Tempelhol' gelegene, im Grundbuch von Tempelhof Hand .‘56
Hlall 1229 verzeichnete bebaute Grundstück in Größe von
ca. 6563 qm zum Preise von 128 376 RM und'zu den sonstigen in
dem urkundlichen Kaufangebot vom 11. 12. 1942 — Nr. 2 des
Urkundsregisters für 1942 des Magistratsrats Johannes Zimmer,
Hauptliegenschaffisamt — enthaltenen Bedingungen.
Der Kaufpreis und die Nebenkosten sind aus den Mitteln der
BVG zu zahlen.
Mit der Durchführung des Vertrages wird die BVG beauftragt.
*
Begründung:
Die Gemeinnützige Heimstätlenhaugesellschaft der BVG, Gesellschaft
mit beschränkter Haftung, hat ihr Grundstück Tempelhof,
Alhoin- und Schöneherger Straße, der Stadl zum Kauf angeboten.
Es handelt sich um ein teilweise bebautes Grundstück
— Bauklasse III — in Größe von ca. 6563 qm, das an ausgebauten
Straßen liegt und für die keine Anliegerkosten mehr zu zahlen
sind. Der Kaufpreis beträgt für die Baulichkeiten . 49 620 RM,
für Grund und Boden — 12 RM/qm ....... 78 756 RM,
zusammen 128 376 RM.
Der Preis ist günstig, die Preisstelle hat dem Preis zugestimmt.
Die aus Anlaß des Rechtsgeschäfts entstehenden Kosten und
Steuern trägt die Käuferin, die evtl, zu zahlende Wertzuwachssteuer
die Verkäuferin.
Rechte und Pflichten, Nutzungen und Lasten gehen mit dem
Tage der Übergabe auf die Verkäuferin über. Der Kaufpreis ist
vom gleichen Tage ah mit 4 v. H. zu verzinsen.
Das Grundstück wird von der BVG dringend zu betrieblichen
Zwecken benötigt. Es ist bereits am 15. 11. 1942 von ihr übernommen
worden.
Die Entschließung mußte wegen der Dringlichkeit gemäß § 55
Abs. 2 1)60 ohne Anhörung der Ratsherren gefaßt werden.
Beigeordneter: Stadtkämmerer.
Berlin, den 14. Januar 1943.
Der kommissarische Oberbürgermeister
HV III — III 3
Steeg
Berlin, den 22. März 1943.
Der kommissarische Oberbürgermeister
Steeg
Druck: BBA (Verwaltungsdruckerei der Reichshauptstadl
Berlin), SO IG, Rungestraße 20
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