270
in allen Fällen gelöscht werden kann, wenn der GrundstückS-
Eigenthümer von demselben daS zur Straßenfreilegung erforder
liche Terrain unentgeltlich an die Stadtgemeinde abtritt.
Berlin, den 3. Mai 1879.
Magistrat hiesiger Kiinigl. Haupt« und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
290. Vorlage (J.-N. 638. S. D. I. 79.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Derthetlung der im
Rechnungsjahre I. April >878—1879 neu creirten
Gemeindeschulstelle» auf die einzelnen Gehalts
stufen.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir in der Anlage
eine Abschrift der von dem Herrn Stadtschulrath Dr. Bertram unterm
14. April cr. gemachten Vorschläge über die Vertheilung der im Rechnungs
jahre 1. April 1878—1879 neu creirten Gemeindeschulstellen auf die ein
zelnen Gehaltsstufen.
Sowohl die städtische Schul - Deputation, als auch die Normaletats
Deputation hat diesen Vorschlägen in der Weise zugestimmt, daß in Bezug
aus die Lehrerinnen der zweite Vorschlag des Herrn Stadtschulraths
(mit Creirung einer neuen Gehaltsstufe von 1 950 c 4C) genehmigt
worden ist.
Demgemäß ersuchen wir die Stadtverordneten, zu beschließen:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß vom 1. April 1879 ab, die Zahl
1. der Rectorenstcllen in der 1.
Stufe um . .
. 2,
und in der 3. Stufe um . .
. 2.
2. der Gemeindeschullehrerstellen
in der 1.
Stufe um . .
. 4,
- - 2.
- - . .
. 4.
- - 3.
- - . .
- 5,
- - 4.
• -
. 21,
- - 5.
- - .
- 5,
- - 6.
- - . .
. 10.
- - 7.
. 8
vermehrt werde, daß
3. bei den Gcmeindeschullehrerinnen 12 neue Stellen zu 1 950 dC.
ereilt und die Stellen in den bisherigen Stufen und zwar:
in der 1. Stufe um ... 2,
- - 2. - - ... 2,
- - 3. - - ... 2,
- - 4. - - ... 8,
- - 5. < - ... 20
vermehrt werden, während
4. die Zahl der Anwärter um 5 und die Zahl der Anwärterinnen
um 1 vermindert wird.
Berlin, den 10. Mai 1879.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu Nr. 290.
Vorschläge
über die Vertheilung der im Jahre 1878 neu creirten Gemeindeschulstellen
auf die Gehaltsstufen.
Nach der Magistratsvorlage vom 11. Februar 1878 — genehmigt
von der Stadtverordneten-Versammlung «üb 21. Februar 1878 — waren
für die Gemeindeschulen folgende Stellenzahlen festgesetzt:
99 Rectoren,
883 Klassenlehrer,
314 Lehrerinnen,
wozu noch treten:
33 Anwärter,
29 Anwärterinnen,
zusammen 1 358 Stellen.
Am Schluffe des Etatsjahres 1878/79 waren vorhanden:
103 Rectoren,
968 Lehrer (einschließlich der Anwärter),
386 Lehrerinnen (einschließlich der Anwärterinnen),
zusammen 1 457 Stellen;
die Vermehrung beträgt also:
4 Rectoren,
52 Lehrer,
43 Lehrerinnen,
zusammen 99 Stellen.
Nach §. 31 der „Grundsätze zum Normaletat" sind die neuen
Stellen so auf die einzelnen Gehaltsstufen zu vertheilen, daß der Ge-
sammtbetrag der Gehälter für jede der drei Kategorieen gleich dem Product
aus dem Durchschnittsgehalt und der Stcllenzahl wird.
A. Rectoren.
Da in der ersten und dritten Stufe bisher nur 28, in der zweiten
dagegen 43 Stellen waren, so empfiehlt es sich, die erste und die dritte
Stufe um je zwei Stellen zu vermehren, also zu creiren:
2 Stellen der ersten Stufe mit 3 900 *4C.,
2 Stellen der dritten Stufe mit 3 180 <AC.;
cs sind dann vorhanden:
30 Stellen ä 3 900 <AC,
43 Stellen ä 3 540 <AC.,
30 Stellen ä 3180 Jt.
Die folgende Uebersicht zeigt zugleich die wachsende Gleichmäßigkeit
in der Stellenvertheilung und die zunehmende Vergrößerung der einzelnen
Schulen. Es waren:
Stellen in der Stufe
über- Zu
Zu
am
1
II.
