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Full text: Jugendpolitische Agenda / Grein, Daniel (Rights reserved)

JUGENDPOLITISCHE AGENDA THEMEN, NAMEN UND PROJEKTE Agenda2017-rz.indd 1 16.03.17 15:41 Junge Menschen wollen Verantwortung übernehmen. Sie wollen mitbestimmen und MIT WIR KUNG mitgestalten. Und sie können das. Die Werkstatt MitWirkung macht sich dafür stark, dass junge Menschen Politik mitgestalten können und dass ihre Mitwirkung Wirkung zeigt. Dabei greift sie unter anderem auf das Know-how und die Erfahrungen aus den Jugendverbänden zurück. werkstatt-mitwirkung.de jugend.beteiligen.jetzt bietet Hilfe für die Praxis digitaler Jugendbeteiligung. Die Plattform stellt Know-how zu Prozessen und Tools bereit und bietet Qualifizierung an. Sie zeigt gute Beispiele und verlinkt ausgewählte Jugendbeteiligungsprojekte. jugend.beteiligen.jetzt U18 ist ein Projekt der politischen Bildung. U18 setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wählen und sich somit politisch ausdrücken können. U18 ist selbstorganisiert, Kinder und Jugendliche selbst machen politische Bildung für sich und Gleichaltrige. u18.org Agenda2017-rz.indd 2 16.03.17 15:41 JUGENDPOLITISCHE AGENDA THEMEN, NAMEN UND PROJEKTE Agenda2017-rz.indd 3 16.03.17 15:41 Liebe Freund_innen, liebe Kolleg_innen, das ist die jugendpolitische Agenda des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR). Sie zeigt auf, mit welchen Themen, Forderungen und Vorhaben der DBJR das jugendpolitische Geschehen im Bundestagswahljahr 2017 prägen will. Mit der Agenda geben wir einen Überblick: über die Strukturen des DBJR, über Gremien und Ansprechpersonen. Die Agenda ist damit für alle jugendpolitisch Aktiven und Interessierten ein wichtiger Wegweiser im Netzwerk der Jugendverbandsarbeit. Impressum Jugendpolitische Agenda des Deutschen Bundesjugendrings Herausgeber: Deutscher Bundesjugendring, Mühlendamm 3, 10178 Berlin 030 40040-400 | info@dbjr.de | www.dbjr.de Verantwortlich: Clara Wengert, Geschäftsführerin Redaktion und Layout: Michael Scholl, Stefanie Meyer Druck: Bonifatius GmbH, Druck | Buch | Verlag Titelgrafik: JiSign, fotofolia.de Berlin, März 2017 Gefördert durch: Agenda2017-rz.indd 4 16.03.17 15:41 INHALT DER DBJR Unsere Aufgabe....................................................................................................................... 6 Unsere Struktur..................................................................................................................... 15 GREMIEN Vorstand................................................................................................................................... 16 Geschäftsstelle...................................................................................................................... 18 Kinder- und Jugendplankommission......................................................................... 22 Revision ................................................................................................................................... 22 Mitglieder des Hauptausschusses............................................................................... 23 Außenvertretungen des Deutschen Bundesjugendrings.................................30 MITGLIEDSORGANISATIONEN Jugendverbände................................................................................................................... 33 Landesjugendringe..............................................................................................................63 Anschlussverbände............................................................................................................. 81 SATZUNG..................................................................................................................................88 GESCHÄFTSORDNUNG..................................................................................................... 102 5 Agenda2017-rz.indd 5 16.03.17 15:41 DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING UNSERE AUFGABE Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe. Wir vertreten die Interessen von Kindern und Jugendlichen. Wir sind Expert_innen für Jugend. Und wir beraten unsere Mitgliedsorganisationen. Die stehen für ein breites Spektrum jugendlichen Engagements: Konfessionelle, ökologische und kulturelle Verbände sind hier ebenso zusammengeschlossen wie Arbeiterjugend-Verbände, humanitär geprägte Verbände, Pfadfinder_innenverbände sowie Verbände junger Migrant_innen. SELBSTBESTIMMT UND SELBSTORGANISIERT Kinder und Jugendliche können und wollen selbst bestimmen. Was sie erfahren und erleben wollen. Was sie verändern möchten. Was sie mit wem auf die Beine stellen. Meist entstehen daraus Jugendgruppen in Jugendverbänden. Kinder und Jugendliche organisieren sich in diesen Gruppen selbst. Sie legen Regeln für ihr Miteinander fest. Sie treffen Entscheidungen über ihre Aktivitäten. Und sie wählen aus ihrer Mitte jene, die für sie Interessen vertreten. Selbstbestimmung und Selbstorganisation sind das Selbstverständnis der Jugendverbände. Mit anderen Worten beschreibt das Kinder- und Jugendhilfegesetz den Kern der Jugendverbandsarbeit: „In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.“ 6 Agenda2017-rz.indd 6 16.03.17 15:41 DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING EINE STARKE DEMOKRATIE Mitmachen, Mitmischen und Mitgestalten – Kinder und Jugendliche wollen sich aktiv an der Gesellschaft beteiligen und ihr Lebensumfeld gestalten. Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche echte Möglichkeiten und Freiräume zur Partizipation bekommen. Unsere Positionen und langjährigen Erfahrungen in der Beteiligung mit und für Kinder und Jugendliche bringen wir ein. Das ist notwendig. Denn Demokratie braucht junge Menschen, die von ihr überzeugt sind, die sie weiterentwickeln und vor Angriffen schützen. Genau das tun Jugendverbände in ihrer Vielfalt. Und genau darin unterstützt der DBJR sie mit der Werkstatt Mitwirkung, einer neuen Form von Projekt. Die Werkstatt wird Jugendbeteiligung voranbringen, sie verbessern. Mit unserer Unterstütung sollen junge Menschen stärker als bisher an politischen Entscheidungsprozessen mitwirken können. Die U18-Wahl für Kinder und Jugendliche leistet einen bedeutenden Beitrag zur Politischen Bildung. U18 ist mehr als die Simulation einer Wahl. Sie ist eine Form politischer Bildung, in der Kinder und Jugendliche Impulse setzen und Neues ausprobieren können. Mit der U18-Wahl geben junge Menschen ein Statement zur aktuellen Politik. Sie machen deutlich, was ihnen wichtig ist. Wir koordinieren die U18-Wahl im Wahljahr und stärken die Idee U18 gemeinsam mit unseren Partnern. Zur Bundestagswahl motivieren wir Kandidat_innen für #wahlVERSPRECHEN den Bundestag, uns wahlVERSPRECHEN zu geben. Wir ist unsere Aktion zur Bundestagswahl Jugendverbände und Jugendringe bringen sie dazu, sich mit unseren jugendpolitischen Forderungen auseinander zu setzen. Und wir werden sie spätestens an ihre Zusagen erinnern, wenn sie in den Bundestag gewählt sind. Mit der Aktion wahlVERSPRECHEN bringen wir zugleich unsere jugendpolitischen Themen in den Wahlkampf ein. 7 Agenda2017-rz.indd 7 16.03.17 15:41 DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING HANDELN FÜR EINE JUGENDGERECHTE GESELLSCHAFT Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, mit Partnern aus der Jugendarbeit und der Jugendforschung arbeiten wir weiter an einer jugendgerechten Gesellschaft. In diesem Prozess machen wir uns dafür stark, dass neben Worten echte Ergebnisse rauskommen. Wir fragen kritisch nach, wo es notwendig ist. Wir vertreten deutlich den Standpunkt der Jugend und haben Jugend im Blick. WIRKSAMER JUGENDCHECK Wir wollen einen wirksamen Jugendcheck. Weil Jugend eine eigenständige Lebensphase ist, entstehen in der Gesetzgebung besondere Auswirkungen auf junge Menschen. Deren Vereinbarkeit mit Interessen junger Menschen ist das Zentrale des Jugendchecks, den wir mitentwickelt haben. Der Jugendcheck muss frühzeitig ansetzen, systematisch sein und wirkungsvoll. Der Jugendcheck muss verbindlich gesetzlich geregelt werden und ressortübergreifend sein! Nur so kann er Wirkung entfalten. JUGENDVERBÄNDE SIND ZU FÖRDERN Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch des Sozialgesetzbuches, SGB VIII) legt fest, dass Jugendverbände und Jugendringe gefördert werden müssen. Ohne eine gesicherte Finanzierung in der Kinder- und Jugendarbeit geht es nicht. Sowohl für Seminare, Freizeiten und den Austausch als auch für stabilisierende hauptamtliche Unsere Strukturen muss die nötige Finanzierung zur Verfügung Arbeitshilfe „Fördern fordern!“ unstehen. Jugendverbandsarbeit muss durch entsprechende terstützt Verantwortliche Finanzmittel in der Lage sein und bleiben, ihre Aufgaben in der Jugendverbandsarbeit, das Recht auf zu erfüllen. Wir setzen uns deswegen dafür ein, dass die Förderung geltend zu Mittel im Kinder und Jugendplan des Bundes nicht nur vermachen. stetigt, sondern auch weiter dynamisch den wachsenden 8 Agenda2017-rz.indd 8 16.03.17 15:41 DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Bedarfen angepasst werden. Das gilt auch für die europäische Ebene. An ein Programm wie Erasmus+ haben wir konkrete Erwartungen. Und wir üben deutliche Kritik an Fehlentwicklungen. Kritisch sehen wir auch, dass Förderprogramme geschaffen werden, die nicht die notwendigen Strukturen stärken, sondern kurzfristig Bewegung in Themenbereiche bringen wollen. Damit werden Impulse gesetzt und Pflaster geklebt, langfristig aber stabile Strukturen destabilisiert. Gegen diese Entwicklung wehren wir uns. KINDER- UND JUGENDHILFE WEITERENTWICKELN Die Arbeit der Jugendverbände und Jugendringe ist Teil der Kinder und Jugendhilfe. Wir geben deswegen Impulse, damit sich die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt. Uns ist ein Anliegen, dass die Arbeit der Ehrenamtlichen in Jugendverbänden nicht durch komplizierte Richtlinien und aufwändige Bürokratie behindert wird. Wir setzen uns dafür ein, dass der rechtliche Rahmen, in dem sich junge Menschen engagieren und Selbstwirksamkeit erfahren, klar ist und Freiräume bietet. Und wir machDie Arbeit der Jugendverbände und Jugendringe wird durch die Kinder und Jugendhilfe gerahmt. Wir geben deswegen Impulse, damit sich die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt. Uns ist ein Anliegen, dass die Arbeit der Ehrenamtlichen in Jugendverbänden nicht durch komplizierte Richtlinien und aufwändige Bürokratie behindert wird. Wir setzen uns dafür ein, dass der rechtliche Rahmen, in dem sich junge Menschen engagieren und Selbstwirksamkeit erfahren, klar ist und Freiräume bietet. Und wir machen uns stark, dass gleiche Jugendhilfestandards für alle Kinder und Jugendlichen gelten. Bei der geplanten Novellierung des Sozialgesetzbuches werden wir Risiken und Nebenwirkungen weiter kritisch checken. Vor allem da, wo Grundlagen unserer Arbeit massiv in Gefahr geraten, beispielsweise bei der Ausweitung des Katalogs der Straftatbestände im Bundeskinderschutzgesetz. 9 Agenda2017-rz.indd 9 16.03.17 15:41 DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING PRÄVENTIV ARBEITEN Unabhängig vom gesetzlichen Schutz vor sexuellem Missbrauch: Die Jugendverbände setzen auf eine gute und wirksame Prävention. Der DBJR bleibt Partner des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Gemeinsam schauen wir auf die guten Konzepte der Jugendverbände zur Prävention. Und mit seiner Unterstützung streben wir an, eine Fachberatung auf Bundesebene dauerhaft und strukturell zu verankern. ÜBER DAS HEUTE HINAUS DENKEN Im Interesse junger Menschen ist, über das Heute hinaus zu denken. Es ist wichtig, künftigen Generationen in allen Ländern der Erde die ökologischen, sozialen und ökonomischen Grundlagen zu erhalten. Die Vereinten Nationen haben dies erkannt und die Sustainable Development Goals vereinbart: Die 17 globalen Ziele und eine entsprechende Agenda spiegeln bis zum Jahr 2030 die Breite der Nachhaltigkeitspolitik – vom Kampf gegen Armut über Bildung für alle, Gerechtigkeit, Green Economie und Umweltschutz bis zu Frieden innerhalb einer Gesellschaft und auf dem Globus. Diese Agenda wollen wir mitgestalten und ihr einen jungen Stempel aufdrücken. Das Gleiche machen wir im Rahmen des Weltaktionsprogramms Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE). Wir mischen in diesem Prozess auf nationaler Ebene mit und geben Impulse in den Bereich außerhalb formalisierter Bildungskontexte. ENGAGEMENTPOLITIK STÄRKEN Freiwilliges und selbstbestimmtes ehrenamtliches Engagement junger Menschen ist die Basis für die Jugendverbandsarbeit. Mit unserem Verständnis prägen wir die Arbeit verschiedener Netzwerke, die für eine starke Engagementpolitik eintreten, zum Beispiel das Bundesnetzwerk 10 Agenda2017-rz.indd 10 16.03.17 15:41 DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Bürgerschaftliches Engagement (BBE) oder das Bündnis für Gemeinnützigkeit. Unsere Haltung: Wer Verantwortung übernimmt und sich für andere einsetzt, gestaltet Jugendverbände und nimmt Einfluss auf die Gesellschaft. Die Rahmenbedingungen des Ehrenamts müssen verbessert sowie stärker gesellschaftlich gewürdigt und anerkannt werden. Wir unterstützen ehrenamtliches Engagement durch die Jugendleiter_innen-Card (Juleica). Die Juleica weist Jugendliche als kompetente und gut ausgebildete Leiter_innen von Jugendgruppen aus. Damit das so bleibt, entwickeln wir die Idee der Juleica immer weiter und streben nach Verbesserungen.itisch INTERNATIONALE ARBEIT AUSBAUEN Der Blick über den Tellerrand – aus Neugier und Abenteuerlust – ist für Kinder und Jugendliche enorm wichtig. Wir pflegen und gestalten die Zusammenarbeit mit Jugendringen aus anderen Ländern, das ist für Jugendverbände ein zentrales Anliegen. Wir organiseren den Austausch, gemeinsame Seminare und Veranstaltungen; sie Wir pflegen machen die multilateralen Partnerschaften fruchtbar und Partnerschaften Albanien/Westbalkan, lebendig. In Zeiten, in denen der Nationalismus wächst, Frankreich, Griechenland, in denen sich Länder wieder aggressiv und feindlich Israel, Nordafrika, Polen, gesinnt gegenüber stehen, sichert diese wichtige Arbeit Russland, Tschechien, Türkei, Ukraine und auch Frieden. Wir engagieren uns in regionalen KoopeChina. rationen ebenso wie in internationalen Jugendstrukturen, beispielsweise im Europäischen Jugendforum als Mitglied im Deutschen Nationalkomitee für internationale Zusammenarbeit (DNK) mit dem Ring Politischer Jugend und der Deutschen Sportjugend. Unsere Arbeitsgruppe International geht intensiv den Fragen nach, wie internationale Arbeit weiterentwickelt werden kann. Auf der Liste der Antworten stehen Visa-Erleichterungen, sinnvolle Förderpolitik und Abbau bürokratischer Hürden. Internationale Partner haben wir eine Menge (siehe roter Punkt). Manche Zusammenarbeit wird durch die Ent11 Agenda2017-rz.indd 11 16.03.17 15:41 DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING wicklung im Partnerland schwieriger. Wir lassen uns dadurch nicht entmutigen – im Gegenteil. EUROPÄISCHE JUGENDPOLITIK GESTALTEN Im Streben nach Freiheit, das uns in Europa bis heute prägt und antreibt, gehen Jugendliche alltäglich über Staatsgrenzen hinweg. Sie wachsen selbstverständlich neben vielen unterschiedlich kulturell geprägten Gleichaltrigen auf. Sie streben nach freundschaftlichem Austausch und partnerschaftlicher Zusammenarbeit in vielen Bereichen des Lebens. Wir gestalten deswegen europäische Jugendpolitik. Europa braucht dringend Antworten auf den menschlichen Umgang mit flüchtenden Menschen, auf wachsenden Nationalismus, auf die anhaltende Jugendarbeitslosigkeit. Mit unserer AG Europäische Jugendpolitik beraten wir, welche Antworten es geben könnte. Es sind nicht die schnellen und scheinbar einfachen Antworten, die vom Wesentlichen meist Ablenken. Gemeinsame Werte, Freizügigkeit, eine offene, einheitliche und menschenwürdige Politik ist angesagt – in allen Bereichen. MIT UND FÜR GEFLÜCHTETE JUNGE MENSCHEN Wir arbeiten mit, dass unbedingt gute Antworten auf die Fragen bei Flucht, Asyl und Migration gefunden werden. Gerade geflüchtete Minderjährige – begleitet oder unbegleitet – stehen unter einem besonderen Schutz und haben besondere Bedarfe. Sie brauchen eine Perspektive, bleiben zu können. Sie brauchen eine angemessene Unterkunft. Sie brauchen einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Sie brauchen gute Bildungschancen. Und sie müssen sich selbst organisieren können. Die Jugendverbände zeigen weiter, dass Integration gelingt. Über das Ankommen hinaus stecken wir Energie in gelingende Integration. Und wir unterstützen aus Überzeugung die Selbstorganisation geflüchteter junger Menschen. 