II. Das städtische StrafsenreinipTmgswesen.')
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Allgemeines.
m Anfänge der fünfziger Jahre wurde durch Bcschlufs der Gemeindebehörden
Berlins mit den alten Reinigungsverhältnissen gebrochen. Bis dahin hatten die
Grundbesitzer für die Reinigung der Strafsen selbst zu sorgen, während die
Fortschaffung des Unrathes durch die städtische Verwaltung erfolgte. Nunmehr
geschah die Reinigung der Strafsen allgemein auf städtische Kosten: die Ausführung der
Arbeiten wurde dem Polizei-Präsidium übertragen und mit der Feuerwehr verbunden.
Wenn auch diese Anordnung zunächst, gegenüber den alten Zuständen, einen
aufserordentlichen Fortschritt bedeutete, so war es doch unausbleiblich, dafs sich mit der
Zeit eine Menge Uebelstände und Schwierigkeiten herausbildetcn, welche es zweckmäfsig
erscheinen liefsen, auf einen eigenen, selbständigen Strafsenreinigungsbetrieb hinzuwirken.
Verwaltung. Am i. October 1875 erfolgte nach längeren Verhandlungen mit den
Königlichen Behörden die Trennung der Strafsenreinigung von der Feuerwehr, erstere
wurde ein selbständiger Zweig der städtischen Verwaltung. Die städtische Strafsenrcinigungs-
deputation besteht bestimmungsmäfsig aus vier Stadträthen und acht Stadtverordneten.
Das Beamtenpersonal, an dessen Spitze der Director steht, besteht neben diesem
aus einem Inspector, acht Oberaufsehern und 24 Aufsehern.
Arbeiter. Etatsmäfsig sind vorhanden 96 Vorarbeiter, 600 Arbeiter I. Klasse,
70 Arbeiter II. Klasse, 200 Arbeitsburschen, 6 Depothandwerker, zusammen 972 Köpfe.
Lohnverhältnisse der Arbeiter. Die Vorarbeiter beziehen ein Tagelohn von
3,75 Ji', die Arbeiter haben 3,25 bezw. 2,75 JL täglichen Lohn. Die Depotarbeiter werden,
wie die Vorarbeiter, mit 3,75 Ji, die Arbeitsburschen mit 1,60 Ji täglich gelohnt. Für be
sonders schwere Arbeiten, wie z. B. das Baggern, werden unter Umständen noch besondere
Zulagen gewährt. Die sogen. Arbeiter II. Klasse mit 2,75 Ji Tagelohn bilden den neu ein
gestellten Ersatz, welcher meistentheils binnen Jahresfrist in das höhere Lohn aufrückt.
Das Tagelohn wird auch für die Sonn- und Feiertage unverkürzt gewährt. Freie
Dienstbekleidung, Vorhalten sämtlichen Arbeitsgeräths, reichliche Unterstützungen in Noth
und Krankheitsfällen, laufende Unterstützungen nach eingetretener Arbeits- und Erwerbs
unfähigkeit usw. machen die Stellung eines Arbeiters der städtischen Strafsenreinigung zu
einer in Arbeiterkreisen sehr gesuchten und bewirken, dafs der Verwaltung zu jeder Zeit
die besten Kräfte in grofser Auswahl zur Verfügung stehen. Die Anforderungen, welche
an die Mannschaft gestellt werden, sind bedeutend, die Arbeit ist rauh und hart, nichts
destoweniger ist ein grofser Andrang von Arbeitern unausgesetzt vorhanden.
Arbeitszeit. Gewöhnlich finden die regelmäfsigen Reinigungsarbeiten des Nachts
statt. Sic beginnen Punkt 12 Uhr und endigen gegen 8 Uhr Morgens. Nur ausnahmsweise,
1) Bearbeitet vom Director Schlosky.
Berlin und seine Bauten. I.
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