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Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir:
sich zum Zweck der von uns beabsichtigten definitiven An
stellung des Regierungsbaumeisters Genth als Stadtbau
inspector in Gemäßheit des §. 56 Nr. 6 der Städteordnung
vom 30. Mai 1853 zu äußern.
Berlin, den 18. Februar 1879.
Magistrat hiesiger Königs. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu Nr. 122.
Auf Ihren Antrag von, 16. d. Mts. erwidern wir Ihnen, daß mir
beschlossen haben, Ihnen die Verwaltung einer Stadtbauinspection zunächst
auf ein Jahr provisorisch gegen eine beiden Theilen freistehende drei
monatliche Kündigung und gegen eine in monatlichen Raten postnume
rando fällige Entschädigung von 6 000 Ji, in Worten:
„Sechstausend Mark"
pro Jahr zu übertragen.
Nach befriedigendem Ablauf dieser Probezeit erfolgt Ihre lebens
längliche Anstellung mit den Rechten und Pflichten eines Gemeindebeamten
gegen ein Gehalt von 6 600 M. jährlich, welches von 2 zn 2 Jahren
und zwar, von dem der Anstellung folgenden 1. Januar ab gerechnet, um
300 J(, bis zum Maximalbetrage von 7 800 ,M. jährlich erhöht wird.
Wir beabsichtigen, Sie zunächst im Ressort des Tiefbaues zu be
schäftigen; es ist aber eine Bedingung der provisorischen, wie der defini
tiven Anstellung, daß Sie sich die Umgestaltung Ihres Dienstbezirkes und
eine Veränderung Ihrer Thätigkeit gefallen lassen, auf Erfordern in dem
Ihnen zugetheilten Dienstbezirk wohnen müssen, und daß Sie ohne unsere
ausdrückliche Genehmigung keine Nebenämter oder Privatgeschäfte über
nehmen dürfen.
Falls Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind, ersuchen wir
Sie, sich am 31. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, behufs Uebernahme der
Geschäfte der 10. Stadtbauinspektion in dem Bureau, Alt-Moabit Nr. 119,
2 Treppen, einzufinden.
Berlin, den 23. März 1877.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Hobrecht.
Berlin, den 22. Februar 1879.
Der Stadtverordneten-Vorsteher,
gez. Dr. Straß,»an«.