12 Agenda2017-rz.indd 12 16.03.17 15:41 DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING KINDERRECHTE INS GRUNDGESETZ Es gibt noch immer keine konsequente und vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Kindern und Jugendlichen werden bis zum 18. Geburtstag Rechte vorenthalten, sie werden nach wie vor nicht als Träger eigenständiger Rechte wahrgenommen. Das muss sich ändern: Kinderrechte müssen im Grundgesetz verankert werden. MEDIEN- UND NETZPOLITIK Der Einfluss des Digitalen auf das Zusammenleben, die Werte, die Arbeitsweisen, das Lernen und vieles mehr wird größer. Daten bestimmen mehr oder weniger bewusst den Alltag. Wir machen deutlich, wie ein selbstbestimmter Umgang mit Daten gelingen kann. Und wir beziehen Position gegen den Zugriff auf persönliche Daten durch den Unsere aktuStaat und andere. Wir machen uns ebenfalls Gedanken, elle Positionen zum Selbstbestimmten Umwie Rechte von Urheber_innen und Verbraucher_innen gang mit Daten setzt sich gestärkt und miteinander in Ausgleich gebracht werden unter anderem mit der Vorratsdatenspeichekönnen. Und schließlich ist uns wichtig, Kinder und Jurung auseinander. gendliche im Umgang mit Medien zu schützen, sie aber an entsprechenden Konzepten zum Schutz wirkungsvoll zu beteiligen. FREIRÄUME ERHALTEN UND ERSCHLIESSEN Enge, staatlich geregelte Rahmen wie Schule, Ausbildung oder Hochschule lassen wenig Freiräume für eigenes Erleben, für freiwilliges und selbstbestimmtes Tun. Kinder und Jugendliche brauchen aber diese Freiräume, die sie selbst gestalten und in denen sie einfach nur sein können, wie sie wollen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Räume frei bleiben und größer werden. Damit verbunden ist, dass junge Menschen diese Räume erreichen können; dass sie neue Räume besetzen können. 13 Agenda2017-rz.indd 13 16.03.17 15:41 DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Jungen Menschen erwarten deswegen gute und bezahlbare Mobilitätsangebote. Mobilität ist für Kinder und Jugendliche ein wichtiges Element. Sie brauchen einen sinnvollen Öffentlichen Personen(nah)verkehr und Mobilitätskonzepte, die auch für Gruppen funktionieren. VIELFALT ERHALTEN Aus dem Selbstverständnis der Jugendverbandsarbeit wächst, dass alle Kinder und Jugendlichen mitmachen können. Menschen jeder Herkunft, jeden Geschlechts, jeder sozialen Lage oder Menschen mit einer Behinderung machen in Jugendverbänden mit. Wir wissen deswegen um die Herausforderungen einer vielfältigen Gemeinschaft, um gesellschaftliche und persönliche Barrieren. Und trotzem bleibt unser Anspruch an eine vielfältige und inklusive Gesellschaft. Genau deswegen kämpfen wir gegen Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Wir In der Position zeigen, dass die Jugendverbände wichtiger Teil einer starke „Rechtspopulist_inZivilgesellschaft sind, die Rassimus, Fremdenhass und nen entgegentreten“ machen wir klar, warum dumpfem Nationalismus entgegen steht. wir in keiner Weise mit der AfD zusammenarbeiten werden. 14 Agenda2017-rz.indd 14 16.03.17 15:41 DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING UNSERE STRUKTUR Am 3. Oktober 1949 wurde der Deutsche Bundesjugendring als Arbeitsgemeinschaft von bundesweit tätigen Jugendverbänden und der Landesjugendringe gegründet. Derzeit sind 29 Jugendverbände, 16 Landesjugendringe sowie fünf Anschlussverbände Mitglied. Als eingetragener, gemeinnütziger Verein haben wir folgende Organe: Die Vollversammlung tagt in der Regel einmal im Jahr. Sie berät über die Grundlagen der Arbeit. Darüber hinaus legt sie die Arbeitsschwerpunkte fest. Die Mitgliedsorganisationen entsenden in die Vollversammlung Delegierte nach einem Schlüssel, der sich an ihren Mitgliederzahlen orientiert. Im Hauptausschuss hat jeder Jugendverband eine Stimme, die Landesjugendringe sind gemeinsam mit drei Stimmen repräsentiert. Der Hauptausschuss nimmt zwischen den Vollversammlungen alle Aufgaben wahr, die nicht ausdrücklich der Vollversammlung vorbehalten sind. Der Hauptausschuss tagt vier Mal im Jahr. Der Vorstand arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse von Vollversammlung und Hauptausschuss. Er vertritt den DBJR nach innen und außen. Die Gremien setzen Arbeitsgruppen, Kommissionen oder Projektgruppen ein, die sich speziellen Themen widmen: Regelmäßig tagt die Kinder- und Jugendplan-Kommission, die Arbeitsgruppe Europäische Jugendpolitik, die Arbeitsgruppe Internationale Arbeit und eine Expert_innengruppe Kinder- und Jugendhilferecht. 15 Agenda2017-rz.indd 15 16.03.17 15:41 VORSTAND | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Vorstand Vorsitzende Maier, Lisi Bund der Deutschen Katholischen Jugend Chausseestraße 128/129, 10115 Berlin 030 28 878 951 lisi.maier@dbjr.de Vorsitzender Groschwitz, Stephan Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. Otto-Brenner-Straße 9, 30159 Hannover 0511 1215 147 stephan.groschwitz@dbjr.de Stellvertretende Vorsitzende Benz, Immanuel Sozialistische Jugend Deutschlands Die Falken Saarstraße 14, 12161 Berlin 030 261030-0 Immanuel.benz@dbjr.de Böhnke, Julia DGB-Jugend Henriette Herz-Platz 2, 10178 Berlin 030 25491522 julia.boehnke@dbjr.de Köck, Tobias Solidaritätsjugend Deutschlands Mariannenstraße 50, 10997 Berlin 069 852094 tobias.koeck@solijugend.de 16 Agenda2017-rz.indd 16 16.03.17 15:41 VORSTAND | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Naab, Dominik Ringe deutscher Pfadfinder_innenverbände Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Martinstraße 2, 41472 Neuss 02131 46 99 90 dominik.naab@dbjr.de Tek, Hetav djo – Deutsche Jugend in Europa Deutscher Bundesjugendring Mühlendamm 3, 10178 Berlin 030 400 40 400 hetav.tek@dbjr.de Wolters, Miriam Deutsche Schreberjugend Deutscher Bundesjugendring Mühlendamm 3, 10178 Berlin 030 400 40 400 miriam.wolters@dbjr.de 17 Agenda2017-rz.indd 17 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSSTELLE | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Geschäftsstelle Deutscher Bundesjugendring Mühlendamm 3, 10178 Berlin 030 40040-400 info@dbjr.de | www.dbjr.de Geschäftsführung Clara Wengert Geschäftsführerin 030 40040-420 clara.wengert@dbjr.de Andrea Köhler Büroleitung der Geschäftsführung 030 40040-419 andrea.koehler@dbjr.de Referat Personal und Finanzen Sonja Lücke Referentin 030 40040-417 sonja.luecke@dbjr.de Sebastian Tuschel Mitarbeiter 030 40040-423 sebastian.tuschel@dbjr.de Angela Kruschewski Mitarbeiterin 030 40040-418 angela.kruschewski@dbjr.de 18 Agenda2017-rz.indd 18 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSSTELLE | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Referat Medien und Kommunikation Michael Scholl Referent 030 40040-412 michael.scholl@dbjr.de Stefanie Meyer Mitarbeiterin 030 40040-410 stefanie.meyer@dbjr.de Christina Heuschen Mitarbeiterin christina.heuschen@dbjr.de Referat Nationale Jugendpolitik | Grundlagenarbeit Christian Weis Referent 030 40040-414 christian.weis@dbjr.de Jana Kind Mitarbeiterin 030 40040-413 jana.kind@dbjr.de Referat Internationale Jugendpolitik Jochen Referent Rummenhöller 030 40040-416 jochen.rummenhoeller@dbjr.de Antje Reimann Mitarbeiterin 030 40040-415 antje.reimann@dbjr.de 19 Agenda2017-rz.indd 19 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSSTELLE | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Viktoriya Traut Mitarbeiterin 030 40040-425 viktoriya.traut@dbjr.de Referat für Jugendbeteiligung | Werkstatt MitWirkung Ann-Kathrin Fischer Leitende Referentin 030 40040-424 ann-kathrin.fischer@dbjr.de Kasia Siemasz Referentin 030 40040-442 kasia.siemasz@dbjr.de Katharina Dorn Referentin 030 40040-441 katharina.dorn@dbjr.de Judit Schoth Mitarbeiterin 030 40040-440 judit.schoth@dbjr.de jugend. beteiligen. jetzt Schrock, Tim Projektreferent 030 40040-443 tim.schrock@dbjr.de 20 Agenda2017-rz.indd 20 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSSTELLE | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING U18-Koordinierungsstelle Anne Bergfeld Projektreferentin 030 40040-411 anne.bergfeld@dbjr.de Projekt Jugendgruppe erleben | Kultur macht stark N.N. Projektleitung 030 40040-432 Andrea Koß Projektmitarbeiterin 030 40040-430 andrea.koss@dbjr.de Jennifer Beder Projektmitarbeiterin jennifer.beder@dbjr.de 030 40040-431 David Saro Projektmitarbeiter 030 40040-433 david.saro@dbjr.de 21 Agenda2017-rz.indd 21 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSSTELLE | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Kinder- und Jugendplankommission Vorsitzender Werner, Robert djo-Deutsche Jugend in Europa, Kuglerstraße 5, 10439 Berlin robert-werner@djo.de Weitere Mitglieder Borucki, Anne (rdp) Dorn, Haymo (SJD-Die Falken) Ehrenlechner, Wolfgang (BDKJ) Haggenmiller, Florian (DGB-Jugend) Sammet, Matthias (BDL) Schulz, Ottokar (aej) Revision Langneff-Riedel, Hamelausweg 5, 22303 Hamburg Heike glommen@gmx.de Tiedemann, Janina Gliesmaroder Straße 120, 38106 Braunschweig tiedemann@nlj.de Schulte, Torsten Baumweg 10, 60316 Frankfurt am Main torsten.schulte@bundesverband.bdp.org 22 Agenda2017-rz.indd 22 16.03.17 15:41 HAUPTAUSSCHUSS | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Mitglieder des Hauptausschusses Arbeiter-Samariter-Jugend (ASJ) Spilker-Reitz, Martin Treibweg 22, 45277 Essen martin.spilker-reitz@asj-bj.de Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej) Thesenvitz, Dirk Otto-Brenner-Straße 9, 30159 Hannover dt@aej-online.de Arbeitskreis zentraler Jugendverbände (AzJ) Berens-Pamperin, Nicole Bergstraße 5, 56754 Dünfus berens-pamperin@azj.de Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e.V. (BDAJ) Schwab, Laura Stollberger Str. 317, 50933 Köln Laura.Schwab@BDAJ.de BDK-Jugend im Bund Deutscher Karneval (BDK-Jugend) Müller, Petra Postfach 14 08, 87518 Sonthofen petra.mueller@bdk-jugend.de Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Everhartz, Yvonne Chausseestraße 128/129, 10115 Berlin everhartz@bdkj.de 23 Agenda2017-rz.indd 23 16.03.17 15:41 HAUPTAUSSCHUSS | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Bund der Deutschen Landjugend (BDL) Sammet, Matthias Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin m.sammet@landjugend.de Bund Deutscher Pfadfinder_innen (BDP) Otto, Stephanie Zwingel 5, 55545 Bad Kreuznach stephanie.otto@bdp.org Bundesjugendwerk der AWO e.V. (BuJW AWO) Götz, Christoph Markgrafenstraße 11, 10969 Berlin christoph.goetz@bundesjugendwerk.de Deutsche Beamtenbund Jugend (dbb Jugend) Bösel, Yvonne Friedrichstraße 169, 10117 Berlin BoeselYv@dbb.de Deutsche Bläserjugend (DBJ) Laurisch, Matthias Mühlendamm 3, 10178 Berlin matthias@deutsche-blaeserjugend.de Deutsche Chorjugend e.V. (DCJ) Ruckhaber, Nina Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin nina.ruckhaber@deutsche-chorjugend.de 24 Agenda2017-rz.indd 24 16.03.17 15:41 HAUPTAUSSCHUSS | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Deutsche Gewerkschaftsbund-Jugend (DGB-Jugend) Böhnke, Julia Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin julia.boehnke@dgb.de Deutsche Jugendfeuerwehr (DJF) Koch, Antje Reinhardtstraße 25, 10117 Berlin koch@jugendfeuerwehr.de Deutsche Schreberjugend (SchrJ) Herbst, Franziska Kirschenallee 25, 14050 Berlin franziska.herbst@deutsche-schreberjugend.de Deutsche Trachtenjugend (DTJ) Koch, Dirk Hohenkirchenstr. 13, 99869 Günthersleben-Wechmar geschaeftsstelle@deutsche-trachtenjugend.de Deutsche Wanderjugend (DWJ) Flader, Torsten Wilhelmshöher Allee 157, 34121 Kassel flader@wanderjugend.de Deutsches Jugendrotkreuz (DJRK) Nagelschmidt, Daniela Carstennstraße 58, 12205 Berlin nagelscd@drk.de 25 Agenda2017-rz.indd 25 16.03.17 15:41 HAUPTAUSSCHUSS | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Deutscher Pfadfinderverband (DPV) Adler, Benedikt Neue Maastrichter Straße 5 -7, 50672 Köln Bene@pbnl.de DIDF-Jugend As, Yusuf Saarstr. 14, 12161 Berlin yusufas@didf-jugend.de djo-Deutsche Jugend in Europa, Bundesverband (djo) Werner, Robert Kuglerstraße 5, 10439 Berlin robert-werner@djo.de Hessischer Jugendring (für Landesjugendringe) Jäkel, Reiner Schiersteiner Str. 31-33, 65187 Wiesbaden jaekel@hessischer-jugendring.de Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG-Jugend) Groß-Weege, Klaus Im Niedernfeld 2, 31542 Bad Nenndorf klaus.gross-weege@dlrg-jugend.de Jugend des Deutschen Alpenvereins (JDAV) Schmidbauer, Karin Von-Kahr-Straße 2-4, 80997 München karin.schmidbauer@alpenverein.de 26 Agenda2017-rz.indd 26 16.03.17 15:41 HAUPTAUSSCHUSS | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch­land (BUNDjugend) Hammel, Susi Am Köllnischen Park 1a, 10179 Berlin susi.hammel@bundjugend.de Jugendnetzwerk Lambda e.V. Burmann, Christine Windthorststr. 43 a, 99096 Erfurt christine.burmann@lambda-online.de Jugendpresse Deutschland e.V. Gens, Maximilian Alt-Moabit 68, 10559 Berlin m.gens@jugendpresse.de Junge Europäische Föderalisten (JEF) Steuber, Malte Sophienstraße 28/29, 10178 Berlin malte.steuber@jef.de Landesjugendring Berlin (für Landesjugendringe) Weickmann, Tilmann Obentrautstr. 57, 10963 Berlin weickmann@ljrberlin.de Landesjugendring Nordrhein-Westfalen (für die Landesjugendringe) Gierlich, Gregor Sternstraße 9-11, 40479 Düsseldorf gierlich@ljr-nrw.de 27 Agenda2017-rz.indd 27 16.03.17 15:41 HAUPTAUSSCHUSS | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Naturfreundejugend Deutschlands (NFJD) Melsa, Dennis Warschauer Straße 59a, 10243 Berlin melsa@naturfreundejugend.de Naturschutzjugend im Naturschutzbund (NAJU) Liebert, Miriam Karlplatz 7, 10117 Berlin Miriam.Liebert@NAJU.de Ring Deutscher Pfadfinderinnenverbände (RDP)-WAGGGS Kammerer-Hardy, Carolin Mühlendamm 3, 10178, Berlin info@pfadfinderinnen.de Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) -WOSM Behrendt, Jan Mühlendamm 3, 10178 Berlin jan.behrendt@vcp.de Solidaritätsjugend Deutschlands (Solijugend) Krause-Gaukstern, Matthias Fritz-Remy-Straße19, 63071 Offenbach matthias.krause-gaukstern@solijugend.de Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken (SJD-Die Falken) Dehmlow, Nina Saarstraße 14, 12161 Berlin nina.dehmlow@sjd-die-falken.de 28 Agenda2017-rz.indd 28 16.03.17 15:41 HAUPTAUSSCHUSS | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING THW-Jugend e.V. Lindemann, Stephanie Provinzialstraße 93, 53127 Bonn bundesgeschaeftsstelle@thw-jugend.de 29 Agenda2017-rz.indd 29 16.03.17 15:41 AUSSENVERTRETUNGEN | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Außenvertretungen des Deutschen Bundesjugendrings Der Deutsche Bundesjugendring entsendet Vertreter_innen in Institutionen, Gremien und Netzwerke. Eine Kontaktaufnahme ist über die DBJR-Geschäftsstelle möglich. Nationale Institutionen, Gremien und Netzwerke WW Akademie Remscheid WW Bundesausschuss für politische Bildung (bap) WW Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) WW Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften /Medien (BPjM) WW Deutsches Jugendherbergswerk (DJH) WW Deutsches Jugendinstitut (DJI) WW Forum gegen Rassismus beim BMI WW Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und FSK.online WW Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings WW Haus der Geschichte der BRD im Arbeitskreis gesellschaftlicher Gruppen WW IJAB – Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland WW Nationaler Beirat für das EU-Aktionsprogramm „Jugend in Aktion“ WW Nationaler Begleitausschuss Erasmus+ WW Nationale Armutskonferenz (NAK) WW Netzwerk interkultureller Jugendverbandsarbeit und -forschung (NiJaf) WW Sachverständigenkommission Kinderfreundliche Kommunen e.V. WW Steuerungsrunde JiVE WW Stiftung Deutsche Jugendmarke 30 Agenda2017-rz.indd 30 16.03.17 15:41 AUSSENVERTRETUNGEN | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING Internationale Institutionen, Gremien und Netzwerke WW Beirat des Bundes zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland WW Deutsch-Chinesische Fachgespräche WW Deutsch-Französisches Jugendwerk (Verwaltungsrat und Beirat) WW Deutsch-Israelischer Fachausschuss WW Deutsch-Israelischer Koordinierungsrat WW Deutsch-Russischer Jugendrat WW Deutsch-Tschechischer Jugendrat WW Deutsch-Türkischer Fachausschuss WW Jugendrat des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes WW Kuratorium Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch WW Kuratorium Stiftung „West-Östliche Begegnungen“ WW Netzwerk Europäische Bewegung Deutschland 31 Agenda2017-rz.indd 31 16.03.17 15:41 Agenda2017-rz.indd 32 16.03.17 15:41 DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING JUGENDVERBÄNDE Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland..................................................................34 Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend.................................................. 35 Bund der Alevitischen Jugendlichen..........................................................................36 Bund der Deutschen Katholischen Jugend .......................................................... 37 Bund Deutscher Karneval-Jugend...............................................................................38 Bund der Deutschen Landjugend................................................................................39 Bund Deutscher Pfadfinder_innen..............................................................................40 Bundesjugendwerk der AWO.......................................................................................... 41 Deutsche Beamtenbund-Jugend.................................................................................. 