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19. 1 Etagenrohr ordnungsmäßig zu versetzen, event,
das hinderliche Banketlmanerwcrk abzustemmen,
daS vorhandene Regenrohr darin einzuführen, das
letztere mit einem Flansch zu versehen, zwischen
Rohr und Mauer event, einen Holzdübel zu ver»
legen, incl. Lieferung der zur Befestigung dienenden
Rohrhaken und des Mcnnigekitls zur Dichtung, so
wie des Transports 3,oo <Ai.
20. 1 Stück Syphon von Gußeisen für daS Regenrohr
nach Zeichnung zu liefern 12,so -
21. 1 Stück Syphon für das Regenrohr von dem
städtischen Depotplatze nach der Verwendungsstelle
zu Iransportiren, das Abfallregenrohr in etwa 1 bis
2 m über die Pflasterhöhe abzuschneiden, den
Syphon an Stelle des abgetretenen unteren Theils
des Regenrohrs zu versetzen, derart, daß das Regen-
rohr 0,os m über dem abgeschnittenen Ende mit
einem Flansch versehen wird, daS untere Ende des
Syphons aber in die Muffe des Rohres gesteckt
und mit Mennigckitt abgedichtet wird, excl. der etwa
erforderlichen Stcinmetzarbeiien 4,so »
Nß, Das abgeschnittene Ende Regenrohr ver
bleibt dem Hauseigenlhümer.
22. 1 Lichtschacht zu kreuzen, der Lichtschacht ist event,
ganz oder zum Theil wegzubrechen, nach Verlegung
des Hausentwässerungsrohres ordentlich wieder her
zustellen, incl. Lieferung aller fehlenden Steine, so-
wie des Mörtels 6,oo -
NB. Hierfür werden nur Preise bewilligt,
wenn wirklich ein ganzes oder theilweises
Abbrechen des Lichtschachtes erforderlich war.
23. 1 Zwillingsstück aus Gußeisen zu liefern . . . 13,so -
24. 1 Zwillingsstück für gemeinschaftliche Regenabwässe
rung zu verlegen, dasselbe auf gut festgestampftem
Boden, event, ausgcstemmien Bankeltmauerwerk ge
hörig zu betten, die gußeisernen Ansatzröhrcn ord-
nungsmäßig mit Mennigekitt einzudichten, incl.
Transport und Kitt 2,oo •
25. 1 lfd. Meter gußeisernes Rohr von 0,is m Durch
messer, von dem städtischen Depotplatze nach der
Verwendungsstelle zu transportiren, in Verbindung
mit der Hausleitung von Außenkante Fundament
bis in die Inspeclionsgrube zu verlegen, daffclbe
in der Thonrohrmuffc mit Cement abzudichten,
incl. aller dazu erforderlichen Materialien ... l,oo °
26. 1 lfd. Meter gußeisernes Rohr von 0,is m Durch
messer für Verlegung der HauSleilung durch das
Fundament zu liefern
27. 1 Stück Thonrohr.Taper 16 : 11 zu liefern . .
28. 1 lfd. Meter 0,u m Durchmesser haltendes glasirtes
gerades Thonrohr mit vollen Muffen zu liefern .
29. 1 Stück Bogen von glasirtem und gebranntem
Thon, 0,n m Durchmesser und 60 resp. 90° Centri-
winkel zu liefern 0,o»
30. 1 Stück gußeisernes, 16 cm Durchmesser haltendes
Etagenrhor mit Muffe zu liefern ......
31. 1 Stück gußeisernes, 13 cm Durchmesser haltendes
Ansatzrohr von ea. 0,so m Länge zu liefern . . 4,ao
6,oo
2,oo
1,2»
8,oo
!«2. Vorlage (J.-Nr. 13050. B. V. II. 78.) - zur Beschluß-
Passung —, betreffend die Erwerbung der von
den Grundstücken Waterloo-Ufer 12/13 zur Frei
legung deffelben erforderlichen Flächen.
