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(223—232.)
Vorlagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin.
223. Protokoll des Ausschusses zur Vorberathung der
Angelegenheit, betreffend de« Organisations
plan für die neue Irrenanstalt in Dalldorf
(Drucksache 133).
Verhandelt Berlin, den I. April 1879.
Anwesend:
itadtverordneten-Vorsteher vr. Straßmann, Vorsitzender,
Stadtverordneter vr. Cohn,
- vr. Langerhans,
- vr. Schultz I.,
- vr. Neumann I.,
- Pätel,
- Dietmar,
- vr. Stryck,
- vr. Schwalbe,
- Friederici,
iett Stadtrath Schrein er.
Es fehlten:
err Stadtverordneter vr. Virchow, beurlaubt,
- Loewe, entschuldigt,
- Krause. -
- Brock,
- vr. Dielitz.
Die vorstehend näher bezeichnete Angelegenheit ist durch die in der
Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung vom 6. März er. erfolgte Be
richterstattung und die demnächstigc Beschlußfassung nur insoweit erle
digt, als es sich um die eigentliche innere Organisation der neuen An
stalt — die Stellen und die Gehälter — handelt, unerledigt blieben noch
|t>ie Fragen wegen Bildung des Curatoriums und wegen des Depots,
vorüber der Ausschuß nunmehr heute in Berathung getreten ist.
Bezüglich deS Curatoriums sagt der Magistrat in seiner Vorlage
dom 17. Februar er. (Drucksache 113), daß die Verwaltung der Irren-
anstalt und die Behandlung der in derselben befindlichen Kranken in der
selben Weise controlirt und beaufsichtigt werden solle, wie dies bei den an
deren Kranken- und Siechcnanstalten geschieht, daß die Anstalt also einem
besonderen Curatorium unterstellt werde, dessen Mitglieder nach dem unter
Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung vom 22. Januar 1874
|u Stande gekommenen generellen Beschluß aus der Milte der städtischen
drputation für die öffentliche Gesundheitspflege zu entnehmen seien. Zu
gleich beantragt der Magistrat die Zustimmung der Versammlung dazu,
daß das Curatorium aus zwei Sladlrälhen und drei Stadtverordneten ge
bildet werde.
Was zunächst die Anzahl der Mitglieder betrifft, so wurde dieselbe
Ausschuß allgemein für zu niedrig erachtet. Der Magistrat sei davon
ausgegangen, dies Curatorium aus ebensoviel Mitgliedern bestehen zu
lassen, wie die Curalorien für das Krankenhaus im Friedrichshain und für
das Barackenlazarcth. Dies genüge aber nicht, denn in Dalldorf handle
; es sich um eine Anstalt, oder vielmehr um zwei Anstalten, in welchen,
wenn man die Beamten hinzurechnet, insgesammt nahe an 1200 Personen
befindlich sem werden. Dazu komme noch die weitere Entfernung von
der Stadt sowie der Umstand, daß dort von den Communalbehörden zum
ersten Male der Versuch mit einem Arzt a» der Svitze der Verwaltung
gemacht werde. Außerdem werde im Interesse der Kranken beabsichtigt
dieselben in Dalldorf mit landwirthschastlichen Arbeiten zu beschäftigen.
In diesen Beziehungen nun sei es wichtig, daß sich wenigstens zwei oder
E den technischen und öconomischen Fragen vertraute Stadtverordnete
dem Curatorium befinden.
Der Herr MagistratScommissarius glaubte die Zustimmung des Ma
gistrats zu der beantragten Verstärkung des Curatoriums auf drei Stadt-
räthe und fünf Stadtverordnete in Aussicht stellen zu können, weshalb der
Ausschuß der Versammlung empfiehlt, sich auch ihrerseits damit einver
standen zu erklären.
Nach der Vorlage des Magistrats sollen die Mitglieder des Curato-
riums aus der Gesundheitspflege-Deputation entnommen werden.