42 Deutsche Bläserjugend.....................................................................................................43 Deutsche Chorjugend........................................................................................................44 Deutsche Gewerkschaftsbund-Jugend......................................................................45 Deutsche Jugendfeuerwehr............................................................................................46 Deutsche Schreberjugend eutsche Jugendfeuerwehr....................................... 47 Deutsche Trachtenjugend................................................................................................48 Deutsche Wanderjugend..................................................................................................49 Deutsche Jugendrotkreuz.................................................................................................50 DIDF-Jugend.............................................................................................................................51 djo-Deutsche Jugend in Europa.................................................................................... 52 Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft..................................... 53 Jugend des Deutschen Alpenvereins.........................................................................54 BUNDjugend........................................................................................................................... 55 Naturfreundejugend Deutschlands............................................................................56 Naturschutzjugend.............................................................................................................. 57 Ring deutscher Pfadfinderverbände – WOSM.......................................................58 Ring Deutscher Pfadfinderinnenverbände – WAGGGS......................................59 Solidaritätsjugend Deutschlands.................................................................................60 Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken................................................ 61 THW-Jugend............................................................................................................................62 33 Agenda2017-rz.indd 33 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland Die Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland (ASJ) ist der selbstständige Kinder- und Jugendverband des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB). Die ASJ macht Kindern und Jugendlichen bis 27 Jahren spannende und zu eigener Aktivität anregende Bildungs- und Freizeitangebote. Diese sind für alle Kinder und Jugendliche offen. Die ASJ fördert in ihrer Arbeit soziales Engagement, Gemeinschaft, Solidarität, Toleranz und die Gleichstellung beider Geschlechter. Dadurch unterstützt sie ihre Mitglieder, sich zu eigenständigen und selbstbewussten Persönlichkeiten zu entwickeln. So entsteht in der ASJ und über sie hinaus gegenseitiges Verständnis und Mitmenschlichkeit. Die ASJ ist konfessionell und parteipolitisch ungebunden. Ihre Grundwerte leitet sie auch aus ihren Wurzeln in der Arbeiterjugendbewegung ab. Füreinander da zu sein, ist ein zentrales Merkmal der ASJ. Adresse_ Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland (ASJ) Sülzburgstraße 140 50937 Köln 0221 47 605-209 | -234 | -247 asj@asb.de asj.de f/asj.de 34 Agenda2017-rz.indd 34 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej) ist der Zusammenschluss der Evangelischen Jugendverbände in Deutschland. Als Dachorganisation vertritt die aej die Interessen der Evangelischen Jugend auf Bundesebene gegenüber Bundesministerien, gesamtkirchlichen Zusammenschlüssen, Fachorganisationen und internationalen Partnern. Ihre derzeit 33 Mitglieder sind bundeszentrale evangelische Jugendverbände und Jugendwerke, Jugendwerke evangelischer Freikirchen und die Jugendarbeit der Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Außerdem sind acht evangelische oder ökumenische Verbände, Einrichtungen oder Fachorganisationen als außerordentliche Mitglieder angeschlossen. Ziele sind: Glauben leben. Wirklichkeit gestalten. Horizonte erweitern. Räume schaffen. Beteiligung fördern. Qualität entwickeln. Vernetzt handeln. Die aej bearbeitet konzeptionelle Grundsatzfragen der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit, formuliert kinder- und jugendpolitische Positionen und wirkt in gesamtkirchlichen und jugendpolitischen Zusammenschlüssen mit. Sie engagiert sich in der nationalen und internationalen Kinder- und Jugendarbeit, der Entwicklungspolitik und entwicklungsbezogenen Bildung, der Ökumene und der schulbezogenen Bildung und der schul- bezogenen Kinder- und Jugendarbeit. Adresse_ Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) Otto-Brenner-Straße 9 30159 Hannover 0511 1215-0 | info@evangelische-jugend.de evangelisches-infoportal.de 35 Agenda2017-rz.indd 35 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Bund der Alevitischen Jugendlichen Der Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e.V. (BDAJ) ist die eigenständige Jugendorganisation der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. (AABF). Neben der Bundesebene gliedert sich der BDAJ in die fünf Regionalverbände Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Norden. Der BDAJ-Norden umfasst wiederum die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Der BDAJ ist fast ausschließlich ehrenamtlich organisiert und möchte als demokratisch-humanistischer Arbeiterjugendverband mit alevitischen Wurzeln wahrgenommen werden, der sowohl klassische als auch innovative Jugendarbeit leistet. Inhaltlich werden v.a. jugend-, integrations- und umweltpolitische Themen behandelt. Durchgeführt werden Projekte zum interkulturellen und interreligiösen Austausch sowie kulturelle Veranstaltungen und Bildungsseminare. Das Angebot für die Qualifizierung von Ehrenamtlichen umfasst überwiegend Mentor_innenprogramme, Schulungen zu Jugendleiter_innen und Prävention von Diskriminierung und Rassismus. Auf Ortsebene bilden außerdem Musik-, Gesangs- und schulischer Nachhilfeunterricht sowie Sportgruppen beliebte Elemente der Verbandsarbeit. Adresse_ Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e.V. (BDAJ) Stolberger Str. 317 50933 Köln 0221 949856-42 | info@bdaj.de bdaj.de f/BDAJde k/BDAJde y/BDAJde 36 Agenda2017-rz.indd 36 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Bund der Deutschen Katholischen Jugend Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) ist der Dachverband von 17 katholischen Jugendverbänden und -organisationen. In ihnen engagieren sich Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sieben und 28 Jahren. Der BDKJ ist organisiert in Kommunen, Kreisen, Bundesländern und im Bundesgebiet sowie in kirchlichen Territorien wie Dekanaten, Regionen und in 26 deutschen Bistümern. Der BDKJ-Bundesvorstand ist auch Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Laut seiner Bundesordnung will der BDKJ Mädchen und Jungen zu kritischem Urteil und eigenständigem Handeln aus christlicher Verantwortung befähigen und anregen. Dazu gehört der Einsatz für eine gerechte und solidarische Welt. Der BDKJ versteht sich als gesellschaftliche Kraft in der Kirche und wirkt bei der „Entwicklung von Kirche, Gesellschaft, Staat und internationalen Beziehungen“ mit. Er kümmert sich um die Absicherung der finanziellen Förderung katholischer Jugendverbände und unterstützt diese als Dachorganisation in kirchen- und jugendpolitischen Belangen. Aus dem Glauben heraus politisch aktiv werden. In seiner heute über 60-jährigen Geschichte hat sich der BDKJ seine Schwerpunkte bewahrt: Katholisch. Politisch. Aktiv. Adresse_ Bund der Deutschen Katholischen Jugend Carl-Mosterts-Platz 1 40477 Düsseldorf 0211 4693-0 | info@bdkj.de | bdkj.de f/bdkj.bund k/bdkj Büro Berlin: Chausseestraße 128/129, 10115 Berlin 030 2887895-0 | berlin@bdkj.de 37 Agenda2017-rz.indd 37 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Bund Deutscher Karneval-Jugend Die Bund Deutscher Karneval-Jugend (BDK-Ju) vertritt die Regional- und Landesverbandsjugend und ihre Interessen auf Bundesebene. Sie ist in allen Bundesländern aktiv und in einigen Bezirks- und Landesjugendringen vertreten. Brauchtumsorientierte Jugendarbeit ist ebenso Auftrag der BDK-Ju wie Präventionsarbeit, jugendpolitische Arbeit und strukturelle Jugendarbeit. Als Interessenvertretung der Jugendverbände des Bundes Deutscher Karneval vertritt die BDK-Ju die Forderungen der jugendlichen Fastnachter_innen und Karnevalist_innen gegenüber dem Mutterverband BDK sowie der Politik auf Landes- und Bundesebene. Sie pflegt internationalen Austausch und Kontakt mit Jugendorganisationen der Närrischen Europäischen Gemeinschaft. Adresse_ Bund Deutscher Karneval (BDK-Ju) Postfach 14 08, 87518 Sonthofen 0176 22961573 info@bdk-jugend.de bdk-jugend.de f/BDK-Jugend k/ BDKJugend 38 Agenda2017-rz.indd 38 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Bund der Deutschen Landjugend Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) vertritt die Interessen junger Menschen in den ländlichen Räumen. Landjugendliche im Alter zwischen 15 und 35 Jahren engagieren sich in seinen demokratischen Strukturen: in den Jugendklubs, den Orts-, Kreis- und Bezirksgruppen der 18 Landesverbände sowie in den Vorständen auf Bundes- oder Landesebene. Der BDL macht sich dafür stark, dass junge Menschen heute und in Zukunft in den ländlichen Räumen ihre Heimat finden können. Er setzt sich für den Erhalt und die Verbesserung ihrer Lebens- und Bleibeperspektiven ein. Dazu gehört ihre berufliche, politische und kulturelle Förderung und Weiterbildung. Dem BDL geht es dabei auch um die Schaffung von Perspektiven für Junglandwirt_innen und Jungwinzer_innen sowie die Beteiligung junger Menschen an den gesellschaftlichen und politischen Prozessen. Der größte Jugendverband im ländlichen Raum fördert die Chancengleichheit beider Geschlechter nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming und engagiert sich im internationalen Jugendaustausch, z. B. in Kooperation mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk oder dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk. Natürlich ist der BDL auch in Verbänden auf europäischer und globaler Ebene aktiv. Adresse_ Bund der Deutschen Landjugend (BDL) Claire-Waldoff-Straße 7 10117 Berlin 030 31904-253 | info@landjugend.de landjugend.de f /BDLandjugend y/BDLandjugend 39 Agenda2017-rz.indd 39 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Bund Deutscher Pfadfinder_innen Der Bund Deutscher Pfadfinder_innen (BDP) ist ein unabhängiger, offener, demokratischer Jugendverband. Der BDP hat die gesellschaftliche Partizipation und Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen zum Ziel. Er entwickelt, verwirklicht und unterstützt soziales, politisches und kulturelles Engagement von Kindern und Jugendlichen. Seine Schwerpunkte sind interkulturelle, politische, ökologische, kulturelle und ästhetische Bildung sowie Integration und Inklusion. Kinderhäuser und Kindergärten, Kinder- und Jugendgruppen, Jugendzentren, Jugendcafés, Infoläden, Frauen- und Mädchenarbeit, Schüler_innenläden, Spielmobile, Abenteuerspielplätze, Ausbildungsprojekte, Theater- und Zirkusprojekte, Ambulante Pflege und Dienstleistungen, Ambulant betreutes Wohnen, Wohnprojekte für Menschen mit Behinderungen, Integrationsprojekte, Reisen, Freizeiten, Multiplikator_innenausbildung und Internationaler Jugend- und Fachkräfteaustausch sind Projekte des BDP. Adresse_ Bund Deutscher Pfadfinder_innen (BDP) Baumweg 10 60316 Frankfurt am Main 069 431030 bundeszentrale@bdp.org bdp.org 40 Agenda2017-rz.indd 40 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Bundesjugendwerk der AWO Das Bundesjugendwerk der AWO (BuJWAWO), der Dachverband des eigenständigen Kinder- und Jugendverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO), macht als politische Interessenvertretung die Lebenslagen, Interessen und Rechte junger Menschen sichtbar und bringt sie kontinuierlich in politische Diskussions- und Entscheidungsprozesse ein. Ziele sind: Demokratischer Sozialismus als Gesellschaftsform mit seinen Werten: Solidarität, Freiheit, Gerechtigkeit, Emanzipation und Toleranz. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen als Voraussetzung für eine an der Bedürfnisgerechtigkeit orientierten Gesellschaft; selbstbestimmtes und dialogisches Lernen als Prinzip aller Bildungsformen; das Recht jedes Menschen auf Partizipation, auf selbstbestimmte Rollenkonzepte und sexuelle Orientierungen. Die Bestärkung junger Menschen darin, solidarisch und sozial zu denken, zu handeln, sich für die Lösung sozialer und politischer Aufgaben einzusetzen und sich gegen undemokratische Tendenzen zu wehren; Vielfalt als Selbstverständlichkeit; Nachhaltigkeit als wertebasiertes Konzept einer erweiterten sozialen Gerechtigkeit für alle Menschen weltweit sowie für kommende Generationen. Adresse_ Bundesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt (BuJWAWO) Markgrafenstraße 11, 10969 Berlin 030 2592728-52 BUNDES info@bundesjugendwerk.de bundesjugendwerk.de f/Jugendwerk der AWO k/jwderawo JUGENDWERK DER AWO 41 Agenda2017-rz.indd 41 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Deutsche Beamtenbund-Jugend Die dbb jugend (Bund) organisiert als Dachgewerkschaft Beamt_innen, Tarifbeschäftigte, Anwärter_innen und Auszubildende zwischen 15 und 27 Jahren, die im öffentlichen Dienst oder privaten Dienstleistungssektor arbeiten. Zur dbb jugend (Bund) gehören Mitglieder, die als junge Beschäftigte in sehr unterschiedlichen Bereichen tätig sind: u.a. Mitarbeitende der Städte und Gemeinden, der Polizei, der Landesverwaltungen und der Ministerien, der Justiz, der Deutschen Bahn, der Telekom, der Post, der Zollverwaltung sowie Lehrkräfte unterschiedlicher Fachrichtungen. Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder gegenüber den öffentlichen und privaten Arbeitgebern und der Politik. Unser Anliegen ist es, die Möglichkeiten und Ideen unserer Mitglieder zu fördern und zu unterstützen. Natürlich gehört es auch zu unseren Aufgaben als gewerkschaftspolitische Jugendorganisation, berufs- und gewerkschaftspolitische Ziele durchzusetzen. Adresse_ deutsche beamtenbund-jugend (dbb-Jugend (Bund)) Friedrichstraße 169 10117 Berlin 030 4081-5751 info_dbbj@dbb.de dbbj.de f /dbbjugend k/dbbjugend 42 Agenda2017-rz.indd 42 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Deutsche Bläserjugend Die Deutsche Bläserjugend (DBJ) ist der bundesweite Zusammenschluss von 23 Mitgliedsverbänden. Sie ist die Stimme von Kindern und Jugendlichen, die deutschlandweit in etwa 10.000 Blasorchestern, Spielmannsund Fanfarenzügen und weiteren musikalischen Ensembles aktiv sind. Die DBJ ist die eigenständige Jugendorganisation der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV). Die DBJ sieht sich als Ideengeber_in und Sprachrohr. Sie nimmt gesellschaftspolitische Verantwortung wahr und bezieht Stellung zu aktuellen Themen in den Bereichen Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik. Sie stärkt das Musizieren von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaften, entwickelt in Zusammenarbeit mit Verbänden und Institutionen die Formen musikalischer Jugendarbeit weiter und vertritt die gemeinsamen Interessen der Bläserjugend in musikalischen Jugendfragen. Adresse_ Deutsche Bläserjugend (DBJ) Weberstraße 59, 53113 Bonn 0228 2626-80 info@deutsche-blaeserjugend.de deutsche-blaeserjugend.de f/blaeserjugend k/dbjberlin 43 Agenda2017-rz.indd 43 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Deutsche Chorjugend Die Deutsche Chorjugend (DCJ) ist die größte Interessensvertretung junger Sänger_innen in Deutsch­land. Sie vertritt 160.000 Kinder und Jugendliche in mehr als 4.500 Chören und Ensembles. Unter dem Dach des Deutschen Chorverbandes ist sie in neun Landes­jugendverbänden organisiert. Sie macht junge Stimmen stark und hörbar. Musisch-kulturelle Bildung_ In Chorproben und Konzerten kann jeder junge Mensch sich musikalisch ausdrücken. Der Bundesverband schafft die Rahmenbedingungen dafür. Partizipation von Jugendlichen_ Junge Menschen können Impulse für die Weiterentwicklung des eigenen Chores, Landes- und Bundesverbandes setzen. Dafür lernen sie u.a. im Bildungsprogramm „Weiterbildung Chormanagement“ professionelles Chormanagement in Theorie und Praxis kennen. Internationaler Austausch_ Mit Partnerchören auf der ganzen Welt entstehen persönliche Begegnungen. Die Teilnehmer_innen schärfen ihre interkulturellen Kompetenzen und erleben sich als Teil der internationalen Vokalszene. Adresse_ Deutsche Chorjugend (DCJ) Alte Jakobstraße 149 10969 Berlin 030 8471089-50 info@deutsche-chorjugend.de