XVIII. Gebäude der Militärverwaltung.
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8. Casernement des Regiments Königin Elisabeth. Das Regiment ist
zu Charlottenburg in zwei getrennten Casernements, und zwar das Füsilierbataillon
in der Nähe des Schlosses und unter Benutzung der ursprünglich für zwei Compagnien
des Regiments Gardes du Corps 1855, nach Stüler’schen Entwürfen errichteten beiden
Casernen untergebracht. Letztere waren in ihrer äufseren palastartigen Erscheinung,
mit dem Schmucke offener Rundtempelchen auf dem Dache, wesentlich dazu bestimmt,
als decorative Bcstandtheile eines Architekturbildes zu dienen. Da sie nur Raum für
die Unterbringung von zwei Compagnien des Bataillons bieten, so wurden unter Be
seitigung der nun entbehrlichen Pferdeställe 1892 —1893 Neuanlagen zur Aufnahme der
andern beiden Compagnien, nach dem Entwurf des Garnison-Bauinspectors Kahl durch den
Garnison-Bauinspector Wieczoreck ausgeführt. Dieselben bestehen aus einem Mannschafts-
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Abb. 408. Caserne des Regiments Königin Elisabeth, Theilansicht der Front.
gebäude, einem Wohnhause für verheirathete Unterofficiere und den erforderlichen Neben
anlagen; die vorhandene Reitbahn wurde zu einem'Exercierhause umgebaut. In ihrer äufseren
Erscheinung sind die neuen Gebäude den Renaissanceformen der älteren angepafst und wie
dieselben als Putzbauten hergestellt. — Die flachen Dächer sind mit Holzcement eingedeckt.
Die Gesamtkosten der Neu- und Umbauten für die Caserne des Füsilierbataillons
haben rd. 500000 Jh betragen. (Mannschaftsgebäude 1146 qm bebaute Fläche ä 213,40 JL,
cbm 12,30 Verheirathetengcbäude 283 qm ä 232 JL, cbm 14,40 Ji)
Für das 1., 2. und 4. Bataillon des Regiments ist ein Neubau auf dem 6 ha grofsen
Grundstück in der Nähe des Bahnhofes Westend der Ringbahn 1893 begonnen, der zum
October 1896 in Benutzung genommen werden soll (s. Grundrifs Abb. 407). Die Entwürfe
zu demselben sind durch den Garnison-Bauinspector Wieczoreck, welcher auch die Aus
führung leitete, aufgestellt worden. Anordnung und Eintheilung der Gebäude sind aus den
Grundriss-en ersichtlich. Für die Anordnung war die Bclassung eines möglichst grofsen
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