver 
schiedenen Beschlüffe und Anträge des Ausschusses eingesetzte Subcommis- 
fion hat heute, nach erfolgter Verlesung und Feststellung des Protokolls der 
Sitzung vom 14. d. M. in Erledigung des ihr ertheilten Auftrages sich 
dahin geeinigt, daß die gedachten Anträge, dem Sinne der Beschlüsse des 
Ausschusses entsprechend, in nachstehender Weise der Stadtverordneten- 
Versammlung zu unterbreiten sind. 
Der Ausschuß empfiehlt der Versammlung, wie folgt, zu beschließen: 
I. Die Stadtverordneten-Versawmlung erklärt sich mit der Aus 
hebung der zwischen der Großen Berliner Pferdeeisenbahn- 
Actiengesellschast und der Stadtgcmeinde bestehenden Verträge vom 
TFuns 15./19. Februar 1872, sowie damit 
einverstanden, daß über die Ausführung und den Betrieb von 
Pferdebahnen mit der Gesellschaft ein neuer Vertrag unter Zu 
grundelegung nachstehender Stipulationen errichtet werde: 
1. Die Gesellschaft übernimmt die Ausführung resp. den Be 
trieb der in dem magiftratualischen Berichte vom 23. April 
d. I. unter Nr. II. 1 bis 17 aufgeführten Pferdebahnlinien, 
ausschließlich der nachbezeichneten, noch nicht erbauten bezw. 
anderweitig vergebenen Bahnstrecken, nämlich der Bahnen: 
a) zwischen dem Gesundbrunnen und Pankow, 
b) vom Büschingsplatz nach dem Platze an der Ecke der 
Weber- und Gr. Frankfurtcrstraße, 
e) zwischen Treptow und Rixdorf und weiter nach dem 
Dönhossplatz, 
ä) von Tempelhof über Lichterfeldc, Steglitz, Schöneberg 
nach dem Potsdamer Thor. 
Von der Ausführung dieser Bahnstrecken, welche der Ge- 
sellschaft nach dem Vertrage von 1871 aä 1 bis 4 obliegt, 
wird dieselbe entbunden. 
Dagegen treten den von der Gesellschaft auszuführenden 
Anlagen hinzu: 
e) eine Bahn von der Weichbildgrcnze bis Dalldorf, 
f) eine Zweigbahn bis Tegel; diese, falls die von der 
Gemeinde Tegel in Aussicht gestellte Subvention der 
Gesellschaft gewährt wird. 
2. Die Dauer der Genehmigung wird nach dem Antrage des 
Magistrats bis zu Ende des Jahres 1910 verlängert. 
3. Soweit die aä 1 gedachten Pferdebahnen ganz oder theil- 
weise noch nicht angelegt sind, hat die Gesellschaft dieselben 
und zwar: 
die Ringbahn (aä 6 des Berichts) 
unverzüglich zu schließen, sobald die Canalisatious- 
arbeiten es gestatten, 
die Bahnen: 
Jerusalemer- und Kochstraßenecke-Zoolo- 
gischcr Garten (aä 14 ibiäem) 
bis Ende des laufenden Jahres spätestens, 
Ecke Behren- und Wilhelmstraße - Cöll- 
nischcr Fischmarkt (aä 16 ibiäem) und 
Jerusalemer Kirche - Görlitzer Bahn (aä 
17 ibiäem) 
bis Ende des Jahres 1880, 
Weichbildgrenze bis Dalldorf mit Zweig 
bahn nach Tegel, 
bis Ende des Jahres 1881, 
wenn rechtzeitig die polizeiliche Erlaubniß zur Anlegung dieser 
Bahnen ertheilt wird, bei Verlust der Rechte auf dieselben 
auszuführen, resp. zu vollenden. 
4. Für die Benutzung der Straßen zur Anlegung und zum 
Betriebe der Bahnen hat die Gesellschaft an die Stadt eine 
JahreSgebühr im Betrage von S3*/g pCt. des über 5 Prozent 
hinauSliegenben jährlichen Reingewinns zu entrichten. Be 
hufs näherer Feststellung der Modalitäten zur Berechnung 
deS Reingewinns ersucht die Versammlung den Magistrat 
um eine besondere Vorlage. 
5. Im Uebrigcn hat die Gesellschaft den von dem Magistrate 
aufgestellten allgemeinen Bedingungen, wie solche nach der 
Anlage B. wodificirt und ergänzt worden sind, sich zu unter 
werfen. 