deutsche-chorjugend.de f/deutschechorjugend k/chorjugend 44 Agenda2017-rz.indd 44 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Deutsche Gewerkschaftsbund-Jugend Die DGB-Jugend kümmert sich um die Interessen junger Menschen während der Ausbildung, im Studium, Praktikum und in ihrem Job. Als Dachverband einen wir alle jungen Mitglieder der acht DGB-Gewerkschaften unter 27 Jahren. Als Interessensvertretung junger Arbeitnehmer_innen machen wir Druck auf Politik und Unternehmen und setzen uns für faire Arbeits- und Lebensbedingungen von jungen Menschen ein - in Deutschland, Europa und der ganzen Welt. In unserer Bildungsarbeit stellen wir gesellschaftspolitische Themen wie Globalisierung, Chancengleichheit und Antirassismus in den Vordergrund unserer Arbeit. Die DGB-Jugend steht für Freiheit, Gleichheit und Solidarität sowie die Verwirklichung aller individuellen und kollektiven Menschenrechte. Sie kämpft für eine gerechte und demokratische Welt- und Weltwirtschaftsordnung und für die Aufhebung jedweder Ausbeutung und Unterdrückung. Sie setzt sich für die Gleichberechtigung aller Menschen ein und kämpft gegen Diskriminierung und soziale Ausgrenzung jeglicher Art. Adresse_ Deutsche Gewerkschaftsbund-Jugend (DGB-Jugend) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin 030 24060-166 | jugend@dgb.de jugend.dgb.de f/jugend.im.dgb k/DGBJugend 45 Agenda2017-rz.indd 45 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Deutsche Jugendfeuerwehr Die Deutsche Jugendfeuerwehr (DJF) ist die Gemeinschaft der Deutschen Jugendfeuerwehren innerhalb des Deutschen Feuerwehrverbandes. Sie ist einer der großen Jugendverbände Deutschlands. Zurzeit zählt die DJF mehr als 18.100 Jugendfeuerwehren. Die DJF ist die Nachwuchsorganisation der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland. Sie setzt sich für Integration ein, das meint nicht nur die Teilhabe von jungen Migrant_innen oder Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den Jugendfeuerwehren, sondern dass alle in der Jugendfeuerwehr willkommen sind und einen Platz finden können – egal ob „behindert“, „benachteiligt“ oder durch Kultur und Migration geprägt. Die Jugendfeuerwehren praktizieren außer der feuerwehrtechnischen Ausbildung auch gleichwertig freie Jugendarbeit. Adresse_ Deutsche Jugendfeuerwehr (DJF) Reinhardtstraße 25, 10117 Berlin 030 288848810 | info@jugendfeuerwehr.de jugendfeuerwehr.de lauffeuer-online.de f/deutschejugendfeuerwehr k/lauffeueronline 46 Agenda2017-rz.indd 46 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Deutsche Schreberjugend Die Deutsche Schreberjugend (Dschr-Jugend) ist ein parteipolitisch und konfessionell ungebundener, selbständiger Jugendverband. Unsere Wurzeln haben mit denen des Kleingartenwesens einiges gemeinsam. Dennoch sind wir ein eigenständiger, toleranter und weltoffener Verein, der als demokratischer und moderner Jugendverband die Interessen von Kindern und Jugendlichen vertritt, ihnen Gehör verschafft und Räume zum Sich-Ausprobieren bietet. Pädagogische Zielsetzung ist, den_die Einzelne_n zu fördern und in Gruppen soziales und demokratisches Verhalten sowie erlebnispädagogische Erfahrungen zu vermitteln. Adresse_ Deutsche Schreberjugend Bundesverband e. V. (DSchrJ) Kirschenallee 25, 14050 Berlin 030 25469964 poststelle@deutsche-schreberjugend.de deutsche-schreberjugend.de f/BV.Schreberjugend k/#!/BV_DSchrJ 47 Agenda2017-rz.indd 47 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Deutsche Trachtenjugend Die Deutsche Trachtenjugend (DTJ) ist der Bundesverband aller Trachtenleute und Volkstänzer_innen bis zum 27. Lebensjahr in Deutschland. Ziele sind: Die Heimatpflege sowie bodenständige Trachten (einschließlich traditioneller Vereinstrachten) erhalten und fördern, heimatliches Volks- und Brauchtum pflegen, Denkmäler sowie Landschaft und Umwelt bewahren und schützen. Ein weiteres Ziel ist es, den militaristischen, nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden und totalitären Tendenzen entgegenzuwirken und diese zu bekämpfen. Für die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie für eine antisexistische Jugendarbeit und Jugendpolitik setzen wir uns ein. Adresse_ Deutsche Trachtenjugend (DTJ) Hohenkirchenstraße 13 99869 Günthersleben-Wechmar 036256 889188 geschaeftsstelle@ deutsche-trachtenjugend.de deutsche-trachtenjugend.de 48 Agenda2017-rz.indd 48 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Deutsche Wanderjugend Die Deutsche Wanderjugend (DWJ) ist die draußenorientierte Jugendorganisation des Verbandes Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e. V. (kurz: Deutscher Wanderverband). Zurzeit sind in diesem Dachverband 57 Mitgliedsvereine zusammengeschlossen. Naturerleben sowie der Natur- und Umweltschutz sind Schwerpunkte unserer Arbeit. Eine wichtige Aufgabe ist die musische und kulturelle Arbeit, welche die Phantasie, Spontanität und Kreativität, Selbstvertrauen, Selbstbewusstsein sowie die Sensibilisierung fördert. Durch internationale Begegnungen leistet die DWJ einen Beitrag zur internationalen Verständigung und Friedenssicherung. Die DWJ beteiligt sich an Aktivitäten gegen Fremdenfeindlichkeit, Gewalt und Hass, sie hilft Kindern und Jugendlichen, ihre Freizeit persönlichkeitsfördernd, sozial und umweltbewusst zu gestalten. Die DWJ setzt sich auch für die Sicherung einer familien- und kinderfreundlichen Wohn-, Lebens- und Arbeitswelt ein. Adresse_ Deutsche Wanderjugend (DWJ) Querallee 41 | 34119 Kassel 0561 4004980 info@wanderjugend.de wanderjugend.de f/DeutscheWanderjugend k/Wanderjugend 49 Agenda2017-rz.indd 49 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Deutsche Jugendrotkreuz Das Deutsche Jugendrotkreuz (JRK) ist der eigenständige Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 27 Jahren engagieren sich in über 5.500 lokalen JRK-Gruppen für soziale Gerechtigkeit, Gesundheit und Umwelt, für Frieden und internationale Verständigung. Gemäß seiner Leitsätze richtet sich das JRK dabei nach den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung – Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Im Rahmen der JRK-Bildungsarbeit werden Kinder und Jugendliche in altersgerechter Form motiviert, in der Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung aktiv mitzuwirken. Das JRK führt Kinder und Jugendliche an Erste-Hilfe-Maßnahmen heran und organisiert Sanitätsdienste und Streitschlichter-Programme an Schulen. Weitere Schwerpunkte sind Begegnungen von Jugendrotkreuzler_innen auf internationaler Ebene und Hilfsprojekte für Kinder und Jugendliche in Krisenregionen. Das Jugendrotkreuz lanciert regelmäßig aufklärende und aktionsbezogene Kampagnen zu gesellschafts- und jugendrelevanten Themen wie Kinderarmut, Gewaltprävention, Leistungsdruck und Klimawandel. Adresse_ Deutsches Jugendrotkreuz (DJRK) Carstennstraße 58 12205 Berlin 030 85404-390 | jrk@drk.de jugendrotkreuz.de | mein-jrk.de f/Jugendrotkreuz 50 Agenda2017-rz.indd 50 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE DIDF-Jugend Die DIDF-Jugend ist eine Migrantenjugendselbstorganisation, der über 30 Ortsgliederungen in acht Bundesländern und drei Landesverbänden angehören. Da Jugendliche mit Migrationshintergrund schwer Zugang zu gesellschaftspolitischen und demokratischen Prozessen finden, sieht es die DIDF-Jugend als ihre Aufgabe, eine Brücke zwischen Migrantenjugendlichen und Mehrheitsgesellschaft zu spannen. Desweiteren ist es der DIDF-Jugend wichtig, Jugendlichen gleichberechtigte Partizipation an gesellschaftspolitischen Prozessen innerhalb und außerhalb ihrer Verbandsstrukturen zu ermöglichen. Die DIDF-Jugend ist überzeugt, dass in wesentlichen Lebensbereichen die Sorgen, Nöte und auch Interessen von Jugendlichen mit oder ohne Migrationshintergrund die gleichen sind. Der Verband setzt sich vor allem mit Fragestellungen zur Bildungspolitik, Arbeitswelt, Krieg und Frieden, Integration, Nationalismus und Rassismus, Musik- und Freizeit auseinander. Dabei erstreckt sich die Bandbreite des Angebots der DIDF-Jugend vom gesellschaftspolitischen Engagement über Stadtteilarbeit und der außerschulischen Bildungsarbeit bis hin zu Kulturveranstaltungen, Sportund Freizeitaktivitäten, Gruppenfahrten und Zeltlagern. Die Zusammenarbeit mit etablierten Verbänden, Schülerinnenvertretungen, Friedensinitiativen, Professoren oder Gewerkschaften sind für die DIDF-Jugend besonders wichtig. Adresse_ DIDF-Jugend Genovevastr. 8 51065 Köln 0221-9255493 | info@didf-jugend.de didf-jugend.de f/DIDF-Jugend 51 Agenda2017-rz.indd 51 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE djo-Deutsche Jugend in Europa Die djo-Deutsche Jugend in Europa ist ein überparteilicher und überkonfessioneller Jugendverband, der sich für ein geeintes, demokratisches Europa einsetzt, in dem der trennende Charakter von Grenzen überwunden ist. Im Rahmen unserer Jugendarbeit fördern wir die kulturelle Betätigung von jungen Zuwander_innen als Mittel der Identitätsstiftung und Unterstützung zur gesellschaftlichen Teilhabe. In den Bereichen Internationaler Jugendaustausch, Kulturelle Bildung und Integrationsarbeit organisieren wir auf Versöhnung und Verständigung ausgerichtete Austausch- und Begegnungsmaßnahmen. Weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist der Einsatz für die sozialen, politischen und kulturellen Rechte von geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Unser Leitbild ist das gleichberechtigte, tolerante und solidarische Zusammenleben in kultureller und inhaltlicher Vielfalt. Die Erfahrung von Flucht und Migration sowie die Auseinandersetzung mit der Bedeutung von Identität und Heimat sind prägende und verbindende Elemente für unseren Verband. Auf Bundesebene besteht der Verband aus Landesverbänden, landsmannschaftlichen Jugendgruppen und Migrantenjugendselbstorganisationen (MJSO). Adresse_ djo-Deutsche Jugend in Europa, Bundesverband e.V. Kuglerstraße 5 10439 Berlin 030 446778-10 | info@djo.de djo.de f/djo.Bundesverband k/djo_BV 52 Agenda2017-rz.indd 52 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Die DLRG-Jugend ist eine eigenständige Organisation und vereint alle Mitglieder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft bis einschließlich 26 Jahre sowie ihre gewählten Vertreter_innen. Ihre Aufgabe: Auf gesellschaftliche Probleme aufmerksam machen und aktiv zu deren Lösung beitragen. Als Mitglied der DLRG-Jugend kann man sich in verschiedenen Arbeitsfeldern engagieren: Bildung_ Wir bieten ein breit gefächertes Seminarprogramm, das die Ehrenamtlichen im Verband bei ihrer täglichen Arbeit unterstützt. Kinder- und Jugendpolitik_ Auf Missstände wie Kinderarmut mit gezielten Aktionen hinzuweisen, ist der DLRG-Jugend ein großes Anliegen. Vielfalt_ Badelatschen statt Springerstiefel! Gemeinsam für Respekt und Humanität und die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Prävention sexualisierte Gewalt_ Wir bieten Information und Unterstützung im Verdachtsfall und bilden mit unseren Landesverbänden ein starkes Netzwerk. Sportliche Jugendbildung_ In Zeiten eingeschränkter Bewegungsräume schaffen wir Alternativen, in denen Kinder und Jugendliche kreativ sein und ihre Persönlichkeit entfalten können. Internationales_ Die DLRG-Jugend hilft bei der Suche nach Austauschpartnern, der Umsetzung und der Finanzierung von internationalen Jugendbegegnungen. Adresse_ Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG-Jugend) Im Niedernfeld 2 31542 Bad Nenndorf 05723 955-300 | info@dlrg-jugend.de dlrg-jugend.de f/DLRGJugend | k/DMBuKiJu 53 Agenda2017-rz.indd 53 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Jugend des Deutschen Alpenvereins Die Jugend des Deutschen Alpenvereins ist der Zusammenschluss aller jugendlichen Mitglieder des Deutschen Alpenvereins. In ihren Jugendgruppen in den 354 Alpenvereinssektionen finden sich junge Menschen bis 27 Jahre. Die Förderung der Persönlichkeitsbildung des jungen Menschen, Erziehung zum umweltbewussten Denken und Handeln sowie Befähigung zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge sind wichtige Ziele. Bergsteigen ist für uns kein Selbstzweck. Unsere Erziehungs- und Bildungsziele lassen sich anhand vielfältiger Aktivitäten verwirklichen. Betätigungen in und mit der Natur, sei es Wandern, Klettern, Bouldern, Raften oder mit den Skiern unterwegs sein, stehen im Mittelpunkt. Die Erlebnispädagogik zieht sich dabei als roter Faden durch alle Aktivitäten. Adresse_ Jugend des Deutschen Alpenvereins (JDAV) Von-Kahr-Straße 2-4 | 80997 München 089 14003-591 | jdav@alpenverein.de jdav.de f /jugenddesdeutschenalpenvereins 54 Agenda2017-rz.indd 54 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE BUNDjugend Die BUNDjugend ist der unabhängige Jugendverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND). Es bestehen 16 Landesverbände, darunter in Bayern die JBN (Jugendorganisation Bund Naturschutz) und in Niedersachsen JANUN (ein Zusammenschluss mit anderen Jugendumweltorganisationen). Als umweltpolitischer Jugendverband setzt sich die BUNDjugend für den Schutz von Natur und Umwelt sowie für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ein. Die Themenpalette reicht von praktischem Naturschutz über Erneuerbare Energien, Klimawandel, Ernährung und Landwirtschaft bis hin zu nachhaltigem Konsum und Kritik am Wachstumsparadigma. Die BUNDjugend beschäftigt sich mit der Frage, wie wir leben müssen, damit auch zukünftige Generationen und Menschen in ärmeren Regionen „gut“ leben können. Sie möchte wachrütteln und ein Umdenken hin zu einem zukunftsfähigen Lebensstil und nachhaltigem Wirtschaften sowohl in der Bevölkerung als auch bei Entscheidungsträger_innen bewirken. Adresse_ Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUNDjugend) Am Köllnischen Park 1 a 10179 Berlin 030 27586580 | info@bundjugend.de bundjugend.de | blog.bundjugend.de f /BUNDjugend.Bundesverband k/bundjugend y/bundjugend 55 Agenda2017-rz.indd 55 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Naturfreundejugend Deutschlands Die Naturfreundejugend Deutschlands (NFJD) ist der eigenständige Jugendverband der NaturFreunde Deutschlands und wurde im Jahr 1926 aus der Arbeiterbewegung heraus gegründet. Die Naturfreundejugend beschäftigt sich mit Fragen der Gerechtigkeit, setzt sich für Kinderrechte ein und kämpft für eine demokratische, vielfältige und nachhaltige Gesellschaft. Der Verband ermöglicht jedes Jahr zahlreiche Kinder- und Jugendfreizeiten und organisiert regelmäßig internationale Jugendbegegnungen. Ein breites Sportangebot ergänzt die Aktivitäten des gemeinnützigen Verbands. Die Naturfreundejugend Deutschlands ist in Landesverbänden und vielen Ortsgruppen organisiert. Adresse_ Naturfreundejugend Deutschlands (NFJD) Warschauer Str. 59 a 10243 Berlin 030 29 77 32-70 info@naturfreundejugend.de naturfreundejugend.de f/naturfreundejugend.deutschlands k/NaturfreundeJu y/Naturfreundejugend 56 Agenda2017-rz.indd 56 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Naturschutzjugend Die Naturschutzjugend (NAJU) im Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. ist die unabhängige, gemeinnützige Jugendorganisation des NABU. Durch Naturerleben, praktischen Naturschutz sowie umweltpolitisches Engagement möchte sie die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und die biologische Vielfalt erhalten und dieser und zukünftigen Generationen den Weg zu einer weltweit nachhaltigen Gesellschaft bereiten. Die NAJU vermittelt jungen Menschen fundierte Kenntnisse über die Tierund Pflanzenwelt und die Funktionsweise von Ökosystemen. Sie begleitet umweltpolitische Prozesse kritisch mit Aktionen, Kampagnen, Diskussionen und Forderungen und verleiht der jungen Generation eine Stimme. Mit verantwortungsbewusstem Handeln lebt sie Zukunftsfähigkeit vor und zeigt Möglichkeiten auf, nachhaltig zu konsumieren. Ihre landesund bundesweiten Arbeitskreise setzen sich unter anderem für eine sozialverträgliche Wende hin zu erneuerbaren Energien, eine ökologische Landwirtschaft sowie den Schutz des Klimas und der Biodiversität ein. Adresse_ Naturschutzjugend im Naturschutzbund (NAJU im NABU) Karlplatz 7, 10117 Berlin 030 652137520 | NAJU@NAJU.de NAJU.de f/Naturschutzjugend k/naju_de 57 Agenda2017-rz.indd 57 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Ring deutscher Pfadfinderverbände – WOSM Im Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) – WOSM sind der Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP), die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) und der Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) zusammengeschlossen. Er ist Mitglied der World Organization of the Scout Movement (WOSM). Pfadfinden ist eine freiwillige, parteipolitisch ungebundene Erziehungsbewegung für junge Menschen. Die Teilnahme steht allen offen. Wichtige Elemente sind das Lernen von Demokratie, gleichberechtigtes Zusammenleben, Toleranz gegenüber anderen, Respekt vor und aktiver Einsatz für den Schutz der Natur und die Übernahme von Verantwortung. Adresse_ Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP)-WOSM