JUGENDPOLITISCHE AGENDA
THEMEN, NAMEN UND PROJEKTE
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Junge Menschen wollen Verantwortung
übernehmen. Sie wollen mitbestimmen und
MIT
WIR
KUNG
mitgestalten. Und sie können das.
Die Werkstatt MitWirkung macht sich
dafür stark, dass junge Menschen Politik
mitgestalten können und dass ihre Mitwirkung
Wirkung zeigt. Dabei greift sie unter anderem
auf das Know-how und die Erfahrungen aus
den Jugendverbänden zurück.
werkstatt-mitwirkung.de
jugend.beteiligen.jetzt bietet Hilfe für die
Praxis digitaler Jugendbeteiligung. Die
Plattform stellt Know-how zu Prozessen und
Tools bereit und bietet Qualifizierung an. Sie
zeigt gute Beispiele und verlinkt ausgewählte
Jugendbeteiligungsprojekte.
jugend.beteiligen.jetzt
U18 ist ein Projekt der politischen Bildung.
U18 setzt sich dafür ein, dass Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren wählen und sich
somit politisch ausdrücken können. U18 ist
selbstorganisiert, Kinder und Jugendliche
selbst machen politische Bildung für sich
und Gleichaltrige.
u18.org
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JUGENDPOLITISCHE
AGENDA
THEMEN, NAMEN UND PROJEKTE
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Liebe Freund_innen,
liebe Kolleg_innen,
das ist die jugendpolitische Agenda des
Deutschen Bundesjugendrings (DBJR).
Sie zeigt auf, mit welchen Themen, Forderungen
und Vorhaben der DBJR das jugendpolitische
Geschehen im Bundestagswahljahr 2017 prägen
will. Mit der Agenda geben wir einen Überblick:
über die Strukturen des DBJR, über Gremien und
Ansprechpersonen. Die Agenda ist damit für alle
jugendpolitisch Aktiven und Interessierten
ein wichtiger Wegweiser im Netzwerk der
Jugendverbandsarbeit.
Impressum
Jugendpolitische Agenda des Deutschen Bundesjugendrings
Herausgeber:
Deutscher Bundesjugendring, Mühlendamm 3, 10178 Berlin
030 40040-400 | info@dbjr.de | www.dbjr.de
Verantwortlich:
Clara Wengert, Geschäftsführerin
Redaktion und Layout:
Michael Scholl, Stefanie Meyer
Druck:
Bonifatius GmbH, Druck | Buch | Verlag
Titelgrafik:
JiSign, fotofolia.de
Berlin, März 2017
Gefördert durch:
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INHALT
DER DBJR
Unsere Aufgabe....................................................................................................................... 6
Unsere Struktur..................................................................................................................... 15
GREMIEN
Vorstand................................................................................................................................... 16
Geschäftsstelle...................................................................................................................... 18
Kinder- und Jugendplankommission......................................................................... 22
Revision ................................................................................................................................... 22
Mitglieder des Hauptausschusses............................................................................... 23
Außenvertretungen des Deutschen Bundesjugendrings.................................30
MITGLIEDSORGANISATIONEN
Jugendverbände................................................................................................................... 33
Landesjugendringe..............................................................................................................63
Anschlussverbände............................................................................................................. 81
SATZUNG..................................................................................................................................88
GESCHÄFTSORDNUNG..................................................................................................... 102
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DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
UNSERE AUFGABE
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) ist die Arbeitsgemeinschaft der
Jugendverbände und Landesjugendringe. Wir vertreten die Interessen
von Kindern und Jugendlichen. Wir sind Expert_innen für Jugend. Und
wir beraten unsere Mitgliedsorganisationen. Die stehen für ein breites
Spektrum jugendlichen Engagements: Konfessionelle, ökologische und
kulturelle Verbände sind hier ebenso zusammengeschlossen wie Arbeiterjugend-Verbände, humanitär geprägte Verbände, Pfadfinder_innenverbände sowie Verbände junger Migrant_innen.
SELBSTBESTIMMT UND SELBSTORGANISIERT
Kinder und Jugendliche können und wollen selbst bestimmen. Was sie
erfahren und erleben wollen. Was sie verändern möchten. Was sie mit
wem auf die Beine stellen. Meist entstehen daraus Jugendgruppen in
Jugendverbänden. Kinder und Jugendliche organisieren sich in diesen
Gruppen selbst. Sie legen Regeln für ihr Miteinander fest. Sie treffen Entscheidungen über ihre Aktivitäten. Und sie wählen aus ihrer Mitte jene,
die für sie Interessen vertreten. Selbstbestimmung und Selbstorganisation sind das Selbstverständnis der Jugendverbände. Mit anderen Worten
beschreibt das Kinder- und Jugendhilfegesetz den Kern der Jugendverbandsarbeit: „In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit
von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und
mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf
die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge
Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände
und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger
Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.“
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DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
EINE STARKE DEMOKRATIE
Mitmachen, Mitmischen und Mitgestalten – Kinder und Jugendliche
wollen sich aktiv an der Gesellschaft beteiligen und ihr Lebensumfeld
gestalten. Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche echte
Möglichkeiten und Freiräume zur Partizipation bekommen. Unsere Positionen und langjährigen Erfahrungen in der Beteiligung mit und für Kinder
und Jugendliche bringen wir ein. Das ist notwendig. Denn Demokratie
braucht junge Menschen, die von ihr überzeugt sind, die sie weiterentwickeln und vor Angriffen schützen. Genau das tun Jugendverbände in
ihrer Vielfalt. Und genau darin unterstützt der DBJR sie mit der Werkstatt
Mitwirkung, einer neuen Form von Projekt. Die Werkstatt wird Jugendbeteiligung voranbringen, sie verbessern. Mit unserer Unterstütung sollen
junge Menschen stärker als bisher an politischen Entscheidungsprozessen mitwirken können. Die U18-Wahl für Kinder und Jugendliche leistet
einen bedeutenden Beitrag zur Politischen Bildung. U18 ist mehr als die
Simulation einer Wahl. Sie ist eine Form politischer Bildung, in der Kinder
und Jugendliche Impulse setzen und Neues ausprobieren können. Mit der
U18-Wahl geben junge Menschen ein Statement zur aktuellen Politik. Sie
machen deutlich, was ihnen wichtig ist. Wir koordinieren die U18-Wahl
im Wahljahr und stärken die Idee U18 gemeinsam mit unseren
Partnern.
Zur Bundestagswahl motivieren wir Kandidat_innen für
#wahlVERSPRECHEN
den Bundestag, uns wahlVERSPRECHEN zu geben. Wir
ist unsere Aktion
zur Bundestagswahl
Jugendverbände und Jugendringe bringen sie dazu, sich
mit unseren jugendpolitischen Forderungen auseinander
zu setzen. Und wir werden sie spätestens an ihre Zusagen
erinnern, wenn sie in den Bundestag gewählt sind. Mit der
Aktion wahlVERSPRECHEN bringen wir zugleich unsere jugendpolitischen Themen in den Wahlkampf ein.
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DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
HANDELN FÜR EINE JUGENDGERECHTE GESELLSCHAFT
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, mit Partnern aus der Jugendarbeit und der Jugendforschung
arbeiten wir weiter an einer jugendgerechten Gesellschaft. In diesem
Prozess machen wir uns dafür stark, dass neben Worten echte Ergebnisse
rauskommen. Wir fragen kritisch nach, wo es notwendig ist. Wir vertreten
deutlich den Standpunkt der Jugend und haben Jugend im Blick.
WIRKSAMER JUGENDCHECK
Wir wollen einen wirksamen Jugendcheck. Weil Jugend eine eigenständige
Lebensphase ist, entstehen in der Gesetzgebung besondere Auswirkungen
auf junge Menschen. Deren Vereinbarkeit mit Interessen junger Menschen
ist das Zentrale des Jugendchecks, den wir mitentwickelt haben. Der Jugendcheck muss frühzeitig ansetzen, systematisch sein und wirkungsvoll.
Der Jugendcheck muss verbindlich gesetzlich geregelt werden und ressortübergreifend sein! Nur so kann er Wirkung entfalten.
JUGENDVERBÄNDE SIND ZU FÖRDERN
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch des Sozialgesetzbuches, SGB VIII) legt fest, dass Jugendverbände und Jugendringe gefördert
werden müssen. Ohne eine gesicherte Finanzierung in der Kinder- und
Jugendarbeit geht es nicht. Sowohl für Seminare, Freizeiten und
den Austausch als auch für stabilisierende hauptamtliche
Unsere
Strukturen muss die nötige Finanzierung zur Verfügung
Arbeitshilfe
„Fördern fordern!“ unstehen. Jugendverbandsarbeit muss durch entsprechende
terstützt Verantwortliche
Finanzmittel in der Lage sein und bleiben, ihre Aufgaben
in der Jugendverbandsarbeit, das Recht auf
zu erfüllen. Wir setzen uns deswegen dafür ein, dass die
Förderung geltend zu
Mittel
im Kinder und Jugendplan des Bundes nicht nur vermachen.
stetigt, sondern auch weiter dynamisch den wachsenden
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Bedarfen angepasst werden. Das gilt auch für die europäische Ebene. An
ein Programm wie Erasmus+ haben wir konkrete Erwartungen. Und wir
üben deutliche Kritik an Fehlentwicklungen. Kritisch sehen wir auch, dass
Förderprogramme geschaffen werden, die nicht die notwendigen Strukturen stärken, sondern kurzfristig Bewegung in Themenbereiche bringen
wollen. Damit werden Impulse gesetzt und Pflaster geklebt, langfristig
aber stabile Strukturen destabilisiert. Gegen diese Entwicklung wehren
wir uns.
KINDER- UND JUGENDHILFE WEITERENTWICKELN
Die Arbeit der Jugendverbände und Jugendringe ist Teil der Kinder und
Jugendhilfe. Wir geben deswegen Impulse, damit sich die Kinder- und
Jugendhilfe weiterentwickelt. Uns ist ein Anliegen, dass die Arbeit der
Ehrenamtlichen in Jugendverbänden nicht durch komplizierte Richtlinien und aufwändige Bürokratie behindert wird. Wir setzen uns dafür ein,
dass der rechtliche Rahmen, in dem sich junge Menschen engagieren
und Selbstwirksamkeit erfahren, klar ist und Freiräume bietet. Und wir
machDie Arbeit der Jugendverbände und Jugendringe wird durch die
Kinder und Jugendhilfe gerahmt. Wir geben deswegen Impulse, damit sich
die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt. Uns ist ein Anliegen, dass
die Arbeit der Ehrenamtlichen in Jugendverbänden nicht durch komplizierte Richtlinien und aufwändige Bürokratie behindert wird. Wir setzen
uns dafür ein, dass der rechtliche Rahmen, in dem sich junge Menschen
engagieren und Selbstwirksamkeit erfahren, klar ist und Freiräume bietet.
Und wir machen uns stark, dass gleiche Jugendhilfestandards für alle
Kinder und Jugendlichen gelten. Bei der geplanten Novellierung des Sozialgesetzbuches werden wir Risiken und Nebenwirkungen weiter kritisch
checken. Vor allem da, wo Grundlagen unserer Arbeit massiv in Gefahr
geraten, beispielsweise bei der Ausweitung des Katalogs der Straftatbestände im Bundeskinderschutzgesetz.
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PRÄVENTIV ARBEITEN
Unabhängig vom gesetzlichen Schutz vor sexuellem Missbrauch: Die Jugendverbände setzen auf eine gute und wirksame Prävention. Der DBJR
bleibt Partner des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs. Gemeinsam schauen wir auf die guten Konzepte der
Jugendverbände zur Prävention. Und mit seiner Unterstützung streben
wir an, eine Fachberatung auf Bundesebene dauerhaft und strukturell zu
verankern.
ÜBER DAS HEUTE HINAUS DENKEN
Im Interesse junger Menschen ist, über das Heute hinaus zu denken. Es
ist wichtig, künftigen Generationen in allen Ländern der Erde die ökologischen, sozialen und ökonomischen Grundlagen zu erhalten. Die Vereinten
Nationen haben dies erkannt und die Sustainable Development Goals
vereinbart: Die 17 globalen Ziele und eine entsprechende Agenda
spiegeln bis zum Jahr 2030 die Breite der Nachhaltigkeitspolitik – vom
Kampf gegen Armut über Bildung für alle, Gerechtigkeit, Green Economie
und Umweltschutz bis zu Frieden innerhalb einer Gesellschaft und auf
dem Globus. Diese Agenda wollen wir mitgestalten und ihr einen jungen
Stempel aufdrücken. Das Gleiche machen wir im Rahmen des Weltaktionsprogramms Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE). Wir mischen
in diesem Prozess auf nationaler Ebene mit und geben Impulse in den
Bereich außerhalb formalisierter Bildungskontexte.
