Nachtrag
zur
Tagesordnung für die Sitzung der Stadtderordnete»-
Versammlung am Donnerstag, den 9. Januar 1879.
Lausende
Nr.
Nummer
der
Drucksachen.
Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die Überschreitung des Titels!. 1.
im Ordinarium des Special-Etats 40 B. — Straßenbau — pro
1. April 1878/79.
13. Vorlage (Z.-Nr. 10 763. B. V. II. 78.) — zur Be
schlußfassung betreffen- die Nachbewilligung
von 18 999 J(, zu den in» Special-Etat 4» B.
pro 1. April 1878/79 „für Vorarbeiten" und für
die gewöhnliche laufende Verwaltung vorgesehenen
«9 999 Ai.
Die Verwaltung des Straßen» und Brückenbauwesens hat in den
letzten Jahren eine außergewöhnliche Erweiterung erfahren und zwar durch
die in Folge des Gesetzes vom 2. Juli 1875, betreffend die Anlegung
und Veränderung an Straßen und Plätzen rc., auf die städtische Verwal
tung übergegangene Aufstellung und Veränderung der Bebauungspläne,
welche bis dahin vom Königlichen Polizei-Präsidium bearbeitet wurden,
durch den Uebergang der Straßenbau-Polizei auf die Stadt seit
dem 1. Januar 1876,
durch die vertragsmäßige Uebernahme der früher fiscalischen Stra
ßen- und Brückenbaulast am I. Januar 1876,
durch die hiermit verbundene Straßen-Verwaltung,
durch die auf Grund des Provinzial-Dotations-Gesetzes vom 8. Juli
1875 der Sladtgemeinde überwiesenen früher fiscalischen Chausseen
zur Unterhaltung und Verwaltung am 1. Januar 1877,
ferner
durch die Uebernahme der Unterhaltung der Straßenbrunncn am
1. April 1878, — welche bis dahin vom Königlichen Polizei-
Präsidium durch die Feuerwehr bewirkt wurde.
Diese Vermehrung der Arbeiten der Verwaltung des Straßen- rc. Bau-
wesenS, zeigt auch der Ausgabe-Etat, welcher von rot. 900 000 Ai. im
Jahre 1872 auf rot. 3 500 000 Ai. im Jahre 1875 gestiegen ist, wo
gegen im laufenden Etatsjahre die Ausgaben rot. 6 500 000 Ai. betragen.
Ueberdies lassen diese Zahlen die Vermehrung der „allgemeinen Verwal
tung" nur insoweit erkennen, als es sich um wirkliche Bauausführungen
handelt, während die große Zahl von Geschäften, welche in Folge der ver
änderten Zuständigkeit durch die Straßen-Verwaltung, die Straßenbau-
Polizei und die Bearbeitung der Bebauungspläne erwachsen und an sich
leine Ausgaben für Ausführungen nothwendig machen, in der Höhe des
Etats nicht zum Ausdruck kommen.
Die für diese „allgemeine Verwaltung des Straßen- und Brücken
baues rc." erforderlichen Ausgaben waren bisher unter der allgemeinen
Bezeichnung „Vorarbeiten und gewöhnliche lausende Verwaltung" zusammen
gefaßt und betreffen solche Arbeiten, welche von der nach dem Personal-
Etat dauernd engagirten Technikern nicht bewirkt werden können.
Wiewohl nun Jahr für Jahr wiederholt die dringendsten Arbeiten
wegen Mangel an ausreichenden Mitteln zurückgelegt worden, ist doch
alljährlich eine Etatsüberschreitung eingetreten. Eine solche ist auch nach
den Berichten der Bau-Deputation in diesem Etatsjahrc zu erwarten, da
die durch den Special-Etat 40 B. bei Titel I. Nr. 1 des Ordi-
nariumS für diese Zwecke bewilligten 60 000 Ai. wiederum nicht aus-
reichend sind.
Es kommt als Grund der zu erwartenden diesjährigen Ueberschreitung
hinzu, daß durch die nach dem Beschluß der Stadtverordnetcn-Versamm-
lung vom 20. Juni v. I. für Neu- und Umpflasterungen nachbewilligten
Mittel von rot. 500 000 Ai. auch einige Mehrausgaben für die Be
arbeitung der dazu erforderlichen Projecle und Abrechnungen nothwendig
geworden sind. ES ist ferner eine ganz bedeutende Mehrarbeit für die
Straßenbau-Verwaltung dadurch eingetreten, daß es sich im Laufe diese-
Jahres als durchaus nothwendig herausgestellt hat, daß vor Ausführung
der Canalisation die Projecle für die Regulirung der Straßen nach der
Canalisation aufgestellt werden, damit die zur Entwässerung der Straßen
anzulegenden Gullies an denjenigen Stellen angebracht werden, wo sic für
die Regulirung der Straßen nothwendig sind; hierzu sind specielle Auf
nahmen der Plan- und Höhenlage aller Eingänge und Einfahrten »u den
Häusern und der Höhenlage der Bürgersteige erforderlich.
Diese Arbeiten müssen auch unter allen Umständen gemacht werden
und eS kann nur zweifelhaft sein, inwieweit es nothwendig ist, diese
Arbeiten jetzt schon auszuführen. Es ist aber zu bedenken, daß mit Be
ginn der besseren Jahreszeit die Canalisationsarbeiten in 3 resp. 4 Radial«
shstemen gleichzeitig begonnen werden und es doch nicht wohl zulässig ist.
die CanalisationSarbeiten dadurch ins Stocken gerathen zu lassen, daß die
von der Straßenbau-Verwaltung aufzustellenden Projecte für die Stellung
der Gullies erst noch gemacht werden müssen. Ein Theil dieser Arbeiten
ist deshalb auch nach Anzeige der Bau-Deputation bereits in Angriff
genommen.
Die Bau-Deputation hat uns in den Anlagen:
A. eine Zusammenstellung der vom 1. April 1878 bis 1. Januar
1879 aus dem Fonds für Vorarbeiten und für die laufende Ver
waltung gefertigten Arbeiten und der dafür bestrittenen Aus
gaben.
L. eine Nachweisung der vom 1. Januar bis I. April 1879 noch
auszuführenden Arbeiten und deren muthmaßliche Kosten
vorgelegt mit dem Bemerken, daß die Bau-Depulation unter vollem Ein-
verfiändniß der den Bau-Jnspectioncn zugetheilten Herren Special-Depu-
tirten und nach specieller Erörterung der einzelnen Arbeiten die Nothwen
digkeit dieser Arbeiten u»d der dazu erforderlichen, in der Anlage 0. mit
zusammen 20 000 Ai. nachgewiesenen Mittel anerkannt hat.
Nach eingehender Berathung hat auch der Magistrat diese Nothwen
digkeit anerkannt, die noch erforderlichen Mittel aber mit Rücksicht auf
die vorgerückte Jahreszeit auf nur 18 000 Ai. bemessen zu müssen ge
glaubt.
Die Stadtverordncten-Versammlung ersuchen wir daher zu beschließen:
Die Stadlverordncten-Versammlung erklärt sich mit Ueber
schreitung des Titels 1.1 im Ordinarium des Special-Etais
40 L., betreffend den Straßenbau, pro 1. April 1878/79 um
18 000 Ai. einverstanden.
Berlin, den 6. Januar 1879.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 7. Januar 1879.
Der Stadtverordneten-Vorfteher.
Dr. Straßmann.
Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.