(263.)
Vorlage
für die
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin.
Nr. 263. Verzeichniß
der bei der Stadtverürdneten-Bersammlung durch eventuelle Wiederaufnahme der Verhandlungen zu verfolgenden, sowie derjenigen Angelegenheiten, in
welchen die Versammlung einer Vorlage des Magistrats entgegensieht.
j Laufende
Nr.
Ein
getragen
unter
Nr.
1.
5.
45.
60.
176.
184.
204.
Beschluß
der Versammlung
vom
Prot.
Nr.
G e g e n st a n d.
Rückäußetung des Magistrats.
7. Januar 1875
6.
' 7.
213.
214.
15. April 1875
9. November 1876
28. Dezember 1876
8. März 1877
14.
11.
7/10.
11.
11.
3. Mai 1877
11. April 1878
3. Mai 1877
7. Juni 1877
11.
17 c -
12.
Angelegenheit wegen der Verfügung über die
Säle der städtischen höheren Lehranstalten.
Vorlage, betreffend die Regulirung der Frieden
straße bis zu dem Grundstücke Nr. 48.
Gemeinschaftliche Verwaltung sämmtlicher in
den städtischen Kassen befindlichen Fonds
durch ein General-Dcpositorium.
Revision des Ortsstatuts für die Canalisation
Berlins. Dieselbe sollte gegen Ende des
Jahres 1877 stattfinden.
Mittheilung des Resultates der Verhandlungen
der zur Berathung über die Frage wegen
Einführung von Hausbüchern niedergesetzten
gemischten Deputation.
Weitere Errichtung von
für Frauen.
Bedürfnißanstalü
Uebersendung des Entwurfs eines Pensits-
Reglements für die Beamten der städtihen
Wasserwerke.
Auskunft über den Stand der Verhandlngcn
mit der Lehrter Bahn, betreffend deirAus-
Seit dem Eintritt des Herrn Cultus-Ministers
Falk in die Geschäfte hat die Stadt die un
beschränkte Verfügung über die Räume ihrer
Schulhäuser jederzeit gehabt und haben somit
die Beschwerden einer früheren Zeit that-
füchllch it;xc Erledigung gefunden.
Wir können deshalb nur anheimstellen, diese
Angelegenheit aus künftigen Verzeichnissen dieser
Art fortzulassen.
Die Regulirung der Friedenstraße, soweit dazu
bis jetzt Bedürfniß, ist gegenwärtig vollendet,
un» erachten wir damit diese Angelegenheit
für erledigt.
cfr. Vorlage Nr. 92.
cfr Vorlage Nr. 53, Schlußsatz.
Dr Magistrat hat sich auf Vorschlag der ge
mischten Deputation dahin entschieden, daß
die durch die bekannte Polizei - Verordnung
- beabsichtigte, von dem Herrn Minister des
Innern nur bis auf Weiteres suspendirte Ein
führung von Hausbüchern ganz aufzuheben sei.
Hiervon ist dem Königlichen Polizei-Präsidium
eine aussührlich begründete Mittheilung gemacht
worden, indem gleichzeitig die im Ucbrigen
wünschenswerthen Abänderungen jener Polizei-
Verordnung dargelegt sind.
Hierauf ist eine Antwort bis jetzt nicht
eingegangen.
okr. Vorlage Nr. 231.
ekr. Vorlage Nr. 64.