ENGAGEMENTPOLITIK STÄRKEN
Freiwilliges und selbstbestimmtes ehrenamtliches Engagement junger
Menschen ist die Basis für die Jugendverbandsarbeit. Mit unserem Verständnis prägen wir die Arbeit verschiedener Netzwerke, die für eine
starke Engagementpolitik eintreten, zum Beispiel das Bundesnetzwerk
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Bürgerschaftliches Engagement (BBE) oder das Bündnis für Gemeinnützigkeit. Unsere Haltung: Wer Verantwortung übernimmt und sich für
andere einsetzt, gestaltet Jugendverbände und nimmt Einfluss auf die
Gesellschaft. Die Rahmenbedingungen des Ehrenamts müssen verbessert sowie stärker gesellschaftlich gewürdigt und anerkannt werden. Wir
unterstützen ehrenamtliches Engagement durch die Jugendleiter_innen-Card (Juleica). Die Juleica weist Jugendliche als kompetente und gut
ausgebildete Leiter_innen von Jugendgruppen aus. Damit das so bleibt,
entwickeln wir die Idee der Juleica immer weiter und streben nach Verbesserungen.itisch
INTERNATIONALE ARBEIT AUSBAUEN
Der Blick über den Tellerrand – aus Neugier und Abenteuerlust – ist für
Kinder und Jugendliche enorm wichtig. Wir pflegen und gestalten die
Zusammenarbeit mit Jugendringen aus anderen Ländern, das ist für
Jugendverbände ein zentrales Anliegen. Wir organiseren den
Austausch, gemeinsame Seminare und Veranstaltungen; sie
Wir pflegen
machen die multilateralen Partnerschaften fruchtbar und
Partnerschaften
Albanien/Westbalkan,
lebendig. In Zeiten, in denen der Nationalismus wächst,
Frankreich, Griechenland,
in denen sich Länder wieder aggressiv und feindlich
Israel, Nordafrika, Polen,
gesinnt gegenüber stehen, sichert diese wichtige Arbeit
Russland, Tschechien,
Türkei, Ukraine und
auch Frieden. Wir engagieren uns in regionalen KoopeChina.
rationen ebenso wie in internationalen Jugendstrukturen,
beispielsweise im Europäischen Jugendforum als Mitglied
im Deutschen Nationalkomitee für internationale Zusammenarbeit (DNK) mit dem Ring Politischer Jugend und der Deutschen Sportjugend. Unsere Arbeitsgruppe International geht intensiv den Fragen
nach, wie internationale Arbeit weiterentwickelt werden kann. Auf der
Liste der Antworten stehen Visa-Erleichterungen, sinnvolle Förderpolitik
und Abbau bürokratischer Hürden. Internationale Partner haben wir eine
Menge (siehe roter Punkt). Manche Zusammenarbeit wird durch die Ent11
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wicklung im Partnerland schwieriger. Wir lassen uns dadurch nicht entmutigen – im Gegenteil.
EUROPÄISCHE JUGENDPOLITIK GESTALTEN
Im Streben nach Freiheit, das uns in Europa bis heute prägt und antreibt,
gehen Jugendliche alltäglich über Staatsgrenzen hinweg. Sie wachsen
selbstverständlich neben vielen unterschiedlich kulturell geprägten
Gleichaltrigen auf. Sie streben nach freundschaftlichem Austausch und
partnerschaftlicher Zusammenarbeit in vielen Bereichen des Lebens. Wir
gestalten deswegen europäische Jugendpolitik. Europa braucht dringend
Antworten auf den menschlichen Umgang mit flüchtenden Menschen, auf
wachsenden Nationalismus, auf die anhaltende Jugendarbeitslosigkeit.
Mit unserer AG Europäische Jugendpolitik beraten wir, welche Antworten
es geben könnte. Es sind nicht die schnellen und scheinbar einfachen
Antworten, die vom Wesentlichen meist Ablenken. Gemeinsame Werte,
Freizügigkeit, eine offene, einheitliche und menschenwürdige Politik ist
angesagt – in allen Bereichen.
MIT UND FÜR GEFLÜCHTETE JUNGE MENSCHEN
Wir arbeiten mit, dass unbedingt gute Antworten auf die Fragen bei Flucht,
Asyl und Migration gefunden werden. Gerade geflüchtete Minderjährige
– begleitet oder unbegleitet – stehen unter einem besonderen Schutz
und haben besondere Bedarfe. Sie brauchen eine Perspektive, bleiben zu
können. Sie brauchen eine angemessene Unterkunft. Sie brauchen einen
gesicherten Aufenthaltsstatus. Sie brauchen gute Bildungschancen. Und
sie müssen sich selbst organisieren können. Die Jugendverbände zeigen
weiter, dass Integration gelingt. Über das Ankommen hinaus stecken wir
Energie in gelingende Integration. Und wir unterstützen aus Überzeugung
die Selbstorganisation geflüchteter junger Menschen.
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KINDERRECHTE INS GRUNDGESETZ
Es gibt noch immer keine konsequente und vollständige Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Kindern und Jugendlichen
werden bis zum 18. Geburtstag Rechte vorenthalten, sie werden nach wie
vor nicht als Träger eigenständiger Rechte wahrgenommen. Das muss
sich ändern: Kinderrechte müssen im Grundgesetz verankert werden.
MEDIEN- UND NETZPOLITIK
Der Einfluss des Digitalen auf das Zusammenleben, die Werte, die Arbeitsweisen, das Lernen und vieles mehr wird größer. Daten bestimmen mehr
oder weniger bewusst den Alltag. Wir machen deutlich, wie ein selbstbestimmter Umgang mit Daten gelingen kann. Und wir beziehen
Position gegen den Zugriff auf persönliche Daten durch den
Unsere aktuStaat und andere. Wir machen uns ebenfalls Gedanken,
elle Positionen zum
Selbstbestimmten Umwie Rechte von Urheber_innen und Verbraucher_innen
gang mit Daten setzt sich
gestärkt und miteinander in Ausgleich gebracht werden
unter anderem mit der
Vorratsdatenspeichekönnen. Und schließlich ist uns wichtig, Kinder und Jurung auseinander.
gendliche im Umgang mit Medien zu schützen, sie aber an
entsprechenden Konzepten zum Schutz wirkungsvoll zu beteiligen.
FREIRÄUME ERHALTEN UND ERSCHLIESSEN
Enge, staatlich geregelte Rahmen wie Schule, Ausbildung oder Hochschule lassen wenig Freiräume für eigenes Erleben, für freiwilliges und
selbstbestimmtes Tun. Kinder und Jugendliche brauchen aber diese
Freiräume, die sie selbst gestalten und in denen sie einfach nur sein
können, wie sie wollen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Räume frei
bleiben und größer werden. Damit verbunden ist, dass junge Menschen
diese Räume erreichen können; dass sie neue Räume besetzen können.
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Jungen Menschen erwarten deswegen gute und bezahlbare Mobilitätsangebote. Mobilität ist für Kinder und Jugendliche ein wichtiges Element.
Sie brauchen einen sinnvollen Öffentlichen Personen(nah)verkehr und
Mobilitätskonzepte, die auch für Gruppen funktionieren.
VIELFALT ERHALTEN
Aus dem Selbstverständnis der Jugendverbandsarbeit wächst, dass alle
Kinder und Jugendlichen mitmachen können. Menschen jeder Herkunft,
jeden Geschlechts, jeder sozialen Lage oder Menschen mit einer Behinderung machen in Jugendverbänden mit. Wir wissen deswegen um die
Herausforderungen einer vielfältigen Gemeinschaft, um gesellschaftliche
und persönliche Barrieren. Und trotzem bleibt unser Anspruch an eine
vielfältige und inklusive Gesellschaft. Genau deswegen kämpfen
wir gegen Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Wir
In der Position
zeigen, dass die Jugendverbände wichtiger Teil einer starke
„Rechtspopulist_inZivilgesellschaft sind, die Rassimus, Fremdenhass und
nen entgegentreten“
machen wir klar, warum
dumpfem Nationalismus entgegen steht.
wir in keiner Weise mit der
AfD zusammenarbeiten
werden.
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DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
UNSERE STRUKTUR
Am 3. Oktober 1949 wurde der Deutsche Bundesjugendring als Arbeitsgemeinschaft von bundesweit tätigen Jugendverbänden und der Landesjugendringe gegründet. Derzeit sind 29 Jugendverbände, 16 Landesjugendringe sowie fünf Anschlussverbände Mitglied.
Als eingetragener, gemeinnütziger Verein haben wir folgende Organe:
Die Vollversammlung tagt in der Regel einmal im Jahr. Sie berät über die
Grundlagen der Arbeit. Darüber hinaus legt sie die Arbeitsschwerpunkte fest. Die Mitgliedsorganisationen entsenden in die Vollversammlung
Delegierte nach einem Schlüssel, der sich an ihren Mitgliederzahlen orientiert.
Im Hauptausschuss hat jeder Jugendverband eine Stimme, die Landesjugendringe sind gemeinsam mit drei Stimmen repräsentiert. Der Hauptausschuss nimmt zwischen den Vollversammlungen alle Aufgaben wahr,
die nicht ausdrücklich der Vollversammlung vorbehalten sind. Der Hauptausschuss tagt vier Mal im Jahr. Der Vorstand arbeitet auf der Grundlage
der Beschlüsse von Vollversammlung und Hauptausschuss. Er vertritt
den DBJR nach innen und außen.
Die Gremien setzen Arbeitsgruppen, Kommissionen oder Projektgruppen
ein, die sich speziellen Themen widmen: Regelmäßig tagt die Kinder- und
Jugendplan-Kommission, die Arbeitsgruppe Europäische Jugendpolitik,
die Arbeitsgruppe Internationale Arbeit und eine Expert_innengruppe
Kinder- und Jugendhilferecht.
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VORSTAND | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
Vorstand
Vorsitzende
Maier, Lisi
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
Chausseestraße 128/129, 10115 Berlin
030 28 878 951
lisi.maier@dbjr.de
Vorsitzender
Groschwitz, Stephan
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen
Jugend in Deutschland e.V.
Otto-Brenner-Straße 9, 30159 Hannover
0511 1215 147
stephan.groschwitz@dbjr.de
Stellvertretende Vorsitzende
Benz, Immanuel
Sozialistische Jugend Deutschlands
Die Falken
Saarstraße 14, 12161 Berlin
030 261030-0
Immanuel.benz@dbjr.de
Böhnke, Julia
DGB-Jugend
Henriette Herz-Platz 2, 10178 Berlin
030 25491522
julia.boehnke@dbjr.de
Köck, Tobias
Solidaritätsjugend Deutschlands
Mariannenstraße 50, 10997 Berlin
069 852094
tobias.koeck@solijugend.de
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VORSTAND | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
Naab, Dominik
Ringe deutscher Pfadfinder_innenverbände
Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg
Martinstraße 2, 41472 Neuss
02131 46 99 90
dominik.naab@dbjr.de
Tek, Hetav
djo – Deutsche Jugend in Europa
Deutscher Bundesjugendring
Mühlendamm 3, 10178 Berlin
030 400 40 400
hetav.tek@dbjr.de
Wolters, Miriam
Deutsche Schreberjugend
Deutscher Bundesjugendring
Mühlendamm 3, 10178 Berlin
030 400 40 400
miriam.wolters@dbjr.de
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GESCHÄFTSSTELLE | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
Geschäftsstelle
Deutscher Bundesjugendring
Mühlendamm 3, 10178 Berlin
030 40040-400
info@dbjr.de | www.dbjr.de
Geschäftsführung
Clara Wengert Geschäftsführerin
030 40040-420
clara.wengert@dbjr.de
Andrea Köhler Büroleitung der Geschäftsführung
030 40040-419
andrea.koehler@dbjr.de
Referat Personal und Finanzen
Sonja Lücke Referentin
030 40040-417
sonja.luecke@dbjr.de
Sebastian Tuschel Mitarbeiter
030 40040-423
sebastian.tuschel@dbjr.de
Angela Kruschewski Mitarbeiterin
030 40040-418
angela.kruschewski@dbjr.de
18
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GESCHÄFTSSTELLE | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
Referat Medien und Kommunikation
Michael Scholl Referent
030 40040-412
michael.scholl@dbjr.de
Stefanie Meyer Mitarbeiterin
030 40040-410
stefanie.meyer@dbjr.de
Christina Heuschen Mitarbeiterin
christina.heuschen@dbjr.de
Referat Nationale Jugendpolitik | Grundlagenarbeit
Christian Weis Referent
030 40040-414
christian.weis@dbjr.de
Jana Kind Mitarbeiterin
030 40040-413
jana.kind@dbjr.de
Referat Internationale Jugendpolitik
Jochen Referent
Rummenhöller 030 40040-416
jochen.rummenhoeller@dbjr.de
Antje Reimann Mitarbeiterin
030 40040-415
antje.reimann@dbjr.de
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GESCHÄFTSSTELLE | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
Viktoriya Traut
Mitarbeiterin
030 40040-425
viktoriya.traut@dbjr.de
Referat für Jugendbeteiligung | Werkstatt MitWirkung
Ann-Kathrin Fischer Leitende Referentin
030 40040-424
ann-kathrin.fischer@dbjr.de
Kasia Siemasz Referentin
030 40040-442
kasia.siemasz@dbjr.de
Katharina Dorn Referentin
030 40040-441
katharina.dorn@dbjr.de
Judit Schoth
Mitarbeiterin
030 40040-440
judit.schoth@dbjr.de
jugend. beteiligen. jetzt
Schrock, Tim Projektreferent
030 40040-443
tim.schrock@dbjr.de
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GESCHÄFTSSTELLE | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
U18-Koordinierungsstelle
Anne Bergfeld
Projektreferentin
030 40040-411
anne.bergfeld@dbjr.de
Projekt Jugendgruppe erleben | Kultur macht stark
N.N. Projektleitung
030 40040-432
Andrea Koß Projektmitarbeiterin
030 40040-430
andrea.koss@dbjr.de
Jennifer Beder
Projektmitarbeiterin
jennifer.beder@dbjr.de
030 40040-431
David Saro Projektmitarbeiter
030 40040-433
david.saro@dbjr.de
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GESCHÄFTSSTELLE | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
Kinder- und Jugendplankommission
Vorsitzender
Werner, Robert
djo-Deutsche Jugend in Europa,
Kuglerstraße 5, 10439 Berlin
robert-werner@djo.de
Weitere Mitglieder
Borucki, Anne (rdp)
Dorn, Haymo (SJD-Die Falken)
Ehrenlechner, Wolfgang (BDKJ)
Haggenmiller, Florian (DGB-Jugend)
Sammet, Matthias (BDL)
Schulz, Ottokar (aej)
Revision
Langneff-Riedel,
Hamelausweg 5, 22303 Hamburg
Heike glommen@gmx.de
Tiedemann, Janina
Gliesmaroder Straße 120, 38106 Braunschweig
tiedemann@nlj.de
Schulte, Torsten
Baumweg 10, 60316 Frankfurt am Main
torsten.schulte@bundesverband.bdp.org
22
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HAUPTAUSSCHUSS | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
Mitglieder des Hauptausschusses
Arbeiter-Samariter-Jugend (ASJ)
Spilker-Reitz, Martin
Treibweg 22, 45277 Essen