Mühlendamm 3, 10178 Berlin 030 20054565 | info@rdp-rdp.de pfadfinden-in-deutschland.de f/pfadfindenindeutschland k/rdprdp 58 Agenda2017-rz.indd 58 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Ring Deutscher Pfadfinderinnenverbände – WAGGGS Im Ring Deutscher Pfadfinderinnenverbände (RDP) – WAGGGS sind der Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP), die Pfadfinderinnenschaft St. Georg (PSG) und der Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) zusammengeschlossen. Er ist Mitglied der World Association of Girl Guides and Girl Scouts (WAGGGS). Der Ring Deutscher Pfadfinderinnenverbände vertritt die Interessen der Mädchen und Frauen seiner Mitgliedsverbände. Sie sollen in allen gesellschaftlichen Bereichen gleichberechtigt mitwirken können. Ansonsten gilt: Pfadfinden ist eine freiwillige, parteipolitisch ungebundene Erziehungsbewegung für junge Menschen. Die Teilnahme steht allen offen. Wichtige Elemente sind das Lernen von Demokratie, gleichberechtigtes Zusammenleben, Toleranz gegenüber anderen, Respekt vor und aktiver Einsatz für den Schutz der Natur und die Übernahme von Verantwortung. Adresse_ Ring Deutscher Pfadfinderinnenverbände (RDP)-WAGGGS Mühlendamm 3, 10178 Berlin 030 20054565 | info@rdp-rdp.de pfadfinden-in-deutschland.de f/pfadfindenindeutschland k/rdprdp 59 Agenda2017-rz.indd 59 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Solidaritätsjugend Deutschlands Die Solidaritätsjugend Deutschlands – auch bekannt als „Solijugend“ – ist seit 1954 die eigenständige Jugendorganisation des RKB „Solidarität“ Deutschland 1896 e.V. (RKB), ein Jugendverband aus der Arbeiter_innensportbewegung, der für eine sozialgerechte demokratische und nachhaltige Weltanschauung steht. Ziele_ Die Solijugend bietet vielfältige Aktivitäten wie Seminare, Freizeiten und internationale Jugendbegegnungen, um den Erfahrungshorizont der Jugendlichen zu erweitern und ihnen neue Denk- und Lebensräume zu eröffnen. Wir möchten das Verantwortungsbewusstsein, die Kritikfähigkeit und das solidarisches Handeln von Kinder- und Jugendlichen fördern. Dazu gehört auch die Fähigkeit, soziale, gesellschaftliche und politische Bedürfnisse zu erkennen und zu verwirklichen. Dem Gedanken der Solidarität kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Adresse_ Solidaritätsjugend Deutschlands (Solijugend) Fritz-Remy-Straße 19 63071 Offenbach am Main 069 852094 | bgst@solijugend.de Büro Berlin: Glogauer Str. 25 10999 Berlin 030 12074527 bueroberlin@solijugend.de solijugend.de f/solijugend 60 Agenda2017-rz.indd 60 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken Die Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken (SJD – Die Falken) ist ein unabhängiger, selbstorganisierter, politischer und pädagogischer Kinder- und Jugendverband, der auf eine 110-jährige Tradition zurückblicken kann. Ziele sind: Eine Gesellschaft, die auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität gründet. Deshalb kämpfen wir als Teil der internationalen sozialistischen Bewegung gemeinsam mit unseren Partner_innen für eine andere, eine sozialistische Gesellschaft. Jugendpolitisch setzen wir uns für eine vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ein und machen uns stark für Partizipation. Wir arbeiten koedukativ, sind ein feministischer Verband und denken Kinder, Jugendliche und Helfer_innen sollen in einer Gesellschaft leben, die in mehr Geschlechtern denkt als denen von „Frau“ und „Mann“. Ein Schwerpunkt unserer internationalen Arbeit liegt in der Zusammenarbeit mit unseren israelischen Schwesterorganisationen. Auch Antirassismus und Antimilitarismus gehören in unseren Wertekanon. Den menschenfeindlichen und rechten Tendenzen in unserer Gesellschaft setzt die SJD – Die Falken die Vision eines friedlichen, solidarischen und gleichberechtigten Zusammenlebens entgegen. Adresse_ Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken Luise & Karl Kautsky - Haus Saarstraße 14, 12161 Berlin 030 261030-0 | info@sjd-die-falken.de wir-falken.de f/wirfalken 61 Agenda2017-rz.indd 61 16.03.17 15:41 JUGENDVERBÄNDE THW-Jugend Die THW-Jugend e.V. ist der Zusammenschluss aller Jugendgruppen des Technischen Hilfswerks (THW). Sie gliedert sich in Bundesjugend, 13 Landesjugenden und 668 Ortsjugenden. In einigen Bundesländern gibt es dazwischen noch Bezirksjugenden. Der THW-Jugend gehören Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 27 Jahren an, sie treffen sich regelmäßig zum Jugenddienst und gestalten ihre Freizeit ganz nach dem Motto „spielend helfen lernen“. Die THW-Jugend bietet Kindern und Jugendlichen ein breites und abwechslungsreiches Angebot in den Bereichen Bildungsarbeit, Aktive Freizeitgestaltung, Internationale Zusammenarbeit, Soziales Engagement und Fachtechnische Ausbildung. Zeltlager, Ausflüge, Sport und Spiel, aber auch die Fachtechnische Ausbildung im Bevölkerungsschutz wie Stegebau, Transport von Verletzten, Holz- und Metallbearbeitung u.a. stehen bei den Jugendgruppen fest auf dem Plan. Eine weitere Säule der Arbeit ist der internationale Jugendaustausch mit Gruppen, die ebenfalls im Bevölkerungsschutz aktiv sind. Sie kommen u.a. aus Russland, Rumänien, Island, Italien oder der Türkei. Die gesamten Verbandsaktivitäten stehen dabei im Zeichen der Toleranzförderung, Demokratiestärkung und Wertevermittlung. Adresse_ THW-Jugend e.V. Provinzialstraße 93, 53127 Bonn 0228 940-1327 bundesgeschaeftsstelle@thw-jugend.de thw-jugend.de | bundesjugendlager.de f/thwjugend | f/bujula y/thwbundesjugendlager 62 Agenda2017-rz.indd 62 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE LANDESJUGENDRINGE Bayerischer Jugendring.....................................................................................................64 Bremer Jugendring..............................................................................................................65 Hessischer Jugendring.......................................................................................................66 Kinder- und Jugendring Sachsen................................................................................. 67 Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt.................................................................68 Landesjugendring Baden-Württemberg...................................................................69 Landesjugendring Berlin.................................................................................................. 70 Landesjugendring Brandenburg....................................................................................71 Landesjugendring Hamburg........................................................................................... 72 Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern..................................................... 73 Landesjugendring Niedersachsen............................................................................... 74 Landesjugendring NRW..................................................................................................... 75 Landesjugendring Rheinland-Pfalz............................................................................. 76 Landesjugendring Saar......................................................................................................77 Landesjugendring Schleswig-Holstein...................................................................... 78 Landesjugendring Thüringen......................................................................................... 79 63 Agenda2017-rz.indd 63 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Bayerischer Jugendring Der Bayerische Jugendring (BJR) ist die Arbeitsgemeinschaft der 32 landesweiten und 40 regional tätigen Jugendverbänden und der 348 örtlichen Jugendorganisationen in Bayern. Strukturell ist er in 96 Stadt- und Kreisjugendringe sowie sieben Bezirksjugendringe gegliedert. Seine Mitgliedsorganisationen erreichen mit ihren Angeboten mehr als zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Bayern. Der BJR ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit staatsübertragenen Aufgaben eines Landesjugendamts im Bereich der Jugendarbeit. Zu den vom Freistaat Bayern übertragenen Aufgaben gehören die Fach- und Rechtsberatung der öffentlichen und freien Träger der Jugendarbeit, die Beratung der Fachkräfte der Kommunalen Jugendarbeit und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die landeszentrale Fortbildung, Planung, Anregung und Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit sowie die Koordination des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs in Bayern. Adresse_ Bayerischer Jugendring Herzog-Heinrich-Straße 7 80336 München 089 51458-0 | info@bjr.de bjr.de f/bayerischer.jugendring k/_BJR_ m/bayjugendring Juleica-Landeszentralstelle 64 Agenda2017-rz.indd 64 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Bremer Jugendring Der Bremer Jugendring ist ein Zusammenschluss von 18 auf Landesebene tätigen Mitgliedsverbänden. Er bezieht zu jugend-, bildungs- und gesellschaftspolitischen Fragen aktiv Stellung und nimmt so Einfluss auf die Entwicklung der Bremer Jugendpolitik und Jugendarbeit sowie ihrer finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Durch die von ihm entsandten Delegierten in die Jugendhilfeausschüsse und Rundfunkräte nutzt er seine Mitgestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Jugendgesetzgebung und die Medienlandschaft. Adresse_ Bremer Jugendring Landesarbeitsgemeinschaft Bremer Jugendverbände Plantage 24, 28215 Bremen 0421 416585 -14 |-15 info@bremerjugendring.de bremerjugendring.de f/bremerjugendring 65 Agenda2017-rz.indd 65 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Hessischer Jugendring Im Hessischen Jugendring (hjr) sind 31 landesweit aktive und relevante Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Bereits im April 1946 hatte die amerikanische Militärregierung eine Anordnung zur Förderung der Jugendorganisationen in Hessen verfügt. Im Rahmen dieser Förderung sollten in Kreisen, Regierungsbezirken und auf Landesebene Jugendausschüsse gegründet werden, um planend und beigeordnet für die Organisation und deren Interessen zu arbeiten. 1948 schlossen sich die Jugendverbände in Hessen zum Hessischen Jugendring zusammen. 1954 wurde der Landesjugendausschuss aufgelöst. Seither nimmt der Hessische Jugendring verstärkt die Aufgabe als jugendpolitisches Sprachrohr für die Interessen von Jugendlichen wahr. Adresse_ Hessischer Jugendring Schiersteiner Straße 31-33 65187 Wiesbaden 0611 99083-0 info@hessischer-jugendring.de hessischer-jugendring.de f/hessischerjugendring 66 Agenda2017-rz.indd 66 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Kinder- und Jugendring Sachsen Der Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. (KJRS) vertritt als freiwilliger Zusammenschluss landesweit tätiger Kinder- und Jugendverbände und Fachorganisationen sowie von Stadt- und Kreisjugendringen die Anliegen und Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie deren Organisationen. Der KJRS setzt sich dafür ein, dass Jugend- und Jugendverbandsarbeit qualitativ abgesichert wird und einen selbstverständlichen Platz in Sachsen hat. Stabilisierende und damit präventive Jugendarbeit betrachtet er als Pflichtleistung. Adresse_ Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. Saydaer Straße 3, 01257 Dresden 0351 316790 | info@kjrs.de kjrs.de f/kinderundjugendring.sachsen Juleica-Landeszentralstelle 67 Agenda2017-rz.indd 67 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. ist ein Zusammenschluss von derzeit 24 landesweit aktiven Jugendverbänden, drei Dachverbänden sowie der Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt. Gemeinsam verstehen wir uns als Sprachrohr für die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt. Unsere Hauptaufgabe liegt in der Interessenvertretung von und mit Kindern und Jugendlichen sowie den uns angeschlossenen Jugendverbänden und im Eintreten für gute Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit. Adresse_ Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt Schleinufer 14, 39104 Magdeburg 0391 53539480 | info@kjr-lsa.de kjr-lsa.de f/kjrlsa k/KJR_LSA y/channel/UCZfh33PXAb0_JB6iYJ0HLVQ Juleica-Landeszentralstelle 68 Agenda2017-rz.indd 68 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Landesjugendring Baden-Württemberg Der Landesjugendring Baden-Württemberg ist die Arbeitsgemeinschaft von 31 Jugendverbänden auf Landesebene und von den Orts-, Stadtund Kreisjugendringen. Er fördert die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsorganisationen und dient dem Wohle der gesamten Jugend des Landes. Um die in der Satzung formulierten Ziele zu verwirklichen, arbeitet der Landesjugendring in vier Bereichen: WW Interessenvertretung für Mädchen und Jungen in Baden-Württemberg, WW Interessenvertretung der Mitgliedsorganisationen, WW Servicestelle für Jugendorganisationen und Partner aus Verwaltung und Politik, WW Fachstelle für die Entwicklungen in Jugendarbeit, Jugendhilfe und Jugendpolitik. WW Adresse_ Landesjugendring Baden-Württemberg Siemensstraße 11, 70469 Stuttgart 0711 16447-0 | info@ljrbw.de ljrbw.de f/ljrbw k/ljrbw_News Juleica-Landeszentralstelle 69 Agenda2017-rz.indd 69 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Landesjugendring Berlin Der Landesjugendring Berlin ist der Zusammenschluss von 33 Jugendverbänden und Jugendorganisationen im Land Berlin. Darunter sind auch die spezifischen Interessenvertretungen für lsbt-Jugendliche und Gebärdensprachler_innen, das jugendnetzwerk::lambda und jubel3, sowie die Sportjugend, die Landesschüler_innenvertretung und die Bezirksjugendringe. Der Landesjugendring und seine Mitgliedsverbände sehen sich dem Recht junger Menschen auf gesellschaftliche Teilhabe verpflichtet. Dazu gehören Selbstorganisation, Mitbestimmung und ehrenamtliches Engagement, die die Leitprinzipien der Arbeit des Landesjugendrings und seiner Mitgliedsverbände darstellen. Adresse_ Landesjugendring Berlin Obentrautstr. 57, 10963 Berlin 030 81886100 | info@ljrberlin.de ljrberlin.de f/landesjugendring.berlin Juleica-Landeszentralstelle 70 Agenda2017-rz.indd 70 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Landesjugendring Brandenburg Der Landesjugendring Brandenburg e.V. hat derzeit 30 auf Landesebene tätige Jugendverbände sowie neun Stadt- bzw. Kreisjugendringe als Mitglieder. Ziele_ Anerkennung, Qualifizierung und Förderung ehrenamtlichen Engagements. Darüber hinaus setzt sich der LJR für die gesetzliche Verankerung und die Stärkung einer Kultur der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein. In relevanten Gremien wie dem Landes-Kinder-und-Jugendausschuss bringt sich der LJR ein und bestimmt so die Entwicklung der Jugend(verbands)arbeit mit. Er kooperiert mit landesweiten Vertretungen der Jugendarbeit und arbeitet auch eng mit Organisationen zusammen, die sich der Arbeit gegen Rechtsextremismus und für den Erhalt der demokratischen Ordnung verschrieben haben (Aktionsbündnis gegen Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Gewalt, Landespräventionsrat). Die Beratungsstelle Zeitwerk ist ein Projekt des Landesjugendrings, dass seit 2005 lokale Jugendgeschichtsprojekte in ihrem Engagement unterstützt, vielfältige Workshops, Seminare und Fachtage anbietet und durch die Kooperation mit Museen, Kulturverbänden und Forschungsinstituten einen wichtigen Beitrag der historisch-politischen Bildung von Jugendlichen in Brandenburg leistet. Adresse_ Landesjugendring Brandenburg Breite Straße 7a, 14467 Potsdam 0331 62075-30 info@ljr-brandenburg.de ljr-brandenburg.de Juleica-Landeszentralstelle 71 Agenda2017-rz.indd 71 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Landesjugendring Hamburg Im Landesjugendring Hamburg sind auf Landesebene tätige Jugendverbände und Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen, um das selbstbestimmte, kreative und gemeinsame Handeln von Kindern und Jugendlichen in Hamburg zu fördern. Der LJR verfolgt seine Ziele mit dem Themencluster Partizipation, Integration und außerschulischer Bildung, die er mit einer Kombination aus gesellschaftspolitischer Themenanwaltschaft (im Sinne von advocacy) und praktischer Arbeit erreichen will. Das vielfältige ehrenamtliche Engagement junger Menschen betrachtet der LJR als Basis, um die Zukunft einer sozialen und demokratischen Gesellschaft zu sichern. Zu den regelmäßigen Aktivitäten des Landesjugendringes gehören u.a. Jugendleiter_innenschulungen, Fortbildungsseminare und die Alternativen Stadtrundfahrten zu Verfolgung und Widerstand im Nationalsozialismus. Publizistisch ist der LJR mit der Zeitschrift punktum aktiv. Adresse_ Landesjugendring Hamburg Güntherstraße 34, 22087 Hamburg 040 31796-114 info@ljr-hh.de ljr-hh.de 72 Agenda2017-rz.indd 72 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern Im Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern haben sich landesweit aktive Jugendverbände zu