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Volume No. 4 (12), 6. Januar 1879 Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung, 9. Januar 1879

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1879 (Public Domain)

Nachtrag 
zur 
Tagesordnung für die Sitzung der Stadtderordnete»- 
Versammlung am Donnerstag, den 9. Januar 1879. 
Lausende 
Nr. 
Nummer 
der 
Drucksachen. 
Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die Überschreitung des Titels!. 1. 
im Ordinarium des Special-Etats 40 B. — Straßenbau — pro 
1. April 1878/79. 
13. Vorlage (Z.-Nr. 10 763. B. V. II. 78.) — zur Be 
schlußfassung betreffen- die Nachbewilligung 
von 18 999 J(, zu den in» Special-Etat 4» B. 
pro 1. April 1878/79 „für Vorarbeiten" und für 
die gewöhnliche laufende Verwaltung vorgesehenen 
«9 999 Ai. 
Die Verwaltung des Straßen» und Brückenbauwesens hat in den 
letzten Jahren eine außergewöhnliche Erweiterung erfahren und zwar durch 
die in Folge des Gesetzes vom 2. Juli 1875, betreffend die Anlegung 
und Veränderung an Straßen und Plätzen rc., auf die städtische Verwal 
tung übergegangene Aufstellung und Veränderung der Bebauungspläne, 
welche bis dahin vom Königlichen Polizei-Präsidium bearbeitet wurden, 
durch den Uebergang der Straßenbau-Polizei auf die Stadt seit 
dem 1. Januar 1876, 
durch die vertragsmäßige Uebernahme der früher fiscalischen Stra 
ßen- und Brückenbaulast am I. Januar 1876, 
durch die hiermit verbundene Straßen-Verwaltung, 
durch die auf Grund des Provinzial-Dotations-Gesetzes vom 8. Juli 
1875 der Sladtgemeinde überwiesenen früher fiscalischen Chausseen 
zur Unterhaltung und Verwaltung am 1. Januar 1877, 
ferner 
durch die Uebernahme der Unterhaltung der Straßenbrunncn am 
1. April 1878, — welche bis dahin vom Königlichen Polizei- 
Präsidium durch die Feuerwehr bewirkt wurde. 
Diese Vermehrung der Arbeiten der Verwaltung des Straßen- rc. Bau- 
wesenS, zeigt auch der Ausgabe-Etat, welcher von rot. 900 000 Ai. im 
Jahre 1872 auf rot. 3 500 000 Ai. im Jahre 1875 gestiegen ist, wo 
gegen im laufenden Etatsjahre die Ausgaben rot. 6 500 000 Ai. betragen. 
Ueberdies lassen diese Zahlen die Vermehrung der „allgemeinen Verwal 
tung" nur insoweit erkennen, als es sich um wirkliche Bauausführungen 
handelt, während die große Zahl von Geschäften, welche in Folge der ver 
änderten Zuständigkeit durch die Straßen-Verwaltung, die Straßenbau- 
Polizei und die Bearbeitung der Bebauungspläne erwachsen und an sich 
leine Ausgaben für Ausführungen nothwendig machen, in der Höhe des 
Etats nicht zum Ausdruck kommen. 
Die für diese „allgemeine Verwaltung des Straßen- und Brücken 
baues rc." erforderlichen Ausgaben waren bisher unter der allgemeinen 
Bezeichnung „Vorarbeiten und gewöhnliche lausende Verwaltung" zusammen 
gefaßt und betreffen solche Arbeiten, welche von der nach dem Personal- 
Etat dauernd engagirten Technikern nicht bewirkt werden können. 
Wiewohl nun Jahr für Jahr wiederholt die dringendsten Arbeiten 
wegen Mangel an ausreichenden Mitteln zurückgelegt worden, ist doch 
alljährlich eine Etatsüberschreitung eingetreten. Eine solche ist auch nach 
den Berichten der Bau-Deputation in diesem Etatsjahrc zu erwarten, da 
die durch den Special-Etat 40 B. bei Titel I. Nr. 1 des Ordi- 
nariumS für diese Zwecke bewilligten 60 000 Ai. wiederum nicht aus- 
reichend sind. 
