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Volume No. 35 (167-169, 8. März 1879

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1879 (Public Domain)

,M 35. 
(167—169.) 
Vorlagen 
für die 
Stadtverordiieten-Bersliiiimluiig zu Berlin. 
Nachtrags-Vorlagen, betreffen- die Feststellung des 
StadthauShalt-Etats pro 1. April 1878/8». 
Dem Vorsteher der Stadtvervrdneten-Versammlung 
Herrn vr. Straßmann 
ganz ergebenst vorzulegen. 
I«7. I. 
Der Stadtverordnete Herr Misch hat in der Sitzung der Sladt- 
verordneten-Versammlung am 20. Februar er. bei Gelegenheit der Be 
rathung über den Entwurf znm Rathhausetat pro 1. April 1879/80 
die Anfrage an mich gerichtet 
ob die Stadtverordneten-Versammlung zu der Prolongation des 
Vertrages mit dem Kaufmann Schulz über die Miethung von 
Räumlichkeiten im Hause Rathhausstraße 2 zugestimmt hat. 
Diese Anfrage beehre ich mich wie folgt zu beantworten: 
Die Stadtverordneten-Versammlung hat unterm 7. Mai 1874 die 
Zustimmung dazu ertheilt, daß behufs Unterbringung von Bureaux die 
Räumlichkeiten in der ersten Etage des Hauses Rathhausstraße 2 auf 
5 Jahre für eine jährliche Miethe von 3 600 J{, gemiethet werden. 
Auf Grund dieses Beschlusses ist mit dem re. Schulz ein Vertrag pro 
1. Mai 1874 bis 1. April 1879 abgeschloffen, in welchen die übliche Be 
stimmung aufgenommen worden ist 
„falls nicht 6 Monate vor Ablauf dieses Vertrages von der 
einen oder der anderen Seite eine Kündigung erfolgt, derselbe 
immer wieder auf ein weiteres Jahr gilt". 
Eine derartige Kündigung konnte diesseits nicht erfolgen, da die Loka 
litäten auch ferner nothwendig sind, dieselbe ist aber auch von der anderen Seite 
nicht erfolgt und ist demzufolge der Vertrag auf ein ferneres Jahr, also 
bis 1. April 1880, als verlängert anzusehen. 
1»8. II. 
In der Nachtragsvorlage Nr. 156 — betreffend die Feststellung des 
Stadthaushaltetats pro 1. April 1879/80 — vom 5. d. M. hatte ich 
darauf angetragen: 
bei Berathung des Entwurfs zum Specialctat Nr. 31 
in der Ausgabe Titel I. 
den Ansatz für Pos. 2, „Pflegegelder", um 
8 OM <At. 
den Ansatz für Pos. 3, „außer 
ordentliche Unterstützungen", um 2 000 . 
die Ansätze beider Positionen somit um . . . 10 000 JC. 
zu ermäßigen. Nach Maßgabe der in der Vorlage ent 
haltcnen Calculaturbercchnung beantrage ich indessen 
nunmehr, 
den Ansatz für Pos. 2, „Pflegegelder", um 
11000 Jt. 
den Ansatz für Pos. 3, „außer 
ordentliche Unterstützungen", um 9 000 - 
zusammen um 22 000 - 
also gegen die Vorlage vom 5. d. M. mehr . 12 000 jH. 
•■ju ermäßigen. Es stellt sich dadurch der Betrag der Ermäßigung gegen 
den Etatsentwurf unter Berücksichtigung des nachgesuchten höhere» An- 
satzes der Pos. 1 des Titels IX. für an die Charite zu zahlende Cur- 
und Verpflegungskvsten im Ganzen nicht auf 50 000 ,Jt., sondern auf 
62 000 <M. 
Berlin, den 7. März 1879. 
Der Kämmerer. 
Runge. 
18». Motivirung zum Specialetat Nr. 28, Abthei 
lung ll. Position tt. 
Die Mehrzahl der Gemeindeschullehrer hat ihre Vorbildung in aus 
wärtigen Seminarien erhalten. Bon 247 Lehrern, welche vom 1. Januar 
1875 bis 1. April 1878 in unsern Dienst treten, stammen nur 43 aus 
dem Berliner Seminar für Stadtschulen. Die Ansprüche, welche bei der 
Aufnahmeprüfung für das Seminar in der Geographie, Geschichte und 
Mathematik, sowie in den Naturwissenschaften gestellt werden, erheben sich 
nur wenig über das Ziel unserer Gemeindeschulen. Der dreijährige 
Seminarkursns muß einen wesentlichen Theil der Zeit und der Kräfte 
auf die Aneignung der Lehrmethoden verwenden. Die wissenschaftliche 
Ausbildung kann daher nur selten bis zu dem Grade reifen, daß die 
jungen Lehrer ihr weiteres Studium in der für unsere Schulen wünschens- 
werthen Weise ohne Rath und Anleitung zu betreiben vermögen. Ein 
richtungen, welche solche systematisch gewähren, liegen im Jnterereffe 
größerer Städte. Breslau, Stettin und Elberfeld sind damit vorge 
gangen. 
Bei uns haben Lehrervereine seit dem Oktober 1874 „wissenschaftliche 
Vorlesungen" eingerichtet, für welche von de» städtischen Behörden das 
Local, von dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Mcdicinal- 
Angelegenheiten eine Geldunterstützung bewilligt ist. Diese Vereins - 
thätigkeit verdient alle Anerkennung Aber sie würde auch dann nicht 
ausreichen, wenn der Antrag ihres Curatoriums auf eine städtische Unter 
stützung von 1000 t/fi. bewilligt würde. Es bedarf der Sicherheit in 
der Leitung und des belebenden moralischen Einflusses, die nur ein von 
der Behörde unterhaltenes Institut zu gewähren vermag. I» der jetzigen 
Lage verlangen auch die in den Publicationc.i des führenden Lehrer- 
vereins vielfach vertretenen irrigen Geschichtspunkte ein Gegengewicht. 
Auf den Antrag der Schul-Deputation wünschen wir daher eine Fort- 
bildnngsanstalt für Lehrer nach dem folgenden Plane z» errichten, welcher 
dem Stettiner und Elberfelder nachgebildet ist. 
8- 1. 
Die Fortbildungsanstalt für Elementarlehrer wird von den Gemeinde 
behörden in der Weise widerruflich errichtet, daß die Kosten immer nur 
für ein Jahr bei der Etatsfeststellung bewilligt werden. 
8 2. 
Die Anstalt hat den Zweck, den hiesigen Elementarlehrern Gelegen 
heit zur Ausbildung in solchen Wissenschaften zu geben, welche zur Förde 
rung ihrer Berufsthätigkeit dienen. 
Insbesondere soll die Anstalt die Vorbereitung für die Prüfung als 
Lehrer an Mittelschulen und als Rektor erleichtern.
	        
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