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Volume No. 58 (285-295), 10. Mai 1879 Anlage: ad No. 58 (296-306), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1879 (Public Domain)

ad m 58. 
(296- 306.) 
Vorlagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind. 
286. Vorlage (J.-Nr 643. &. SB.) — zur Btschlußfaffung —, 
betreffend die fernere Bewilligung und Erhöhung 
einer Erziehungsbeihülfe. 
Die Stadtverordneten-Bersammlung wolle genehmigen, daß für Äkar- 
| gorethe Petsch, Tochter des verstorbenen Gemeindeschullehrers Wilhelm 
IPetsch, vom 1. Mai cr. ab ein aus 30 Jt. monatlich erhöhtes Erziehnngs- 
geld noch ein Jahr hindurch gezahlt werde. 
Der Rector Ramme, Kleine Franksurterstr. 6 wohnhaft, ist bei 
uns mit der Bitte vorstellig geworden, das fiir sein Mündel Margarethe 
Petsch, Tochter des 1874 verstorbenen Gemeindeschullehrers Wilhelm 
Petsch, bis ultimo April cr. bewilligte Erziehungsgeld von 25 ,4(. 
monatiich aus 30 jfC. zu erhöhen und noch ein Jahr weiter zu gewähren. 
Er begründet sein Gesuch hauptsächlich damit, daß sein Mündel seit dem 
1. April L. I. Aufnahme in dem hiesigen Heimathhause für Töchter höherer 
Stände, Besselstraße 2, gefunden und eine halbe Freistelle erhalten hat, 
wofür monatlich 30 c4i. Pension zu zahlen sind, und zwar bis Ostern 
nächsten Jahres, zu welcher Zeit Margarethe das Examen als Hand- 
arbeits- und Turnlchrerin, zu dem sie sich jetzt vorbereitet, absolviren 
wird. Wir halten diese Bitte der Berücksichtigung werth, wenngleich 
Margarethe in diesem Monat schon 17 Jahre alt geworden ist, da keine 
Mittel zur Bestreitung der Pension für die Waise vorhanden sind, auch 
die Stiefmutter, bei der Margarethe schon seit dem Sommer v. I. nicht 
mehr lebt, Anspruch auf Wittwenpension nicht besitzt. 
Berlin, den 23. April 1879. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Dnncker. 
287. Vorlage (J.-Nr. 2538. A. V.) - Beschluß 
fassung betreffend die Gewährung eines 
hypothekarischen Darlehns von L«8 »08 JC. auf 
das Grundstück de« Tischlermeisters Snitzau 
in der Manteuffelstr. 7« Hierselbst. 
Der Eigenthümer des in der Manteusielstr. 76 hi-rselbst bel-g-n-n 
stadtgerichtlichen Grundbuch- von den Umgebungen Band 85 Nr. 4338 
verzeichneten Grundstücks, Tischlermeister Heinrich Quitzau ist bei uns 
um Gewährung eines hypothekarischen Darlehns von 108 000 jfCW 
ersten Stelle und zu 5 pCt. Zinsen aus sein eben bezeichnetes Grundstück 
vorstellig geworden. ,, . 
Nach dem s. p. r. hier beigefügten Feuersocietäts.Versicherungs,che>n 
I“ 14. Februar 1874 resp. 16. September 1878 sind die Gebaulich- 
des Grundstücks in Höhe von rot. . • • • 184 700 c4t. 
'nstchert, und nach Auskunft der Steuerbuchhalterer der 
^teuer.Teputation gewährte Las Grundstück im 1. Quartal 
. n Miethsntrag von jährlich 15 061 JC. xvSijfX, , 
1 6 capitalisirt, einem Capitalswerth von rot.. . 251 016 ^ 
'tspricht. Von der Gesammtsumme beider Werthe von. 435 716 JfL 
■t Dien« Theil genommen, craiebt sich eine den bestehenden 
^esümmungen für die Ausleihung städtischer Gelder gemäß 
'-rechnete Sicherhertsgrenze deS Grundstücks von rot.. . 
Das von dem rc. Quitzau nachgesuchte Darlehn liegt innerhalb 
dieser Sicherheitsgrenze, die Baulichkeiten des Grundstücks befinden sich 
nach dem gutachtlichen Bericht der betreffenden Stadtbauinspection in 
gutem Zustande, die erforderlichen Mittel sind bei der Haupt-Stiftungskasse 
verfügbar, es liegen mithin Bedenken gegen die erbetene Beleihung nicht 
vor, und ersuchen wir daher die Stadtverordneten-Bersammlnng ergebenst, 
beschließen zn wollen: 
Die Stadtverordneten-Bersammlung erklärt sich einverstanden 
damit, daß dem Eigenthümer 'Tischlermeister Heinrich Quitzau 
auf sein in der Manteuffelstr. 76 Hierselbst belegcnes, im stadt 
gerichtlichen Grundbuche von den Umgebungen Band 85 
Nr. 4338 verzeichnetes Grundstück ein hypothekarisches Darlehn 
in Höhe von 108 000 <.4C. zur ersten Stelle und zu 5 pCt. 
verzinslich aus Stiftungsfonds gewährt wird. 
Berlin, den 1. Mai 1879. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
288. Borlage (J.-Nr. 160. S. D. 1. 79.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Penfioairung deS Ge- 
meindefchullehrers vr. Carl Heinze. 
Der Gcmeindcschullehrer vr. Carl Heinze hat krankheitshalber um 
seine Versetzung in den Ruhestand gebeten. 
Nach dem beiliegenden Atteste des Geheimen Medicinalraths Professor 
vr. Skrzeczka vom 14. Februar 1879 ist das rechte Auge des 
rc. Heinze fast völlig erblindet, während das linke Auge so sehr gereizt 
und angegriffen ist, daß es dauernd geschont werden muß, um es vor 
dem Erblinden zu bewahren. 
Da der rc. Heinze nach der Ansicht des Professor vr. Skrzeczka 
somit als dauernd und gänzlich dienstunfähig zu betrachten ist, so haben 
wir seine Versetzung in 'den Ruhestand zum 1. October 1879 beschlossen. 
Der rc. Heinze, welcher seit dem 1. October 1847 als Gemeinde- 
schullchrer angestellt ist, bezieht gegenwärtig ein Gehalt von 3 240 JC. 
jährlich, so daß die ihm gesetzlich zustehende Pension 1 701 JC. jährlich 
beträgt. 
Die Stadtverordneten-Bersammlung ersuchen wir, sich mit der Zahlung 
die Pension vom 1. October dieses Jahres ab einverstanden zu erklären. 
Berlin, den 7. April 1879. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
108 929
	        
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