Es kommt als Grund der zu erwartenden diesjährigen Ueberschreitung 
hinzu, daß durch die nach dem Beschluß der Stadtverordnetcn-Versamm- 
lung vom 20. Juni v. I. für Neu- und Umpflasterungen nachbewilligten 
Mittel von rot. 500 000 Ai. auch einige Mehrausgaben für die Be 
arbeitung der dazu erforderlichen Projecle und Abrechnungen nothwendig 
geworden sind. ES ist ferner eine ganz bedeutende Mehrarbeit für die 
Straßenbau-Verwaltung dadurch eingetreten, daß es sich im Laufe diese- 
Jahres als durchaus nothwendig herausgestellt hat, daß vor Ausführung 
der Canalisation die Projecle für die Regulirung der Straßen nach der 
Canalisation aufgestellt werden, damit die zur Entwässerung der Straßen 
anzulegenden Gullies an denjenigen Stellen angebracht werden, wo sic für 
die Regulirung der Straßen nothwendig sind; hierzu sind specielle Auf 
nahmen der Plan- und Höhenlage aller Eingänge und Einfahrten »u den 
Häusern und der Höhenlage der Bürgersteige erforderlich. 
Diese Arbeiten müssen auch unter allen Umständen gemacht werden 
und eS kann nur zweifelhaft sein, inwieweit es nothwendig ist, diese 
Arbeiten jetzt schon auszuführen. Es ist aber zu bedenken, daß mit Be 
ginn der besseren Jahreszeit die Canalisationsarbeiten in 3 resp. 4 Radial« 
shstemen gleichzeitig begonnen werden und es doch nicht wohl zulässig ist. 
die CanalisationSarbeiten dadurch ins Stocken gerathen zu lassen, daß die 
von der Straßenbau-Verwaltung aufzustellenden Projecte für die Stellung 
der Gullies erst noch gemacht werden müssen. Ein Theil dieser Arbeiten 
ist deshalb auch nach Anzeige der Bau-Deputation bereits in Angriff 
genommen. 
Die Bau-Deputation hat uns in den Anlagen: 
A. eine Zusammenstellung der vom 1. April 1878 bis 1. Januar 
1879 aus dem Fonds für Vorarbeiten und für die laufende Ver 
waltung gefertigten Arbeiten und der dafür bestrittenen Aus 
gaben. 
L. eine Nachweisung der vom 1. Januar bis I. April 1879 noch 
auszuführenden Arbeiten und deren muthmaßliche Kosten 
vorgelegt mit dem Bemerken, daß die Bau-Depulation unter vollem Ein- 
verfiändniß der den Bau-Jnspectioncn zugetheilten Herren Special-Depu- 
tirten und nach specieller Erörterung der einzelnen Arbeiten die Nothwen 
digkeit dieser Arbeiten u»d der dazu erforderlichen, in der Anlage 0. mit 
zusammen 20 000 Ai. nachgewiesenen Mittel anerkannt hat. 
Nach eingehender Berathung hat auch der Magistrat diese Nothwen 
digkeit anerkannt, die noch erforderlichen Mittel aber mit Rücksicht auf 
die vorgerückte Jahreszeit auf nur 18 000 Ai. bemessen zu müssen ge 
glaubt. 
Die Stadtverordncten-Versammlung ersuchen wir daher zu beschließen: 
Die Stadlverordncten-Versammlung erklärt sich mit Ueber 
schreitung des Titels 1.1 im Ordinarium des Special-Etais 
40 L., betreffend den Straßenbau, pro 1. April 1878/79 um 
18 000 Ai. einverstanden. 
Berlin, den 6. Januar 1879. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Berlin, den 7. Januar 1879. 
Der Stadtverordneten-Vorfteher. 
Dr. Straßmann. 
Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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