III. Reichstags- und Landtags-Gebäude.
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der öffentlichen Arbeiten beauftragt, unabhängig von einander jeder eine Entwurfskizze
auszuarbeiten. Diese Skizzen wurden der Akademie des Bauwesens vorgelegt, jedoch dahin
begutachtet, dafs durch die drei Entwürfe, welche auf grundverschiedene Weise die Lösung
der Aufgabe versucht hätten, die Unzulänglichkeit des Bauplatzes, besonders wegen seiner
geringen Breite unzweifelhaft erwiesen worden sei. Die Akademie empfahl zugleich die
Wiederaufnahme des schon früher angeregten Gedankens, unter Hinzunahme des Grund
stückes Leipziger Strafse 3 einen für beide Häuser des Landtages ausreichenden Bauplatz zu
gewinnen. Nachdem auch die Staatsregierung diesem Gedanken Folge gegeben hatte, kam
eine für die Neubaufrage im höchsten Mafse günstige Einigung dahin zustande, dafs auf den
vereinigten Grundstücken für beide Körperschaften neue Geschäftshäuser und zugleich zwei
Wohnhäuser für ihre Präsidenten errichtet werden sollten. Infolge dessen erhielt im Juli 1889
der Regierungs- und Baurath F. Schulze den Auftrag, den Bauplan zu entwerfen. Für
die Anordnung der Baulichkeiten kamen zwei Möglichkeiten in Betracht, entweder die beiden
Geschäftshäuser
neben einander
an der Front
der Leipziger
Strafse zu er
richten, odernur
das eine an die
ser Front, das
andere aber an
die Prinz - Al-
brecht - Strafse
zu stellen. Letz
teres erwies sich
aus ästhetischen
und practischen
Gründen als das
Bessere und so
wurde die Ver-
theilung der
Baulichkeiten,
so wie sie der
Lageplan (Abb.
46) zeigt, von
dem Architek-
Abb. 46. Lageplan der Gebäude für den Preufsischen Landtag.
ten in Vorschlag
gebracht und in
allen Instanzen
genehmigt. An
der Leipziger
Strafse liegt so
nach der Neu
bau für die erste
Kammer, der
durch den sehr
stattlichen Vor
hof dem Stra-
fsenlärm ent
rückt ist. In die
Strafsenflucht
treten zu bei
den Seiten die
Wohnhäuser für
die Präsidenten.
Das Geschäfts
gebäude für die
Abgeordneten
wendet seine
Front der Prinz-
Albrecht-Strafse zu. Ein niedriger Verbindungsbau zwischen beiden enthält die Räume für
den Hof, die Minister, die Regierungs-Commissare und die Stenographen. Auf diese Weise
ist es ermöglicht, den wichtigsten Geschäftsräumen überall reichliche Tagesbeleuchtung durch
Seitenlicht zu schaffen und den Vorzug der Lage im Garten thunlichst zu wahren.
Nachdem im November 1890 die Entwurfzeichnungen fertiggestellt waren und die
Genehmigung Seiner Majestät des Königs gefunden hatten, wurden sie der Akademie des Bau
wesens zur Begutachtung vorgelegt. Auch diese erklärte sich mit der Plangestaltung in ihren
Hauptzügen einverstanden, empfahl jedoch, wenn thunlich, die Baumassen einzuschränken,
um mehr Fläche für die Gartenanlagen zu erhalten. Da jedoch der Gesamtvorstand beider
Häuser sich entschieden gegen eine Einschränkung des Programms und gegen eine Ver
kleinerung der im Entwürfe angenommenen Abmessungen aussprach, mufste davon Abstand
genommen werden, dem Vorschläge der Akademie zu folgen. Es wurde eine Baucommission
berufen, bestehend aus den Vorständen, einigen Mitgliedern und den Bureaudirectoren beider
Häuser, je einem Vertreter des Ministers des Innern und der Finanzen sowie drei Com-
missaren des Ministers der öffentlichen Arbeiten. Durch diese Commission erfolgte am
31. Mai 1892 die endgültige Feststellung des Bauplanes in der durch die Abb. 47 veran
schaulichten Anordnung. Zugleich wurde beschlossen, zunächst das für die Abgeordneten