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Volume No. 24 (112-120), 22. Februar 1879 Anlage: ad No. 24 (121 122), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1879 (Public Domain)

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Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir: 
sich zum Zweck der von uns beabsichtigten definitiven An 
stellung des Regierungsbaumeisters Genth als Stadtbau 
inspector in Gemäßheit des §. 56 Nr. 6 der Städteordnung 
vom 30. Mai 1853 zu äußern. 
Berlin, den 18. Februar 1879. 
Magistrat hiesiger Königs. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu Nr. 122. 
Auf Ihren Antrag von, 16. d. Mts. erwidern wir Ihnen, daß mir 
beschlossen haben, Ihnen die Verwaltung einer Stadtbauinspection zunächst 
auf ein Jahr provisorisch gegen eine beiden Theilen freistehende drei 
monatliche Kündigung und gegen eine in monatlichen Raten postnume 
rando fällige Entschädigung von 6 000 Ji, in Worten: 
„Sechstausend Mark" 
pro Jahr zu übertragen. 
Nach befriedigendem Ablauf dieser Probezeit erfolgt Ihre lebens 
längliche Anstellung mit den Rechten und Pflichten eines Gemeindebeamten 
gegen ein Gehalt von 6 600 M. jährlich, welches von 2 zn 2 Jahren 
und zwar, von dem der Anstellung folgenden 1. Januar ab gerechnet, um 
300 J(, bis zum Maximalbetrage von 7 800 ,M. jährlich erhöht wird. 
Wir beabsichtigen, Sie zunächst im Ressort des Tiefbaues zu be 
schäftigen; es ist aber eine Bedingung der provisorischen, wie der defini 
tiven Anstellung, daß Sie sich die Umgestaltung Ihres Dienstbezirkes und 
eine Veränderung Ihrer Thätigkeit gefallen lassen, auf Erfordern in dem 
Ihnen zugetheilten Dienstbezirk wohnen müssen, und daß Sie ohne unsere 
ausdrückliche Genehmigung keine Nebenämter oder Privatgeschäfte über 
nehmen dürfen. 
Falls Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind, ersuchen wir 
Sie, sich am 31. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, behufs Uebernahme der 
Geschäfte der 10. Stadtbauinspektion in dem Bureau, Alt-Moabit Nr. 119, 
2 Treppen, einzufinden. 
Berlin, den 23. März 1877. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Hobrecht. 
Berlin, den 22. Februar 1879. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher, 
gez. Dr. Straß,»an«.
	        
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