ad LN 27.
(143. 144.)
Vorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind.
143. Vorlage (J.-Nr. 2129. G. B.) — zur BefchluH-
faffung —, betreffend die Bewilligung von Er
ziehuugSgeldern.
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen, daß der ver-
wittweten Gemeindeschullehrer Marquardt, Elise geb. Greifsenhagen, vom
1. März 1879 ab für ihre drei Kinder bis zu deren vollendetem 15. Le
bensjahre monatlich je 9 </fC Erziehungsgeld gezahlt werde.
Der am 1. November d. I. verstorbene Gemeindeschullehrer Mar
quardt hat eine Wittwe und drei Kinder hinterlassen. Er war zweimal
vcrheirathet; seine erste Frau starb im Jahre 1871 und hinterließ ihm
zwei Kinder, welche jetzt 12 und 10 Jahre alt sind. Das dritte Kind
ist von der zweiten Ehefrau, seiner jetzigen Wittwe, und zur Zeit
3 Jahre alt.
Für diese drei Kinder bittet die Wittwe Marquardt um Bewilligung
von Erziehungsgeld. Wir sind bereit, ihrem Gesuche, welches von dem
betreffenden Bezirksvorsteher warni befürwortet wird, zu entsprechen, weil
Vermögen nicht vorhanden ist und die Wittwenpension nur 600 c/ft.
jährlich beträgt.
Die Wohnung der Wittwe Marquardt ist Adalbertstr. 34 2 Tr.
Berlin, den 29. December 1878.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
144. Vorlage (J.-N. 30. S. D. I. 79.) — zur Beschluß
faffung —, betreffend Bewilligung einerlaufeude«
Unterstützung an eine ausscheidende Hand
arbeitslehrerin.
Die Handarbeitslehrerin Frau Lindner, geb. Bolle, Straußberger»
straße 22 wohnhaft, geb. am 27. August 1819, ist am 1. April 1839
in den städtischen Dienst zetteten, jetzt aber wegen Abnahme ihrer Kräfte
und wegen eingetretener Schwäche ihres Augenlichts um ihre Entlassung
eingekommen.
Mit Rücksicht auf die während eines Zeittaums von beinahe
40 Jahren geleisteten treuen Dienste der rc. Lindner ersuchen wir die
Stadtverordneten-Versammlung, sich, wie dies schon in anderen ähnlichen
Fällen geschehen ist, gefälligst damit einverstanden erklären zu wollen,
daß der Handarbeitslehrerin Lindner bei ihrem Scheiden aus
dem Gemeindeschuldienste zum 1. April cr. eine laufende Unter
stützung in Höhe ihrer Remuneration von jährlich 327 JC.
gezahlt werde.
Berlin, den 12. Februar 1879.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
Berlin, den 1. März 1879.
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
gez. vr. Straßmann.
Gedruckt bei Julius Sittcnfeld in Berlin.