martin.spilker-reitz@asj-bj.de
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej)
Thesenvitz, Dirk
Otto-Brenner-Straße 9, 30159 Hannover
dt@aej-online.de
Arbeitskreis zentraler Jugendverbände (AzJ)
Berens-Pamperin, Nicole
Bergstraße 5, 56754 Dünfus
berens-pamperin@azj.de
Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e.V. (BDAJ)
Schwab, Laura
Stollberger Str. 317, 50933 Köln
Laura.Schwab@BDAJ.de
BDK-Jugend im Bund Deutscher Karneval (BDK-Jugend)
Müller, Petra
Postfach 14 08, 87518 Sonthofen
petra.mueller@bdk-jugend.de
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
Everhartz, Yvonne
Chausseestraße 128/129, 10115 Berlin
everhartz@bdkj.de
23
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HAUPTAUSSCHUSS | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
Bund der Deutschen Landjugend (BDL)
Sammet, Matthias
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
m.sammet@landjugend.de
Bund Deutscher Pfadfinder_innen (BDP)
Otto, Stephanie
Zwingel 5, 55545 Bad Kreuznach
stephanie.otto@bdp.org
Bundesjugendwerk der AWO e.V. (BuJW AWO)
Götz, Christoph
Markgrafenstraße 11, 10969 Berlin
christoph.goetz@bundesjugendwerk.de
Deutsche Beamtenbund Jugend (dbb Jugend)
Bösel, Yvonne
Friedrichstraße 169, 10117 Berlin
BoeselYv@dbb.de
Deutsche Bläserjugend (DBJ)
Laurisch, Matthias
Mühlendamm 3, 10178 Berlin
matthias@deutsche-blaeserjugend.de
Deutsche Chorjugend e.V. (DCJ)
Ruckhaber, Nina
Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
nina.ruckhaber@deutsche-chorjugend.de
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HAUPTAUSSCHUSS | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
Deutsche Gewerkschaftsbund-Jugend (DGB-Jugend)
Böhnke, Julia
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
julia.boehnke@dgb.de
Deutsche Jugendfeuerwehr (DJF)
Koch, Antje
Reinhardtstraße 25, 10117 Berlin
koch@jugendfeuerwehr.de
Deutsche Schreberjugend (SchrJ)
Herbst, Franziska
Kirschenallee 25, 14050 Berlin
franziska.herbst@deutsche-schreberjugend.de
Deutsche Trachtenjugend (DTJ)
Koch, Dirk
Hohenkirchenstr. 13,
99869 Günthersleben-Wechmar
geschaeftsstelle@deutsche-trachtenjugend.de
Deutsche Wanderjugend (DWJ)
Flader, Torsten
Wilhelmshöher Allee 157, 34121 Kassel
flader@wanderjugend.de
Deutsches Jugendrotkreuz (DJRK)
Nagelschmidt, Daniela
Carstennstraße 58, 12205 Berlin
nagelscd@drk.de
25
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HAUPTAUSSCHUSS | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
Deutscher Pfadfinderverband (DPV)
Adler, Benedikt
Neue Maastrichter Straße 5 -7, 50672 Köln
Bene@pbnl.de
DIDF-Jugend
As, Yusuf
Saarstr. 14, 12161 Berlin
yusufas@didf-jugend.de
djo-Deutsche Jugend in Europa, Bundesverband (djo)
Werner, Robert
Kuglerstraße 5, 10439 Berlin
robert-werner@djo.de
Hessischer Jugendring (für Landesjugendringe)
Jäkel, Reiner
Schiersteiner Str. 31-33, 65187 Wiesbaden
jaekel@hessischer-jugendring.de
Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG-Jugend)
Groß-Weege, Klaus
Im Niedernfeld 2, 31542 Bad Nenndorf
klaus.gross-weege@dlrg-jugend.de
Jugend des Deutschen Alpenvereins (JDAV)
Schmidbauer, Karin
Von-Kahr-Straße 2-4, 80997 München
karin.schmidbauer@alpenverein.de
26
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HAUPTAUSSCHUSS | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUNDjugend)
Hammel, Susi
Am Köllnischen Park 1a, 10179 Berlin
susi.hammel@bundjugend.de
Jugendnetzwerk Lambda e.V.
Burmann, Christine
Windthorststr. 43 a, 99096 Erfurt
christine.burmann@lambda-online.de
Jugendpresse Deutschland e.V.
Gens, Maximilian
Alt-Moabit 68, 10559 Berlin
m.gens@jugendpresse.de
Junge Europäische Föderalisten (JEF)
Steuber, Malte
Sophienstraße 28/29, 10178 Berlin
malte.steuber@jef.de
Landesjugendring Berlin (für Landesjugendringe)
Weickmann, Tilmann
Obentrautstr. 57, 10963 Berlin
weickmann@ljrberlin.de
Landesjugendring Nordrhein-Westfalen (für die Landesjugendringe)
Gierlich, Gregor
Sternstraße 9-11, 40479 Düsseldorf
gierlich@ljr-nrw.de
27
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HAUPTAUSSCHUSS | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
Naturfreundejugend Deutschlands (NFJD)
Melsa, Dennis
Warschauer Straße 59a, 10243 Berlin
melsa@naturfreundejugend.de
Naturschutzjugend im Naturschutzbund (NAJU)
Liebert, Miriam
Karlplatz 7, 10117 Berlin
Miriam.Liebert@NAJU.de
Ring Deutscher Pfadfinderinnenverbände (RDP)-WAGGGS
Kammerer-Hardy, Carolin
Mühlendamm 3, 10178, Berlin
info@pfadfinderinnen.de
Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) -WOSM
Behrendt, Jan
Mühlendamm 3, 10178 Berlin
jan.behrendt@vcp.de
Solidaritätsjugend Deutschlands (Solijugend)
Krause-Gaukstern, Matthias
Fritz-Remy-Straße19, 63071 Offenbach
matthias.krause-gaukstern@solijugend.de
Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken (SJD-Die Falken)
Dehmlow, Nina
Saarstraße 14, 12161 Berlin
nina.dehmlow@sjd-die-falken.de
28
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HAUPTAUSSCHUSS | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
THW-Jugend e.V.
Lindemann, Stephanie
Provinzialstraße 93, 53127 Bonn
bundesgeschaeftsstelle@thw-jugend.de
29
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AUSSENVERTRETUNGEN | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
Außenvertretungen des Deutschen Bundesjugendrings
Der Deutsche Bundesjugendring entsendet Vertreter_innen in Institutionen, Gremien und Netzwerke. Eine Kontaktaufnahme ist über die
DBJR-Geschäftsstelle möglich.
Nationale Institutionen, Gremien und Netzwerke
WW Akademie Remscheid
WW Bundesausschuss für politische Bildung (bap)
WW Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)
WW Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften /Medien (BPjM)
WW Deutsches Jugendherbergswerk (DJH)
WW Deutsches Jugendinstitut (DJI)
WW Forum gegen Rassismus beim BMI
WW Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und FSK.online
WW Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings
WW Haus der Geschichte der BRD im Arbeitskreis gesellschaftlicher
Gruppen
WW IJAB – Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik
Deutschland
WW Nationaler Beirat für das EU-Aktionsprogramm „Jugend in Aktion“
WW Nationaler Begleitausschuss Erasmus+
WW Nationale Armutskonferenz (NAK)
WW Netzwerk interkultureller Jugendverbandsarbeit und -forschung
(NiJaf)
WW Sachverständigenkommission Kinderfreundliche Kommunen e.V.
WW Steuerungsrunde JiVE
WW Stiftung Deutsche Jugendmarke
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AUSSENVERTRETUNGEN | DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
Internationale Institutionen, Gremien und Netzwerke
WW Beirat des Bundes zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie
in Deutschland
WW Deutsch-Chinesische Fachgespräche
WW Deutsch-Französisches Jugendwerk (Verwaltungsrat und Beirat)
WW Deutsch-Israelischer Fachausschuss
WW Deutsch-Israelischer Koordinierungsrat
WW Deutsch-Russischer Jugendrat
WW Deutsch-Tschechischer Jugendrat
WW Deutsch-Türkischer Fachausschuss
WW Jugendrat des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes
WW Kuratorium Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch
WW Kuratorium Stiftung „West-Östliche Begegnungen“
WW Netzwerk Europäische Bewegung Deutschland
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DEUTSCHER BUNDESJUGENDRING
JUGENDVERBÄNDE
Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland..................................................................34
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend.................................................. 35
Bund der Alevitischen Jugendlichen..........................................................................36
Bund der Deutschen Katholischen Jugend .......................................................... 37
Bund Deutscher Karneval-Jugend...............................................................................38
Bund der Deutschen Landjugend................................................................................39
Bund Deutscher Pfadfinder_innen..............................................................................40
Bundesjugendwerk der AWO.......................................................................................... 41
Deutsche Beamtenbund-Jugend.................................................................................. 42
Deutsche Bläserjugend.....................................................................................................43
Deutsche Chorjugend........................................................................................................44
Deutsche Gewerkschaftsbund-Jugend......................................................................45
Deutsche Jugendfeuerwehr............................................................................................46
Deutsche Schreberjugend eutsche Jugendfeuerwehr....................................... 47
Deutsche Trachtenjugend................................................................................................48
Deutsche Wanderjugend..................................................................................................49
Deutsche Jugendrotkreuz.................................................................................................50
DIDF-Jugend.............................................................................................................................51
djo-Deutsche Jugend in Europa.................................................................................... 52
Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft..................................... 53
Jugend des Deutschen Alpenvereins.........................................................................54
BUNDjugend........................................................................................................................... 55
Naturfreundejugend Deutschlands............................................................................56
Naturschutzjugend.............................................................................................................. 57
Ring deutscher Pfadfinderverbände – WOSM.......................................................58
Ring Deutscher Pfadfinderinnenverbände – WAGGGS......................................59
Solidaritätsjugend Deutschlands.................................................................................60
Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken................................................ 61
THW-Jugend............................................................................................................................62
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JUGENDVERBÄNDE
Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland
Die Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland (ASJ) ist der selbstständige
Kinder- und Jugendverband des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB). Die ASJ
macht Kindern und Jugendlichen bis 27 Jahren spannende und zu eigener
Aktivität anregende Bildungs- und Freizeitangebote. Diese sind für alle
Kinder und Jugendliche offen.
Die ASJ fördert in ihrer Arbeit soziales Engagement, Gemeinschaft, Solidarität, Toleranz und die Gleichstellung beider Geschlechter. Dadurch
unterstützt sie ihre Mitglieder, sich zu eigenständigen und selbstbewussten Persönlichkeiten zu entwickeln. So entsteht in der ASJ und über
sie hinaus gegenseitiges Verständnis und Mitmenschlichkeit. Die ASJ ist
konfessionell und parteipolitisch ungebunden. Ihre Grundwerte leitet sie
auch aus ihren Wurzeln in der Arbeiterjugendbewegung ab. Füreinander
da zu sein, ist ein zentrales Merkmal der ASJ.
Adresse_ Arbeiter-Samariter-Jugend
Deutschland (ASJ)
Sülzburgstraße 140
50937 Köln
0221 47 605-209 | -234 | -247
asj@asb.de
asj.de
f/asj.de
34
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JUGENDVERBÄNDE
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend
Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland
(aej) ist der Zusammenschluss der Evangelischen Jugendverbände in
Deutschland. Als Dachorganisation vertritt die aej die Interessen der
Evangelischen Jugend auf Bundesebene gegenüber Bundesministerien,
gesamtkirchlichen Zusammenschlüssen, Fachorganisationen und internationalen Partnern. Ihre derzeit 33 Mitglieder sind bundeszentrale evangelische Jugendverbände und Jugendwerke, Jugendwerke evangelischer
Freikirchen und die Jugendarbeit der Mitgliedskirchen der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Außerdem sind acht evangelische oder ökumenische Verbände, Einrichtungen oder Fachorganisationen als außerordentliche Mitglieder angeschlossen.
Ziele sind: Glauben leben. Wirklichkeit gestalten. Horizonte erweitern.
Räume schaffen. Beteiligung fördern. Qualität entwickeln. Vernetzt
handeln. Die aej bearbeitet konzeptionelle Grundsatzfragen der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit, formuliert kinder- und jugendpolitische
Positionen und wirkt in gesamtkirchlichen und jugendpolitischen Zusammenschlüssen mit. Sie engagiert sich in der nationalen und internationalen Kinder- und Jugendarbeit, der Entwicklungspolitik und entwicklungsbezogenen Bildung, der Ökumene und der schulbezogenen Bildung und
der schul- bezogenen Kinder- und Jugendarbeit.
