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Volume No. 34 (159-166), 8. März 1879

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1879 (Public Domain)

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19. 1 Etagenrohr ordnungsmäßig zu versetzen, event, 
das hinderliche Banketlmanerwcrk abzustemmen, 
daS vorhandene Regenrohr darin einzuführen, das 
letztere mit einem Flansch zu versehen, zwischen 
Rohr und Mauer event, einen Holzdübel zu ver» 
legen, incl. Lieferung der zur Befestigung dienenden 
Rohrhaken und des Mcnnigekitls zur Dichtung, so 
wie des Transports 3,oo <Ai. 
20. 1 Stück Syphon von Gußeisen für daS Regenrohr 
nach Zeichnung zu liefern 12,so - 
21. 1 Stück Syphon für das Regenrohr von dem 
städtischen Depotplatze nach der Verwendungsstelle 
zu Iransportiren, das Abfallregenrohr in etwa 1 bis 
2 m über die Pflasterhöhe abzuschneiden, den 
Syphon an Stelle des abgetretenen unteren Theils 
des Regenrohrs zu versetzen, derart, daß das Regen- 
rohr 0,os m über dem abgeschnittenen Ende mit 
einem Flansch versehen wird, daS untere Ende des 
Syphons aber in die Muffe des Rohres gesteckt 
und mit Mennigckitt abgedichtet wird, excl. der etwa 
erforderlichen Stcinmetzarbeiien 4,so » 
Nß, Das abgeschnittene Ende Regenrohr ver 
bleibt dem Hauseigenlhümer. 
22. 1 Lichtschacht zu kreuzen, der Lichtschacht ist event, 
ganz oder zum Theil wegzubrechen, nach Verlegung 
des Hausentwässerungsrohres ordentlich wieder her 
zustellen, incl. Lieferung aller fehlenden Steine, so- 
wie des Mörtels 6,oo - 
NB. Hierfür werden nur Preise bewilligt, 
wenn wirklich ein ganzes oder theilweises 
Abbrechen des Lichtschachtes erforderlich war. 
23. 1 Zwillingsstück aus Gußeisen zu liefern . . . 13,so - 
24. 1 Zwillingsstück für gemeinschaftliche Regenabwässe 
rung zu verlegen, dasselbe auf gut festgestampftem 
Boden, event, ausgcstemmien Bankeltmauerwerk ge 
hörig zu betten, die gußeisernen Ansatzröhrcn ord- 
nungsmäßig mit Mennigekitt einzudichten, incl. 
Transport und Kitt 2,oo • 
25. 1 lfd. Meter gußeisernes Rohr von 0,is m Durch 
messer, von dem städtischen Depotplatze nach der 
Verwendungsstelle zu transportiren, in Verbindung 
mit der Hausleitung von Außenkante Fundament 
bis in die Inspeclionsgrube zu verlegen, daffclbe 
in der Thonrohrmuffc mit Cement abzudichten, 
incl. aller dazu erforderlichen Materialien ... l,oo ° 
26. 1 lfd. Meter gußeisernes Rohr von 0,is m Durch 
messer für Verlegung der HauSleilung durch das 
Fundament zu liefern 
27. 1 Stück Thonrohr.Taper 16 : 11 zu liefern . . 
28. 1 lfd. Meter 0,u m Durchmesser haltendes glasirtes 
gerades Thonrohr mit vollen Muffen zu liefern . 
29. 1 Stück Bogen von glasirtem und gebranntem 
Thon, 0,n m Durchmesser und 60 resp. 90° Centri- 
winkel zu liefern 0,o» 
30. 1 Stück gußeisernes, 16 cm Durchmesser haltendes 
Etagenrhor mit Muffe zu liefern ...... 
31. 1 Stück gußeisernes, 13 cm Durchmesser haltendes 
Ansatzrohr von ea. 0,so m Länge zu liefern . . 4,ao 
6,oo 
2,oo 
1,2» 
8,oo 
!«2. Vorlage (J.-Nr. 13050. B. V. II. 78.) - zur Beschluß- 
Passung —, betreffend die Erwerbung der von 
den Grundstücken Waterloo-Ufer 12/13 zur Frei 
legung deffelben erforderlichen Flächen. 
. T>ie Verlegung des Druckrohrstranges für das Radialsystem II. hat 
. ""halb der noch nicht freigelegten Straßenstrecke des Waterloo-Ufers Ende 
'< stattgefunden, nachdem zuvor mit den betreffenden Eigenthümern 
ezw deren Miethern wegen der Bedingungen, unter denen dieselben die 
Erlegung gestatten wollten, in Verhandlungen getreten war. Auch der 
^htte Miether des dem Maurermeister Borstell gehörigen Grundstücks 
d 12/13, der Bauführer Schulz, hatte sich mit der Verlegung 
u . Truckrohres einverstanden erklärt unter annehmbaren Bedingungen, 
nie» mit den übrigen Betheiligten gegen theils höhere, theils 
feit "f'!' Entschädigungen gleichfalls eine Einigung erzielt war, wurde 
® 5™ °er CanalisationSbauverwaltung mit dieser Verlegung vorgegangen, 
lbüm ^ ^ e8 geschehen war, erhob der Maurermeister Bor stell als Eigen- 
, » °Es vorbezeichneten Grundstücks Protest hiergegen, weil diese Ver- 
tckol ? "" !einem Grund und Boden ohne seine ausdrückliche Zustimmung 
6 war und beanspruchte Abnahme desselben oder mindestens derjenigen 
Theile, welche zur Anlegung des Waterloo-Ufers erforderlich sind, zu einem 
noch zu vereinbarenden Preise, indem er alle ihm dieffeitS gemachten Ver 
