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Volume No. 45 (205-218), 29. März 1879 Anlage: ad No. 45 (219 220), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1879 (Public Domain)

Gedruckt bei Julius Sittenseld in Berlin. 
' ' 
ad SIS 45. 
(219. 220.) 
Vorlagen, 
welche den Zeitungen nickt mitgetheilt sind. 
21». Vorlage — (J.-Nr. 333 G. ».) zur BeschluH- 
faffung —, betreffe«- die Weiterbewilligung vo« 
ErziehuugSgeld. 
Die Stadtverordneten-Bersammlung wolle genehmigen, daß der vcr- 
wittweten Gemeindeschullehrcr Schramm das bisherige Erziehungsgeld 
von 9 <At. monatlich für ihren Sohn Paul vom 1. März 1879 ab noch 
ein Jahr hindurch fortgezahlt werde. 
Die vcrwittwete Gemeindeschullehrer Schramm, Auguste geborene 
Parrry, Neuenburgerstr 36 wohnhaft, hat uns gebeten, ihr das bis 
ult. Februar cr. für ihren Sohn Paul gewährte Erziehungsgeld noch 
fernerhin zu zahlen. Ihre Bitte wird von dem Vormund ihrer Kinder, 
Rector Wrede, und dem betreffenden Bezirksvorsteher warm befür 
wortet. Wir sind bereit, das qu. Erziehungsgeld noch ein Jahr hin 
durch fortzuzahlen, wenngleich der Knabe im Februar bereits 15 Jahre 
alt geworden ist, weil die Wittwe Schramm noch für eine jetzt 
12 Jahre alte Tochter zu sorgen hat und nur unter großen Ent 
behrungen sich und ihre Kinder erhalten kann. Ihre Wittwenpension 
beträgt nur 375 <41.; als Handarbeitslehrerin erhält sic 327 <Jl, Gehalt 
und an Erziehungsgeld für beide Kinder bezog sie bisher 216 jfC. t in 
Summa also 918 J(, jährlich. An Wohnungsmiethe zahlt sic jährlich 
600 M. und sucht den größten Theil derselben durch Bermiethung eines 
meublirten Zimmers zu decken. Von verwandtschaftlicher Seite hat sie 
aus keinerlei Unterstützung zu rechnen und eigenes Vermögen ist nicht vor 
handen. Ihr Sohn Paul besucht als Freischüler das Luisenstädtische 
Gymnasium und wünscht das Abituricntenexamen zu bestehen; er ist 
gut beanlagt und bereits Michaelis v. I. nach Untersekunda versetzt. 
Berlin, den 17. März 1879. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gcz. von Forckenbcck. 
22». Vorlage (J.-Nr. 822. F. B.) — zur Beschlußfassung 
— wegen Bewilligung einer Gratification von 
1 »»» 'M. für den Brandinfpector Skoöl auS 
Anlaff einer Dirnstjubilänmsfeier 
. Königliche Polizei-Präsidium hat uns mittelst des in Ab- 
schnft belgesügten Schreibens vom 22. d. Mts. davon Kenntniß 
gegeben, daß sich am 31. März cr. ein Zeitabschnitt von 25 Jahren 
vollendet, wahrend dessen der Brandinspector Noöl der hiesigen Feuer- 
wehr angehört, und knüpft dasselbe daran die Hoffnung, daß aus An 
laß dieses Jubiläums und in Berücksichtigung der großen Tüchtigkeit des 
Jubilars, sowie der hervorragenden Verdienste, die er sich um das hiesige 
Feuerlöschwesen unstreitig erworben hat, die städtischen Behörden geneigt 
Berlin, den 29. 
sein werden, demselben eine besondere, mit pecuniärcn Vortheilen ver 
bundene Anerkennung zu Theil werden zu lassen. 
Wir unsererseits erachten die für eine solche Anerkennung sprechen 
den und vorstehend angedeuteten Gründe als durchaus zutreffend, nur 
glauben wir den Vorschlag des Polizei-Präsidiums — wie er am Schluffe 
des erwähnten Schreibens formulirt ist — nicht zur Ausführung empfehlen 
zu können, beantragen vielmehr bei der geehrten Versammlung die Be 
willigung einer einmaligen Gratification von 1000 c/fi. und ersuchen 
Wohldieselbe zu beschließen: 
„Die Stadtverordneten-Bersammlung würdigt die hervor 
ragenden Verdienste des Brandinspectors Noöl, die derselbe 
sich während eines Zeitraums von 25 Jahren in anstrengender 
Thätigkeit um das hiesige Feuerlöschwesen erworben hat und 
bewilligt in Anerkennung dessen demselben eine außerordentliche 
Gratification von 1 000 M.“ 
Die Verausgabung hat bei der Specialverwaltung 45 zu erfolgen 
und ist auf den Fonds für unvorhergesehene Ausgaben zu übernehmen. 
Berlin, den 28. März 1879. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt« und Residenzstadt, 
gez. Dunckcr. 
Zu 9tr. 22». 
Am 31. d. Mts. sind es 25 Jahre, daß der Vrandinspector Noöl 
der hiesigen Feuerwehr angehört. Da bekanntlich bei dem überaus an 
strengenden, die Kräfte mehr wie wo anders consumirenden Dienste der 
Feuerwehr bei derselben schwer 25jährige Jubiläen gefeiert zu werden 
pflegen, so wird dies auch beim Brandinspector Nosl der Fall sein. 
Indem ich mich beehre, den Magistrat hiervon ganz ergebenst in 
Kenntniß zu setzen und mir die näheren Angaben über Ort und Zeit der 
Feier zu machen vorbehalte, stelle ich Wohldemselben die Betheiligung 
an derselben ebenmäßig anheim. Bei der großen Tüchtigkeit des Jubilars 
und bei den hervorragenden Verdiensten, die er sich um das hiesige Feuer 
löschwesen unstreitig erworben hat, dürfte cs vielleicht angezeigt sein, 
wenn ihm seitens der städtischen Behörden eine besondere mit pecuniärcn 
Vortheilen verbundene Anerkennung zu Theil würde. Der rc. Noöl hat 
bekanntlich eine Dienstwohnung in dem Grundstücke Lindenstraße 50 inne 
und muß dafiir 10 pCt. seines Gehalts als Miethe entrichten. Es ist 
mir in Vorschlag gebracht worden, ihm als Anerkennung diese Wohnung 
für die Dauer seiner ferneren Dienstzeit miethsftei zu überlassen. 
Dem Magistrat stelle ich die gefällige Prüfung dieses Vorschlages 
hierdurch zur sehr gefälligen Erwägung. 
Berlin, den 22. März 1879. 
Der Polizei-Präsident. 
gcz. von Madai. 
März 1879. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher. 
Dr. Straßmann
	        
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