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Zweiter Abschnitt.
*) Publizirt in Assmann, Grundrisse für städtische Wohngebäude.
Fig. 349 zeigt ein kleineres Haus von 7 Fenster Front, das in jedem Geschoss
2 Vorderwohnungen aus 4 Stuhen und Küche mit Kloset, Speise- und Mädchen
kammer bestehend, sowie 2 kleine Hiuterwohnungen, aus 2 Stuhen und Koch
gelass bestehend, enthält. Eine Anordnung des letzteren, wie die hier gezeichnete,
ist durch eine spätere Polizeivorschrift, die gut gemeint war, aber leider nicht auf
genauer Kenntniss der Berliner Verhältnisse beruhte, untersagt worden. Die Polizei
verlangt eine „Küche“ mit „direktem Licht“, zwingt also dazu, seihst hei den
kleinsten, öfter auf 2 Fensteraxen beschränkten Wohnungen 1 Axe auf die Küche
zu verwenden. Die Folge davon ist, dass sogen, „kleine Leute“ ganz allgemein
Fig. 350. Erdgeschoss. Fig. 351. Obergeschoss.
Fig. 350 u. 351. Typus eines Miethhauses für grössere Mittelwohnungen. *)
1. Durchfahrt. 2—8._ Vorderwohnung. (2. Vorraum. 3. Wohnzimmer. 4. Schlafz. 5. Mädchenstuhe.
(J. Kloset. 7. Küche. 8. Speisekammer.) 9—13. Hinterwohnurtg. (9. Küche. 10. Speisek. 11. Kloset.
12. Wohnzimmer. 13. Schlafzimmer. 14. Abtritte.)
in der Küche schlafen oder diese au „Schlafburschen“ vermiethen, was wold
mindestens als ein ebenso grosser Misstand zu betrachten ist, wie deijenige, den
jenes Verbot der Kochgelasse beseitigen wollte.
Werden derartige Häuser in Stadtgegenden erbaut, in denen fürs Erste nur
eine geringe Nachfrage nach Wohnungen von 4 Zimmern zu erwarten ist, so
wird die Thür bei a wohl vorläufig geschlossen und das Zimmer 3 der Vorder
wohnung zur Küche gemacht. Die Vorderwohnung ist dann auf 3 Zimmer und
1 Küche reduzirt, während die Bäume 4—7 derselben als besondere kleine