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Volume No. 58 (285-295), 10. Mai 1879

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1879 (Public Domain)

17 Stellen drei neue Stellen zu schaffen sind. Für diese Stellen sind 
folgende Personen in Vorschlag gebracht: 
1. der Hospitalit Bernhard Schuster, 
2. der Hospitalit Ferdinand Fallen st ein, 
3. die Hospitalitin Charlotte Kahl deck, 
"deren Verhältnisse und Eigenschaften den im Testamente des Rentiers 
Wunderlich aufgestellten Bedingungen entsprechen. 
Indem wir die betreffenden drei Personal-Actenstücke beilegen, ersuchen 
wir die Stadtverordneten-Versammlung, sich mit der Gewährung des 
Beneficiums der Wunderlich-Stiftung an diese drei Personen einver 
standen zu erklären. 
Berlin, den 3. Mai 1879. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
2,»2. Vorlage (J.-Nr. 621. R. V.) — zur Beschlußfassung 
—, betreffend die Miethung von Räumlichkeiten 
im Hause Friedenstraße 2 t für die 8. Bau- 
iuspection. 
Vor 2 Jahren ist behufs Erweiterung der Geschäftsräume der 
Armen-Direction die 9. Bauinspection aus dem Rathhause verlegt worden 
und abermals sehen wir uns genöthigt, für eine andere Bauinspection 
der Tiefbauverwaltung Räume außerhalb des Rathhauses zu gewinnen, 
um die frei werdenden Localitäten der Armen-Direction zu überweisen. 
Die Geschäfte bei derselben vermehren sich fast täglich und reichen die 
Räume zur angemessenen Placirung des erforderlichen Beamtenperfonals, 
sowie zur Ausstellung der Actenrepositorien und anderer Büreauerforder- 
nisse nicht aus. Daß unter einer solchen räumlichen Beschränkung die 
ordnungsmäßige Unterbringung der Acten und deren Vertheilung fast 
zur Unmöglichkeit wird, der Dienst leiden muß, bedarf keiner weiteren Be 
gründung. 
Wir beabsichtigen deshalb, die Räume, welche gegenwärtig die 
5. Bauinspection im Rathhause oberhalb der anderen Räume der Armen- 
Direction inne hat, dieser letzteren zu überweisen und die jetzt von der 
8. Bauinspection benutzten Räume der 5. Jnspection zu übergeben. Für die 
8. Bauinspection ist nach dem abschriftlich anliegenden Vertrage, vorbehaltlich 
der Genehmigung der städtischen Behörden, im Hause des Rentier Zimm er 
mann, Friedenstr. 21, eine 2 Treppen hoch belegene, aus 5 Stuben nebst 
Zubehör bestehende Wohnung für den Preis von 1 260 <4C, welche der 
Lage und Ausdehnung der Wohnung entspricht, vom 1. Mai cr. bis 
1. Juli 1882 gemiethet worden. Einen Grundriß der Wohnung fügen 
wir ergebenst bei. Die hinteren Räume werden wir einem Diener, dem 
zugleich die Aufsicht, Reinigung rc. übertragen werden wird, gegen eine 
durch die Steuer-Deputation festzusetzende Miethe überweisen. Die Stadt- 
verordneten-Versammlung ersuchen wir ergebenst, in die Miethuug der 
qu. Räume gegen die bezeichnete Miethe willigen zu wollen und zu be 
schließen : 
Die Versammlung willigt in die Miethung der Wohnung 
Friedenstraße 21, 2 Treppen hoch, zur Unterbringung der 
8. Bauinspection nach Maßgabe des anliegenden Vertrages 
vom 26. April zum jährlichen Preise von 1 260 jft. vom 
1 Mai cr. an. 
Berlin, den 10. Mai 1879. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V. 
gez. Gilow 
Zu Nr. 292. 
Zwischen den Unterschriebenen ist heule nachstehender 
,Mieths«Verlrag" 
verabredet und geschlossen worden. 
§■ 1. 
Es vermuthet der Rentier Herr Zimmermann in dem ihm ge 
hörigen, Friedenstraße 21 gelegenen Hause an den Magistrat hiesiger 
König!. Haupt- und Residenzstadt 
,.die in der zweiten Etage befindliche Wohnung, bestehend in 
fünf Stuben nebst Küche, Nebengelasscn, Boten und Keller" 
mit dem Eingänge an der Friedenstraßc aus drei Jahr und zwei Monate 
vom 1. Mai 1879 ab zur Benutzung als GeschäftSlocal für eine städtische 