einer Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern zusammengeschlossen. Der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern engagiert sich für eine Jugendpolitik, die junge Menschen auf Augenhöhe ernstnimmt, ihnen selbstbestimmtes Handeln ermöglicht, Kompetenzen vermittelt und Freiräume einräumt und sie in ihrer Lebenswelt „ländlicher Raum“ in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt. Adresse_ Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern Goethestraße 73, 19053 Schwerin 0385 76076-0 ljr@inmv.de jugend.inmv.de f/ljrmv k/ljrmv Juleica-Landeszentralstelle 73 Agenda2017-rz.indd 73 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Landesjugendring Niedersachsen Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Dahinter stehen über 80 eigenständige Jugendverbände, deren Aktivitäten ca. 70 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen erreichen. Somit ist der LJR die größte und in ihrer Art einzige Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen. Der Landesjugendring gestaltet und sichert die Rahmenbedingungen der Jugendarbeit in Niedersachsen, bezieht Stellung, startet Initiativen, veranstaltet Fachtagungen, erstellt Publikationen und ist Informationsund Servicestelle für die Jugendarbeit in Niedersachsen. Wichtige Online-Plattform ist der Jugendserver Niedersachsen. Adresse_Landesjugendring Niedersachsen e.V. Zeißstraße 13, 30519 Hannover 0511 519451-0 info@ljr.de ljr.de f/landesjugendring.nds k/ljr_nds Juleica-Landeszentralstelle 74 Agenda2017-rz.indd 74 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Landesjugendring NRW Im Landesjugendring NRW haben sich derzeit 25 in Nordrhein-Westfalen auf Landesebene tätige, demokratische Jugendverbände zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Aktuelle Schwerpunkte sind die Umsetzung einer einmischenden eigenständigen Jugendpolitik auf Landes- und kommunaler Ebene, die transkulturelle Arbeit sowie die Arbeit in Kommunalen Bildungsnetzwerken. Der Landesjugendring NRW beheimatet die Landesnetzstelle des Netzwerks für Demokratie und Courage und die Landeskoordinierungsstelle Juleica. Er vertritt seine Anliegen in zahlreichen Beratungs- und Entscheidungsgremien, die sich mit Jugendpolitik und -arbeit befassen und bezieht in Landesjugendhilfeausschüssen, Ausschüssen der Rundfunkanstalten, des Jugendschutzes und in Beiräten verschiedener Einrichtungen Stellung zu aktuellen politischen Entwicklungen und Gesetzesvorhaben. Adresse_ Landesjugendring NRW Sternstraße 9 - 11, 40479 Düsseldorf 0211 497666 - 0 info@ljr-nrw.de ljr-nrw.de f/ljr.nrw k/ljr_nrw y/user/LJRNRW Juleica-Landeszentralstelle 75 Agenda2017-rz.indd 75 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Landesjugendring Rheinland-Pfalz Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz vertritt die Jugendverbände und ihre Interessen auf Landesebene. Derzeit sind 24 Jugendverbände im Landesjugendring Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen. Der LJR-RLP engagiert sich für eine Jugendpolitik, die junge Menschen wahrnimmt, ihnen selbstbestimmtes Handeln ermöglicht, Freiräume einräumt und sie in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt. Adresse_ Landesjugendring Rheinland-Pfalz Raimundistraße 2 55118 Mainz 06131 960200 info@ljr-rlp.de ljr-rlp.de Juleica-Landeszentralstelle 76 Agenda2017-rz.indd 76 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Landesjugendring Saar Der Landesjugendring Saar ist die Arbeitsgemeinschaft von derzeit 23 Kinder- und Jugendverbänden. In einem überschaubaren Flächenland mit vielen kleineren Jugendverbänden hat sich der LJR besonders ihrer Beratung, Unterstützung und Vernetzung verschrieben. Weitere Akzente setzt der LJR durch seine Online-Strategie für die Jugendarbeit, die er mit dem Jugendserver-Saar umsetzt. 🌐jugendserver-saar.de Mit dem Partizipationsprojekt DingDeinDorf demonstriert er landesweit, wie junge Menschen die Jugendtauglichkeit ihrer Kommunen bewerten und mit ihren Ideen und Forderungen besser beteiligt werden können. Seit seinem Bestehen vermittelt die Arbeitsgemeinschaft mit dem Kulturring der Jugend günstig Theaterabos für junge Menschen. Adresse_ Landesjugendring Saar Stengelstraße 8 66117 Saarbrücken 0681 63331 info@landesjugendring-saar.de landesjugendring-saar.de f/Landesjugendring k/LJRSaar 77 Agenda2017-rz.indd 77 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Landesjugendring Schleswig-Holstein Der Landesjugendring Schleswig-Holstein hat heute 25 Mitgliedsverbände und zahlreiche Anschlussverbände. An ihn sind auch die Kreisjugendringe in den 15 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes angegliedert. Die Jugendverbände im Landesjugendring verfügen über ca. 20.000 ehrenamtliche Mitarbeitende. Einen Schwerpunkt der Arbeit des Landesjugendrings bildet die Jugendarbeit im Ostseeraum. Das Ostsee-Jugendbüro wurde 1990 beim Landesjugendring eingerichtet. Es vermittelt Kontakte und bietet Hilfe bei der Organisation von Jugendbegegnungen rund um die Ostsee. Darüberhinaus organisiert das Ostsee-Jugendbüro Maßnahmen zum Fachkräfteaustausch, führt Jugendbegegnungen durch und ist Servicestelle von Eurodesk. Weitere Arbeitsbereiche des Landesjugendrings sind die Themen Mädchen- und Frauenarbeit sowie Jugendtourismus. Der Landesjugendring gibt das Freizeitstättenverzeichnis für Schleswig-Holstein und Hamburg (jugendfreizeitstaetten.de) heraus und betreibt gemeinsam mit der Sportjugend SH die Ferienbörse Schleswig-Holstein (ferienboerse-sh. de). Der Landesjugendring unterhält außerdem die Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Haus Rothfos (haus-rothfos.de) und betreibt den Jugendserver Schleswig-Holstein (jugendserver-sh.de). Adresse_ Landesjugendring Schleswig-Holstein Holtenauer Straße 99, 24105 Kiel 0431 800984-0 | info@ljrsh.de ljrsh.de f/ljrsh 78 Agenda2017-rz.indd 78 16.03.17 15:41 LANDESJUGENDRINGE Landesjugendring Thüringen Der Landesjugendring Thüringen ist die Interessengemeinschaft von 17 landesweit tätigen Jugendverbänden mit knapp 100 Untergliederungen, einer regionalen Arbeitsgemeinschaft örtlicher Jugendringe und vier parteipolitischen Jugendverbänden. In Thüringen sind über 320.000 Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 27 Jahren in Jugendverbänden organisiert. Das ist eine enorm große Anzahl und beweist, dass Jugendverbandsarbeit einen wichtigen Platz im Leben junger Menschen in Thüringen einnimmt. Der Landesjugendring Thüringen ist ein ernstzunehmender Partner, wenn es um die politische Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen geht. Dieser Stellenwert als außerparlamentarische politische Institution äußert sich beispielsweise in der aktiven Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren. Anspruch des Landesjugendrings Thüringen ist es, die Jugendverbände in den jugendpolitischen Gremien auf Landesebene zu platzieren bzw. zu vertreten. Neben einer breiten Dienstleistungspalette gehört dazu die Darstellung von Leben und Anliegen der Mitgliedsverbände, die Herstellung von Öffentlichkeit und Transparenz für deren Ziele und wertorientierte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung der politischen Willensbildung von jungen Menschen im Land Thüringen. Der Landesjugendring steht für Selbstbestimmung, Partizipation, Freiwilligkeit, Ehrenamtlichkeit, Werteorientierung und Interessenvertretung in der Jugendverbandsarbeit. Adresse_ Landesjugendring Thüringen e.V. Johannesstraße 19, 99084 Erfurt 0361 5767-80 | post@ljrt-online.de ljrt.de | f/ljrth | k/ljrt Juleica-Landeszentralstelle 79 Agenda2017-rz.indd 79 16.03.17 15:41 Agenda2017-rz.indd 80 16.03.17 15:41 ANSCHLUSSVERBÄNDE ANSCHLUSSVERBÄNDE Arbeitskreis zentraler Jugendverbände.....................................................................82 Deutscher Pfadfinderverband.......................................................................................83 Jugendnetzwerk Lambda..................................................................................................84 Jugendpresse Deutschland.............................................................................................85 Junge Europäische Föderalisten Deutschland.......................................................86 81 Agenda2017-rz.indd 81 16.03.17 15:41 ANSCHLUSSVERBÄNDE Arbeitskreis zentraler Jugendverbände Der Arbeitskreis zentraler Jugendverbände (AzJ) ist ein Zusammenschluss bundesweit tätiger Kinder- und Jugendverbände und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Er bietet seinen Mitgliedsverbänden unabhängig von ihrer Mitgliederzahl Möglichkeiten zur Mitgestaltung an und vertritt sie in allen jugendpolitischen Bereichen. Der AzJ ist Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH), Mitglied beim Projekt Wald in Not sowie in der Vereinigung Jugendburg Ludwigstein e.V. (VJL). Wir vertreten unsere Mitgliedsverbände gegenüber anderen Großverbänden und Entscheidungsträger_innen in der Politik. Hierbei transportieren wir das Wissen und die Erfahrungen der Mitgliedsverbände. Als Zusammenschluss freier Träger der Jugendhilfe auf Bundesebene umfasst der AzJ derzeit sechs gleichberechtigte Mitgliedsverbände: »» »» »» »» »» »» Bund der Kaufmannsjugend im DHV Bundesjugend für Computer, Kurzschrift und Medien (BjCKM) Deutsche Philatelisten-Jugend e.V. (DPhJ) Deutschen Jugendbund Kyffhäuser e.V. (DJBK) Europäische Pfadfinderschaft St. Georg (EPG) Paneuropa-Jugend Deutschlands (PEJ) Adresse_ Arbeitskreis zentraler Jugendverbände (AzJ) Bergstraße 5, 56754 Dünfus 02672 910946 | info@azj.de azj.de f/AzJ.eV 82 Agenda2017-rz.indd 82 16.03.17 15:41 ANSCHLUSSVERBÄNDE Deutscher Pfadfinderverband Der Deutsche Pfadfinderverband (DPV) ist ein interkonfessioneller und parteipolitisch unabhängiger Dachverband für ebensolche Pfadfinderbünde und -gemeinschaften. Neben der Vertretung von Jugendlichen in verschiedenen öffentlichen Gremien zählt die Planung und Ausrichtung großer und aufwendiger Schulungen, Lager und Fahrten zu den Aufgaben des DPV. Die Gemeinschaft des Verbandes wird geprägt durch Verantwortungsbewusstsein, Engagement, Verständigungswillen und Toleranz. Im Rahmen der pfadfinderischen Erziehung möchte der DPV jungen Menschen Selbstbewusstsein vermitteln, sie auf dem Weg zur Selbstfindung begleiten und das Erleben der pfadfinderischen Gemeinschaft fördern. Pfadfinderische Erziehung hat das Ziel, junge Menschen zu befähigen, sich aktiv, verantwortlich und kritisch an der Entwicklung unserer Gesellschaft zu beteiligen. Wir tun dies in Anerkennung und Achtung der Würde unseres Nächsten. Adresse_ Deutscher Pfadfinderverband (DPV) Neue Maastrichter Straße 5 -7, 50672 Köln 0221 524018 | gs@dpvonline.deInternet dpvonline.de f/dpvonline 83 Agenda2017-rz.indd 83 16.03.17 15:41 ANSCHLUSSVERBÄNDE Jugendnetzwerk Lambda Schwul, lesbisch, transident, queer, hetero-, bisexuell oder was auch immer: Wir sind Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 26 Jahren – und wir sind Lambda! Unser – in dieser Form einzigartiges – Jugendnetzwerk verbindet seit fast 25 Jahren junge Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transidente, Jugendgruppen, Organisationen und Menschen aller Art. Wir alle glauben an eine chancengleiche und diskriminierungsfreie Gesellschaft, die allen Jugendlichen – unabhängig ihrer sexuellen Orientierung – ein Gleichmaß an Möglichkeiten, Aufmerksamkeit und Zukunft bietet. Daher schaffen wir in unserem Verband einen Schutzraum für Jugendliche, in dem sie sich ohne Angst vor Diskriminierung bewegen und entfalten können. Unseren gesellschaftlichen Idealen versuchen wir durch unsere Aktivitäten näher zu kommen – und konzentrieren uns dabei auf folgende Bereiche: Beratung, Aufklärung, Vernetzung, Freizeitgestaltung, Interessenvertretung. Deutschlandweit unterstützen wir Jugendliche aktiv und vorurteilsfrei in ihrem Selbstfindungsprozess. Wir schaffen in Comingout-Gruppen, bei nationalen und internationalen Jugendbegegnungen, aber auch im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten Raum zur Selbsterfahrung und -entfaltung und stärken Jugendliche während ihrer Identitätsfindung. Adresse_ Jugendnetzwerk Lambda e. V. Windthorststraße 43a 99096 Erfurt 0361 64487-54 info@lambda-online.de lambda-online.de 84 Agenda2017-rz.indd 84 16.03.17 15:41 ANSCHLUSSVERBÄNDE Jugendpresse Deutschland Die Jugendpresse Deutschland (JPD) vermittelt journalistisches Handwerk und macht Medien mit Leidenschaft. Bei der Ausbildung junger Medienmacher_innen hat die JPD die Vision von qualitativ wertvollen Medieninhalten und versucht dieses Ideal wie auch den Spaß an der Medienarbeit vorzuleben und weiterzugeben. Die JPD ist eine unabhängige Plattform für Engagement, Austausch und Selbstverwirklichung junger Medienmacher_innen. Sie fördert Medienkompetenz und lebt demokratische Kultur. Politik findet nicht nur in Parlamenten, sondern überall statt. Dieses Bild von politischer Beteiligung möchte die JPD Jugendlichen nahebringen und aufzeigen, dass Politik spannend ist. Die JPD hinterfragt und bewegt Gesellschaft. Als Interessenvertretung junger Medienmacher_innen setzt sie sich kritisch mit deren Belangen und Bedürfnissen sowie gesellschaftlichen und medialen Entwicklungen auseinander. Sie ist der kompetente Ansprechpartner für Vertreter aus Politik, Medien, Wirtschaft und Verbände hinsichtlich der Themen jugendeigener Medien, Schülerzeitungsarbeit, Nachwuchsjournalisten sowie bei der Umsetzung medienpädagogischer Projekte. Adresse_ Jugendpresse Deutschland (JPD) Alt-Moabit 89, 10559 Berlin 030 3940525 - 00 buero@jugendpresse.de jugendpresse.de f/jugendpresse.deutschland 85 Agenda2017-rz.indd 85 16.03.17 15:41 ANSCHLUSSVERBÄNDE Junge Europäische Föderalisten Deutschland „Überparteilich, aber nicht unpolitisch“ lautet die Maxime, unter der sich die Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) seit über 60 Jahren für ein föderal geeintes Europa einsetzen. Die JEF ist ein gemeinnütziger und überparteilicher eingetragener Verein mit 14 Landesverbänden und föderal gegliederten, demokratischen Strukturen. In fast 30 Staaten Europas gibt es Sektionen der JEF, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten. Als Jugendverband der Europa-Union-Deutschland und als aktives Mitglied im Netzwerk Europäische Bewegung Deutschland ist die JEF Teil des größten zivilgesellschaftlichen Netzwerkes für ein geeintes Europa in Deutschland. Schwerpunkt unserer Arbeit ist die europapolitische Bildungsarbeit. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die aktive Partizipation Jugendlicher an europäischen Entscheidungsprozessen. Adresse_ Junge Europäische Föderalisten Deutschland e.V. (JEF) Malte Steuber Sophienstraße 28/29, 10178 Berlin 030 97894181 | info@jef.de jef.de f/JEF.de k/JEF_de 86 Agenda2017-rz.indd 86 16.03.17 15:41 87 Agenda2017-rz.indd 87 16.03.17 15:41 SATZUNG SATZUNG Deutscher Bundesjugendring e.V. Stand: Oktober 2014 INHALT Präambel I. Name, Organisation und Mitgliedschaft § l Name, Sitz, Eintragung des Vereins und Geschäftsjahr § 2 Aufgaben § 3 Gemeinnützigkeit § 4 Mitgliedschaft § 5 Voraussetzungen für die Aufnahme und Zugehörigkeit § 6 Aufnahme, Austritt und Ausschluss II. Organe und Arbeitsweise § 7 Organe § 8 Vollversammlung § 9 Hauptausschuss §10 Vorstand §11 Geschäftsstelle §12 Revision §13 Mitgliedsbeitrag §14 Beschlüsse §15 Wahlen III. Schlussbestimmungen §16 Datenschutz/Persönlichkeitsrechte §17 Auflösung §18 Beschluss der Satzung 88 Agenda2017-rz.indd 88 16.03.17 15:41 SATZUNG PRÄAMBEL Im Deutscher Bundesjugendring e.V. haben sich auf Bundesebene tätige Jugendverbände und die Landesjugendringe freiwillig zusammengeschlossen, um bei Wahrung ihrer Selbstständigkeit zusammen zu arbeiten, ihre gemeinsamen Interessen in der Öffentlichkeit zu vertreten, die Belange der Jugendarbeit zu fördern und dem Wohle der gesamten Jugend zu dienen. Grundlage der Zusammenarbeit im Deutscher Bundesjugendring e.V. ist die gegenseitige Achtung der Mitglieder, unabhängig von deren politischen, religiösen, weltanschaulichen und kulturellen Unterschieden. Die Mitglieder des Deutscher Bundesjugendring e.V. bekennen sich zu Freiheit und Demokratie. Sie treten ein für das Selbstbestimmungsrecht aller Völker. Sie appellieren an die Friedensbereitschaft aller Nationen. I. NAME, ORGANISATION UND MITGLIEDSCHAFT § 1 Name, Sitz, Eintragung des Vereins und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Deutscher Bundesjugendring e.V., kurz „DBJR“. (2) Er hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister eingetragen. