Gedruckt bei Julius Sittenseld in Berlin.
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ad SIS 45.
(219. 220.)
Vorlagen,
welche den Zeitungen nickt mitgetheilt sind.
21». Vorlage — (J.-Nr. 333 G. ».) zur BeschluH-
faffung —, betreffe«- die Weiterbewilligung vo«
ErziehuugSgeld.
Die Stadtverordneten-Bersammlung wolle genehmigen, daß der vcr-
wittweten Gemeindeschullehrcr Schramm das bisherige Erziehungsgeld
von 9 <At. monatlich für ihren Sohn Paul vom 1. März 1879 ab noch
ein Jahr hindurch fortgezahlt werde.
Die vcrwittwete Gemeindeschullehrer Schramm, Auguste geborene
Parrry, Neuenburgerstr 36 wohnhaft, hat uns gebeten, ihr das bis
ult. Februar cr. für ihren Sohn Paul gewährte Erziehungsgeld noch
fernerhin zu zahlen. Ihre Bitte wird von dem Vormund ihrer Kinder,
Rector Wrede, und dem betreffenden Bezirksvorsteher warm befür
wortet. Wir sind bereit, das qu. Erziehungsgeld noch ein Jahr hin
durch fortzuzahlen, wenngleich der Knabe im Februar bereits 15 Jahre
alt geworden ist, weil die Wittwe Schramm noch für eine jetzt
12 Jahre alte Tochter zu sorgen hat und nur unter großen Ent
behrungen sich und ihre Kinder erhalten kann. Ihre Wittwenpension
beträgt nur 375 <41.; als Handarbeitslehrerin erhält sic 327 <Jl, Gehalt
und an Erziehungsgeld für beide Kinder bezog sie bisher 216 jfC. t in
Summa also 918 J(, jährlich. An Wohnungsmiethe zahlt sic jährlich
600 M. und sucht den größten Theil derselben durch Bermiethung eines
meublirten Zimmers zu decken. Von verwandtschaftlicher Seite hat sie
aus keinerlei Unterstützung zu rechnen und eigenes Vermögen ist nicht vor
handen. Ihr Sohn Paul besucht als Freischüler das Luisenstädtische
Gymnasium und wünscht das Abituricntenexamen zu bestehen; er ist
gut beanlagt und bereits Michaelis v. I. nach Untersekunda versetzt.
Berlin, den 17. März 1879.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gcz. von Forckenbcck.
22». Vorlage (J.-Nr. 822. F. B.) — zur Beschlußfassung
— wegen Bewilligung einer Gratification von
1 »»» 'M. für den Brandinfpector Skoöl auS
Anlaff einer Dirnstjubilänmsfeier
. Königliche Polizei-Präsidium hat uns mittelst des in Ab-
schnft belgesügten Schreibens vom 22. d. Mts. davon Kenntniß
gegeben, daß sich am 31. März cr. ein Zeitabschnitt von 25 Jahren
vollendet, wahrend dessen der Brandinspector Noöl der hiesigen Feuer-
wehr angehört, und knüpft dasselbe daran die Hoffnung, daß aus An
laß dieses Jubiläums und in Berücksichtigung der großen Tüchtigkeit des
Jubilars, sowie der hervorragenden Verdienste, die er sich um das hiesige
Feuerlöschwesen unstreitig erworben hat, die städtischen Behörden geneigt
Berlin, den 29.
sein werden, demselben eine besondere, mit pecuniärcn Vortheilen ver
bundene Anerkennung zu Theil werden zu lassen.
Wir unsererseits erachten die für eine solche Anerkennung sprechen
den und vorstehend angedeuteten Gründe als durchaus zutreffend, nur
glauben wir den Vorschlag des Polizei-Präsidiums — wie er am Schluffe
des erwähnten Schreibens formulirt ist — nicht zur Ausführung empfehlen
zu können, beantragen vielmehr bei der geehrten Versammlung die Be
willigung einer einmaligen Gratification von 1000 c/fi. und ersuchen
Wohldieselbe zu beschließen:
„Die Stadtverordneten-Bersammlung würdigt die hervor
ragenden Verdienste des Brandinspectors Noöl, die derselbe
sich während eines Zeitraums von 25 Jahren in anstrengender
Thätigkeit um das hiesige Feuerlöschwesen erworben hat und
bewilligt in Anerkennung dessen demselben eine außerordentliche
Gratification von 1 000 M.“
Die Verausgabung hat bei der Specialverwaltung 45 zu erfolgen
und ist auf den Fonds für unvorhergesehene Ausgaben zu übernehmen.
Berlin, den 28. März 1879.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt« und Residenzstadt,
gez. Dunckcr.
Zu 9tr. 22».
Am 31. d. Mts. sind es 25 Jahre, daß der Vrandinspector Noöl
der hiesigen Feuerwehr angehört. Da bekanntlich bei dem überaus an
strengenden, die Kräfte mehr wie wo anders consumirenden Dienste der
Feuerwehr bei derselben schwer 25jährige Jubiläen gefeiert zu werden
pflegen, so wird dies auch beim Brandinspector Nosl der Fall sein.
Indem ich mich beehre, den Magistrat hiervon ganz ergebenst in
Kenntniß zu setzen und mir die näheren Angaben über Ort und Zeit der
Feier zu machen vorbehalte, stelle ich Wohldemselben die Betheiligung
an derselben ebenmäßig anheim. Bei der großen Tüchtigkeit des Jubilars
und bei den hervorragenden Verdiensten, die er sich um das hiesige Feuer
löschwesen unstreitig erworben hat, dürfte cs vielleicht angezeigt sein,
wenn ihm seitens der städtischen Behörden eine besondere mit pecuniärcn
Vortheilen verbundene Anerkennung zu Theil würde. Der rc. Noöl hat
bekanntlich eine Dienstwohnung in dem Grundstücke Lindenstraße 50 inne
und muß dafiir 10 pCt. seines Gehalts als Miethe entrichten. Es ist
mir in Vorschlag gebracht worden, ihm als Anerkennung diese Wohnung
für die Dauer seiner ferneren Dienstzeit miethsftei zu überlassen.
Dem Magistrat stelle ich die gefällige Prüfung dieses Vorschlages
hierdurch zur sehr gefälligen Erwägung.
Berlin, den 22. März 1879.
Der Polizei-Präsident.
gcz. von Madai.
März 1879.
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
Dr. Straßmann