Adresse_ Arbeitsgemeinschaft der
Evangelischen Jugend
in Deutschland e.V. (aej)
Otto-Brenner-Straße 9
30159 Hannover
0511 1215-0 | info@evangelische-jugend.de
evangelisches-infoportal.de
35
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JUGENDVERBÄNDE
Bund der Alevitischen Jugendlichen
Der Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e.V. (BDAJ) ist die
eigenständige Jugendorganisation der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. (AABF). Neben der Bundesebene gliedert sich der BDAJ in die fünf
Regionalverbände Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Norden. Der BDAJ-Norden umfasst wiederum die Bundesländer
Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Der BDAJ ist fast ausschließlich ehrenamtlich organisiert und möchte als
demokratisch-humanistischer Arbeiterjugendverband mit alevitischen
Wurzeln wahrgenommen werden, der sowohl klassische als auch innovative Jugendarbeit leistet. Inhaltlich werden v.a. jugend-, integrations- und
umweltpolitische Themen behandelt. Durchgeführt werden Projekte zum
interkulturellen und interreligiösen Austausch sowie kulturelle Veranstaltungen und Bildungsseminare. Das Angebot für die Qualifizierung von Ehrenamtlichen umfasst überwiegend Mentor_innenprogramme, Schulungen
zu Jugendleiter_innen und Prävention von Diskriminierung und Rassismus.
Auf Ortsebene bilden außerdem Musik-, Gesangs- und schulischer Nachhilfeunterricht sowie Sportgruppen beliebte Elemente der Verbandsarbeit.
Adresse_ Bund der Alevitischen Jugendlichen
in Deutschland e.V. (BDAJ)
Stolberger Str. 317
50933 Köln
0221 949856-42 | info@bdaj.de
bdaj.de
f/BDAJde
k/BDAJde
y/BDAJde
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JUGENDVERBÄNDE
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) ist der Dachverband
von 17 katholischen Jugendverbänden und -organisationen. In ihnen engagieren sich Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sieben und 28
Jahren. Der BDKJ ist organisiert in Kommunen, Kreisen, Bundesländern
und im Bundesgebiet sowie in kirchlichen Territorien wie Dekanaten,
Regionen und in 26 deutschen Bistümern. Der BDKJ-Bundesvorstand ist
auch Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK).
Laut seiner Bundesordnung will der BDKJ Mädchen und Jungen zu kritischem Urteil und eigenständigem Handeln aus christlicher Verantwortung befähigen und anregen. Dazu gehört der Einsatz für eine gerechte
und solidarische Welt. Der BDKJ versteht sich als gesellschaftliche Kraft in
der Kirche und wirkt bei der „Entwicklung von Kirche, Gesellschaft, Staat
und internationalen Beziehungen“ mit. Er kümmert sich um die Absicherung der finanziellen Förderung katholischer Jugendverbände und unterstützt diese als Dachorganisation in kirchen- und jugendpolitischen
Belangen.
Aus dem Glauben heraus politisch aktiv werden. In seiner heute über
60-jährigen Geschichte hat sich der BDKJ seine Schwerpunkte bewahrt:
Katholisch. Politisch. Aktiv.
Adresse_ Bund der Deutschen Katholischen Jugend
Carl-Mosterts-Platz 1
40477 Düsseldorf
0211 4693-0 | info@bdkj.de | bdkj.de
f/bdkj.bund k/bdkj
Büro Berlin:
Chausseestraße 128/129, 10115 Berlin
030 2887895-0 | berlin@bdkj.de
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JUGENDVERBÄNDE
Bund Deutscher Karneval-Jugend
Die Bund Deutscher Karneval-Jugend (BDK-Ju) vertritt die Regional- und
Landesverbandsjugend und ihre Interessen auf Bundesebene. Sie ist in
allen Bundesländern aktiv und in einigen Bezirks- und Landesjugendringen vertreten.
Brauchtumsorientierte Jugendarbeit ist ebenso Auftrag der BDK-Ju wie
Präventionsarbeit, jugendpolitische Arbeit und strukturelle Jugendarbeit.
Als Interessenvertretung der Jugendverbände des Bundes Deutscher
Karneval vertritt die BDK-Ju die Forderungen der jugendlichen Fastnachter_innen und Karnevalist_innen gegenüber dem Mutterverband BDK
sowie der Politik auf Landes- und Bundesebene. Sie pflegt internationalen Austausch und Kontakt mit Jugendorganisationen der Närrischen
Europäischen Gemeinschaft.
Adresse_ Bund Deutscher Karneval (BDK-Ju)
Postfach 14 08, 87518 Sonthofen
0176 22961573
info@bdk-jugend.de
bdk-jugend.de
f/BDK-Jugend
k/ BDKJugend
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JUGENDVERBÄNDE
Bund der Deutschen Landjugend
Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) vertritt die Interessen junger
Menschen in den ländlichen Räumen. Landjugendliche im Alter zwischen
15 und 35 Jahren engagieren sich in seinen demokratischen Strukturen: in
den Jugendklubs, den Orts-, Kreis- und Bezirksgruppen der 18 Landesverbände sowie in den Vorständen auf Bundes- oder Landesebene.
Der BDL macht sich dafür stark, dass junge Menschen heute und in Zukunft
in den ländlichen Räumen ihre Heimat finden können. Er setzt sich für
den Erhalt und die Verbesserung ihrer Lebens- und Bleibeperspektiven
ein. Dazu gehört ihre berufliche, politische und kulturelle Förderung und
Weiterbildung. Dem BDL geht es dabei auch um die Schaffung von Perspektiven für Junglandwirt_innen und Jungwinzer_innen sowie die Beteiligung junger Menschen an den gesellschaftlichen und politischen
Prozessen. Der größte Jugendverband im ländlichen Raum fördert die
Chancengleichheit beider Geschlechter nach dem Prinzip des Gender
Mainstreaming und engagiert sich im internationalen Jugendaustausch,
z. B. in Kooperation mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk oder
dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk. Natürlich ist der BDL auch in
Verbänden auf europäischer und globaler Ebene aktiv.
Adresse_ Bund der Deutschen Landjugend (BDL)
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
030 31904-253 | info@landjugend.de
landjugend.de
f /BDLandjugend
y/BDLandjugend
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JUGENDVERBÄNDE
Bund Deutscher Pfadfinder_innen
Der Bund Deutscher Pfadfinder_innen (BDP) ist ein unabhängiger, offener,
demokratischer Jugendverband.
Der BDP hat die gesellschaftliche Partizipation und Selbstbestimmung
von Kindern und Jugendlichen zum Ziel. Er entwickelt, verwirklicht und
unterstützt soziales, politisches und kulturelles Engagement von Kindern
und Jugendlichen. Seine Schwerpunkte sind interkulturelle, politische,
ökologische, kulturelle und ästhetische Bildung sowie Integration und
Inklusion. Kinderhäuser und Kindergärten, Kinder- und Jugendgruppen,
Jugendzentren, Jugendcafés, Infoläden, Frauen- und Mädchenarbeit,
Schüler_innenläden, Spielmobile, Abenteuerspielplätze, Ausbildungsprojekte, Theater- und Zirkusprojekte, Ambulante Pflege und Dienstleistungen, Ambulant betreutes Wohnen, Wohnprojekte für Menschen mit
Behinderungen, Integrationsprojekte, Reisen, Freizeiten, Multiplikator_innenausbildung und Internationaler Jugend- und Fachkräfteaustausch
sind Projekte des BDP.
Adresse_ Bund Deutscher Pfadfinder_innen
(BDP)
Baumweg 10
60316 Frankfurt am Main
069 431030
bundeszentrale@bdp.org
bdp.org
40
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JUGENDVERBÄNDE
Bundesjugendwerk der AWO
Das Bundesjugendwerk der AWO (BuJWAWO), der Dachverband des eigenständigen Kinder- und Jugendverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO),
macht als politische Interessenvertretung die Lebenslagen, Interessen
und Rechte junger Menschen sichtbar und bringt sie kontinuierlich in
politische Diskussions- und Entscheidungsprozesse ein.
Ziele sind: Demokratischer Sozialismus als Gesellschaftsform mit seinen
Werten: Solidarität, Freiheit, Gerechtigkeit, Emanzipation und Toleranz.
Ein Bedingungsloses Grundeinkommen als Voraussetzung für eine an der
Bedürfnisgerechtigkeit orientierten Gesellschaft; selbstbestimmtes und
dialogisches Lernen als Prinzip aller Bildungsformen; das Recht jedes
Menschen auf Partizipation, auf selbstbestimmte Rollenkonzepte und
sexuelle Orientierungen. Die Bestärkung junger Menschen darin, solidarisch und sozial zu denken, zu handeln, sich für die Lösung sozialer
und politischer Aufgaben einzusetzen und sich gegen undemokratische
Tendenzen zu wehren; Vielfalt als Selbstverständlichkeit; Nachhaltigkeit
als wertebasiertes Konzept einer erweiterten sozialen Gerechtigkeit für
alle Menschen weltweit sowie für kommende Generationen.
Adresse_ Bundesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt
(BuJWAWO)
Markgrafenstraße 11, 10969 Berlin
030 2592728-52
BUNDES
info@bundesjugendwerk.de
bundesjugendwerk.de
f/Jugendwerk der AWO
k/jwderawo
JUGENDWERK
DER AWO
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JUGENDVERBÄNDE
Deutsche Beamtenbund-Jugend
Die dbb jugend (Bund) organisiert als Dachgewerkschaft Beamt_innen,
Tarifbeschäftigte, Anwärter_innen und Auszubildende zwischen 15 und
27 Jahren, die im öffentlichen Dienst oder privaten Dienstleistungssektor
arbeiten. Zur dbb jugend (Bund) gehören Mitglieder, die als junge Beschäftigte in sehr unterschiedlichen Bereichen tätig sind: u.a. Mitarbeitende der Städte und Gemeinden, der Polizei, der Landesverwaltungen
und der Ministerien, der Justiz, der Deutschen Bahn, der Telekom, der
Post, der Zollverwaltung sowie Lehrkräfte unterschiedlicher Fachrichtungen.
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder gegenüber den öffentlichen und privaten Arbeitgebern und der Politik. Unser Anliegen ist es, die
Möglichkeiten und Ideen unserer Mitglieder zu fördern und zu unterstützen. Natürlich gehört es auch zu unseren Aufgaben als gewerkschaftspolitische Jugendorganisation, berufs- und gewerkschaftspolitische Ziele
durchzusetzen.
Adresse_ deutsche beamtenbund-jugend
(dbb-Jugend (Bund))
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
030 4081-5751
info_dbbj@dbb.de
dbbj.de
f /dbbjugend
k/dbbjugend
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JUGENDVERBÄNDE
Deutsche Bläserjugend
Die Deutsche Bläserjugend (DBJ) ist der bundesweite Zusammenschluss
von 23 Mitgliedsverbänden. Sie ist die Stimme von Kindern und Jugendlichen, die deutschlandweit in etwa 10.000 Blasorchestern, Spielmannsund Fanfarenzügen und weiteren musikalischen Ensembles aktiv sind.
Die DBJ ist die eigenständige Jugendorganisation der Bundesvereinigung
Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV).
Die DBJ sieht sich als Ideengeber_in und Sprachrohr. Sie nimmt gesellschaftspolitische Verantwortung wahr und bezieht Stellung zu aktuellen
Themen in den Bereichen Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik. Sie stärkt
das Musizieren von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaften, entwickelt in Zusammenarbeit mit Verbänden und Institutionen die Formen
musikalischer Jugendarbeit weiter und vertritt die gemeinsamen Interessen der Bläserjugend in musikalischen Jugendfragen.
Adresse_ Deutsche Bläserjugend (DBJ)
Weberstraße 59, 53113 Bonn
0228 2626-80
info@deutsche-blaeserjugend.de
deutsche-blaeserjugend.de
f/blaeserjugend
k/dbjberlin
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JUGENDVERBÄNDE
Deutsche Chorjugend
Die Deutsche Chorjugend (DCJ) ist die größte Interessensvertretung junger
Sänger_innen in Deutschland. Sie vertritt 160.000 Kinder und Jugendliche
in mehr als 4.500 Chören und Ensembles. Unter dem Dach des Deutschen
Chorverbandes ist sie in neun Landesjugendverbänden organisiert. Sie
macht junge Stimmen stark und hörbar.
Musisch-kulturelle Bildung_ In Chorproben und Konzerten kann jeder
junge Mensch sich musikalisch ausdrücken. Der Bundesverband schafft
die Rahmenbedingungen dafür.
Partizipation von Jugendlichen_ Junge Menschen können Impulse für die
Weiterentwicklung des eigenen Chores, Landes- und Bundesverbandes
setzen. Dafür lernen sie u.a. im Bildungsprogramm „Weiterbildung Chormanagement“ professionelles Chormanagement in Theorie und Praxis
kennen.
Internationaler Austausch_ Mit Partnerchören auf der ganzen Welt
entstehen persönliche Begegnungen. Die Teilnehmer_innen schärfen ihre
interkulturellen Kompetenzen und erleben sich als Teil der internationalen Vokalszene.
Adresse_ Deutsche Chorjugend (DCJ)
Alte Jakobstraße 149
10969 Berlin
030 8471089-50
info@deutsche-chorjugend.de
deutsche-chorjugend.de
f/deutschechorjugend
k/chorjugend
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JUGENDVERBÄNDE
Deutsche Gewerkschaftsbund-Jugend
Die DGB-Jugend kümmert sich um die Interessen junger Menschen
während der Ausbildung, im Studium, Praktikum und in ihrem Job. Als
Dachverband einen wir alle jungen Mitglieder der acht DGB-Gewerkschaften unter 27 Jahren.
Als Interessensvertretung junger Arbeitnehmer_innen machen wir Druck
auf Politik und Unternehmen und setzen uns für faire Arbeits- und Lebensbedingungen von jungen Menschen ein - in Deutschland, Europa
und der ganzen Welt. In unserer Bildungsarbeit stellen wir gesellschaftspolitische Themen wie Globalisierung, Chancengleichheit und Antirassismus in den Vordergrund unserer Arbeit.
