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Full text: Berlin und seine Bauten (Public Domain)

Die Hochbauten. 
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Ventilation der Eäume, so dass zu diesem Zweck im Uebrigen nur die einfachsten 
Vorkehrungen angelegt sind. Die Heizung geschieht mit Kachelöfen. Auch in 
der Speise- und Waschküche durften keine Einrichtungen getroffen werden, die 
von den in gewöhnlichen Haushaltungen üblichen wesentlich abweiehen, wenn 
nicht der Zweck, die weiblichen Zöglinge für ihren künftigen Beruf vorzubilden, 
verfehlt werden sollte. Die Wasserversorgung des Gebäudes geschieht durch eine 
von den Knaben leicht in Bewegung zu setzende Pumpe. 
Das Acussere des Gebäudes ist im Euudbogeustile, als Backsteinrohbau (von 
Hermsdorfer Steinen) mit massiger Anwendung von Terrakotten zu den Gesimsen 
der Vorderfronten, ausgeführt; die reich gruppirte Anlage mit einem Glockenthürmeheu 
auf dem Giebel des Hauptgebäudes und den, mit Thurmspitzen bekrönten Treppen 
häusern der beiden Flügel gewährt eine malerische Ansicht. Der innere Ausbau 
ist selbstverständlich ein sehr einfacher, Jedoch nicht ohne würdige Ausstattung 
des Bet- und Festsaales. 
Aehnlichcn Zwecken dient „das Grüne Haus“ in der Neuen Hochstr. 19, 
eine „Erziehungs-Anstalt für verlassene und verwilderte, evangelische Knaben“, 
welche 1846 gegründet und für 50 — 60 Zöglinge bestimmt ist. Das ältere Haupt 
gebäude enthält 2 Klassenzimmer, 1 Speisesaal und 1, im ersten Stock belegeue, 
öffentliche Kapelle. Die neueren Gebäude, welche die Wohnung des Inspektors 
und eines verheiratheten Lehrers sowie die Arbeit- und Schlafsäle der unter steter 
Aufsicht der Lehrer stehenden Zöglinge enthalten, sind 1860 durch den Baurath 
Erbkam errichtet worden. Zu erwähnen ist ferner noch die Erziehungs-Anstalt 
des katholischen Klosters der Frauen zum guten Hirten in Charlottenburg, 
in welcher jüngere Mädchen und, von Jenen getrennt, verwahrloste Mädchen 
reiferen Alters (sogen. Büsseriimeu) erzogen und unterrichtet werden. Eine Besser 
ungs-Anstalt für gefallene Mädchen ist das am Spandauer Schiffahrt-Kanäle 
belegene Magdalenenstift. 
V. Kindergärten und Kleinkinder-Bewahr-Anstalten. 
Kindergärten, d. h. Anstalten, in welchen Kinder im Alter von 3—6 Jahren 
durch Kindergärtnerinnen nach der Fröbel’scheu Erziehungsmethode unterrichtet 
und für den späteren Schulbesuch vorbereitet werden, sind zur Zeit 30 vorhanden. 
Die Hälfte derselben ist von Privatpersonen (Unternehmern), die andere von ver 
schiedenen Vereinen gegründet. Die Gesammtzahl der Kinder, welche sie besuchen, 
beträgt gegen 1500. 
Die sogen. Kleinkinder-Bewahr-Anstalten haben den Zweck, die noch, 
nicht schulpflichtigen Kinder solcher armen Eltern, welche den Tag über ausser 
dem Hause arbeiten müssen, unentgeltlich in Aufsicht zu nehmen und für den 
Schulbesuch vorzubereiten. Die erste dieser Anstalten, deren zur Zeit 38 bestehen, 
wurde i. J. 1830 gegründet Der Unterhalt derselben wird, soweit die laufenden 
Zuwendungen der Privat-Wohlthätigkeit nicht ausreichen, aus einem durch Geschenke 
und Vermächtnisse eingesammelten Zentralfonds von z. Z. 75000 Mk. bestritten. 
Die geringen Mittel, über welche die Institute verfügen, haben es noch nicht 
möglich gemacht, für dieselben eigene Gebäude zu errichten.
	        
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