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(159—166.)
Vorlagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin.
169. Vorlage (I.«Nr. 190. Grd. Dip.) — zur Beschluß
faffung —, betreffend den Verkauf einer Par
zelle von l l a 50 qm Flächeninhalt der Raths
meiereiwiese an die Niederschlesisch - Märkische
Eisenbahn.
Die Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn beansprucht zur Anlage der
östlichen Anschlüsse der Berliner Verbindungsbahn an die hiesige Stadt
bahn von den städtischen Ländereien der Boxhagen'schen Haide (Band I.
Nr. 14 des Grundbuchs von Boxhagen-Rummelsburg) die auf dem 8. p. r.
hier beigefügten Situationsplan des Feldmessers Weck vom Juni 1878
mit den Buchstaben a b c d e f a umschriebene Parzelle von 11 a 59 qm
Flächeninhalt.
Diese Parzelle ist ein Theil der sogenannten Rathsmeicreiwiese, welche
dem Eiswerkbesitzer Bolle zur Benutzung als Wiese verpachtet ist.
Wegen sämmtlicher zu obiger Anlage erforderlichen Wiesenflächcn, die
sich zum Theil im Privatbesttz befinden, ist das Enteignungsverfahren ein
geleitet, in welchem der Werth der städtischen Wiescnparzelle von 11 a
59 qm nach der in beglaubigter Abschrift 8. p. r. beigefügten Taxe der
Sachverständigen auf 1 092.36 festgestellt worden ist.
Diese Abschätzung entspricht nach Ansicht unserer Grundeigenthums-
Deputation, der wir uns anschließen, dem wirklichen Werthe des Terrains,
so daß wir im Einverständniß mit der GrundeigenthumS-Deputation den
Verkauf der Parzelle für den ermittelten Preis empfehlen. Wir beantragen
deshalb, zu beschließen:
Die Versammlung genehmigt den Verkauf des auf dem vorliegen
den Situationsplan mit den Buchstaben a b c d e f a um
schriebenen Terrains von 11 a 59 qm der Boxhagen'schen
Haideländereien an die Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn für
den Preis von 1092,zg <Ai.
Berlin, den 28. Februar 1879.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
ISO. Vorlage (J.-Nr. 652. Grd. Dcp.) — zur Beschluß-
saffung —, betreffend den Verkauf zweier Bau
stellen des städtischen Stein-Depotplatzes an der
Bärwaldstraße.
Die seit längerer Zeit ins Auge gefaßte Parzellirung des städtischer
Stein-Depotplatzes am Planufcr ist seit dem Verkauf der an der Ecke dei
Planufers und der Tempetherrenstraße belegenen Baustelle sowohl in Folg>
der allgemeinen ungünstigen Conjuncturen, insbesondere auch dadurch, daß
die Richtung der den Platz durchschneidenden verlängerten Johanniterstraße
nicht feststand, ins Stocken gerathen.
Jetzt hat sich indessen für die aus dem 8. p. r. beigefügten Parzel-
lirungSplan mit den Nr. 16 und 17 bezeichneten, an der Bärwaldstraße
belegenen beiden Parzellen der Eigenthümer Th. Scheer, Hallesches
Ufer 3—4 wohnhaft, als Käufer gemeldet, welcher unter den bisherigen
üblichen Bedingungen pro Quadratruthe einen Preis von 1000 l4t
— 70,4» pro Quadratmeter offerirt hat.
Mir Rücksicht darauf, daß die Versammlung bereit» unterm 7. Juni
1877 (Prot. Nr. 9) den Verkaufspreis für die auf dem beigefügten
Situalionsplan mit Nr. 4 und 5 bezeichneten, am Planufer belegenen
Baustellen auf 1000 <At. pro Quadratruthe festgestellt hat (zu welchem
Preis sich übrigens ein Käufer nicht gefunden hatte), hält die Grund-
eigentbumS-Dcputation den Preis für durchaus angemessen.
Wir können unS dieser Ansicht nur anschließen.
Indem wir noch bemerken, daß der Flächeninhalt von 581 qm resp.
848 qm nur den Inhalt der wirklichen Baustelle, also exclusive des
Borgarlenterrains repräsentirt, und der Vorgarten dem Käufer und besten
Besitznachsolgern, wie ,dies bereits bei der ersten verkauften Parzelle ge
schehen ist, nur zum Nießbrauch mit der Verpflichtung, einen Vorgarten
auf diesem Terrain vorschriftsmäßig anzulegen und zu unterhalten, über
lassen werden soll, beantragen wir zu beschließen:
Die Versammlung genehmigt den Verkauf der auf dem vor
liegenden Situationsplan mit den Nr. 16 und 17 bezeichneten,
an der Bärwaldstraße belegenen Parzellen des städtischen Stein-
Depotplatzes von rot. 581 qm resp. 848 qm für den Preis
von 1 000 jfl. pro Quadratruthe — 70,49 <At. pro Quadrat
meter an den Eigenthümer Th. Scheer, Höllisches User 3—4,
unter den üblichen Verkaufsbedingungen.
Berlin, den 3. Mär; 1879.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
11»L. Vorlage (J.-Nr. 67. K. W. 79.) — zur Beschluß
saffung —, betreffend den Tarif der Einzelpreise
für Arbeiten und Lieferungen bei Ausführung
der Haus und Dachwafferablettungen.
Durch Beschluß vom 21. Februar 1878 — Protokoll Nr. 7 — hat
die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden erklärt, daß
der für das Jahr 1877 festgestellte Tarif der Einzelpreise für Arbeiten
und Lieferungen bei Ausführung der Haus- und Dachwasserableitungen
noch bis zum Schluffe des Jahres 1878 Giltigkeit behält.
Nachdem dieser Zeitpunkt verstrichen, haben wir mit Rücksicht darauf,
daß nach der Erklärung des Chefingenieurs der Canalisation von Berlin,
Herrn Baurath Hobrccht, im Laufe dieses Jahres in den Gebieten der
Radialsysteme I., II. und IV. zusammen ungefähr 3 000 Grundstücke den
städtischen Enkwästerungsleitungen angeschlostcn worden, eine Prüfung der
Ansätze des bisherigen Tarifs vornehmen lasten und haben die hierüber in
der Deputation für die Verwaltung der Canalisationswerke stattgehabten
Verhandlungen die Aufstellung eines neuen Tarifs herbeigeführt, welchen
wir in der Anlage hier beifügen.
Eine nähere Vergleichung dieses Tarifs mit dem bisher gültigen wird
ergeben, daß derselbe insofern den ungünstigen Zeitvcrhältnissen Rechnung
trägt, als bei einer Anzahl Positionen, wo sich dies rechtfertigen ließ, eine