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Vorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind.
286. Vorlage (J.-Nr 643. &. SB.) — zur Btschlußfaffung —,
betreffend die fernere Bewilligung und Erhöhung
einer Erziehungsbeihülfe.
Die Stadtverordneten-Bersammlung wolle genehmigen, daß für Äkar-
| gorethe Petsch, Tochter des verstorbenen Gemeindeschullehrers Wilhelm
IPetsch, vom 1. Mai cr. ab ein aus 30 Jt. monatlich erhöhtes Erziehnngs-
geld noch ein Jahr hindurch gezahlt werde.
Der Rector Ramme, Kleine Franksurterstr. 6 wohnhaft, ist bei
uns mit der Bitte vorstellig geworden, das fiir sein Mündel Margarethe
Petsch, Tochter des 1874 verstorbenen Gemeindeschullehrers Wilhelm
Petsch, bis ultimo April cr. bewilligte Erziehungsgeld von 25 ,4(.
monatiich aus 30 jfC. zu erhöhen und noch ein Jahr weiter zu gewähren.
Er begründet sein Gesuch hauptsächlich damit, daß sein Mündel seit dem
1. April L. I. Aufnahme in dem hiesigen Heimathhause für Töchter höherer
Stände, Besselstraße 2, gefunden und eine halbe Freistelle erhalten hat,
wofür monatlich 30 c4i. Pension zu zahlen sind, und zwar bis Ostern
nächsten Jahres, zu welcher Zeit Margarethe das Examen als Hand-
arbeits- und Turnlchrerin, zu dem sie sich jetzt vorbereitet, absolviren
wird. Wir halten diese Bitte der Berücksichtigung werth, wenngleich
Margarethe in diesem Monat schon 17 Jahre alt geworden ist, da keine
Mittel zur Bestreitung der Pension für die Waise vorhanden sind, auch
die Stiefmutter, bei der Margarethe schon seit dem Sommer v. I. nicht
mehr lebt, Anspruch auf Wittwenpension nicht besitzt.
Berlin, den 23. April 1879.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Dnncker.
287. Vorlage (J.-Nr. 2538. A. V.) - Beschluß
fassung betreffend die Gewährung eines
hypothekarischen Darlehns von L«8 »08 JC. auf
das Grundstück de« Tischlermeisters Snitzau
in der Manteuffelstr. 7« Hierselbst.
Der Eigenthümer des in der Manteusielstr. 76 hi-rselbst bel-g-n-n
stadtgerichtlichen Grundbuch- von den Umgebungen Band 85 Nr. 4338
verzeichneten Grundstücks, Tischlermeister Heinrich Quitzau ist bei uns
um Gewährung eines hypothekarischen Darlehns von 108 000 jfCW
ersten Stelle und zu 5 pCt. Zinsen aus sein eben bezeichnetes Grundstück
vorstellig geworden. ,, .
Nach dem s. p. r. hier beigefügten Feuersocietäts.Versicherungs,che>n
I“ 14. Februar 1874 resp. 16. September 1878 sind die Gebaulich-
des Grundstücks in Höhe von rot. . • • • 184 700 c4t.
'nstchert, und nach Auskunft der Steuerbuchhalterer der
^teuer.Teputation gewährte Las Grundstück im 1. Quartal
. n Miethsntrag von jährlich 15 061 JC. xvSijfX, ,
1 6 capitalisirt, einem Capitalswerth von rot.. . 251 016 ^
'tspricht. Von der Gesammtsumme beider Werthe von. 435 716 JfL
■t Dien« Theil genommen, craiebt sich eine den bestehenden
^esümmungen für die Ausleihung städtischer Gelder gemäß
'-rechnete Sicherhertsgrenze deS Grundstücks von rot.. .
Das von dem rc. Quitzau nachgesuchte Darlehn liegt innerhalb
dieser Sicherheitsgrenze, die Baulichkeiten des Grundstücks befinden sich
nach dem gutachtlichen Bericht der betreffenden Stadtbauinspection in
gutem Zustande, die erforderlichen Mittel sind bei der Haupt-Stiftungskasse
verfügbar, es liegen mithin Bedenken gegen die erbetene Beleihung nicht
vor, und ersuchen wir daher die Stadtverordneten-Bersammlnng ergebenst,
beschließen zn wollen:
Die Stadtverordneten-Bersammlung erklärt sich einverstanden
damit, daß dem Eigenthümer 'Tischlermeister Heinrich Quitzau
auf sein in der Manteuffelstr. 76 Hierselbst belegcnes, im stadt
gerichtlichen Grundbuche von den Umgebungen Band 85
Nr. 4338 verzeichnetes Grundstück ein hypothekarisches Darlehn
in Höhe von 108 000 <.4C. zur ersten Stelle und zu 5 pCt.
verzinslich aus Stiftungsfonds gewährt wird.
Berlin, den 1. Mai 1879.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
288. Borlage (J.-Nr. 160. S. D. 1. 79.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Penfioairung deS Ge-
meindefchullehrers vr. Carl Heinze.
Der Gcmeindcschullehrer vr. Carl Heinze hat krankheitshalber um
seine Versetzung in den Ruhestand gebeten.
Nach dem beiliegenden Atteste des Geheimen Medicinalraths Professor
vr. Skrzeczka vom 14. Februar 1879 ist das rechte Auge des
rc. Heinze fast völlig erblindet, während das linke Auge so sehr gereizt
und angegriffen ist, daß es dauernd geschont werden muß, um es vor
dem Erblinden zu bewahren.
Da der rc. Heinze nach der Ansicht des Professor vr. Skrzeczka
somit als dauernd und gänzlich dienstunfähig zu betrachten ist, so haben
wir seine Versetzung in 'den Ruhestand zum 1. October 1879 beschlossen.
Der rc. Heinze, welcher seit dem 1. October 1847 als Gemeinde-
schullchrer angestellt ist, bezieht gegenwärtig ein Gehalt von 3 240 JC.
jährlich, so daß die ihm gesetzlich zustehende Pension 1 701 JC. jährlich
beträgt.
Die Stadtverordneten-Bersammlung ersuchen wir, sich mit der Zahlung
die Pension vom 1. October dieses Jahres ab einverstanden zu erklären.
Berlin, den 7. April 1879.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
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