Bauinspection resp. Wohnung für einen Bureaudiener. 
§• 2. 
Die jährliche Miethe ist auf 1 260 -4C, in Worten: 
Eintausend zweihundert und sechszig Mark, 
festgesetzt worden und von dem Bermiether vierteljährlich nachträglich in der 
Stadt-Hauptkasse zu erheben. 
In diesem Betrage sind alle Nebenabgaben, welche für die Besteue 
rung auf 8 pCt. ter Miethe zu berechnen sind, enthalten. 
8. 3. 
Die Wohnung wird dem Miether in gutem und brauchbaren Zu 
stande mit allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör und mit allen 
üblichen Berechtigungen übergeben. Miether verpflichtet sich, die Wohnung 
möglichst in dem bezeichneten Zustande zu erhalten, resp. solche bei seinem 
dereinstigen Auszuge in einem der Wohnungszeit angemeffenen Zustande 
zurückzuliefern. Die durch Benutzung der Wohnung und deren einzelnen 
Theile oder durch Naturereigniffe während der Dauer des Vertrages ent 
stehenden Reparaturen hat Miether auf eigene Kosten zu besorgen. 
8. 4. 
Ter Miether beabsichtigt, zur Bewachung re. einen Bureaudiener in 
die disponiblen Räume zu setzen und verpflichtet sich, alle üblichen und 
billigen Forderungen des Vermiethcrs in Bezug aus die Befolgung der 
Hausordnung seitens dieses llnterbeamten Folge zu schaffen. 
8. 5. 
Dem Miether ist gestattet, die zur Information des Public ums er 
forderlichen Schilder am und im Hause anzubringen und die zur Her 
stellung des GeschäftSlocals nöthige« baulichen Einrichtungen zu treffen, er 
muß dies aber in baulechnisch richtiger Art thun und bei seinem dereinsti 
gen Auszuge den vorigen Zustand wieder herstellen. 
8. 6. 
Die Kündigung dieses Vertrages muß jederzeit Sechs Monat vor 
Ablauf desselben erfolgen, geschieht dies von keiner Seite, so ist er stets 
als auf ein Jahr verlängert zu betrachten und behält in allen Punkten 
Gültigkeit. 
Ist eine Kündigung erfolgt, so ist die Besichtigung der Localitäten 
dem neuen Miether unter Zuziehung eines Beamten des Magistrats ge 
stattet, jedoch ist der Bauinspccior berechtigt, während der Dienststunden 
einen Aufschub der Besichtigung auf spätere Zeit innerhalb der Dienst 
stunden oder nach denselben an demselben Tage zu verlegen. 
Dem Wirth oder seinem Stellvertreter ist eS gestattet, wenn begrün 
dete Veranlassung dazu vorhanden, die Wohnung zu jeder Zeit zu betreten. 
8- 7. 
Dieser Vertrag ist doppelt ausgefertigt worden; den gesetzlichen Stempel 
zum Hauptexemplar trägt der Miether, den Stempel zum Nebenexcmplar 
zahlt der Vermiether. 
Berlin, den 26. April 1879. 
Der Bauinspcctor. 
gez. Rohde. gez. Julius Zimmermanu. 
Vorstehender Vertrag wird hierdurch genehmigt. 
Berlin, den 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
293. Vorlage (J.-Nr. L99./78. St. R. A.) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend Dechorgirnng der Rech 
nung der Specialverwaltung 33 der Stadt- 
Hauptkaffe über Verwaltung deß Arbeitshauses, 
des Filialhospitals, der Jrrenverpffegungsanstalt 
und des Männerssechenhospitals pro 1877 und 
erstes Vierteljahr 1878. 
Der Stadtverordneten - Versammlung übersenden wir die beiliegende 
Rechnung der Specialverwaltung 33 der Stadt-Hauptkaffe über Verwal 
tung des Arbeitshauses, des Filialhospitals, der Jrrenverpflegungsan>iall 
und des Männersiechenhospitals pro 1877 und erstes Vierteljahr 1878 
nebst 6 Vol. Beläge, die gleichnamige Rechnung pro 1876, die Kleider- 
makerialienrechnung mit 3 Heften Beläge und einer Nachweisung, «n 
Oeconouiiemanual mit 15 dazu gehörigen Jngredienzienbcrechnungen, den 
Revisionsbericht deS Rcchnungsamis und die Abnahmeverhandlung 
zur Prüfung und Erlheilung der Decharge. 
Berlin, den 10. Mai 1879. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck.
	        
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