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Aufgaben Aufgaben des DBJR sind im Besonderen: 1. das gegenseitige Verständnis, den Erfahrungsaustausch und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu fördern; 2. an der Lösung der Probleme der Jugendarbeit mitzuwirken; 89 Agenda2017-rz.indd 89 16.03.17 15:41 SATZUNG 3. die Förderung der Persönlichkeit, insbesondere durch Förderung des sozialen und demokratischen Verhaltens, der politischen Bildung, der Aus- und Weiterbildung, der Leibeserziehung und der Entfaltung kultureller Interessen junger Menschen; 4. für die Gleichberechtigung von Frau und Mann einzutreten sowie sich für eine antisexistische Jugendarbeit und Jugendpolitik einzusetzen; 5. auf die Jugendpolitik und die Entwicklung der Jugendgesetzgebung Einfluss zu nehmen; 6. die Interessen der Jugend und der gemeinsamen Belange der Mitglieder in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Parlament und Regierung, zu vertreten; 7. gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen sowie gegebenenfalls die Schaffung gemeinsamer Einrichtungen anzuregen und durchzuführen; 8. mit Institutionen und Organisationen im Bereich der Erziehung und Bildung zusammenzuarbeiten; 9. Kontakte mit der Wissenschaft zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit zu pflegen; 10. internationale Begegnungen zur Verständigung und Zusammenarbeit mit der Jugend der Welt anzuregen und zu fördern; 11. militaristischen, nationalistischen, diskriminierenden und totalitären Tendenzen entgegen zu wirken und diese zu bekämpfen. 90 Agenda2017-rz.indd 90 16.03.17 15:41 SATZUNG § 3 Gemeinnützigkeit (1) Der DBJR verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (2) Der Zweck des DBJR ist die Förderung der Jugendhilfe. Er wird insbesondere durch die Erfüllung der in §2 genannten Aufgaben verwirklicht. Der Satzungszweck wird ebenfalls verwirklicht durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften für Zwecke der Jugendhilfe (§ 58 Nr. 1 AO). (3) Der DBJR ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des DBJR dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. (4) Die Mitglieder des DBJR erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des DBJR fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Mitgliedschaft (1) Auf Bundesebene arbeitende demokratische Jugendverbände, die in umfassendem Sinne jugendpflegerisch und jugendpolitisch tätig und die insbesondere zur Bewältigung der in §2 genannten Aufgaben bereit und fähig sind, können auf Antrag Mitglied im DBJR werden. (2) Auf Bundesebene arbeitende demokratische Jugendverbände, die mit dem DBJR in bestimmten Einzelfragen zusammenarbeiten wollen, können als Anschlussverband aufgenommen werden. 91 Agenda2017-rz.indd 91 16.03.17 15:41 SATZUNG (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Dachorganisationen und Arbeitsgemeinschaften von Jugendverbänden. (4) Landesjugendringe, die in ihrem Bundesland die anerkannte Vertretung der Jugendverbandsarbeit sind, können in dieser Eigenschaft aufgenommen werden. § 5 Voraussetzungen für die Aufnahme und Zugehörigkeit (1) Voraussetzungen für die Aufnahme und Zugehörigkeit der Jugendverbände, der Dachorganisationen und Arbeitsgemeinschaften von Jugendverbänden, der Anschlussverbände und der Landesjugendringe zum DBJR sind die Anerkennung der Deklaration der Menschenrechte und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen und sozialen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. (2) Voraussetzungen für die Aufnahme und Zugehörigkeit der Jugendverbände zum DBJR sind darüber hinaus: 1. mindestens 25.000 Mitglieder; bei Dachorganisationen und Arbeitsgemeinschaften von Jugendverbänden gilt dies bezogen auf die Gesamtheit der Mitglieder ihrer Mitgliedsverbände und 2. öffentliche Betätigung in der Mehrheit der Bundesländer. (3) Für Jugendverbände, die einem Gesamtverband angehören, ist Voraussetzung, dass sie sich auf der Grundlage einer eigenen Jugendsatzung betätigen und die Fähigkeit zur unabhängigen Entscheidung haben. § 6 Aufnahme, Austritt und Ausschluss (1) Die Aufnahme in den DBJR muss schriftlich beantragt werden. (2) Über die Aufnahme entscheidet die Vollversammlung. 92 Agenda2017-rz.indd 92 16.03.17 15:41 SATZUNG (3) Die Entscheidung über die Aufnahme eines Jugendverbandes, einer Dachorganisation oder Arbeitsgemeinschaft von Jugendverbänden, eines Landesjugendringes oder eines Anschlussverbandes bedarf der 2/3Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wird die 2/3-Mehrheit nicht erreicht, so wird der Antrag bei der nächsten Vollversammlung ein zweites Mal beraten. Wird auch bei dieser Abstimmung die 2/3-Mehrheit nicht erreicht, so ist der Antrag abgelehnt. (4) Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss vom austretenden Mitglied schriftlich erklärt werden. (5) Der Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes kann von jedem anderen Mitglied unter Darlegung der Gründe schriftlich gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Vollversammlung mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die vom Antrag betroffene Mitgliedsorganisation hat dabei kein Stimmrecht. Sie ist zum Antrag vor der Abstimmung zu hören. II. ORGANE UND ARBEITSWEISE § 7 Organe Die Organe des DBJR sind: 1. Vollversammlung 2. Hauptausschuss 3. Vorstand § 8 Vollversammlung (1) Die Vollversammlung ist das oberste Organ des DBJR. Ihr obliegt die Gesamtplanung der Arbeit. (2) Die Vollversammlung ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht satzungsgemäß einem anderen Organ übertragen sind. Insbesondere obliegen ihr folgende Aufgaben: 93 Agenda2017-rz.indd 93 16.03.17 15:41 SATZUNG 1. Wahl und Abwahl der Vorstandsmitglieder, 2. Wahl und Abwahl der Revisor_innen, 3. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes und des Jahresabschlusses, 4. Entgegennahme des Revisionsberichts; 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Entscheidung über Aufnahme- und Ausschlussanträge, 7. Planung der Arbeitsschwerpunkte, 8. Einrichtung von Kommissionen, 9. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, 10. Beschlussfassung über den Haushaltsplan, 11. Beschlussfassung über die Satzung, 12. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung. (3) Die Jugendverbände, die Dachorganisationen und Arbeitsgemeinschaften von Jugendverbänden im DBJR entsenden in die Vollversammlung mit Sitz und Stimme: 12 Delegierte bei mehr als 3.000.000 Mitgliedern 9 Delegierte bei mehr als 2.000.000 Mitgliedern 6 Delegierte bei mehr als 500.000 Mitgliedern 3 Delegierte bei mehr als 100.000 Mitgliedern 2 Delegierte bei mehr als 25.000 Mitgliedern Die Mitgliedsorganisationen des DBJR sollen ihre Delegationen geschlechtsparitätisch besetzen. (4) Jeder Landesjugendring entsendet eine_n stimmberechtigte_n Delegierte_n. (5) Anschlussverbände entsenden mindestens eine_n Delegierte_n mit beratender Stimme. Die Anzahl weiterer Delegierter richtet sich nach den in §8 Abs. 3 Satz 1 genannten Mitgliedszahlen. 94 Agenda2017-rz.indd 94 16.03.17 15:41 SATZUNG (6) Die Mitglieder des Vorstandes nach §10 Abs. 2 können der Vollversammlung als Delegierte mit beratender Stimme angehören. (7) Die Vollversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Der Vorstand des DBJR lädt hierzu spätestens 28 Tage vor dem Sitzungstermin unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Über weitere Vollversammlungen beschließt der Hauptausschuss. (8) Eine Vollversammlung hat auch dann stattzufinden, wenn 1/3 der Mitgliedsorganisationen ihre Einberufung verlangen. (9) Von der Vollversammlung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, welches von der Leitung der Vollversammlung zu unterzeichnen ist. (10) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen und mehr als die Hälfte der Mitgliedsorganisationen sowie der stimmberechtigten Delegierten anwesend sind. § 9 Hauptausschuss (1) Der Hauptausschuss besteht aus je eine_r Vertreter_in der Jugendverbände, der Dachorganisationen und Arbeitsgemeinschaften von Jugendverbänden und drei Vertreter_innen der Landesjugendringe. Die Anschlussverbände entsenden je eine_n Vertreter_in mit beratender Stimme. (2) Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der von der Vollversammlung vorgenommenen Planung über die Tätigkeit des DBJR. Zwischen den Vollversammlungen nimmt der Hauptausschuss alle Aufgaben des DBJR wahr, die nicht ausdrücklich der Vollversammlung vorbehalten sind. (3) Folgende, spezielle Aufgaben werden darüber hinaus durch den Hauptausschuss wahrgenommen: 95 Agenda2017-rz.indd 95 16.03.17 15:41 SATZUNG 1. Der Hauptausschuss entscheidet über den Vorschlag zur Verteilung der öffentlichen Mittel mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 2. Zur Unterstützung seiner Arbeit beruft und besetzt der Hauptausschuss Arbeits- und Projektgruppen und nimmt die Besetzung der von der Vollversammlung eingesetzten Kommissionen vor. 3. Er bereitet die Vollversammlung inhaltlich vor und wertet sie aus. 4. Der Hauptausschuss wählt eine_n Geschäftsführer_in des DBJR. (4) Der Hauptausschuss tagt nach Bedarf, mindestens jedoch viermal jährlich. (5) Die Vorsitzenden laden 14 Tage vor dem Sitzungstermin unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Der Vorstand organisiert die Leitung der Sitzung. Die Mitglieder des Vorstandes nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. (6) Der Hauptausschuss ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß einberufen und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Vertreter_innen anwesend sind. § 10 Vorstand (1) Der Vorstand arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse der Vollversammlung und des Hauptausschusses. (2) Der Vorstand setzt sich zusammen aus vier Frauen und vier Männern. Der Vorstand wird alle zwei Jahre aus dem Kreise der Delegierten der Vollversammlung gewählt. Die Vollversammlung wählt eine Vorsitzende und einen Vorsitzenden sowie drei Frauen und drei Männer als stellvertretende Vorsitzende. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus oder ist eine Vorstandsposition vakant, so kann die Vollversammlung ein Ersatzmitglied des entsprechenden Geschlechts für die restliche Amtsdauer des Vorstands wählen. 96 Agenda2017-rz.indd 96 16.03.17 15:41 SATZUNG (3) Der Vorstand tagt in der Regel monatlich. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. (4) Der Vorstand beschließt über die Einstellung der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle. (5) Vorstand im Sinne von §26 BGB sind die und der Vorsitzende. Sie vertreten den DBJR nach innen und außen und sind jeweils allein vertretungsberechtigt. Bei Verhinderung beider Vorsitzenden tritt eine oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden an ihre Stelle. (6) Die Mitglieder des Vorstands haben Anspruch auf Erstattung ihrer im Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit entstehenden Auslagen. Darüber hinaus kann eine angemessene Vergütung im Sinne einer pauschalen Aufwandsentschädigung gewährt werden. Die Verfahrensfragen hierzu obliegen der Entscheidung des Hauptausschusses. § 11 Geschäftsstelle Der DBJR unterhält eine Geschäftsstelle. Diese wird von der_dem Geschäftsführer_in geleitet. Diese_r ist für ihre_seine Tätigkeit dem Vorstand gegenüber verantwortlich. Die Dienstaufsicht führen die und der Vorsitzende. § 12 Revision (1) Die Vollversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren, auf Vorschlag der Mitgliedsorganisationen des DBJR drei Revisor_innen. (2) Aufgabe der Revisor_innen ist es, die Jahresabrechnung des DBJR zu prüfen und jährlich mindestens eine Prüfung der Bücher und der Kasse des DBJR vorzunehmen und darüber der Vollversammlung zu berichten. (3) Die Revisor_innen haben das Recht, in den Organen des DBJR gehört 97 Agenda2017-rz.indd 97 16.03.17 15:41 SATZUNG zu werden und Anträge hinsichtlich der wirtschaftlichen Angelegenheiten des DBJR zu stellen. (4) Die Entlastung des Vorstands hinsichtlich der wirtschaftlichen Angelegenheiten des DBJR erfolgt auf Antrag der Revisor_innen durch die Vollversammlung. § 13 Mitgliedsbeitrag (1) Für die Erfüllung der Aufgaben des DBJR leisten die Mitgliedsorganisationen und Anschlussverbände Beiträge nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Vollversammlung. (2) Ist ein Mitglied mit seiner Beitragsverpflichtung trotz Mahnung im Rückstand, kann der Hauptausschuss beschließen, dass das Stimmrecht in der Vollversammlung und im Hauptausschuss ruht. § 14 Beschlüsse (1) Beschlüsse sollen von der Einmütigkeit aller getragen werden. Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit diese Satzung nichts anderes festlegt. Stimmenthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen behandelt. (2) Erklärt ein Mitglied, dass ein Beschluss gegen seine Satzung oder seine Grundsätze verstößt, so ist auf Verlangen des Mitgliedes diese Erklärung gleichzeitig und in der gleichen Form wie der Beschluss zu veröffentlichen. (3) Auf Antrag eines Mitglieds wird ein Gegenstand der Debatte zur Grundsatzfrage erhoben. Jede Grundsatzfrage muss vom antragsstellenden Mitglied begründet werden. Beschlüsse über diesen Gegenstand müssen einstimmig gefasst werden. Stimmenthaltungen heben die Einstimmigkeit nicht auf. 98 Agenda2017-rz.indd 98 16.03.17 15:41 SATZUNG Nicht zur Grundsatzfrage können erhoben werden: 1. Personalentscheidungen 2. Fragen der Geschäftsordnung 3. Finanzielle Fragen, Förderungs- und Verteilungsentscheidungen (4) Satzungsänderungen werden mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Stimmenthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen behandelt. § 15 Wahlen (1) Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt, soweit diese Satzung nichts anderes festgelegt. Stimmenthaltungen werden wie abgegebene Stimmen behandelt. Das Wahlverfahren wird in der Geschäftsordnung näher geregelt. (2) Die Vorsitzende und der Vorsitzende werden einzeln gewählt. Die stellvertretenden Vorsitzenden werden getrennt nach Geschlecht in zwei Wahlgängen gewählt. Jede_r Delegierte kann dabei so viele Kandidatinnen bzw. Kandidaten wählen, wie Plätze zu besetzen sind. Bei der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden sind je Geschlecht die Personen im ersten und zweiten Wahlgang gewählt, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen und zu den drei Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit den meisten Stimmen gehören. Im dritten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. (3) Die Wahl und die Abwahl der_des Geschäftsführer_in erfolgt mit mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses. 99 Agenda2017-rz.indd 99 16.03.17 15:41 SATZUNG III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN § 16 Datenschutz / Persönlichkeitsrechte (1) Der DBJR erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Vertreter_innen seiner Mitgliedsorganisationen und von sonstigen ehrenamtlich Tätigen nur zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben. (2) Der DBJR hat Verträge und Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder Vertreter_innen seiner Mitgliedsorganisationen oder sonstige ehrenamtlich Tätige Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge und Versicherungen erforderlich ist, übermittelt der DBJR personenbezogene Daten an Dritte weiter. Der DBJR stellt hierbei vertraglich sicher, dass die Empfänger_innen die Daten aus-schließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwenden. § 17 Auflösung Die Auflösung des DBJR kann nur durch Beschluss der Vollversammlung mit ¾-Mehrheit erfolgen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Jugendhilfe im Sinne der Abgabenordnung. § 18 Beschluss der Satzung Die Satzung wurde von der 87. Vollversammlung des DBJR am 24./25. Oktober 2014 in Berlin beschlossen. Sie ersetzt zugleich die Satzung vom 28./29. Oktober 2011 100 Agenda2017-rz.indd 100 16.03.17 15:41 101 Agenda2017-rz.indd 101 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSORDNUNG GESCHÄFTSORDNUNG Deutscher Bundesjugendring e. V. Stand: Oktober 2014 INHALT I. Vollversammlung II. Hauptausschuss III. Vorstand IV. Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen und Außenvertretungen V. Geschäftsstelle VI. Anträge VII. Leitung und Redeordnung VIII. Beschlussfähigkeit IX. Abstimmung X. Wahlen XI. Protokolle XII. Kostenregelung XIII. Schlussbestimmungen I. VOLLVERSAMMLUNG §1 (1) Der Vollversammlung des Deutscher Bundesjugendring e.V. (DBJR) gehören die Delegierten von auf Bundesebene arbeitenden demokratischen Jugendverbänden, Dachorganisationen, Arbeitsgemeinschaften und Landesjugendringen an, die nach §4 Abs. 1, 3 und 4 der Satzung des DBJR die Mitgliedschaft erworben haben. Sie haben Rede-, Antrags-, Nominierungs- und Abstimmungsrecht. 