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bet Ausschuß rS für geboten, auch hier eine Beschleunigung anzuempfehlen,
indem er zu diesem Behufe die Bedingung zu stellen beantragt:
daß die Linie Jerusalemer Kirche-Görlitzer Bahnhof ebenfalls
bis Ende 1880 auszuführen ist.
Hiermit endete, der vorgerückten Zeit wegen, für heute die Be
rathung.
V. w. o.
gez. Wulfshein.
Zu 9lr. 37».
UL
Verhandelt Berlin, den 9. Mai 1879.
Anwesend:
Stadtverordneten Vorsteher-Stellvertreter Wulfs Hein, Vorsitzender,
Stadtv. Scheiding,
- Geiler,
» Paulfen,
- vr. Kürten,
- Schäfer,
» Gömann,
» Hanke,
- Schmidt II.,
- Limprecht,
Herr Stadtbaurath Ros patt,
• Stadtrath Meubrink.
Es fehlten:
Herr Stadtv. Flesche, entschuldigt,
- - Misch, »
- - Seibert, -
» - Bauke,
- - Dietmar.
Am Beginne der heutigen Sitzung nahm der Herr Stadtrath Meu
brink Beranlasiung, auf zwei in der vorangegangenen Sitzung nicht voll
ständig klar gestellte Punkte zurückzukommen.
Der eine betrifft die in den Plan eingezeichnete, noch nicht aus-
gesührte Fortsetzung der Pankower Linie vom Schönhauser Thor durch
beide Schönhauserstraßen bis Hackeschen Markt, eine Lime, die bis jetzt
weder von dem Magistrat, noch von dem Polizei-Präsidium, sondern nur
von der Ministerial-Baucommission genehmigt worden sei. Letzteres sei
der Plankammer bekannt gewesen, und so habe diese die bezeichnete Strecke
iu den Plan aufgenommen, während d»s Promemoria in Ermangelung
deS Confenses der gedachten beiden Behörden sie nicht aufgeführt habe.
Sodann sei bei Berathung der Linien 14 und 15 Mittheilung da
von gemacht worden, daß der Herr Handelsminister die Herstellung des
noch fehlenden Zwischenstücks Polsdame,straße-Hafenplatz verlangt habe.
In Betreff des zu diesem Behufe bezeichneten Zeitpunkts, der in der ge
dachten Sitzung nicht sogleich mir Bestimmtheit angegeben werden konnte,
fügte der Herr MagistralscommiffariuS heute hinzu, daß nach Bestimmung
deS Herrn Ministers die Strecke bis 1. August 1879 vollendet sein solle,
daß indeffen nach ihrer Erklärung die Gesellschaft diese Linie sofort in An
griff nehmen und den Bau noch mehr beschleunigen wolle, um die Jn-
belnebstellung möglichst schon zu Pfingsten d. I. herbeizuführen.
Hierauf wurde das Protokoll über die vorige Sitzung verlesen und
festgestellt.
Der Vorsitzende gab alsdann zur Erwägung anheim, ob der Aus
schuß nunmehr sogleich in die zweite Lesung der von der Großen Berliner
Pferdeeisenbahn-Aclicngesellschaft auszuführenden Linien eintreten —, oder
zunächst aus die Erörterung der den anderen Gesellschaften, insbesondere
der Neuen Berliner Pferdebahngesellschaft übertragenen resp. noch zu über
tragenden Linien eingehen wolle.
Zu Gunsten der letzteren Alternative wurde von einer Seite an-
gesührt, daß es daraus ankomme, die Pserdebahn-Communication in der
ganzen Stadt, zumal im Innern und mit dem Innern der Stadt zu
vervollständigen, ohne jegliche Rücksicht darauf, welcher Gesellschaft oder
welchem Unternehmer die erforderlichen Lmiea übertragen sind oder über
tragen werden sollen.