Die DGB-Jugend steht für Freiheit, Gleichheit und Solidarität sowie die
Verwirklichung aller individuellen und kollektiven Menschenrechte. Sie
kämpft für eine gerechte und demokratische Welt- und Weltwirtschaftsordnung und für die Aufhebung jedweder Ausbeutung und Unterdrückung. Sie setzt sich für die Gleichberechtigung aller Menschen ein und
kämpft gegen Diskriminierung und soziale Ausgrenzung jeglicher Art.
Adresse_ Deutsche Gewerkschaftsbund-Jugend
(DGB-Jugend)
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
030 24060-166 | jugend@dgb.de
jugend.dgb.de
f/jugend.im.dgb
k/DGBJugend
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JUGENDVERBÄNDE
Deutsche Jugendfeuerwehr
Die Deutsche Jugendfeuerwehr (DJF) ist die Gemeinschaft der Deutschen
Jugendfeuerwehren innerhalb des Deutschen Feuerwehrverbandes. Sie
ist einer der großen Jugendverbände Deutschlands. Zurzeit zählt die DJF
mehr als 18.100 Jugendfeuerwehren.
Die DJF ist die Nachwuchsorganisation der Freiwilligen Feuerwehren in
Deutschland. Sie setzt sich für Integration ein, das meint nicht nur die
Teilhabe von jungen Migrant_innen oder Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den Jugendfeuerwehren, sondern dass alle in der Jugendfeuerwehr willkommen sind und einen Platz finden können – egal ob
„behindert“, „benachteiligt“ oder durch Kultur und Migration geprägt.
Die Jugendfeuerwehren praktizieren außer der feuerwehrtechnischen
Ausbildung auch gleichwertig freie Jugendarbeit.
Adresse_ Deutsche Jugendfeuerwehr (DJF)
Reinhardtstraße 25, 10117 Berlin
030 288848810 | info@jugendfeuerwehr.de
jugendfeuerwehr.de
lauffeuer-online.de
f/deutschejugendfeuerwehr
k/lauffeueronline
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JUGENDVERBÄNDE
Deutsche Schreberjugend
Die Deutsche Schreberjugend (Dschr-Jugend) ist ein parteipolitisch und
konfessionell ungebundener, selbständiger Jugendverband.
Unsere Wurzeln haben mit denen des Kleingartenwesens einiges
gemeinsam. Dennoch sind wir ein eigenständiger, toleranter und weltoffener Verein, der als demokratischer und moderner Jugendverband die
Interessen von Kindern und Jugendlichen vertritt, ihnen Gehör verschafft
und Räume zum Sich-Ausprobieren bietet.
Pädagogische Zielsetzung ist, den_die Einzelne_n zu fördern und in
Gruppen soziales und demokratisches Verhalten sowie erlebnispädagogische Erfahrungen zu vermitteln.
Adresse_ Deutsche Schreberjugend
Bundesverband e. V. (DSchrJ)
Kirschenallee 25, 14050 Berlin
030 25469964
poststelle@deutsche-schreberjugend.de
deutsche-schreberjugend.de
f/BV.Schreberjugend
k/#!/BV_DSchrJ
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JUGENDVERBÄNDE
Deutsche Trachtenjugend
Die Deutsche Trachtenjugend (DTJ) ist der Bundesverband aller Trachtenleute und Volkstänzer_innen bis zum 27. Lebensjahr in Deutschland.
Ziele sind: Die Heimatpflege sowie bodenständige Trachten (einschließlich traditioneller Vereinstrachten) erhalten und fördern, heimatliches
Volks- und Brauchtum pflegen, Denkmäler sowie Landschaft und Umwelt
bewahren und schützen. Ein weiteres Ziel ist es, den militaristischen, nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden und totalitären Tendenzen
entgegenzuwirken und diese zu bekämpfen. Für die Gleichberechtigung
von Mann und Frau sowie für eine antisexistische Jugendarbeit und Jugendpolitik setzen wir uns ein.
Adresse_ Deutsche Trachtenjugend (DTJ)
Hohenkirchenstraße 13
99869 Günthersleben-Wechmar
036256 889188
geschaeftsstelle@
deutsche-trachtenjugend.de
deutsche-trachtenjugend.de
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JUGENDVERBÄNDE
Deutsche Wanderjugend
Die Deutsche Wanderjugend (DWJ) ist die draußenorientierte Jugendorganisation des Verbandes Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e. V.
(kurz: Deutscher Wanderverband). Zurzeit sind in diesem Dachverband 57
Mitgliedsvereine zusammengeschlossen.
Naturerleben sowie der Natur- und Umweltschutz sind Schwerpunkte
unserer Arbeit. Eine wichtige Aufgabe ist die musische und kulturelle
Arbeit, welche die Phantasie, Spontanität und Kreativität, Selbstvertrauen, Selbstbewusstsein sowie die Sensibilisierung fördert. Durch internationale Begegnungen leistet die DWJ einen Beitrag zur internationalen
Verständigung und Friedenssicherung.
Die DWJ beteiligt sich an Aktivitäten gegen Fremdenfeindlichkeit, Gewalt
und Hass, sie hilft Kindern und Jugendlichen, ihre Freizeit persönlichkeitsfördernd, sozial und umweltbewusst zu gestalten. Die DWJ setzt sich
auch für die Sicherung einer familien- und kinderfreundlichen Wohn-,
Lebens- und Arbeitswelt ein.
Adresse_ Deutsche Wanderjugend (DWJ)
Querallee 41 | 34119 Kassel
0561 4004980
info@wanderjugend.de
wanderjugend.de
f/DeutscheWanderjugend
k/Wanderjugend
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JUGENDVERBÄNDE
Deutsche Jugendrotkreuz
Das Deutsche Jugendrotkreuz (JRK) ist der eigenständige Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Kinder und Jugendliche im Alter von
sechs bis 27 Jahren engagieren sich in über 5.500 lokalen JRK-Gruppen
für soziale Gerechtigkeit, Gesundheit und Umwelt, für Frieden und internationale Verständigung. Gemäß seiner Leitsätze richtet sich das JRK
dabei nach den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung – Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität,
Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
Im Rahmen der JRK-Bildungsarbeit werden Kinder und Jugendliche in altersgerechter Form motiviert, in der Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung
aktiv mitzuwirken. Das JRK führt Kinder und Jugendliche an Erste-Hilfe-Maßnahmen heran und organisiert Sanitätsdienste und Streitschlichter-Programme an Schulen. Weitere Schwerpunkte sind Begegnungen von
Jugendrotkreuzler_innen auf internationaler Ebene und Hilfsprojekte für
Kinder und Jugendliche in Krisenregionen. Das Jugendrotkreuz lanciert
regelmäßig aufklärende und aktionsbezogene Kampagnen zu gesellschafts- und jugendrelevanten Themen wie Kinderarmut, Gewaltprävention, Leistungsdruck und Klimawandel.
Adresse_ Deutsches Jugendrotkreuz (DJRK)
Carstennstraße 58
12205 Berlin
030 85404-390 | jrk@drk.de
jugendrotkreuz.de | mein-jrk.de
f/Jugendrotkreuz
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JUGENDVERBÄNDE
DIDF-Jugend
Die DIDF-Jugend ist eine Migrantenjugendselbstorganisation, der über
30 Ortsgliederungen in acht Bundesländern und drei Landesverbänden
angehören. Da Jugendliche mit Migrationshintergrund schwer Zugang zu
gesellschaftspolitischen und demokratischen Prozessen finden, sieht
es die DIDF-Jugend als ihre Aufgabe, eine Brücke zwischen Migrantenjugendlichen und Mehrheitsgesellschaft zu spannen. Desweiteren ist es
der DIDF-Jugend wichtig, Jugendlichen gleichberechtigte Partizipation an
gesellschaftspolitischen Prozessen innerhalb und außerhalb ihrer Verbandsstrukturen zu ermöglichen.
Die DIDF-Jugend ist überzeugt, dass in wesentlichen Lebensbereichen
die Sorgen, Nöte und auch Interessen von Jugendlichen mit oder ohne
Migrationshintergrund die gleichen sind. Der Verband setzt sich vor allem
mit Fragestellungen zur Bildungspolitik, Arbeitswelt, Krieg und Frieden,
Integration, Nationalismus und Rassismus, Musik- und Freizeit auseinander. Dabei erstreckt sich die Bandbreite des Angebots der DIDF-Jugend
vom gesellschaftspolitischen Engagement über Stadtteilarbeit und der
außerschulischen Bildungsarbeit bis hin zu Kulturveranstaltungen, Sportund Freizeitaktivitäten, Gruppenfahrten und Zeltlagern. Die Zusammenarbeit mit etablierten Verbänden, Schülerinnenvertretungen, Friedensinitiativen, Professoren oder Gewerkschaften sind für die DIDF-Jugend
besonders wichtig.
Adresse_ DIDF-Jugend
Genovevastr. 8
51065 Köln
0221-9255493 | info@didf-jugend.de
didf-jugend.de
f/DIDF-Jugend
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JUGENDVERBÄNDE
djo-Deutsche Jugend in Europa
Die djo-Deutsche Jugend in Europa ist ein überparteilicher und überkonfessioneller Jugendverband, der sich für ein geeintes, demokratisches
Europa einsetzt, in dem der trennende Charakter von Grenzen überwunden ist. Im Rahmen unserer Jugendarbeit fördern wir die kulturelle
Betätigung von jungen Zuwander_innen als Mittel der Identitätsstiftung
und Unterstützung zur gesellschaftlichen Teilhabe. In den Bereichen Internationaler Jugendaustausch, Kulturelle Bildung und Integrationsarbeit organisieren wir auf Versöhnung und Verständigung ausgerichtete
Austausch- und Begegnungsmaßnahmen. Weiterer Schwerpunkt unserer
Arbeit ist der Einsatz für die sozialen, politischen und kulturellen Rechte
von geflüchteten Kindern und Jugendlichen.
Unser Leitbild ist das gleichberechtigte, tolerante und solidarische Zusammenleben in kultureller und inhaltlicher Vielfalt. Die Erfahrung von
Flucht und Migration sowie die Auseinandersetzung mit der Bedeutung
von Identität und Heimat sind prägende und verbindende Elemente für
unseren Verband.
Auf Bundesebene besteht der Verband aus Landesverbänden, landsmannschaftlichen Jugendgruppen und Migrantenjugendselbstorganisationen (MJSO).
Adresse_ djo-Deutsche Jugend in Europa,
Bundesverband e.V.
Kuglerstraße 5
10439 Berlin
030 446778-10 | info@djo.de
djo.de
f/djo.Bundesverband
k/djo_BV
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JUGENDVERBÄNDE
Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Die DLRG-Jugend ist eine eigenständige Organisation und vereint alle Mitglieder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft bis einschließlich 26
Jahre sowie ihre gewählten Vertreter_innen. Ihre Aufgabe: Auf gesellschaftliche Probleme aufmerksam machen und aktiv zu deren Lösung beitragen.
Als Mitglied der DLRG-Jugend kann man sich in verschiedenen Arbeitsfeldern engagieren:
Bildung_ Wir bieten ein breit gefächertes Seminarprogramm, das die Ehrenamtlichen im Verband bei ihrer täglichen Arbeit unterstützt.
Kinder- und Jugendpolitik_ Auf Missstände wie Kinderarmut mit gezielten
Aktionen hinzuweisen, ist der DLRG-Jugend ein großes Anliegen.
Vielfalt_ Badelatschen statt Springerstiefel! Gemeinsam für Respekt und
Humanität und die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus.
Prävention sexualisierte Gewalt_ Wir bieten Information und Unterstützung im Verdachtsfall und bilden mit unseren Landesverbänden ein
starkes Netzwerk.
Sportliche Jugendbildung_ In Zeiten eingeschränkter Bewegungsräume schaffen wir Alternativen, in denen Kinder und Jugendliche kreativ sein und ihre Persönlichkeit entfalten können.
Internationales_ Die DLRG-Jugend hilft bei der Suche nach Austauschpartnern, der Umsetzung und der Finanzierung von internationalen Jugendbegegnungen.
Adresse_ Jugend der Deutschen
Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V.
(DLRG-Jugend)
Im Niedernfeld 2
31542 Bad Nenndorf
05723 955-300 | info@dlrg-jugend.de
dlrg-jugend.de
f/DLRGJugend | k/DMBuKiJu
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JUGENDVERBÄNDE
Jugend des Deutschen Alpenvereins
Die Jugend des Deutschen Alpenvereins ist der Zusammenschluss aller
jugendlichen Mitglieder des Deutschen Alpenvereins. In ihren Jugendgruppen in den 354 Alpenvereinssektionen finden sich junge Menschen
bis 27 Jahre.
Die Förderung der Persönlichkeitsbildung des jungen Menschen,
Erziehung zum umweltbewussten Denken und Handeln sowie Befähigung
zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge sind wichtige Ziele.
Bergsteigen ist für uns kein Selbstzweck. Unsere Erziehungs- und Bildungsziele lassen sich anhand vielfältiger Aktivitäten verwirklichen.
Betätigungen in und mit der Natur, sei es Wandern, Klettern, Bouldern,
Raften oder mit den Skiern unterwegs sein, stehen im Mittelpunkt. Die
Erlebnispädagogik zieht sich dabei als roter Faden durch alle Aktivitäten.
Adresse_ Jugend des Deutschen Alpenvereins
(JDAV)
Von-Kahr-Straße 2-4 | 80997 München
089 14003-591 | jdav@alpenverein.de
jdav.de
f /jugenddesdeutschenalpenvereins
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JUGENDVERBÄNDE
BUNDjugend
Die BUNDjugend ist der unabhängige Jugendverband des Bund für Umwelt
und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND). Es bestehen 16 Landesverbände, darunter in Bayern die JBN (Jugendorganisation Bund Naturschutz)
und in Niedersachsen JANUN (ein Zusammenschluss mit anderen Jugendumweltorganisationen).
