B. Die Baukonstrüktionon.
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Glasplatten, die in eiugemauerte Eisenrahmen einzulassen sind, fest verschlos
sen werden.
In der Regel werden hei ausgedehnten Gebäuden in Entfernungen von je
31,38 m bis über das Dach hinausgehende Brandmauern verlangt, in welchen
die zur Verbindung etwa erforderlichen Thüroffnungeu ohne hölzerne Zargen
auzuordnen und mit von selbst zufallenden Thttren von Eisenblech zu sehliessen
sind. Für Wohngebäude bedarf es solcher eisernen Thüren nur im Dachboden.
In denjenigen Gebäuden, deren Bestimmung einen grösseren freien uugetrenuteu
Beweguugsraum erfordern, darf eine grössere Entfernung als 31,38“ gestattet
werden, wogegen mit Rücksicht auf eine obwaltende besondere Feuergefährlichkeit
die Anlage von Brandmauern im Innern der Gebäude auch bei geringerer Ent
fernung als 31,38“ gefordert werden kann.
Die massiven äusseren und inneren Wände werden, abgesehen von den ver
einzelt verkommenden Werkstein-Verblendungen, ausschliesslich aus gebrannten
Ziegeln hergestellt. Bauten in Zementkonkret sind, wie S. 261 erwähnt, nur in
der Kolonie Viktoriastadt zur Ausführung gekommen, haben aber sonst eine
weitere Verbreitung in Berlin nicht gefunden. Die Mauerstärke wird so be
messen, dass das Material bei gewöhnlichen Ziegeln in Kalkmörtel mit nicht
mehr als 7,5 k pro bei festgebraunten Steinen (Klinkern) in Zementmörtel
mit 10 bis 11 k pro □ z “ in Anspruch genommen wird. Die gewöhnlichen Stärken
der Frontwände in Wohngebäuden betragen, je nach der grösseren oder geringeren
Stockwerkhöhe in dem obersten oder in den 2 oberen Stockwerken l 1 /» Stein, und
nehmen für je 2 untere Stockwerke um J / ä Stein zu; die Stärke der Mittelwände
beträgt, bei gewöhnlicher Zimmertiefe von 5,5 bis 6,5™, für die 3 bis 4 oberen Stock
werke l'/s Stein, für die darunter liegenden Stockwerke 1 / i Stein mehr. Giebel, die
keine Balken tragen, werden in den 2 oberen Stockwerken 1 Stein, darunter
l'/„ Stein stark ausgeführt. Die Anordnung von Giebeln, welche benachbarten
Grundstücken gemeinschaftlich zugehören, kommt selten vor und ist unter zu
sammen 2 Stein Stärke nicht gestattet.
Die Sicherung der Keller- und Erdgeschossmauern gegen aufstei
gende Feuchtigkeit geschieht, wenn auch leider noch nicht allgemein, durch
eine Asphaltschicht über den Fundamenten, (Asphalt-Isolirung) und gegen die
seitlich eindringende Erdfeuehtigkeit durch Luftschichten (Luft-Isoliruug).
Die Manie, in Wohngebäuden möglichst grosse Schaufenster und Ladenräume
zu haben, hat zu einer ganz ausgedehnten Anwendung von Eisenkonstruk-
tioueu geführt, durch welche Pfeiler und ganze Wände mittels Stützen und Träger,
der Raum- und Lichtgewinnung wegen, ersetzt werden. Die Anwendung derartiger
Konstruktionen wird in Berlin durch die billigen Eisenpreise, sowie durch die
vorhandenen zahlreichen Eisengiessereien und Maschinenfabriken, welche den Bau
handwerkern und Unternehmern die polizeilicherseits geforderten Konstruktion-
Zeichnungen und statischen Berechnungen meist mit in den Kauf liefern, sehr
wesentlich begünstigt. — Die Träger wurden zunächst aus Gusseisen her
gestellt, später vielfach Eisenbahnschienen und seit etwa 15 Jahren vorzugweise
gewalzte TEisen dazu verwendet; nur ausnahmeweise bedient man sich, wegen
des bequemeren Auflagers für die Balken, bei geringer Höhe des bezüglichen
Raumes, auch heute wohl noch gegossener Träger. Als erstes Beispiel einer
umfassenden Anwendung dieser Konstruktion ist das in der Leipzigerstrasse 42