gleichsvorschläge ablehnte. Die dann weiter mit ihm geflogenen Verhand 
lungen haben zu dem Resultat geführt, daß derselbe sich bereit erklärt hat, 
gegen Zahlung einer Entschädigung von 1 050 tM. für die Quadratruthe 
das Straßenland von seinem mehrerwähnten Grundstücke der Stadtgemeinde 
pfandfrei aufzulassen unter der Bedingung, daß 
1. er bis zum 31. März 1880, mit welchem Tage der zwischen 
ihm und dem Steinhändler Maaß abgeschlossene Pachtvertrag 
abläuft, gegen eine von dem Kausgelde zu kürzende Entschädigung 
von 1 500 jährlich im Besitze der aufzulassenden Slraßen- 
fläche verbleibt, 
2. ihm bezw. seinen Nachfolgern im Besitze des Restgrundstücks bis 
zur Inangriffnahme der Pflasterungsarbeilen die Benutzung deS 
Straßenlandes als Zagangsweq zu dem Restgrundstücke vom 
Wasser auS in der bisherigen Weise, nämlich zum Zwecke des 
Ausladens von Kähnen und AbkarrenS der Ladung nach dem 
Restgrundstücke von der an der Wassergrenze seines Grundstücks 
vorhandenen Ausladestelle her, gestattet wird. 
Diese Bedingungen können diesseits ohne Weiteres zugestanden werden. 
Die Bedingung zu 1 liegt auch im Interesse der Stadtgemeinde, da 
wir nicht beabsichtigen, schon im Jahre 1879 mit der weiteren Regulirung 
des Waterloo-Users vorzugehen. Die Höhe dieser Entschädigung ist bemessen 
worden nach der Pacht, welche der Steinhändler Maaß nach dem mit 
demselben abgeschlossenen Vertrage an Bor stell zu zahlen hat, und stellt 
also den verhältnißmäßigen Betrag dieser Pacht dar. 
Das Straßenland umfaßt nach dem beifolgenden Plane vom 12. Mai 
1877 eine Fläche von 655 qm gleich 46,s Quadralruthen, für welche zu 
dem Satze von 1 050 <M. für die Quadratruthe eine Entschädigung von 
48 510 Ji. zu zahlen sein würde. 
Die-Bau-Deputation hat den freihändigen Erwerb des Borstell'schen 
Straßenlandes zu dem vorbezeichneten Preise von 1 050 jfi. für die 
Quadratruthe empfohlen und wir haben aus dem angeschlossen. 
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir demnach, zu be 
schließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß von dem dem Maurermeister Borstell gehörigen 
Grundstück Waterloo-Ufer 12/13 die zur Freilegung desselben er 
forderliche Fläche von ungefähr 655 qm gleich 46,2 Quadrat 
ruthen freihändig erworben werde zu dem Preise von 1 050 c/fC. 
für die Quadratruthe, und genehmigt ferner, daß 
1. dem Borstell bezw. seinen Nachfolgern im Besitze des Rest- 
grundsiückes bis zum Beginn der Pflasterungsarbeilen die Be 
nutzung des Straßenlandes als Zugangsweg zu dem Rest 
grundstücke vom Wasser aus zum Zwecke des Ausladens von 
Kähnen gestattet wird, 
2. derselbe bis zum 31. März 1880 gegen eine vom Kausgelde 
zu kürzende Entschädigung von 1 500 jft. jährlich im Besitze 
der abzutretenden Straßenfläche verbleibt, 
3. das zu zahlende Kaufgeld nach dem 1. April 1879 in An 
rechnung auf die im Specialetat 40 ß. für 1879/80 beim 
Titel II. A. zum Ansatz kommenden Mittel verausgabt 
werde. 
Wir bemerken hierbei, daß Bewilligungen auf den Fonds zu Straßen 
landerwerbungen für das nächste Rechnungsjahr bisher noch nicht statt 
gefunden haben. 
Berlin, den 24. Februar 1879. 
Magistrat hiesiger Königs. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
163. Vorlage (J.-Nr. 506. F. B.) — zur Kenntniß 
nahme —, betreffend die eintretende Ueber- 
schreitung des Etats des städtischen Baracken 
lazareths. 
Das städtische Barackenlazareth, für welches der Etat pro 1. April 
1678/79 auf eine durchschnittliche Zahl von 200 Kranken berechnet ist, 
hat seit längerer Zeit stärker belegt werden müssen, weil nicht allein von 
den Armen-Commissionen und dem Arbeilshausc mehr Kranke überwiesen 
werden, sondern auch häufig Kranke resp. Reconvalescenten aus dem 
Krankenhause im Friedrichshain, welches ebenfalls schon über die im Etat 
vorgesehene Krankenzahl und soweit dasselbe Raum bietet, belegt ist, nach 
dem Barackenlazareth evacuirt werden müssen, um im Krankenhause wieder 
Raum für aufzunehmende Kranke zu gewinnen. Zu einer größeren Fül 
lung des Barackenlazareths trägt auch die wie in den vorangegangenen 
Jahren sporadisch auftretende FleckentyphuSkrankheit bei. Es sind 256 von 
dieser Krankheit befallene Personen seit Anfang Januar in das Lazareth 
aufgenommen worden und beträgt der gegenwärtige Krankenbestand über 
haupt 469 Personen, darunter 177 Fleckentyphuskranke.
	        
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