6. Die Gesellschastet verzichtet auf alle diejenigen Rechte, welche 
in Bezug aus die Anlegung und den Betrieb von Pferde 
bahnen auS den ihr früher von dem FiscuS oder von der 
Stadt ertheilten Concessionen, resp. aus den mit denselben 
abgeschlossenen Verträgen abgeleitet werden können. 
II. Die Versammlung ersucht den Magistrat: 
1. fortan dafür Sorge zu tragen, daß nach der seither schon 
der Gesellschaft auferlegten Pflicht entsprechende Wartehallen 
in vermehrter Zahl namentlich an Bahnkreuzungen aufgestellt 
werden; 
2. daraus Bedacht zu nehmen, daß behufs Herstellung eines 
vollständigen Pferdebahnnetzes ein der Versammlung vorzu 
legendes Project entworfen wird, wobei, soweit irgend thun- 
lich, vor Allem die Fortführung der Pferdebahnen bis in 
das Centrum der Stadt und zu diesem Behufe insbesondere 
auch zu berücksichtigen ist: 
die Verlängerung der Pferdebahnen Pankow - Schön 
hauser Thor und Gesundbrunnen - Rosenthaler Thor 
durch beide Schönhauscrstraßcn, resp. durch die Rosen- 
thalerstraßc, sowie der Oranienburgerstraßenbahn über 
den Monbijouplatz durch die Große Präsidentenstraße 
bis zum Hackeschen Markt und deren Wetterführung 
bis in die Gegend des Rathhauses, — 
desgleichen ferner und vorzugsweise die beschleunigte Voll 
endung der Bahn Schöneberg-Potsdamer Thor, im An 
schluß an eine durch die Leipzigerstraße zu legende, 
unter Beseitigung der alten Gertraudtkirche bis zum 
Spittelmarkt behufs ihrer Verbindung mit der Linie 
nach Treptow zu verlängernde Bahn; 
3. dahin zu wirken, daß das Königliche Polizei - Präsidium, 
welches in Ausübung der nach der Reichs - Gewerbeorvnung 
ihm zustehenden Befugniß den öffentlichen Wagenverkehr zu 
regeln, die Anlegung und den Betrieb von Bahnen im 
Interesse des Verkehrs versagen, resp. an Bedingungen knüpfen 
kann, sonst aber gestatten muß — die im letzteren Falle aus 
zustellende Erlaubniß entweder ohne Zeitbestimmung, oder 
dieselbe doch in Uebereinstimmung mit der seitens der Stadt 
gewährten Erlaubniß fixirt. 
III. Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß in Zu 
kunft die oben aä I. 5 gedachten allgemeinen Bedingungen und 
Grundsätze bei Erlheilung neuer Genehmigungen auch an andere 
Unternehmer zur Anwendung kommen. 
IV. Die Versammlung ersucht den Magistrat um eine alsbaldige Vor 
lage, aus der unter Mittheilung der betreffenden Schriftstücke 
behufs der event, in entsprechender Weise herbeizuführenden ein 
heitlichen Regelung des Verhältnisses zu der Berliner, der Großen 
Internationalen und der Neuen Berliner Pferoebahngesellschaft 
zu entnehmen ist, welche Rechte und Verbindlichkeiten nach §. 8 
des Straßenüberlaffungsvertrages vom 30. December 1875 in 
Bezug auf die erwähnten Gesellschaften an die Stadt übergegan 
gen sind, oder derselben anderweitig auf Grund magistratualischer 
Erlaffe zustehen resp. obliegen. 
V. Die Versammlung spricht die bestimmte Erwartung aus, daß der 
Magistrat fernerhin in allen ffällen, bevor derselbe die Erlaubniß 
zur Anlegung oder zum Betriebe von Pferdebahnen ertheilt, so 
wie vor Abschließung derartiger Verträge der Zustimmung der 
Versammlung für die betreffenden Bahniracen sich versichern und 
ohn« dieselbe die Modification oder Nichtbeachtung bestehender 
Stipulationen seitens der Unternehmer nicht zulassen wird. 
VI. Die Versammlung ersucht den Magistrat, in Erwägung zu neh 
men, ob nicht zur theilweisen Beschaffung der Mittel behufs 
Herstellung eines befferen, den VerkehrSverhältniffen entsprechen 
den Straßenpflasters eine Besteuerung der hiesigen Fuhrwcrks- 
gesellschafteu, sowie der sämmtlichen Pferde- resp. Fuhrwerksbesitzer 
nach Anzahl ihrer Pferde einzuführen sein möchte und ob mchl 
event, dieser Steuerertrag zur Verzinsung und Amortisation einer 
neu zu creirenden Pflasterungsanleihe verwendet werden könnte. 
V. w. o. 
gez. Wulfshein.
	        
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