III.
haupt nähme
Klassen
nahme
1.
Januar 1873
12
47
14
73 —
858
—
1.
- 1874
17
42
17
76 3
950
92
I.
. 1875
20
42
20
82 6
1 068
102
1.
- 1876
23
42
23
88 6
1 155
87
1.
- 1877
26
42
26
94 6
1265
110
1.
- 1878
28
43
28
99 5
1 358
93
1. April 1879
30
43
30
103 4
1 457*)
99.
Auf eine Schule kamen im
Jahre 1873 durchschnittlich 11,8
Klassen,
jetzt ist der Durchschnitt 14,i-
Zwei Schulen mit
zusammen 19 Klassen (dre 100. und die 102.)
wurden von einem
Rector geleitet, von
den übrigen hatten:
1 Schule
5 Klassen,
1
-
7
-
2 Schulen
8
-
5
-
10
-
4
-
11
-
11
-
12
-
14
-
13
-
15
-
14
-
19
-
15
-
15
-
16
-
10
-
17
-
1 Schule
18
-
1
-
19
-
3 Schulen
20
-
B.
Lehrer.
Es muß das Bestreben sein, die Gesammtzahl der Stellen so auf
die einzelnen Stufen zu vertheilen, daß die Lehrer beim Auftücken von
der niedrigsten zu der höchsten Gehaltsstufe durchschnittlich in jedem Jahre
gleich viel Zulage erhalten. Folgende Uebersicht zeigt, daß dieses Ziel in
unserem System fast erreicht ist, zugleich aber, daß die jährliche Gehalts
zunahme im Sinken begriffen ist.
Bei der großen Zahl der bereits vorhandenen Stellen übt die Er
richtung neuer einen geringeren Einfluß auf die Ascension aus. Es muß
aber die gegenwärtige Lage, in der die jährliche Gehaltszunahme für die
meisten Lehrer 100 JC. übersteigt, immer noch als günstig bezeichnet
werden.
Zieht man das Minimalgehalt (1 560 <JC.) von den Gehältern der
einzelnen Stufen ab und dividirt die Differenz durch die Zahl der Dienst
jahre, welche die in diese Stufe eintretenden Lehrer (durchschnittlich) haben,
so erhält man für 1877, 1878 und 1879 folgende Zahlen:
Stufe
Gehalt
Dienstjahre
jährliche
Ji.
1877
1878
1879
1877
1.
3 240
18/25
18,75
18,75
92
2.
2 880
12
12,2
12,76
110
3.
2 520
8,25
8/8
9
116
4.
2 340
5,75
6,5
7,5
135
5,
2 160
4
4,25
5,25
150
6.
1 800
2,25
2,25
2,5
106
1878
90
108
109
120
141
>06
1879
90
103
107
104
114
96
an der Schwelle der 4. Stufe; gerade vor ihr befinden sich die Lehrn,
welche im regelmäßigen Verlauf nach Gründung eines Hausstandes wach
sende Bedürfnisse zu bestreiten haben; es ist daher erforderlich die Stcllen
zahl in dieser Stufe vorzugsweise zu vermehren; im klebrigen sind are
erste, zweite und sechste Stufe zu bedenken; hierbei muß indessen t« -öe«
tracht gezogen werden, daß jede Vermehrung der oberen Stellen zwar oe
augenblicklichen Inhabern aller tieferen eine Förderung bringt, aber auch
wegen der damit nothwendig verbundenen Vermehrung der unteren Sle
die Ascension der zukünftigen Generationen verzögert. Nach diesen °
sichtspunkten ist der folgende Plan entworfen. h
Hinzugetreten sind, wie oben bemerkt, 52 Lehrerstellen, wegen
vom 1. April d. I. eingetretenen Vermehrung der wöchentlich oon .
Lehrern der ersten und dritten Stufe zu gebenden Stunden können s
*) Die am 1. April neu errichteten Klaffen sind hierbei nicht gezahlt.