Als umweltpolitischer Jugendverband setzt sich die BUNDjugend für den
Schutz von Natur und Umwelt sowie für die Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit ein. Die Themenpalette reicht von praktischem Naturschutz
über Erneuerbare Energien, Klimawandel, Ernährung und Landwirtschaft
bis hin zu nachhaltigem Konsum und Kritik am Wachstumsparadigma. Die
BUNDjugend beschäftigt sich mit der Frage, wie wir leben müssen, damit
auch zukünftige Generationen und Menschen in ärmeren Regionen „gut“
leben können. Sie möchte wachrütteln und ein Umdenken hin zu einem
zukunftsfähigen Lebensstil und nachhaltigem Wirtschaften sowohl in der
Bevölkerung als auch bei Entscheidungsträger_innen bewirken.
Adresse_ Jugend im Bund für Umwelt
und Naturschutz Deutschland
(BUNDjugend)
Am Köllnischen Park 1 a
10179 Berlin
030 27586580 | info@bundjugend.de
bundjugend.de | blog.bundjugend.de
f /BUNDjugend.Bundesverband
k/bundjugend
y/bundjugend
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JUGENDVERBÄNDE
Naturfreundejugend Deutschlands
Die Naturfreundejugend Deutschlands (NFJD) ist der eigenständige
Jugendverband der NaturFreunde Deutschlands und wurde im Jahr 1926
aus der Arbeiterbewegung heraus gegründet.
Die Naturfreundejugend beschäftigt sich mit Fragen der Gerechtigkeit,
setzt sich für Kinderrechte ein und kämpft für eine demokratische,
vielfältige und nachhaltige Gesellschaft.
Der Verband ermöglicht jedes Jahr zahlreiche Kinder- und Jugendfreizeiten
und organisiert regelmäßig internationale Jugendbegegnungen. Ein
breites Sportangebot ergänzt die Aktivitäten des gemeinnützigen
Verbands. Die Naturfreundejugend Deutschlands ist in Landesverbänden
und vielen Ortsgruppen organisiert.
Adresse_ Naturfreundejugend Deutschlands
(NFJD)
Warschauer Str. 59 a
10243 Berlin
030 29 77 32-70
info@naturfreundejugend.de
naturfreundejugend.de
f/naturfreundejugend.deutschlands
k/NaturfreundeJu
y/Naturfreundejugend
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JUGENDVERBÄNDE
Naturschutzjugend
Die Naturschutzjugend (NAJU) im Naturschutzbund Deutschland (NABU)
e.V. ist die unabhängige, gemeinnützige Jugendorganisation des NABU.
Durch Naturerleben, praktischen Naturschutz sowie umweltpolitisches
Engagement möchte sie die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen
und die biologische Vielfalt erhalten und dieser und zukünftigen Generationen den Weg zu einer weltweit nachhaltigen Gesellschaft bereiten.
Die NAJU vermittelt jungen Menschen fundierte Kenntnisse über die Tierund Pflanzenwelt und die Funktionsweise von Ökosystemen. Sie begleitet
umweltpolitische Prozesse kritisch mit Aktionen, Kampagnen, Diskussionen und Forderungen und verleiht der jungen Generation eine Stimme.
Mit verantwortungsbewusstem Handeln lebt sie Zukunftsfähigkeit vor
und zeigt Möglichkeiten auf, nachhaltig zu konsumieren. Ihre landesund bundesweiten Arbeitskreise setzen sich unter anderem für eine sozialverträgliche Wende hin zu erneuerbaren Energien, eine ökologische
Landwirtschaft sowie den Schutz des Klimas und der Biodiversität ein.
Adresse_ Naturschutzjugend im Naturschutzbund
(NAJU im NABU)
Karlplatz 7, 10117 Berlin
030 652137520 | NAJU@NAJU.de
NAJU.de
f/Naturschutzjugend
k/naju_de
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JUGENDVERBÄNDE
Ring deutscher Pfadfinderverbände – WOSM
Im Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) – WOSM sind der Bund der
Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP), die Deutsche Pfadfinderschaft
Sankt Georg (DPSG) und der Verband Christlicher Pfadfinderinnen und
Pfadfinder (VCP) zusammengeschlossen. Er ist Mitglied der World Organization of the Scout Movement (WOSM).
Pfadfinden ist eine freiwillige, parteipolitisch ungebundene Erziehungsbewegung für junge Menschen. Die Teilnahme steht allen offen. Wichtige
Elemente sind das Lernen von Demokratie, gleichberechtigtes Zusammenleben, Toleranz gegenüber anderen, Respekt vor und aktiver Einsatz
für den Schutz der Natur und die Übernahme von Verantwortung.
Adresse_ Ring deutscher Pfadfinderverbände
(RdP)-WOSM
Mühlendamm 3, 10178 Berlin
030 20054565 | info@rdp-rdp.de
pfadfinden-in-deutschland.de
f/pfadfindenindeutschland
k/rdprdp
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JUGENDVERBÄNDE
Ring Deutscher Pfadfinderinnenverbände – WAGGGS
Im Ring Deutscher Pfadfinderinnenverbände (RDP) – WAGGGS sind der
Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP), die Pfadfinderinnenschaft St. Georg (PSG) und der Verband Christlicher Pfadfinderinnen und
Pfadfinder (VCP) zusammengeschlossen. Er ist Mitglied der World Association of Girl Guides and Girl Scouts (WAGGGS).
Der Ring Deutscher Pfadfinderinnenverbände vertritt die Interessen der
Mädchen und Frauen seiner Mitgliedsverbände. Sie sollen in allen gesellschaftlichen Bereichen gleichberechtigt mitwirken können. Ansonsten
gilt: Pfadfinden ist eine freiwillige, parteipolitisch ungebundene Erziehungsbewegung für junge Menschen. Die Teilnahme steht allen offen.
Wichtige Elemente sind das Lernen von Demokratie, gleichberechtigtes
Zusammenleben, Toleranz gegenüber anderen, Respekt vor und aktiver
Einsatz für den Schutz der Natur und die Übernahme von Verantwortung.
Adresse_ Ring Deutscher
Pfadfinderinnenverbände
(RDP)-WAGGGS
Mühlendamm 3, 10178 Berlin
030 20054565 | info@rdp-rdp.de
pfadfinden-in-deutschland.de
f/pfadfindenindeutschland
k/rdprdp
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JUGENDVERBÄNDE
Solidaritätsjugend Deutschlands
Die Solidaritätsjugend Deutschlands – auch bekannt als „Solijugend“ –
ist seit 1954 die eigenständige Jugendorganisation des RKB „Solidarität“
Deutschland 1896 e.V. (RKB), ein Jugendverband aus der Arbeiter_innensportbewegung, der für eine sozialgerechte demokratische und nachhaltige Weltanschauung steht.
Ziele_ Die Solijugend bietet vielfältige Aktivitäten wie Seminare, Freizeiten und internationale Jugendbegegnungen, um den Erfahrungshorizont
der Jugendlichen zu erweitern und ihnen neue Denk- und Lebensräume
zu eröffnen. Wir möchten das Verantwortungsbewusstsein, die Kritikfähigkeit und das solidarisches Handeln von Kinder- und Jugendlichen
fördern. Dazu gehört auch die Fähigkeit, soziale, gesellschaftliche und
politische Bedürfnisse zu erkennen und zu verwirklichen. Dem Gedanken
der Solidarität kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Adresse_ Solidaritätsjugend Deutschlands
(Solijugend)
Fritz-Remy-Straße 19
63071 Offenbach am Main
069 852094 | bgst@solijugend.de
Büro Berlin:
Glogauer Str. 25
10999 Berlin
030 12074527
bueroberlin@solijugend.de
solijugend.de
f/solijugend
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JUGENDVERBÄNDE
Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken
Die Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken (SJD – Die Falken)
ist ein unabhängiger, selbstorganisierter, politischer und pädagogischer
Kinder- und Jugendverband, der auf eine 110-jährige Tradition zurückblicken kann.
Ziele sind: Eine Gesellschaft, die auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität
gründet. Deshalb kämpfen wir als Teil der internationalen sozialistischen
Bewegung gemeinsam mit unseren Partner_innen für eine andere, eine
sozialistische Gesellschaft. Jugendpolitisch setzen wir uns für eine vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ein und machen
uns stark für Partizipation. Wir arbeiten koedukativ, sind ein feministischer Verband und denken Kinder, Jugendliche und Helfer_innen sollen
in einer Gesellschaft leben, die in mehr Geschlechtern denkt als denen
von „Frau“ und „Mann“. Ein Schwerpunkt unserer internationalen Arbeit
liegt in der Zusammenarbeit mit unseren israelischen Schwesterorganisationen. Auch Antirassismus und Antimilitarismus gehören in unseren
Wertekanon.
Den menschenfeindlichen und rechten Tendenzen in unserer Gesellschaft setzt die SJD – Die Falken die Vision eines friedlichen, solidarischen und gleichberechtigten Zusammenlebens entgegen.
Adresse_ Sozialistische Jugend Deutschlands
- Die Falken
Luise & Karl Kautsky - Haus
Saarstraße 14, 12161 Berlin
030 261030-0 | info@sjd-die-falken.de
wir-falken.de
f/wirfalken
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JUGENDVERBÄNDE
THW-Jugend
Die THW-Jugend e.V. ist der Zusammenschluss aller Jugendgruppen des
Technischen Hilfswerks (THW). Sie gliedert sich in Bundesjugend, 13 Landesjugenden und 668 Ortsjugenden. In einigen Bundesländern gibt es
dazwischen noch Bezirksjugenden. Der THW-Jugend gehören Kinder und
Jugendliche im Alter von sechs bis 27 Jahren an, sie treffen sich regelmäßig zum Jugenddienst und gestalten ihre Freizeit ganz nach dem Motto
„spielend helfen lernen“.
Die THW-Jugend bietet Kindern und Jugendlichen ein breites und abwechslungsreiches Angebot in den Bereichen Bildungsarbeit, Aktive Freizeitgestaltung, Internationale Zusammenarbeit, Soziales Engagement und
Fachtechnische Ausbildung. Zeltlager, Ausflüge, Sport und Spiel, aber auch
die Fachtechnische Ausbildung im Bevölkerungsschutz wie Stegebau,
Transport von Verletzten, Holz- und Metallbearbeitung u.a. stehen bei
den Jugendgruppen fest auf dem Plan. Eine weitere Säule der Arbeit ist
der internationale Jugendaustausch mit Gruppen, die ebenfalls im Bevölkerungsschutz aktiv sind. Sie kommen u.a. aus Russland, Rumänien,
Island, Italien oder der Türkei. Die gesamten Verbandsaktivitäten stehen
dabei im Zeichen der Toleranzförderung, Demokratiestärkung und Wertevermittlung.
Adresse_ THW-Jugend e.V.
Provinzialstraße 93, 53127 Bonn
0228 940-1327
bundesgeschaeftsstelle@thw-jugend.de
thw-jugend.de | bundesjugendlager.de
f/thwjugend | f/bujula
y/thwbundesjugendlager
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LANDESJUGENDRINGE
LANDESJUGENDRINGE
Bayerischer Jugendring.....................................................................................................64
Bremer Jugendring..............................................................................................................65
Hessischer Jugendring.......................................................................................................66
Kinder- und Jugendring Sachsen................................................................................. 67
Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt.................................................................68
Landesjugendring Baden-Württemberg...................................................................69
Landesjugendring Berlin.................................................................................................. 70
Landesjugendring Brandenburg....................................................................................71
Landesjugendring Hamburg........................................................................................... 72
Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern..................................................... 73
Landesjugendring Niedersachsen............................................................................... 74
Landesjugendring NRW..................................................................................................... 75
Landesjugendring Rheinland-Pfalz............................................................................. 76
Landesjugendring Saar......................................................................................................77
Landesjugendring Schleswig-Holstein...................................................................... 78
Landesjugendring Thüringen......................................................................................... 79
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LANDESJUGENDRINGE
Bayerischer Jugendring
Der Bayerische Jugendring (BJR) ist die Arbeitsgemeinschaft der 32 landesweiten und 40 regional tätigen Jugendverbänden und der 348 örtlichen
Jugendorganisationen in Bayern. Strukturell ist er in 96 Stadt- und Kreisjugendringe sowie sieben Bezirksjugendringe gegliedert. Seine Mitgliedsorganisationen erreichen mit ihren Angeboten mehr als zwei Drittel aller
Kinder und Jugendlichen in Bayern.
Der BJR ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit staatsübertragenen Aufgaben eines Landesjugendamts im Bereich der Jugendarbeit. Zu
den vom Freistaat Bayern übertragenen Aufgaben gehören die Fach- und
Rechtsberatung der öffentlichen und freien Träger der Jugendarbeit, die
Beratung der Fachkräfte der Kommunalen Jugendarbeit und der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit, die landeszentrale Fortbildung, Planung,
Anregung und Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der
Jugendarbeit sowie die Koordination des internationalen Jugend- und
Schüleraustauschs in Bayern.
Adresse_ Bayerischer Jugendring
Herzog-Heinrich-Straße 7
80336 München
089 51458-0 | info@bjr.de
bjr.de
f/bayerischer.jugendring
k/_BJR_
m/bayjugendring
Juleica-Landeszentralstelle
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LANDESJUGENDRINGE
Bremer Jugendring
Der Bremer Jugendring ist ein Zusammenschluss von 18 auf Landesebene tätigen Mitgliedsverbänden. Er bezieht zu jugend-, bildungs- und
gesellschaftspolitischen Fragen aktiv Stellung und nimmt so Einfluss auf
die Entwicklung der Bremer Jugendpolitik und Jugendarbeit sowie ihrer
finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Durch die von ihm
entsandten Delegierten in die Jugendhilfeausschüsse und Rundfunkräte
nutzt er seine Mitgestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Jugendgesetzgebung und die Medienlandschaft.