. T>ie Verlegung des Druckrohrstranges für das Radialsystem II. hat
. ""halb der noch nicht freigelegten Straßenstrecke des Waterloo-Ufers Ende
'< stattgefunden, nachdem zuvor mit den betreffenden Eigenthümern
ezw deren Miethern wegen der Bedingungen, unter denen dieselben die
Erlegung gestatten wollten, in Verhandlungen getreten war. Auch der
^htte Miether des dem Maurermeister Borstell gehörigen Grundstücks
d 12/13, der Bauführer Schulz, hatte sich mit der Verlegung
u . Truckrohres einverstanden erklärt unter annehmbaren Bedingungen,
nie» mit den übrigen Betheiligten gegen theils höhere, theils
feit "f'!' Entschädigungen gleichfalls eine Einigung erzielt war, wurde
® 5™ °er CanalisationSbauverwaltung mit dieser Verlegung vorgegangen,
lbüm ^ ^ e8 geschehen war, erhob der Maurermeister Bor stell als Eigen-
, » °Es vorbezeichneten Grundstücks Protest hiergegen, weil diese Ver-
tckol ? "" !einem Grund und Boden ohne seine ausdrückliche Zustimmung
6 war und beanspruchte Abnahme desselben oder mindestens derjenigen
Theile, welche zur Anlegung des Waterloo-Ufers erforderlich sind, zu einem
noch zu vereinbarenden Preise, indem er alle ihm dieffeitS gemachten Ver
gleichsvorschläge ablehnte. Die dann weiter mit ihm geflogenen Verhand
lungen haben zu dem Resultat geführt, daß derselbe sich bereit erklärt hat,
gegen Zahlung einer Entschädigung von 1 050 tM. für die Quadratruthe
das Straßenland von seinem mehrerwähnten Grundstücke der Stadtgemeinde
pfandfrei aufzulassen unter der Bedingung, daß
1. er bis zum 31. März 1880, mit welchem Tage der zwischen
ihm und dem Steinhändler Maaß abgeschlossene Pachtvertrag
abläuft, gegen eine von dem Kausgelde zu kürzende Entschädigung
von 1 500 jährlich im Besitze der aufzulassenden Slraßen-
fläche verbleibt,
2. ihm bezw. seinen Nachfolgern im Besitze des Restgrundstücks bis
zur Inangriffnahme der Pflasterungsarbeilen die Benutzung deS
Straßenlandes als Zagangsweq zu dem Restgrundstücke vom
Wasser auS in der bisherigen Weise, nämlich zum Zwecke des
Ausladens von Kähnen und AbkarrenS der Ladung nach dem
Restgrundstücke von der an der Wassergrenze seines Grundstücks
vorhandenen Ausladestelle her, gestattet wird.
Diese Bedingungen können diesseits ohne Weiteres zugestanden werden.
Die Bedingung zu 1 liegt auch im Interesse der Stadtgemeinde, da
wir nicht beabsichtigen, schon im Jahre 1879 mit der weiteren Regulirung
des Waterloo-Users vorzugehen. Die Höhe dieser Entschädigung ist bemessen
worden nach der Pacht, welche der Steinhändler Maaß nach dem mit
demselben abgeschlossenen Vertrage an Bor stell zu zahlen hat, und stellt
also den verhältnißmäßigen Betrag dieser Pacht dar.
Das Straßenland umfaßt nach dem beifolgenden Plane vom 12. Mai
1877 eine Fläche von 655 qm gleich 46,s Quadralruthen, für welche zu
dem Satze von 1 050 <M. für die Quadratruthe eine Entschädigung von
48 510 Ji. zu zahlen sein würde.
Die-Bau-Deputation hat den freihändigen Erwerb des Borstell'schen
Straßenlandes zu dem vorbezeichneten Preise von 1 050 jfi. für die
Quadratruthe empfohlen und wir haben aus dem angeschlossen.
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir demnach, zu be
schließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß von dem dem Maurermeister Borstell gehörigen
Grundstück Waterloo-Ufer 12/13 die zur Freilegung desselben er
forderliche Fläche von ungefähr 655 qm gleich 46,2 Quadrat
ruthen freihändig erworben werde zu dem Preise von 1 050 c/fC.
für die Quadratruthe, und genehmigt ferner, daß
1. dem Borstell bezw. seinen Nachfolgern im Besitze des Rest-
grundsiückes bis zum Beginn der Pflasterungsarbeilen die Be
nutzung des Straßenlandes als Zugangsweg zu dem Rest
grundstücke vom Wasser aus zum Zwecke des Ausladens von
Kähnen gestattet wird,
2. derselbe bis zum 31. März 1880 gegen eine vom Kausgelde
zu kürzende Entschädigung von 1 500 jft. jährlich im Besitze
der abzutretenden Straßenfläche verbleibt,
3. das zu zahlende Kaufgeld nach dem 1. April 1879 in An
rechnung auf die im Specialetat 40 ß. für 1879/80 beim
Titel II. A. zum Ansatz kommenden Mittel verausgabt
werde.
Wir bemerken hierbei, daß Bewilligungen auf den Fonds zu Straßen
landerwerbungen für das nächste Rechnungsjahr bisher noch nicht statt
gefunden haben.
Berlin, den 24. Februar 1879.
Magistrat hiesiger Königs. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
163. Vorlage (J.-Nr. 506. F. B.) — zur Kenntniß
nahme —, betreffend die eintretende Ueber-
schreitung des Etats des städtischen Baracken
lazareths.
Das städtische Barackenlazareth, für welches der Etat pro 1. April
1678/79 auf eine durchschnittliche Zahl von 200 Kranken berechnet ist,
hat seit längerer Zeit stärker belegt werden müssen, weil nicht allein von
den Armen-Commissionen und dem Arbeilshausc mehr Kranke überwiesen
werden, sondern auch häufig Kranke resp. Reconvalescenten aus dem
Krankenhause im Friedrichshain, welches ebenfalls schon über die im Etat
vorgesehene Krankenzahl und soweit dasselbe Raum bietet, belegt ist, nach
dem Barackenlazareth evacuirt werden müssen, um im Krankenhause wieder
Raum für aufzunehmende Kranke zu gewinnen. Zu einer größeren Fül
lung des Barackenlazareths trägt auch die wie in den vorangegangenen
Jahren sporadisch auftretende FleckentyphuSkrankheit bei. Es sind 256 von
dieser Krankheit befallene Personen seit Anfang Januar in das Lazareth
aufgenommen worden und beträgt der gegenwärtige Krankenbestand über
haupt 469 Personen, darunter 177 Fleckentyphuskranke.