I. Die öffentlichen Strafsen und Plätze.
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rotteten Zuständen aufzuräumen und durch Zuschüttung des ehemaligen Festungsgräbens
längs des Stadtbahnviaductes, und zwar nördlich desselben, eine Strafse anzulegen, die im
wesentlichen von Südost nach Nordost laufend als eine, wenn auch nicht völlig gerade, so
doch nahezu directe Verbindung der Jannowitzbrücke mit der Spandauer Brücke und so der
Luisenstadt mit der Oranienburger Vorstadt und der Friedrich-Wilhelm-Stadt zu dienen im
stände sein wird. Diese etwa 1300 m lange Strafse, mit deren Anlage im Jahre 1881 begonnen
wurde und die verschiedener in ihrem Zuge befindlicher, zu öffentlichen Zwecken bestimmter
Baulichkeiten wegen nur stückweise zur Ausführung gebracht werden konnte, ist gegenwärtig
bis auf eine etwa 250 m lange, westlich der Schicklerstrafse belegene Strecke fertiggestellt.
Ein mindestens gleich bedeutungsvoller, wenn nicht werthvollerer Schritt auf dem
von den städtischen Behörden eingeschlagenen Wege ist die in den Jahren 1888—1893
bewirkte Umgestaltung des Mühlendammes zwischen Molkenmarkt und Kölnischem Fisch
markt, einschliefslich der Fischerbrücke, ein Unternehmen, bei welchem gleichzeitig mit
der Regulirung der Spree innerhalb des städtischen Weichbildes der uralte zwischen Berlin
und Köln bestehende, den Strom durchsetzende, zu beiden Seiten mit Häusern begrenzte
und durch Mühlengerinne durchbrochene Wegedamm von etwa 8,50 m Breite in eine luftige,
auf Eisenconstructionen geführte Strafsenbrücke von 2b m Breite umgewandelt worden ist.
Diese findet ihre Fortsetzung nach Süden in der bis auf 19 m verbreiterten Fischerbrücke,
während der neue Strafsenzug in westlicher Richtung durch die im Jahre 1895 fast vollendete
Verbreiterung der Gertraudtenstrafse bis zum Spittelmarkt und zur Leipziger Strafse weiter
geführt worden ist.
Die Arbeiten am Mühlendamm waren kaum abgeschlossen, die Vorbereitungen zur
Umwandlung der Gertraudtenstrafse in einen Verkehrsweg ersten Ranges kaum eingeleitet, als
sich die Verwaltung der Hauptstadt vor eine nicht minder grofse, neue Aufgabe gestellt sah.
Der Endzweck derselben zielte dahin, in Verbindung mit einem jetzt bereits beendeten Umbau
der Kurfürstenbrücke durch Verbreiterung der Königstrafse auf ihrer Südseite zwischen
Spandauer- und Burgstrafse und durch Beseitigung der auf dem Schlofsplatzc zwischen der
Breiten Strafse und der Spree befindlichen Häuser den Hauptzugang zu dem Stadttheil Alt-
Berlin für Fufsgänger- und Wagenverkehr sowie für Strafsenbahnen bequemer zu gestalten.
Während auf diese Weise eine auch den weitgehendsten Anforderungen genügende
Verbindung des Stadtinnern mit den westlich und südlich davon belegenen Theilen der
Vollendung nahegeführt wurde, sind auch die Rücksichten auf eine zweckmäfsigere Ein
führung der von anderen Himmelsrichtungen dem gleichen Ziele zustrebenden Strafsenzüge
nicht vernachlässigt worden.
Verhandlungen bezüglich Weiterführung der Kaiser-Wilhelm-Strafse in nord
östlicher Richtung bis zur Prenzlauer bezw. Schönhauser Allee sind, wie bereits ange
deutet, im Gange; eine Verbreiterung der Rosenstrafse, welche in Fortsetzung der
Spandauer Brücke und des Hackeschen Marktes die von Norden und Nordwesten her dort
mündenden Verkehrswege aufnimmt und bei der gleichzeitig mit einer Verbreiterung der
Neuen Friedrichstrafse zwischen jener und der Klosterstrafse ein Umbau des gesamten
Häuserquartieres innerhalb der genannten Strafsen stattgefunden hat, ist bereits im ver
gangenen Jahre zur Ausführung gebracht worden, und für eine Weiterführung der Stralauer
Strafse nach Osten zu in die Richtung der Blumenstrafse und des Grünen Weges hat nicht
nur auf dem Wege des Gesetzes die Festsetzung der Fluchtlinien schon vor einer Reihe
von Jahren stattgefunden, sondern es hat auch bereits eine Strecke des neuen Strafsenzuges
zur Anlage gelangen können. Wir müssen es uns versagen, auf kleinere, demselben Zwecke
dienende Unternehmungen ähnlicher Art, wie die bisher erwähnten, hier des Näheren ein
zugehen, wie beispielsweise auf die Verbreiterung der Roch- und Parochialstrafse, die
Durchlegung der St. Wolfgang - Strafse und die Verlängerung der Burgstrafse bis zum
Mühlendamm; aber wir dürfen es nicht unterlassen, zu bemerken, dafs die sehr erheblichen
Kosten und Mühewaltungen, welche die städtischen Behörden in der Zeit von 1876 bis zur
Gegenwart für die Verbesserung der Verkehrszüge in den Altstädten Berlin und Kölln
aufgewendet haben, keineswegs mit einer Vernachlässigung der anderen Stadttheile gepaart
gewesen sind. Vielmehr ist in demselben Zeitraum auch hier überall, wo das Bedürfnifs es
Berlin und seine Bauten, I. ^