Adresse_ Bremer Jugendring
Landesarbeitsgemeinschaft
Bremer Jugendverbände
Plantage 24, 28215 Bremen
0421 416585 -14 |-15
info@bremerjugendring.de
bremerjugendring.de
f/bremerjugendring
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LANDESJUGENDRINGE
Hessischer Jugendring
Im Hessischen Jugendring (hjr) sind 31 landesweit aktive und relevante
Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Bereits im April 1946 hatte die amerikanische Militärregierung eine
Anordnung zur Förderung der Jugendorganisationen in Hessen verfügt.
Im Rahmen dieser Förderung sollten in Kreisen, Regierungsbezirken und
auf Landesebene Jugendausschüsse gegründet werden, um planend und
beigeordnet für die Organisation und deren Interessen zu arbeiten.
1948 schlossen sich die Jugendverbände in Hessen zum Hessischen Jugendring zusammen. 1954 wurde der Landesjugendausschuss aufgelöst.
Seither nimmt der Hessische Jugendring verstärkt die Aufgabe als jugendpolitisches Sprachrohr für die Interessen von Jugendlichen wahr.
Adresse_ Hessischer Jugendring
Schiersteiner Straße 31-33
65187 Wiesbaden
0611 99083-0
info@hessischer-jugendring.de
hessischer-jugendring.de
f/hessischerjugendring
66
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LANDESJUGENDRINGE
Kinder- und Jugendring Sachsen
Der Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. (KJRS) vertritt als freiwilliger
Zusammenschluss landesweit tätiger Kinder- und Jugendverbände und
Fachorganisationen sowie von Stadt- und Kreisjugendringen die Anliegen
und Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie deren Organisationen.
Der KJRS setzt sich dafür ein, dass Jugend- und Jugendverbandsarbeit
qualitativ abgesichert wird und einen selbstverständlichen Platz in
Sachsen hat. Stabilisierende und damit präventive Jugendarbeit betrachtet er als Pflichtleistung.
Adresse_ Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.
Saydaer Straße 3, 01257 Dresden
0351 316790 | info@kjrs.de
kjrs.de
f/kinderundjugendring.sachsen
Juleica-Landeszentralstelle
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LANDESJUGENDRINGE
Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. ist ein Zusammenschluss
von derzeit 24 landesweit aktiven Jugendverbänden, drei Dachverbänden
sowie der Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.
Gemeinsam verstehen wir uns als Sprachrohr für die Interessen der
Kinder und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt. Unsere Hauptaufgabe liegt
in der Interessenvertretung von und mit Kindern und Jugendlichen sowie
den uns angeschlossenen Jugendverbänden und im Eintreten für gute
Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit.
Adresse_ Kinder- und Jugendring
Sachsen-Anhalt
Schleinufer 14, 39104 Magdeburg
0391 53539480 | info@kjr-lsa.de
kjr-lsa.de
f/kjrlsa
k/KJR_LSA
y/channel/UCZfh33PXAb0_JB6iYJ0HLVQ
Juleica-Landeszentralstelle
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LANDESJUGENDRINGE
Landesjugendring Baden-Württemberg
Der Landesjugendring Baden-Württemberg ist die Arbeitsgemeinschaft
von 31 Jugendverbänden auf Landesebene und von den Orts-, Stadtund Kreisjugendringen. Er fördert die gemeinsamen Interessen seiner
Mitgliedsorganisationen und dient dem Wohle der gesamten Jugend des
Landes.
Um die in der Satzung formulierten Ziele zu verwirklichen, arbeitet der
Landesjugendring in vier Bereichen:
WW Interessenvertretung für Mädchen und Jungen in Baden-Württemberg,
WW Interessenvertretung der Mitgliedsorganisationen,
WW Servicestelle für Jugendorganisationen und Partner aus Verwaltung
und Politik,
WW Fachstelle für die Entwicklungen in Jugendarbeit, Jugendhilfe
und Jugendpolitik.
WW
Adresse_ Landesjugendring
Baden-Württemberg
Siemensstraße 11, 70469 Stuttgart
0711 16447-0 | info@ljrbw.de
ljrbw.de
f/ljrbw
k/ljrbw_News
Juleica-Landeszentralstelle
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LANDESJUGENDRINGE
Landesjugendring Berlin
Der Landesjugendring Berlin ist der Zusammenschluss von 33 Jugendverbänden und Jugendorganisationen im Land Berlin. Darunter sind auch
die spezifischen Interessenvertretungen für lsbt-Jugendliche und Gebärdensprachler_innen, das jugendnetzwerk::lambda und jubel3, sowie die
Sportjugend, die Landesschüler_innenvertretung und die Bezirksjugendringe.
Der Landesjugendring und seine Mitgliedsverbände sehen sich dem
Recht junger Menschen auf gesellschaftliche Teilhabe verpflichtet. Dazu
gehören Selbstorganisation, Mitbestimmung und ehrenamtliches Engagement, die die Leitprinzipien der Arbeit des Landesjugendrings und
seiner Mitgliedsverbände darstellen.
Adresse_ Landesjugendring Berlin
Obentrautstr. 57, 10963 Berlin
030 81886100 | info@ljrberlin.de
ljrberlin.de
f/landesjugendring.berlin
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LANDESJUGENDRINGE
Landesjugendring Brandenburg
Der Landesjugendring Brandenburg e.V. hat derzeit 30 auf Landesebene
tätige Jugendverbände sowie neun Stadt- bzw. Kreisjugendringe als Mitglieder.
Ziele_ Anerkennung, Qualifizierung und Förderung ehrenamtlichen Engagements. Darüber hinaus setzt sich der LJR für die gesetzliche Verankerung und die Stärkung einer Kultur der Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen ein. In relevanten Gremien wie dem Landes-Kinder-und-Jugendausschuss bringt sich der LJR ein und bestimmt so die Entwicklung
der Jugend(verbands)arbeit mit. Er kooperiert mit landesweiten Vertretungen der Jugendarbeit und arbeitet auch eng mit Organisationen
zusammen, die sich der Arbeit gegen Rechtsextremismus und für den
Erhalt der demokratischen Ordnung verschrieben haben (Aktionsbündnis
gegen Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Gewalt, Landespräventionsrat).
Die Beratungsstelle Zeitwerk ist ein Projekt des Landesjugendrings, dass
seit 2005 lokale Jugendgeschichtsprojekte in ihrem Engagement unterstützt, vielfältige Workshops, Seminare und Fachtage anbietet und durch
die Kooperation mit Museen, Kulturverbänden und Forschungsinstituten
einen wichtigen Beitrag der historisch-politischen Bildung von Jugendlichen in Brandenburg leistet.
Adresse_ Landesjugendring Brandenburg
Breite Straße 7a, 14467 Potsdam
0331 62075-30
info@ljr-brandenburg.de
ljr-brandenburg.de
Juleica-Landeszentralstelle
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LANDESJUGENDRINGE
Landesjugendring Hamburg
Im Landesjugendring Hamburg sind auf Landesebene tätige Jugendverbände und Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen, um das
selbstbestimmte, kreative und gemeinsame Handeln von Kindern und
Jugendlichen in Hamburg zu fördern. Der LJR verfolgt seine Ziele mit dem
Themencluster Partizipation, Integration und außerschulischer Bildung,
die er mit einer Kombination aus gesellschaftspolitischer Themenanwaltschaft (im Sinne von advocacy) und praktischer Arbeit erreichen will. Das
vielfältige ehrenamtliche Engagement junger Menschen betrachtet der
LJR als Basis, um die Zukunft einer sozialen und demokratischen Gesellschaft zu sichern.
Zu den regelmäßigen Aktivitäten des Landesjugendringes gehören u.a. Jugendleiter_innenschulungen, Fortbildungsseminare und die Alternativen
Stadtrundfahrten zu Verfolgung und Widerstand im Nationalsozialismus.
Publizistisch ist der LJR mit der Zeitschrift punktum aktiv.
Adresse_ Landesjugendring Hamburg
Güntherstraße 34, 22087 Hamburg
040 31796-114
info@ljr-hh.de
ljr-hh.de
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LANDESJUGENDRINGE
Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern
Im Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern haben sich landesweit
aktive Jugendverbände zu einer Interessengemeinschaft für Kinder und
Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern zusammengeschlossen.
Der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern engagiert sich für eine
Jugendpolitik, die junge Menschen auf Augenhöhe ernstnimmt, ihnen
selbstbestimmtes Handeln ermöglicht, Kompetenzen vermittelt und
Freiräume einräumt und sie in ihrer Lebenswelt „ländlicher Raum“ in
ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt.
Adresse_ Landesjugendring
Mecklenburg-Vorpommern
Goethestraße 73, 19053 Schwerin
0385 76076-0
ljr@inmv.de
jugend.inmv.de
f/ljrmv
k/ljrmv
Juleica-Landeszentralstelle
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LANDESJUGENDRINGE
Landesjugendring Niedersachsen
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Dahinter stehen über 80 eigenständige Jugendverbände, deren Aktivitäten ca. 70 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen
erreichen. Somit ist der LJR die größte und in ihrer Art einzige Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen.
Der Landesjugendring gestaltet und sichert die Rahmenbedingungen
der Jugendarbeit in Niedersachsen, bezieht Stellung, startet Initiativen,
veranstaltet Fachtagungen, erstellt Publikationen und ist Informationsund Servicestelle für die Jugendarbeit in Niedersachsen. Wichtige Online-Plattform ist der Jugendserver Niedersachsen.
Adresse_Landesjugendring Niedersachsen e.V.
Zeißstraße 13, 30519 Hannover
0511 519451-0
info@ljr.de
ljr.de
f/landesjugendring.nds
k/ljr_nds
Juleica-Landeszentralstelle
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LANDESJUGENDRINGE
Landesjugendring NRW
Im Landesjugendring NRW haben sich derzeit 25 in Nordrhein-Westfalen
auf Landesebene tätige, demokratische Jugendverbände zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Aktuelle Schwerpunkte sind die Umsetzung einer einmischenden eigenständigen Jugendpolitik auf Landes- und kommunaler Ebene, die transkulturelle Arbeit sowie die Arbeit in Kommunalen Bildungsnetzwerken.
Der Landesjugendring NRW beheimatet die Landesnetzstelle des
Netzwerks für Demokratie und Courage und die Landeskoordinierungsstelle Juleica. Er vertritt seine Anliegen in zahlreichen Beratungs- und
Entscheidungsgremien, die sich mit Jugendpolitik und -arbeit befassen
und bezieht in Landesjugendhilfeausschüssen, Ausschüssen der Rundfunkanstalten, des Jugendschutzes und in Beiräten verschiedener Einrichtungen Stellung zu aktuellen politischen Entwicklungen und Gesetzesvorhaben.
Adresse_ Landesjugendring NRW
Sternstraße 9 - 11, 40479 Düsseldorf
0211 497666 - 0
info@ljr-nrw.de
ljr-nrw.de
f/ljr.nrw
k/ljr_nrw
y/user/LJRNRW
Juleica-Landeszentralstelle
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LANDESJUGENDRINGE
Landesjugendring Rheinland-Pfalz
Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz vertritt die Jugendverbände und
ihre Interessen auf Landesebene. Derzeit sind 24 Jugendverbände im
Landesjugendring Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen.
Der LJR-RLP engagiert sich für eine Jugendpolitik, die junge Menschen
wahrnimmt, ihnen selbstbestimmtes Handeln ermöglicht, Freiräume
einräumt und sie in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt.
Adresse_ Landesjugendring Rheinland-Pfalz
Raimundistraße 2
55118 Mainz
06131 960200
info@ljr-rlp.de
ljr-rlp.de
Juleica-Landeszentralstelle
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LANDESJUGENDRINGE
Landesjugendring Saar
Der Landesjugendring Saar ist die Arbeitsgemeinschaft von derzeit 23
Kinder- und Jugendverbänden.
In einem überschaubaren Flächenland mit vielen kleineren Jugendverbänden hat sich der LJR besonders ihrer Beratung, Unterstützung und
Vernetzung verschrieben. Weitere Akzente setzt der LJR durch seine Online-Strategie für die Jugendarbeit, die er mit dem Jugendserver-Saar
umsetzt. 🌐jugendserver-saar.de
Mit dem Partizipationsprojekt DingDeinDorf demonstriert er landesweit,
wie junge Menschen die Jugendtauglichkeit ihrer Kommunen bewerten
und mit ihren Ideen und Forderungen besser beteiligt werden können.
Seit seinem Bestehen vermittelt die Arbeitsgemeinschaft mit dem Kulturring der Jugend günstig Theaterabos für junge Menschen.
Adresse_ Landesjugendring Saar
Stengelstraße 8
66117 Saarbrücken
0681 63331
info@landesjugendring-saar.de
landesjugendring-saar.de
f/Landesjugendring
k/LJRSaar
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LANDESJUGENDRINGE
Landesjugendring Schleswig-Holstein
Der Landesjugendring Schleswig-Holstein hat heute 25 Mitgliedsverbände und zahlreiche Anschlussverbände. An ihn sind auch die Kreisjugendringe in den 15 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes angegliedert. Die Jugendverbände im Landesjugendring verfügen über ca. 20.000
ehrenamtliche Mitarbeitende. Einen Schwerpunkt der Arbeit des Landesjugendrings bildet die Jugendarbeit im Ostseeraum. Das Ostsee-Jugendbüro wurde 1990 beim Landesjugendring eingerichtet. Es vermittelt
Kontakte und bietet Hilfe bei der Organisation von Jugendbegegnungen
rund um die Ostsee. Darüberhinaus organisiert das Ostsee-Jugendbüro
Maßnahmen zum Fachkräfteaustausch, führt Jugendbegegnungen durch
und ist Servicestelle von Eurodesk.
