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IV. Wasserstrafsen und Häfen.
Unabhängig von dem gemeinsamen Canalisirungsuntemehmen hat der Staat theils
zum Ersatz für baufällige Uferbauwerke, theils um der Stadt die Durchführung von Ufer-
strafsen zu ermöglichen, auf der nahezu 1400 m langen Strecke des linken Spree-Ufers von
oberhalb der neuen Ebertsbrücke bis zur Kronprinzenbrücke eine neue Ufermauer errichtet,
deren Profil und Ausführung der oben mitgetheilten Zeichnung entspricht. Das gegenüber
liegende rechte Ufer, der von der Weidendammer bis zur Kronprinzenbrücke reichende
Schiffbauerdamm, hat bereits früher eine mit Klinkern bekleidete Ufermauer erhalten. Von
der Ausgestaltung der Ufer von hier bis unterhalb der Moltkebrücke ist bereits oben, ge
legentlich der Besprechung des Humboldthafens, die Rede gewesen (Abb. 72).
In neuerer Zeit ist der Versuch gemacht worden, hölzerne Bohlwerke an den Ufern
des Spreecanals des besseren Aussehens und der Kostenersparnils wegen durch Eisenfach
werk mit Monierplatten zu ersetzen. Die erste Strecke dieser Art wurde im Jahre 1890
am linken Ufer des Schleusencanals oberhalb der Stadtschleuse ausgeführt. Die Holzpfahle
des alten Bohlwerks wurden unter Niedrigwasser abgeschnitten und verholmt, darauf gufs-
eiserne Schuhe befestigt, in denen die 1 : Vs geneigt stehenden Iförmigen Hauptständer,
die rückwärts an einen durchlaufenden Betonklotz verankert sind, Platz fanden (Abb. 94).
Die Ständer stehen 1,50 m von einander entfernt, sind in Strafsenhöhe durch ein
1 Eisen mit einander verholmt und halten zwischen sich die aus Eiseneinlage und Cement-
mörtel hergestellten Monierplatten. Die in der Erde liegenden Anker und sonstigen Eisen-
theile sind gleichfalls mit Cementmörtel auf Drahtgeflecht umhüllt. Die Kosten der 78 m
langen und 2,30 m hohen Uferschälung haben 10 300 JL, also rd. 58 JL für 1 qm Ansichts
fläche betragen. Die Aufsenfläche ist, obgleich bisher sich keinerlei bemerkenswerthen
Mängel gezeigt haben, 1895 mit Oelfarbe gestrichen worden, um etwaigen Zerstörungen
durch Witterungseinflüsse besser vorzubeugen. Im Jahre 1895 wurde am gegenüber liegenden
rechtsseitigen Ufer des Mühlgrabens eine ähnliche Befestigung in etwas einfacherer Art aus
geführt (Abb. 95). Die Ankerplatte besteht in diesem Falle aus verzinktem Wellblech,
auch die Anker selbst sind nur verzinkt, die Ständer bestehen aus -LEisen und stehen
zwischen aufgenieteten Winkeln auf einem auf die abgeschnittenen Bohlwerkspfähle ver
legten nförmigen Holm. Abgesehen von der neuen Spundwand, die nur wegen beab
sichtigter Vertiefung des Wasserlaufs erforderlich wurde, hat diese Uferschälung bei 27 m
Länge und 1,68 m Höhe rd. 59 JL je Quadratmeter gekostet. 1 )
1) S. Centralblatt der Bauverwaltung. 1895. S. 481 u. ff.