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Full text: Berlin und seine Bauten (Public Domain) Issue1896,1 Einleitendes - Ingenieurwesen (Public Domain)

XVIII 
I. Allgemeine Schilderung der Stadt Berlin. 
Grundbesitz. 
lieber den Grundflächeninhalt des Berliner Weichbildes werden völlig ge 
sicherte Ergebnisse erst nach Abschlufs der seit Mitte 1876 seitens der Stadt in Angriff 
genommenen, bis April 1894 auf 5273 ha erstreckten Neuvermessung gewonnen werden. 
Nach den Ermittelungen der städtischen Grundeigenthums-Deputation betrug die Gesamt 
fläche der Stadt Berlin gegen Ende des Jahres 1883, nachdem die letzten Einverleibungen 
einiger, im ganzen 381 ha umfassender Gebiete (darunter des Thiergartens) erfolgt waren, 
6310 ha. Davon sollten auf Aecker, Wiesen usw. 2655 ha, auf bebaute Flächen einschliefs- 
lich Höfe und Hausgärten 1814 ha, auf Strafsen und Plätze 805 ha, auf Parks und Gärten 
411 ha, auf Eisenbahnanlagcn 325 ha, auf öffentliche Wasserläufe 180 ha, auf Friedhöfe 
120 ha kommen; die Zuverlässigkeit dieser Einzelangaben steht jedoch nicht aufscr Zweifel. 
Nach der Grundsteucr-Nachweisung für 1894/95 betrug der Gesamt-Flächeninhalt Berlins 
6338,38 ha, wovon (gegen Ende 1893) 37,25% bebaut waren. 
Die Zahl der Grundstücke wird in der letzterwähnten Nachweisung auf 33078 
(mit durchschnittlich 19,16 a Flächeninhalt), von denen 20166 (mit durchschnittlich 11,71 a) 
bebaut waren, angegeben, während Ende 1883: 25355 Parzellen (mit durchschnittlich 
24,95 a )> darunter 13997 bebaute (mit durchschnittlich 14 a) und im Jahre 1868, wo das 
Weichbild allerdings nur 5922,68 ha umfafste, nur 10329 einzelne Parzellen vorhanden 
waren. Die Theilung des Berliner Grundbesitzes hat also in den letzten Jahrzehnten aufser- 
ordentlich rasche Fortschritte gemacht. Die Angabe, dafs im Jahre 1893 die Zahl der 
bebauten Grundstücke 20166 betrug, stimmt übrigens — wegen der verschiedenen Auf 
fassung des Begriffes „Grundstück“ : —• weder mit derjenigen der Gcbäudesteuer-Nach- 
weisung, noch mit dem Cataster der städtischen Feuersocietät zusammen, nach dem ersten 
stellte sich dieselbe gegen Ende 1893 auf 23038, nach dem letzten auf 22467. 
Hinsichtlich der Eigenthumsverhältnisse des Grundbesitzes ist bei der Volks 
zählung von 1890 ermittelt worden, dafs von den damals gezählten 22336 Grundstücken 
565 im Besitze des Deutschen Reiches, des preufsischen Staates, der Provinz Brandenburg, 
der Kreise Teltow und Niederbarnim sowie auswärtiger Gesandschaften, 312 im Besitze der 
Stadt Berlin sich befanden, während 144 den Kirchengemeinden, 57 verschiedenen Stif 
tungen, 92 Genossenschaften und Vereinen, 422 Actiengesellschaften, 70 Handelsgesell 
schaften, alle übrigen Privateigenthümern gehörten. 
Der Werth des Berliner Grundbesitzes kann nur für den in Privathänden be 
findlichen Theil geschätzt werden, da es an jedem Anhalte fehlt, um den Werth der dem 
Deutschen Reiche, dem preufsischen Staate und der Gemeinde gehörigen, sehr umfang 
reichen Gebäude- zu beurtheilen. Aber auch die Schätzung jenes anderen Theiles ist nur 
eine annähernde und unsichere. In Betracht kommt zunächst die Summe, mit der die auf 
ihnen errichteten Gebäude bei der städtischen Feuersocietät zwangsweise versichert sind, der 
sogen. „Feuerkassenwerth“. Dieselbe betrug am 1. October 1893: 3323 023 100 Jk, während 
sic 1883: 2 132 755 000 JL und 1S73 rd. i 122 300 000 JL gewesen war, hat sich also in zwei 
Jahrzehnten um das dreifache vermehrt. Da hierbei der Bodenwerth der Grundstücke nicht 
berücksichtigt ist, so hat man versucht, eine anderweite Schätzung derart zu bewirken, dafs 
man einmal den nach der Miethssteuer-Summe ermittelten Miethswerth der Häuser zu Grande 
legte und den 18 fachen Betrag des letzteren als wirklichen Werth der Grundstücke annahm 
und dafs man zweitens von den bei den Grundstücksverkäufen des letzten Jahres erzielten 
Preisen ausging, die man für die gesamte Bodenfläche in Anrechnung brachte. Die 
Schätzung des Berliner Grundbesitzes nach dem Miethswerthe hat für das Jahr 1883; 
3258199000.,#., für das Jahr 1893 aber 5 419 809 000 Vif. ergeben, während er nach dem 
Kaufwerthe in den entsprechenden Jahren auf 2887359000 JL bezw. 5 368 012 000 JL ge 
schätzt wurde. Es erhellt indessen wohl ohne weiteres, dafs auf so schwankenden und 
unvollständigen Grundlagen befriedigende Ermittelungen sich nicht durchführen lassen. 
Die Preise einzelner Grundstücke, die nicht allein durch die Stadtgegend, 
sondern auch durch die Lage des Grundstücks und durch eine Reihe besonderer Umstände 
bestimmt werden, bewegen sich selbstverständlich in sehr weiten Grenzen. Kleine Par
	        
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