Die Majoritäi entschied sich indeß dahin, daß, wenn auch der Aus
schuß bereits die Nothwendigkeit anerkannt habe, das Pferdebahnwesen für
Berlin in seiner Gesammtheit zu ordnen, doch zur Zeit die Unterlagen
nicht zu Gebote stehen, um genügend beurtheilen zu können, welche ander
weitige Linien noch als derjenigen, wegen deren mit der Großen Berliner
Pserdebahn-Aciiengesellschafl bereits verbandest worden, als erforderlich zu
erachten und welche Gesellschaften dabei zu berücksichtigen seien. Man
wolle sich daher, im Anschluffe an die Magistcatsvorlage z. Z. auf die
specielle Regulirung des Verhältnisses mit der Großen Berliner Pferde-
bahn-Ac iengesellschaft beschränken, und demzufolge zu dem angegebenen
allgemeinen Zwecke jetzt nur den Antrag stellen:
den Magistrat um Vorlegung eines vollständigen Projekts zur
Herstellung eines die concesstonirten Bahnen ergänzenden Netzes
von Pserdebahnlinien und um Vorlage behufs Regulirung deS
Verhältnisses mit den anderen bestehenden Pserdebahngesell-
schaften zu ersuchen.
Einige der hierbei in Frage kommenden Linien seien schon bezeichnet
worden. Noch eine andere Bahn aber sei im allgemeinen VerkehrS-
intereffe so dringend und deren Ausführbarkeit so zweifellos, daß deren
alsbaldige Herstellung schon jetzt alS unerläßlich anerkannt werden müffe.
Die« sei die Pferdebahn auf der Strecke Potsdamer Thor-DönhofSplatz-Seydel-
straße. Bei Anlegung dieser Bahn würde freilich auch die Beseitigung
der alten Gertraudtenkirche auf dem Spittelmarkl und der in Folge besten
entstehende Kostenaufwand in Betracht kommen.
Der Ausschuß sentirt deshalb dahin, zugleich
einen hieraus bezüglichen Antrag an den Magistrat zu richten.
Indem nach Vorstehendem der Ausschuß im Uebrigen davon absieht,
mit den anderen Gesellschaften und den ihnen übertragenen oder noch zu
übertragenden Linien zur Zeit sich zu beschäftigen und in Verbindung mit
dem geforderten Gesammtplan die bezüglichen Anträge und Vorschläge des
Magistrat« abwarten zu wollen, für angemessen erachtet, beschloß derselbe,
mit Rücksicht auf die Vorgänge, der Stadtverordneten-Verjammlung zm
Beschlußfassung jetzt nur zu empfehlen, ausdrücklich zu erklären,
daß der Magistrat verpflichtet sei, in Bezug auf all und jede
Vereinbarung oder Abmachung über Pferdebahnanlagen vorab
ihrer Zustimmung sich zu versichern.
Demgemäß erübrigt noch, die Linien definitiv festzustellen, welche die
Große Berliner Pferdeeisenbahn-Actiengesellschaft betreffen und in den mit
derselben abzuschließenden neuen Vertrag Aufnahme finden sollen, ingleichen
dann aber die diesem Vertrage und nach der Absicht des Magistrats auch
künftigen Verträgen ähnlicher Art als Norm zu Grunde zu legenden Be
dingungen zu beschließen.
Bei der hierauf nach dem früheren Vorbehalte erfolgten zwei
ten Lesung in Betreff der gedachten Bahnlinien wurde seitens des
Herrn Magistralscommiffarius wiederholt beantragt, es bei der ursprüng
lichen Stipulation, nach welcher die Linien Rosenthaler Thor-Gesund
brunnen bis Pankow fortzuführen ist, aus den dafür bereits in der vorigen
Sitzung angeführten Gründen zu belassen.
Aus der Mitte des Ausschuffes wurde zugleich der frühere Antrag,
die Linie Pankow-Gesundbrunnen bis Weddingsplatz zu verlängern, dahin
modificirt wieder aufgenommen, daß diese Linie nur bis zur Weichbild
grenze auszuführen sei.
