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Volume Nr. 11 (249-253)

Full text : Vorlagen für den Stadtgemeindeausschuß der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1934 (Public Domain)

nen  Gelände  zunächst  der  nördlich  der  Straße  63  gelegene
Baublock  in  Größe  von  12  293  qm  in  Aussicht  genommen,
und  zwar  soll  die  Vergebung  des  erforderlichen  Geländes
im  Wege  des  Erbbaurechts  an  die  Pankower  Heimstätten-Gefellschaft
  auf  die  Dauer  von  40  Jahren  erfolgen.
Nach  dem  zwischen  der  Stadt  Berlin  und  der  Heimstätten-G.
  m.  b.  H.  als  einer  rein  städtischen  Gesellschaft
abzuschließenden  Erbbaurechtsvertrage  verpflichtet  sich  letztere, ­
  auf  dem  Erbbaugelünde  sofort  20  Einfamilienhäuser
oder  10  Doppelwohnhäuser  zu  errichten.  Das  Gelände  ist
zum  Teil  bereits  von  den  darauf  befindlichen  Kleingärtnern
geräumt.  Von  den  auf  dem  Terrain  noch  befindlichen  Kleingärtnern ­
  haben  sich  bereits  über  100  Personen  in  die  Bewerberliste ­
  für  die  zu  errichtenden  Siedlungshäuser  eintragen ­
  lassen.
Für  die  Überlassung  dieses  Erbbaugeländes  soll  die
Gesellschaft  einen  jährlichen  Erbbauzins  von  0,20  RM/qm
zahlen.
Nach  Ablauf  des  Vertrages  gewährt  die  Stadt  Berlin
der  Pankower  Heimstätten-Gefellschaft  für  die  Bauwerke
und  Anlagen  eine  Entschädigung  von  zwei  Dritteln  des
gemeinen  Wertes,  den  die  auf  dem  Erbbaugelände  vorhandenen, ­
  der  Erbbauberechtigten  gehörigen  Bauten  und
Anlagen  zur  Zeit  des  Ablaufes  des  Erbbaurechts  haben,
unbeschadet  des  Rechts  der  Verrechnung  mit  den  auf  dem
Erbbaurecht  etwa  noch  eingetragenen  Hypotheken.
Für  das  übrige  Gelände,  d.  h.  die  östlich  der  Straße  62
gelegenen  Baublocks  von  ca.  22  693  qm  und  ca.  10  280  qm
Größe,  bzw.  für  das  Terrain  westlich  der  Straße  62  in
Größe  von  16  500  qm  und  4  800  qm  (f.  Lageplan)  soll  das
Bezirksamt  ermächtigt  werden,  das  Erbbaurecht  im  Jahre
1935  bz.  1936  an  die  Heimstätten-G.  m.  b.  H.  zu  erteilen.
Die  Vergebung  des  Geländes  im  Wege  des  Erbbaurechts ­
  ist  für  die  Stadt  günstig.  Während  die  jetzt  von  den
Kleingärtnern  gezahlte  Pacht  nur  1  490  RM  betrügt,  wird
durch  die  beabsichtigte  Überlassung  des  Geländes  an  die
Gesellschaft  eine  jährliche  Einnahme  von  rd.  2  500  RM
erzielt.
Sämtliche  durch  den  Erbbaurechtsvertrag  entstehenden
Notar-  und  Gerichtskosten  sowie  Stempel,  Gebühren  und
Steuern  trägt  die  Pankower  Heimstätten-G.  m.  b.  H.
Magistratsdezernent:  Komm.  Stadtrat  Pfeil.
Berlin,  den  26.  Juni  1934.
Der  Oberbürgermeister.
I.  V.
Dr.  M  a  r  e  tz  k  y.
8t.  0.  A.  34.  —  B.  2.  III.  Bez.  19.

Berlin,  den  7.  Juli  1934.
Oer  Oberbürgermeister.
Dr.  Sahm.

Druck:  „Berek",  Berlin  SW  19,  Grünstraße  17/20

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