102 Agenda2017-rz.indd 102 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSORDNUNG (2) Anschlussverbände nach §4 Abs. 2 und 3 der Satzung des DBJR haben Rede-, Antrags- und Nominierungsrecht. (3) Zur Vollversammlung können durch den Vorstand Personen als Gäste geladen werden, denen Rederecht erteilt werden kann, wenn die Vollversammlung nicht anders entscheidet. §2 Die Einladungen für die Sitzungen der Vollversammlung sind fristgemäß entsprechend § 8 Abs. 7 Satz 3 der Satzung des DBJR ergangen, wenn sie 28 Tage vor dem Termin an alle Mitgliedsorganisationen, entsprechend der Zahl ihrer Delegierten in der Vollversammlung, versandt wurden. §3 Die Teilnahmeberechtigung an den Beratungen der Vollversammlung ist für Delegierte dann gegeben, wenn eine schriftliche Anmeldung vor Beginn der Vollversammlung vorliegt. Die Stellvertretung ist möglich, wenn die entsendende Mitgliedsorganisation eine schriftliche Bestätigung ausstellt. §4 (1) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des DBJR eröffnet, leitet und schließt die Sitzung. Im Verhinderungsfall kann die Sitzung von einer stellvertretenden Vorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden eröffnet, geleitet und geschlossen werden. (2) Sollten alle Vorstandsmitglieder verhindert sein, wählt die Versammlung eine Leitung aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit. (3) Die Leitung der Sitzung wird auch dann vom Vorstand wahrgenommen, wenn er bei der Moderation durch Leistungen Dritter unterstützt wird. 103 Agenda2017-rz.indd 103 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSORDNUNG §5 Die Wahl und Nachwahl der Vorsitzenden des DBJR und der stellvertretenden Vorsitzenden wird durch einen von der Vollversammlung gewählten Wahlausschuss, der aus drei Personen besteht, geleitet. II. HAUPTAUSSCHUSS §6 (1) Die Mitglieder des Hauptausschusses aus den Jugendverbänden, Dachorganisationen, Arbeitsgemeinschaften und Landesjugendringen nach §4 Abs. 1, 3 und 4 der Satzung des DBJR haben Rede-, Antrags-, Nominierungs- und Abstimmungsrecht. (2) Die Vertreter_innen von Anschlussverbänden nach §4 Abs. 2 und 3 der Satzung des DBJR haben Rede-, Antrags- und Nominierungsrecht. (3) Zu den Sitzungen des Hauptausschusses können durch den Vorstand Personen als Gäste geladen werden, denen Rederecht erteilt werden kann, wenn der Hauptausschuss nicht anders entscheidet. §7 (1) Die Vorsitzenden des DBJR laden den Hauptausschuss zu dessen Sitzungen unter Angabe der Tagesordnung ein. (2) § 9 Abs. 5 Satz 1 der Satzung des DBJR ist erfüllt, wenn der_die Geschäftsführer_in in Abstimmung mit den Vorsitzenden des DBJR die Mitglieder des Hauptausschusses schriftlich benachrichtigt. §8 Die Teilnahmeberechtigung an den Sitzungen des Hauptausschusses ist durch die schriftliche Benennung der Vertretung durch die entsendenden Mitgliedsorganisationen des DBJR gegeben. 104 Agenda2017-rz.indd 104 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSORDNUNG Eine Stellvertretung ist möglich, wenn die entsendende Mitgliedsorganisation eine schriftliche Bestätigung erteilt. §9 Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des DBJR eröffnet, leitet und schließt die Sitzung. Im Verhinderungsfall kann die Sitzung von einer stellvertretenden Vorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet werden. § 10 Der Hauptausschuss tagt in der Regel nicht öffentlich. Vom Vorstand im Sinne des § 6 Abs. 3 eingeladene Gäste stellen die Öffentlichkeit nicht her. III. VORSTAND § 11 (1) Die Vorsitzenden des DBJR laden den Vorstand ein und schlagen mit der Einladung eine Tagesordnung vor. (2) Es genügt, wenn der_die Geschäftsführer_in in Abstimmung mit den Vorsitzenden des DBJR spätestens 8 Tage vor dem Sitzungstermin die Mitglieder des Vorstandes schriftlich benachrichtigt. § 12 Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des DBJR oder, im Verhinderungsfall, ein_e stellvertretende_r Vorsitzende_r, eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen des Vorstandes. § 13 Über seine Tätigkeit erstattet der Vorstand der Vollversammlung und dem Hauptausschuss regelmäßig Bericht. 105 Agenda2017-rz.indd 105 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSORDNUNG IV. KOMMISSIONEN, ARBEITS- UND PROJEKTGRUPPEN UND AUSSENVERTRETUNGEN § 14 (1) Zur Unterstützung und Beratung der Vollversammlung, des Hauptausschusses und des Vorstandes können Beratungsgremien in Form von Kommissionen und Arbeits- und Projektgruppen ge-bildet werden. (2) Die Einrichtung von Kommissionen erfolgt, gemäß §8 Abs. 2 Nr. 8 der Satzung des DBJR auf Beschluss der Vollversammlung. Über die Zusammensetzung der Kommissionen entscheidet der Hauptausschuss. Über den Vorsitz entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag durch die jeweilige Kommission. Die Benennung der Mitglieder erfolgt für die Dauer von bis zu zwei Jahren. (3) Die Einrichtung von Arbeits- und zeitlich befristeten Projektgruppen erfolgt gemäß §9 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung des DBJR auf Beschluss des Hauptausschusses. Über die Zusammensetzung entscheidet der Hauptausschuss. Die Benennung der Mitglieder erfolgt für die Dauer von bis zu zwei Jahren. In seiner ersten Sitzung nach der Vollversammlung überprüft der Hauptausschuss die Notwendigkeit, die Aufträge und die personelle Besetzung der Arbeits- und zeitlich befristeter Projektgruppen. § 15 Die Berichterstattung über die Arbeit der Beratungsgremien gegenüber dem Hauptausschuss obliegt dem Vorsitz oder der Leitung des jeweiligen Gremiums. § 16 Der Hauptausschuss entscheidet über die Besetzung von Außenvertretungen des DBJR. 106 Agenda2017-rz.indd 106 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSORDNUNG V. GESCHÄFTSSTELLE § 17 Die Geschäftsstelle des DBJR wird von dem_der Geschäftsführer_in geleitet. Der_die Geschäftsführer_in hat bei den Sitzungen der Organe (§7 der Satzung des DBJR) und Beratungsgremien (§15 dieser Geschäftsordnung) des DBJR beratende Stimme und berichtet dem Hauptausschuss regelmäßig über die Arbeit der Geschäftsstelle. § 18 Der_die Geschäftsführer_in führt im Auftrag der Vorsitzenden die Dienstaufsicht über die Geschäftsstelle. § 19 Die Leitung der Geschäftsstelle des DBJR durch den_die Geschäftsführer_ in beinhaltet die verbindliche Zeichnung im Auftrage der Vorsitzenden des DBJR für die Beantragung und Nachweisung von öffentlichen Mitteln. § 20 Ein Antrag auf Abwahl des_der Geschäftsführer_in muss von mindestens zwei Mitgliedsverbänden gestellt werden und 30 Tage vor Zusammentritt des Hauptausschusses der Geschäftsstelle des DBJR vorliegen und umgehend den übrigen Mitgliedsorganisationen zur Kenntnis gebracht werden. VI. ANTRÄGE § 21 (1) Anträge, die auf die Tagesordnung der Vollversammlung gesetzt werden sollen, müssen aufgenommen werden, wenn sie mindestens 42 Tage vor dem Termin des Zusammentritts der Vollversammlung in der Geschäftsstelle des DBJR vorliegen. 107 Agenda2017-rz.indd 107 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSORDNUNG (2) Anträge, die während der Vollversammlung unter dem Tagesordnungspunkt „Anträge aus den Mitgliedsorganisationen“ behandelt werden sollen, müssen der Geschäftsstelle des DBJR spätestens 14 Tage vor dem Termin des Zusammentritts vorliegen. (3) Anträge, die auf die Tagesordnung des Hauptausschusses gesetzt werden sollen, müssen aufgenommen werden, wenn sie mindestens 14 Tage vor dem Termin des Zusammentritts des Hauptausschusses in der Geschäftsstelle des DBJR vorliegen. § 22 (1) Anträge auf Änderung und Ergänzung der Tagesordnung können nur vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig beschlossen werden. (2) Dringlichkeitsanträge, zur Behandlung während der Vollversammlung, sind vor Eintritt in die Tagesordnung schriftlich zu stellen. Über die Dringlichkeit entscheidet die Vollversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. § 23 (1) Antragsberechtigt für die Vollversammlung des DBJR sind die Mitgliedsverbände, die Landesjugendringe, die Anschlussverbände, der Hauptausschuss und der Vorstand. (2) Antragsstellende erhalten des Antrages das Wort. Jeder Mitgliedsverband und Landesjugendring kann verlangen, zum Antrag gehört zu werden. § 24 Antragsberechtigt für die Sitzungen des Hauptausschusses sind seine benannten Mitglieder, der Vorstand und die Beratungsgremien des DBJR. 108 Agenda2017-rz.indd 108 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSORDNUNG § 25 Die Anträge auf Aufnahme oder Ausschluss als Mitgliedsorganisation des DBJR gemäß § 6 der Satzung des DBJR müssen mindestens 42 Tage vor dem Sitzungstermin der Vollversammlung in der Geschäftsstelle des DBJR vorliegen. VII. FORMVORSCHRIFTEN, LEITUNG UND REDEORDNUNG § 26 (1) Soweit die Satzung des DBJR keine andere Regelung trifft, können Anträge, Erklärungen und Anmeldungen zu den Sitzungen der Organe des DBJR gegenüber der Geschäftsstelle des DBJR wie folgt abgegeben werden: 1. schriftlich, 2. als Email an die offizielle Kontaktadresse des DBJR oder 3. als Email an für einen besonderen Zweck kommunizierte Kontaktadressen. (2) Anmeldungen zu den Sitzungen der Organe des DBJR können auch über eigens dafür angelegte Anmeldesysteme erfolgen. Es erfolgt eine Bestätigung der Anmeldung. § 27 (1) Delegierte der Vollversammlung, die zur Sache sprechen wollen, melden ihre Wortmeldungen bei der Leitung an. Diese führt getrennte Listen für die Wortmeldungen der weiblichen und männlichen Delegierten. 109 Agenda2017-rz.indd 109 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSORDNUNG (2) Soweit jeweils auf beiden Listen Wortmeldungen verzeichnet sind, werden diese abwechselnd berücksichtigt. Auf Antrag einer stimmberechtigten Person kann geschlechtsgetrennte Beratung beschlossen werden. (3) Delegierte der Vollversammlung, die sich bei der Beratung zu einem Tagesordnungspunkt zum ersten Mal zur Sache melden, werden in der Redeliste vorgezogen. § 28 (1) Zur Geschäftsordnung wird das Wort durch die Leitung außerhalb der Redeliste erteilt. Anträge zur Geschäftsordnung können nur von Delegierten der Vollversammlung gestellt werden und sind sofort zu behandelt. Erhebt sich zu einem Antrag zur Geschäftsordnung keine Gegenrede, so ist er angenommen. Andernfalls schließt sich an die Gegenrede unmittelbar die Abstimmung an. (2) Anträge zur Geschäftsordnung dürfen sich nur mit dem Gang der Verhandlungen befassen. Zu-lässig sind insbesondere: 1. Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung, 2. Antrag auf Schluss der Redeliste, 3. Antrag auf Beschränkung der Redezeit, 4. Antrag auf Vertagung, 5. Antrag auf Unterbrechung der Sitzung, 6. Antrag auf Übergang zur Tagesordnung, 7. Antrag auf Wiederholung der Abstimmung, 8. Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit, 9. Hinweise zur Geschäftsordnung, 10. Antrag auf Nichtbefassung und 11. Antrag auf Verweisung. 110 Agenda2017-rz.indd 110 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSORDNUNG (3) Beiträge und Anträge zur Verbesserung, Demokratisierung und Rationalisierung des Verfahrens betreffen immer die Geschäftsordnung. (4) Ein Antrag auf Nichtbefassung kann nur vor Beginn der Beratung des jeweiligen Tagesordnungspunktes gestellt werden. § 29 Gästen der Vollversammlung kann grundsätzlich das Wort erteilt werden. Auf Antrag kann die Vollversammlung diese Zustimmung entsprechend §1 Abs. 3 zurückziehen. § 30 Die Redeordnung der Vollversammlung gilt sinngemäß für alle anderen Organe des DBJR. VIII. BESCHLUSSFÄHIGKEIT § 31 Die Beschlussfähigkeit der Organe des DBJR regelt die Satzung des DBJR. Sie wird zu Beginn der Sit-zung des Organs festgestellt. Spätere Feststellungen der Beschlussfähigkeit bedürfen eines Antrags. IX. ABSTIMMUNG § 32 (1) Abgestimmt wird grundsätzlich durch Handzeichen. (2) Auf Antrag einer stimmberechtigten Person muss eine schriftliche Abstimmung erfolgen. (3) Auf Antrag einer stimmberechtigten Person kann eine namentliche Abstimmung erfolgen. 111 Agenda2017-rz.indd 111 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSORDNUNG (4) Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. X. WAHLEN § 33 (1) Abstimmungen über Personen sind Wahlen. Sie werden schriftlich durchgeführt. Außer den Wahlen der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden können Wahlen durch Handzeichen erfolgen, sofern das jeweilige Wahlorgan dies einstimmig beschließt. (2) Ein Antrag auf Wahlwiederholung kann von jeder delegierten Person gestellt werden. Eine Wahl ist zu wiederholen, wenn sie teilweise oder ganz für ungültig erklärt wurde. Jede Wahl kann im Verlaufe einer Sitzung nur einmal wiederholt werden. § 34 (1) Steht bei den jeweiligen Wahlen der Vorsitzenden nur jeweils ein_e Kandidat_in zur Verfügung, so finden höchstens zwei Wahlgänge statt. (2) Stehen bei den jeweiligen Wahlen der Vorsitzenden jeweils zwei Kandidat_innen zur Verfügung, so finden höchstens drei Wahlgänge statt. (3) Stehen bei den jeweiligen Wahlen der Vorsitzenden jeweils mehr als zwei Kandidat_innen zur Verfügung, so scheidet nach dem dritten und jedem folgenden Wahlgang die Kandidat_in mit der niedrigsten Stimmenzahl aus. Sobald nur noch zwei Kandidat_innen Kandidaten zur Wahl stehen, findet höchstens ein weiterer Wahlgang statt. § 35 Bei der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden wird zwischen den Kandidierenden, die im dritten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erzielen, eine Stichwahl herbeigeführt. 112 Agenda2017-rz.indd 112 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSORDNUNG XI. PROTOKOLLE § 36 (1) Über die Sitzungen der Organe und Beratungsgremien des DBJR sind Beschlussprotokolle anzufertigen, soweit die Satzung des DBJR keine andere Regelung vorsieht. (2) Die Protokolle der Organe sind von der Leitung des jeweiligen Organs, der Protokollführung und der_dem Geschäftsführer_in des DBJR zu unterzeichnen. (3) Die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Beiträgen kann während der Sitzung und bei der Genehmigung des Protokolls beschlossen werden. (4) Die Protokolle der Vollversammlung sind öffentlich und werden nach Unterzeichnung durch die Leitung der Vollversammlung jeder Mitgliedsorganisation zugestellt. (5) Einwendungen gegen das Protokoll der Vollversammlung sind bis spätestens 28 Tage nach Versand schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle zu erheben. Die folgende Vollversammlung entscheidet über die schriftlich erhobenen Einwendungen und stellt die Genehmigung des Protokolls fest. (6) Die Protokolle des Vorstandes und der Beratungsgremien werden auf der nächsten Sitzung des jeweiligen Organs oder Beratungsgremiums genehmigt und allen Mitgliedern des Hauptausschusses und den Landesjugendringen zugestellt. (7) Das Protokoll über die Sitzungen des Hauptausschusses wird den Mitgliedern und den Landes-jugendringen zugeleitet. Die Genehmigung erfolgt auf der nächsten Sitzung des Hauptausschusses. 113 Agenda2017-rz.indd 113 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSORDNUNG § 37 Die Beschlussprotokolle müssen enthalten: die Teilnehmendenliste, die Tagesordnung, die Beschlüsse und Wahlergebnisse, ggf. mit den Abstimmungsergebnissen, sowie alle ausdrücklich zum Zwecke der Niederschrift abgegebenen Erklärungen. § 38 Für die Protokollierung ist der_die Geschäftsführer_in verantwortlich. Diese Aufgabe kann delegiert werden. § 39 Vom Schriftwechsel, den die Vertreter_innen oder Beauftragten des DBJR zur Durchführung ihrer Aufgabe ohne Zuhilfenahme der Geschäftsstelle führen, sind Durchschriften bzw. die Originale der Geschäftsstelle zur Archivierung zuzuleiten. XII. KOSTENREGELUNG § 40 Die Mitarbeit im DBJR ist ehrenamtlich. § 41 Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an Vollversammlungen und Sitzungen des Hauptausschusses sind von den entsendenden Mitgliedsorganisationen zu erbringen. § 42 Die Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden, die Revisor_innen, die Mitglieder der Beratungsgremien, Sachverständige, Referent_innen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsordnung zu Sitzungen des DBJR eingeladen werden, sowie sämtliche Personen, die einen bestimmten Auftrag des DBJR zu erfüllen haben oder eine Außenvertretung wahrneh114 Agenda2017-rz.indd 114 16.03.17 15:41 GESCHÄFTSORDNUNG men, haben, sofern keine Kostenerstattung Dritter erfolgt oder erfolgen kann, Anspruch auf Kostenerstattung durch den DBJR. Die Kostenerstattung durch den DBJR erfolgt auf der Grundlage der vom Vorstand beschlossenen Abrechnungsbestimmungen. § 43 Neben der Erstattung ihrer Auslagen haben die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden gemäß §10 Abs. 6 der Satzung des DBJR, Anspruch auf eine angemessene Vergütung im Sinne einer pauschalen Aufwandsentschädigung. Die Verfahrensfragen hierzu obliegen der Entscheidung des Hauptausschusses. § 44 Über alle anderen hier nicht geregelten Kostenerstattungen entscheidet der Vorstand. XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN § 45 Die Geschäftsordnung wurde gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 12 der Satzung des DBJR von der 87. Vollversammlung am 24./25. Oktober 2014 in Berlin beschlossen. 115 Agenda2017-rz.indd 115 16.03.17 15:41 NOTIZEN Agenda2017-rz.indd 116 16.03.17 15:41 NOTIZEN Agenda2017-rz.indd 117 16.03.17 15:41 NOTIZEN Agenda2017-rz.indd 118 16.03.17 15:41 … steht für eine gute Ausbildung nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards. … ist der Ausweis für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit. … stärkt das Ehrenamt. www.juleica.de Agenda2017-rz.indd 119 16.03.17 15:41 Deutscher Bundesjugendring Mühlendamm 3, 10178 Berlin 030. 400 40 400 info@dbjr.de www.dbjr.de f facebook.com/bundesjugendring k twitter.com/dbjr_ y youtube.com/c/DBJRMedien Agenda2017-rz.indd 120 16.03.17 15:41
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