Die Majorität des Ausschusses blieb jedoch bei dem Beschlusse der
ersten Lesung stehen und lehnt auch diesmal die Aufnahme der Strecke
Pankow, resp. Weichbildgrenze-Gesundbrunnen in den neuen Vertrag ab.
Ebenso wurde in Betreff der Strecke Treptow-Rixdorf, deren Aus
führung von dem Herrn Magistralscommiffarius gleichfalls von Neuem
beantragt wurde, seitens des Ausschusses der frühere ablehnende Beschluß
aufrecht erhalten.
Zu den übrigen, in der ersten Lesung gefaßten Beschlüssen hinsichtlich
der in Wegfall kommenden oder auszuführenden Linien wurden abändernde
Anträge nicht gestellt, und somit diese Beschlüsse nunmehr definitiv an
genommen.
Zu den Bedingungen für die Anlage von Straßeneiseu-
bahnen übergehend, wurden die §§. 1 bis 6 unverändert angenommen.
Bei §. 7, der von der Anlegung von StationSlocalen und Warte
hallen handelt, wurde lebhaft bemängelt, daß eine derartige Halle hier in
Berlin bisher nur an einer einzigen Stelle — am Rosenthaler Thor —
zur Ausführung gekommen sei, obgleich der Vertrag von 1871 die Große
Berliner Pferdeeisenbahn-Actiengesellschast zu deren Herstellung verpflichtet.
Mit Rücksicht auf die zumal an den Kreuzungen der verschiedenen Bahn
linien stattfindenden Ansammlungen von Menschen seien diese Hallen durch
aus nothwendig und wenn auch, wie mitgetheilt wurde, dem Vernehmen
nach das Polizei-Präsidium im öffentlichen VerkehrSinteresse dergleichen
Anlagen widerstrebe, ja bereits damit umgehen solle, auch die Halle am
Rosenthaler Thor wieder beseitigen »u lassen, so müffe doch darauf ge
drungen werden, daß der Magistrat der diessälligen VertragSbestimmung
eine weitergehende Folge gebe, ais bisher.
Der Ausschuß empfiehlt sonach,
den Magistrat zu ersuchen, für eine vermehrte Aufstellung von
Wartehallen, namentlich in der Nähe der Bahnkreuzungen, Sorge
zu tragen.
Gegen die §§. 8 und 9 wurden Einwendungen nicht erhoben.
Zu §. 10, „Aenderung event. Beseitigung der Bahn", wurde von
einzelnen Mitgliedern ausgeführt, daß nach der Fassung dieses Paragraphen
derselbe eine allzugroße Härte der betreffenden Gesellschaft gegenüber z«
involviren scheine, indem es nicht wohl in das Ermessen des Magistrat«
oder der Gemeindebehörden gestellt werden könne, die Verlegung oder
völlige Beseitigung einer Bahnstrecke beliebig zu verlangen, weil auf diese
Weise die Rentabilität deS ganzen Unternehmens geschädigt, vielleicht ganz
in Frage gestellt werden könne.
Die Herren Magistratscommiffarien gaben hierauf die Erklärung ab,
der Sinn der gedachten Bestimmung des §. 10 sei dahin aufzufassen, daß,
wenn eine Veränderung am Straßendamm erforderlich würde, welche eine
zeitweise oder dauernde Unterbrechung des Bahnbetriebes, daselbst be
dinge und insofern mit dem Interesse der Bahngesellschaft collidire, dir
Stadt nicht zur Schadloshaltung verpflichtet sein solle. Eine ähnliche
Bestimmung wie diese sei in allen von der Ministerial-Baucomwission et*
theilten Concessionen enthalten und von den betreffenden Gesellschafte
ohne Widerspruch angenommen worden. UebrigenS werde dadurch, daß |
dem Paragraphen nur vou dem Magistrat die Rede sei, daS Verhain»?