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Einleitendes - Ingenieurwesen Abschnitt C. Die Ingenierbauten I. Die öffentlichen Straßen und Plätze

Full text: Berlin und seine Bauten (Public Domain) Issue1896,1 Einleitendes - Ingenieurwesen (Public Domain)

I. Die öffentlichen Strafsen und Plätze. 
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rotteten Zuständen aufzuräumen und durch Zuschüttung des ehemaligen Festungsgräbens 
längs des Stadtbahnviaductes, und zwar nördlich desselben, eine Strafse anzulegen, die im 
wesentlichen von Südost nach Nordost laufend als eine, wenn auch nicht völlig gerade, so 
doch nahezu directe Verbindung der Jannowitzbrücke mit der Spandauer Brücke und so der 
Luisenstadt mit der Oranienburger Vorstadt und der Friedrich-Wilhelm-Stadt zu dienen im 
stände sein wird. Diese etwa 1300 m lange Strafse, mit deren Anlage im Jahre 1881 begonnen 
wurde und die verschiedener in ihrem Zuge befindlicher, zu öffentlichen Zwecken bestimmter 
Baulichkeiten wegen nur stückweise zur Ausführung gebracht werden konnte, ist gegenwärtig 
bis auf eine etwa 250 m lange, westlich der Schicklerstrafse belegene Strecke fertiggestellt. 
Ein mindestens gleich bedeutungsvoller, wenn nicht werthvollerer Schritt auf dem 
von den städtischen Behörden eingeschlagenen Wege ist die in den Jahren 1888—1893 
bewirkte Umgestaltung des Mühlendammes zwischen Molkenmarkt und Kölnischem Fisch 
markt, einschliefslich der Fischerbrücke, ein Unternehmen, bei welchem gleichzeitig mit 
der Regulirung der Spree innerhalb des städtischen Weichbildes der uralte zwischen Berlin 
und Köln bestehende, den Strom durchsetzende, zu beiden Seiten mit Häusern begrenzte 
und durch Mühlengerinne durchbrochene Wegedamm von etwa 8,50 m Breite in eine luftige, 
auf Eisenconstructionen geführte Strafsenbrücke von 2b m Breite umgewandelt worden ist. 
Diese findet ihre Fortsetzung nach Süden in der bis auf 19 m verbreiterten Fischerbrücke, 
während der neue Strafsenzug in westlicher Richtung durch die im Jahre 1895 fast vollendete 
Verbreiterung der Gertraudtenstrafse bis zum Spittelmarkt und zur Leipziger Strafse weiter 
geführt worden ist. 
Die Arbeiten am Mühlendamm waren kaum abgeschlossen, die Vorbereitungen zur 
Umwandlung der Gertraudtenstrafse in einen Verkehrsweg ersten Ranges kaum eingeleitet, als 
sich die Verwaltung der Hauptstadt vor eine nicht minder grofse, neue Aufgabe gestellt sah. 
Der Endzweck derselben zielte dahin, in Verbindung mit einem jetzt bereits beendeten Umbau 
der Kurfürstenbrücke durch Verbreiterung der Königstrafse auf ihrer Südseite zwischen 
Spandauer- und Burgstrafse und durch Beseitigung der auf dem Schlofsplatzc zwischen der 
Breiten Strafse und der Spree befindlichen Häuser den Hauptzugang zu dem Stadttheil Alt- 
Berlin für Fufsgänger- und Wagenverkehr sowie für Strafsenbahnen bequemer zu gestalten. 
Während auf diese Weise eine auch den weitgehendsten Anforderungen genügende 
Verbindung des Stadtinnern mit den westlich und südlich davon belegenen Theilen der 
Vollendung nahegeführt wurde, sind auch die Rücksichten auf eine zweckmäfsigere Ein 
führung der von anderen Himmelsrichtungen dem gleichen Ziele zustrebenden Strafsenzüge 
nicht vernachlässigt worden. 
Verhandlungen bezüglich Weiterführung der Kaiser-Wilhelm-Strafse in nord 
östlicher Richtung bis zur Prenzlauer bezw. Schönhauser Allee sind, wie bereits ange 
deutet, im Gange; eine Verbreiterung der Rosenstrafse, welche in Fortsetzung der 
Spandauer Brücke und des Hackeschen Marktes die von Norden und Nordwesten her dort 
mündenden Verkehrswege aufnimmt und bei der gleichzeitig mit einer Verbreiterung der 
Neuen Friedrichstrafse zwischen jener und der Klosterstrafse ein Umbau des gesamten 
Häuserquartieres innerhalb der genannten Strafsen stattgefunden hat, ist bereits im ver 
gangenen Jahre zur Ausführung gebracht worden, und für eine Weiterführung der Stralauer 
Strafse nach Osten zu in die Richtung der Blumenstrafse und des Grünen Weges hat nicht 
nur auf dem Wege des Gesetzes die Festsetzung der Fluchtlinien schon vor einer Reihe 
von Jahren stattgefunden, sondern es hat auch bereits eine Strecke des neuen Strafsenzuges 
zur Anlage gelangen können. Wir müssen es uns versagen, auf kleinere, demselben Zwecke 
dienende Unternehmungen ähnlicher Art, wie die bisher erwähnten, hier des Näheren ein 
zugehen, wie beispielsweise auf die Verbreiterung der Roch- und Parochialstrafse, die 
Durchlegung der St. Wolfgang - Strafse und die Verlängerung der Burgstrafse bis zum 
Mühlendamm; aber wir dürfen es nicht unterlassen, zu bemerken, dafs die sehr erheblichen 
Kosten und Mühewaltungen, welche die städtischen Behörden in der Zeit von 1876 bis zur 
Gegenwart für die Verbesserung der Verkehrszüge in den Altstädten Berlin und Kölln 
aufgewendet haben, keineswegs mit einer Vernachlässigung der anderen Stadttheile gepaart 
gewesen sind. Vielmehr ist in demselben Zeitraum auch hier überall, wo das Bedürfnifs es 
Berlin und seine Bauten, I. ^
	        
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