Hierzu wurde bemerkt, daß der vorliegende Fall eine vollständig neue
Schöpfung betreffe, an welche im Jahre 1874 bei Niedersetzung der Ge
sundheitspflege-Deputation noch gar nicht gedacht und welche deshalb auch
nicht unter die Zahl der dieser Deputation unterstellten Kran kenanstalken zu
subsumiren sei. Die Stadtverordneten-Versammlung habe sonach in Bezug
auf die Wahl völlig freie Hand und da empfehle es sich denn, die Mit
glieder direct von der Versammlung wählen zu lassen, wie dies in Bezug
auf alle übrigen Verwaltungs-Deputationen geschieht, mit der Maßgabe,
daß die Gewählten der Gesundheitspflege-Deputation, soweit dies noch nicht
der Fall sein sollte, als Mitglieder hinzutreten. Nur hierdurch würde es
zu erreichen sein, daß die von der Versammlung als die Geeignetsten für
das betreffende Amt auscrwählten Personen auch wirklich in das Curato-
rium hineinkommen, wogegen es andererseits ganz in das Belieben des
Vorsitzenden der größeren Deputation, dem eine speciellere Kenntniß über
die aus der Versammlung hervorgegangenen Mitglieder fehle, gelegt sein
würde, dieselben in die einzelnen Curatorien abzuordnen. Wenngleich nicht
geleugnet werden könne, daß bei diesen Abordnungen einzelnen Wünschen
Rechnung getragen sei, so müsse der directen Wahl durch die Versammlung,
durch welche die Ansichten der Majorität derselben zum wahren Ausdruck
gelangen, doch der Vorzug gegeben werden, zumal ohnehin eine Verstär
kung der Gesundheitspflege-Deputation nothwendig werde, wenn auS ihr
die Mitglieder für das hier in Betracht kommende Curatorium entnommen
werden sollen. Auch das gegenwärtig für die Jrrenhausangelegenheiten
bestehende Curatorium sei nicht auS derselben hervorgegangen und dessen
Mitglieder seien keineswegs auch zugleich Mitglieder der größeren De
putation.
Sowohl seitens des Herrn MagistratScommissarius, wie aus dem
Ausschüsse heraus wurde hiergegen bemerkt, daß durch daS vorgeschlagene
Verfahren der organisatorische Charakter der Gesundheitspflege-Deputation
verändert werden würde und daß es doch eigentlich nur eine Formfragc sei, ob die
Zusammensetzung des Curatoriums in dieser oder jener Art erfolge. Dem
Vorsitzenden der Deputation stehe allerdings das Recht der Abordnung der
Mitglieder in die einzelnen Curatorien zu, indessen würde dies ebensowenig
zu Jnconvenienzen führen, wie z. B. bei der Bau-Deputation, und da bei
der voraussichtlich vorzunehmenden Verstärkung der Gesundheitspflege-
Deputation die Stadtverordneten-Versammlung nur auf solche Personen
rücksichligen werde, die den Interessen bezüglich der Anstalt in Dalldorf
Rechnung zu tragen geeignet sind, so sei es doch ganz außer allem Zweifel,
daß der Vorsitzende diese neugewählten Mitglieder auch dorthin deputiren
wird, event, würde die Versammlung ja ein dem entsprechendes Ersuchen
an den Magistrat richten können. — Wenngleich auch die Meinung nicht
zu unterdrücken sei, daß die Gesundheitspflege-Deputation den gehegten Er
wartungen, daß sie nämlich ein Generalcuratorium für alle städtischen
Krankenanstalten und eine Centralstellc für alle in das Gebiet der öffent
lichen Gesundheitspflege einschlagende Angelegenheiten sein werde, nicht
entsprochen habe, so möge man doch mit Rücksicht auf den Communal-
beschluß vom Jahre 1874 und in der Hoffnung, daß dem ursprünglichen
Gedanken bei Einsetzung dieser Deputation in Zukunft mehr Rechnung ge
tragen werden wird, die Einheit derselben aufrecht erhalten.
Die Majorität des Ausschusses empfiehlt hiernach der Versammlung,
zu beschließen,
daß für die Verwaltung der städtischen Irrenanstalt in Dalldorf
ein besonderes Curatorium eingesetzt werde, bestehend aus drei
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