Weitere Arbeitsbereiche des Landesjugendrings sind die Themen
Mädchen- und Frauenarbeit sowie Jugendtourismus. Der Landesjugendring gibt das Freizeitstättenverzeichnis für Schleswig-Holstein und
Hamburg (jugendfreizeitstaetten.de) heraus und betreibt gemeinsam mit
der Sportjugend SH die Ferienbörse Schleswig-Holstein (ferienboerse-sh.
de). Der Landesjugendring unterhält außerdem die Jugendbildungs- und
Begegnungsstätte Haus Rothfos (haus-rothfos.de) und betreibt den Jugendserver Schleswig-Holstein (jugendserver-sh.de).
Adresse_ Landesjugendring
Schleswig-Holstein
Holtenauer Straße 99, 24105 Kiel
0431 800984-0 | info@ljrsh.de
ljrsh.de
f/ljrsh
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LANDESJUGENDRINGE
Landesjugendring Thüringen
Der Landesjugendring Thüringen ist die Interessengemeinschaft von
17 landesweit tätigen Jugendverbänden mit knapp 100 Untergliederungen, einer regionalen Arbeitsgemeinschaft örtlicher Jugendringe und
vier parteipolitischen Jugendverbänden. In Thüringen sind über 320.000
Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 27 Jahren in Jugendverbänden organisiert. Das ist eine enorm große Anzahl und beweist, dass Jugendverbandsarbeit einen wichtigen Platz im Leben junger Menschen in
Thüringen einnimmt.
Der Landesjugendring Thüringen ist ein ernstzunehmender Partner, wenn
es um die politische Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen
geht. Dieser Stellenwert als außerparlamentarische politische Institution
äußert sich beispielsweise in der aktiven Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren. Anspruch des Landesjugendrings Thüringen ist es, die Jugendverbände in den jugendpolitischen Gremien auf Landesebene zu platzieren bzw. zu vertreten. Neben einer breiten Dienstleistungspalette gehört
dazu die Darstellung von Leben und Anliegen der Mitgliedsverbände, die
Herstellung von Öffentlichkeit und Transparenz für deren Ziele und wertorientierte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung
der politischen Willensbildung von jungen Menschen im Land Thüringen.
Der Landesjugendring steht für Selbstbestimmung, Partizipation, Freiwilligkeit, Ehrenamtlichkeit, Werteorientierung und Interessenvertretung in
der Jugendverbandsarbeit.
Adresse_ Landesjugendring Thüringen e.V.
Johannesstraße 19, 99084 Erfurt
0361 5767-80 | post@ljrt-online.de
ljrt.de | f/ljrth | k/ljrt
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ANSCHLUSSVERBÄNDE
ANSCHLUSSVERBÄNDE
Arbeitskreis zentraler Jugendverbände.....................................................................82
Deutscher Pfadfinderverband.......................................................................................83
Jugendnetzwerk Lambda..................................................................................................84
Jugendpresse Deutschland.............................................................................................85
Junge Europäische Föderalisten Deutschland.......................................................86
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ANSCHLUSSVERBÄNDE
Arbeitskreis zentraler Jugendverbände
Der Arbeitskreis zentraler Jugendverbände (AzJ) ist ein Zusammenschluss
bundesweit tätiger Kinder- und Jugendverbände und anerkannter Träger
der freien Jugendhilfe. Er bietet seinen Mitgliedsverbänden unabhängig
von ihrer Mitgliederzahl Möglichkeiten zur Mitgestaltung an und vertritt
sie in allen jugendpolitischen Bereichen. Der AzJ ist Mitglied im Deutschen
Jugendherbergswerk (DJH), Mitglied beim Projekt Wald in Not sowie in der
Vereinigung Jugendburg Ludwigstein e.V. (VJL). Wir vertreten unsere Mitgliedsverbände gegenüber anderen Großverbänden und Entscheidungsträger_innen in der Politik. Hierbei transportieren wir das Wissen und die
Erfahrungen der Mitgliedsverbände.
Als Zusammenschluss freier Träger der Jugendhilfe auf Bundesebene
umfasst der AzJ derzeit sechs gleichberechtigte Mitgliedsverbände:
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Bund der Kaufmannsjugend im DHV
Bundesjugend für Computer, Kurzschrift und Medien (BjCKM)
Deutsche Philatelisten-Jugend e.V. (DPhJ)
Deutschen Jugendbund Kyffhäuser e.V. (DJBK)
Europäische Pfadfinderschaft St. Georg (EPG)
Paneuropa-Jugend Deutschlands (PEJ)
Adresse_ Arbeitskreis zentraler Jugendverbände
(AzJ)
Bergstraße 5, 56754 Dünfus
02672 910946 | info@azj.de
azj.de
f/AzJ.eV
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ANSCHLUSSVERBÄNDE
Deutscher Pfadfinderverband
Der Deutsche Pfadfinderverband (DPV) ist ein interkonfessioneller und
parteipolitisch unabhängiger Dachverband für ebensolche Pfadfinderbünde und -gemeinschaften. Neben der Vertretung von Jugendlichen in
verschiedenen öffentlichen Gremien zählt die Planung und Ausrichtung
großer und aufwendiger Schulungen, Lager und Fahrten zu den Aufgaben
des DPV.
Die Gemeinschaft des Verbandes wird geprägt durch Verantwortungsbewusstsein, Engagement, Verständigungswillen und Toleranz. Im Rahmen
der pfadfinderischen Erziehung möchte der DPV jungen Menschen Selbstbewusstsein vermitteln, sie auf dem Weg zur Selbstfindung begleiten und
das Erleben der pfadfinderischen Gemeinschaft fördern. Pfadfinderische Erziehung hat das Ziel, junge Menschen zu befähigen, sich aktiv,
verantwortlich und kritisch an der Entwicklung unserer Gesellschaft zu
beteiligen. Wir tun dies in Anerkennung und Achtung der Würde unseres
Nächsten.
Adresse_ Deutscher Pfadfinderverband (DPV)
Neue Maastrichter Straße 5 -7, 50672 Köln
0221 524018 | gs@dpvonline.deInternet
dpvonline.de
f/dpvonline
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ANSCHLUSSVERBÄNDE
Jugendnetzwerk Lambda
Schwul, lesbisch, transident, queer, hetero-, bisexuell oder was auch
immer: Wir sind Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 26
Jahren – und wir sind Lambda! Unser – in dieser Form einzigartiges – Jugendnetzwerk verbindet seit fast 25 Jahren junge Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transidente, Jugendgruppen, Organisationen und Menschen
aller Art.
Wir alle glauben an eine chancengleiche und diskriminierungsfreie Gesellschaft, die allen Jugendlichen – unabhängig ihrer sexuellen Orientierung – ein Gleichmaß an Möglichkeiten, Aufmerksamkeit und Zukunft
bietet. Daher schaffen wir in unserem Verband einen Schutzraum für
Jugendliche, in dem sie sich ohne Angst vor Diskriminierung bewegen
und entfalten können. Unseren gesellschaftlichen Idealen versuchen
wir durch unsere Aktivitäten näher zu kommen – und konzentrieren uns
dabei auf folgende Bereiche: Beratung, Aufklärung, Vernetzung, Freizeitgestaltung, Interessenvertretung.
Deutschlandweit unterstützen wir Jugendliche aktiv und vorurteilsfrei
in ihrem Selbstfindungsprozess. Wir schaffen in Comingout-Gruppen,
bei nationalen und internationalen Jugendbegegnungen, aber auch im
Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten Raum zur Selbsterfahrung und -entfaltung und stärken Jugendliche während ihrer Identitätsfindung.
Adresse_ Jugendnetzwerk Lambda e. V.
Windthorststraße 43a
99096 Erfurt
0361 64487-54
info@lambda-online.de
lambda-online.de
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ANSCHLUSSVERBÄNDE
Jugendpresse Deutschland
Die Jugendpresse Deutschland (JPD) vermittelt journalistisches Handwerk
und macht Medien mit Leidenschaft. Bei der Ausbildung junger Medienmacher_innen hat die JPD die Vision von qualitativ wertvollen Medieninhalten und versucht dieses Ideal wie auch den Spaß an der Medienarbeit
vorzuleben und weiterzugeben.
Die JPD ist eine unabhängige Plattform für Engagement, Austausch und
Selbstverwirklichung junger Medienmacher_innen. Sie fördert Medienkompetenz und lebt demokratische Kultur. Politik findet nicht nur in Parlamenten, sondern überall statt. Dieses Bild von politischer Beteiligung
möchte die JPD Jugendlichen nahebringen und aufzeigen, dass Politik
spannend ist.
Die JPD hinterfragt und bewegt Gesellschaft. Als Interessenvertretung
junger Medienmacher_innen setzt sie sich kritisch mit deren Belangen
und Bedürfnissen sowie gesellschaftlichen und medialen Entwicklungen auseinander. Sie ist der kompetente Ansprechpartner für Vertreter
aus Politik, Medien, Wirtschaft und Verbände hinsichtlich der Themen
jugendeigener Medien, Schülerzeitungsarbeit, Nachwuchsjournalisten
sowie bei der Umsetzung medienpädagogischer Projekte.
Adresse_ Jugendpresse Deutschland (JPD)
Alt-Moabit 89, 10559 Berlin
030 3940525 - 00
buero@jugendpresse.de
jugendpresse.de
f/jugendpresse.deutschland
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ANSCHLUSSVERBÄNDE
Junge Europäische Föderalisten Deutschland
„Überparteilich, aber nicht unpolitisch“ lautet die Maxime, unter der
sich die Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) seit über 60 Jahren für
ein föderal geeintes Europa einsetzen. Die JEF ist ein gemeinnütziger
und überparteilicher eingetragener Verein mit 14 Landesverbänden und
föderal gegliederten, demokratischen Strukturen.
In fast 30 Staaten Europas gibt es Sektionen der JEF, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten. Als Jugendverband der Europa-Union-Deutschland und als aktives Mitglied im Netzwerk Europäische
Bewegung Deutschland ist die JEF Teil des größten zivilgesellschaftlichen
Netzwerkes für ein geeintes Europa in Deutschland.
Schwerpunkt unserer Arbeit ist die europapolitische Bildungsarbeit. Ein
weiterer wichtiger Aspekt ist die aktive Partizipation Jugendlicher an europäischen Entscheidungsprozessen.
Adresse_ Junge Europäische Föderalisten
Deutschland e.V. (JEF)
Malte Steuber
Sophienstraße 28/29, 10178 Berlin
030 97894181 | info@jef.de
jef.de
f/JEF.de
k/JEF_de
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SATZUNG
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Deutscher Bundesjugendring e.V.
Stand: Oktober 2014
INHALT
Präambel
I. Name, Organisation und Mitgliedschaft
§ l Name, Sitz, Eintragung des Vereins und Geschäftsjahr
§ 2 Aufgaben
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Voraussetzungen für die Aufnahme und Zugehörigkeit
§ 6 Aufnahme, Austritt und Ausschluss
II. Organe und Arbeitsweise
§ 7 Organe
§ 8 Vollversammlung
§ 9 Hauptausschuss
§10 Vorstand
§11 Geschäftsstelle
§12 Revision
§13 Mitgliedsbeitrag
§14 Beschlüsse
§15 Wahlen
III. Schlussbestimmungen
§16 Datenschutz/Persönlichkeitsrechte
§17 Auflösung
§18 Beschluss der Satzung
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PRÄAMBEL
Im Deutscher Bundesjugendring e.V. haben sich auf Bundesebene
tätige Jugendverbände und die Landesjugendringe freiwillig zusammengeschlossen, um bei Wahrung ihrer Selbstständigkeit zusammen zu
arbeiten, ihre gemeinsamen Interessen in der Öffentlichkeit zu vertreten,
die Belange der Jugendarbeit zu fördern und dem Wohle der gesamten
Jugend zu dienen.
Grundlage der Zusammenarbeit im Deutscher Bundesjugendring e.V. ist
die gegenseitige Achtung der Mitglieder, unabhängig von deren politischen, religiösen, weltanschaulichen und kulturellen Unterschieden.
Die Mitglieder des Deutscher Bundesjugendring e.V. bekennen sich zu
Freiheit und Demokratie. Sie treten ein für das Selbstbestimmungsrecht
aller Völker. Sie appellieren an die Friedensbereitschaft aller Nationen.
I. NAME, ORGANISATION UND MITGLIEDSCHAFT
§ 1 Name, Sitz, Eintragung des Vereins und Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen Deutscher Bundesjugendring e.V., kurz
„DBJR“.
(2) Er hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister eingetragen.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Aufgaben
Aufgaben des DBJR sind im Besonderen:
1. das gegenseitige Verständnis, den Erfahrungsaustausch und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu fördern;
2. an der Lösung der Probleme der Jugendarbeit mitzuwirken;
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3. die Förderung der Persönlichkeit, insbesondere durch Förderung des
sozialen und demokratischen Verhaltens, der politischen Bildung, der
Aus- und Weiterbildung, der Leibeserziehung und der Entfaltung kultureller Interessen junger Menschen;
4. für die Gleichberechtigung von Frau und Mann einzutreten sowie sich
für eine antisexistische Jugendarbeit und Jugendpolitik einzusetzen;
5. auf die Jugendpolitik und die Entwicklung der Jugendgesetzgebung
Einfluss zu nehmen;
6. die Interessen der Jugend und der gemeinsamen Belange der Mitglieder
in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Parlament und Regierung,
zu vertreten;
7. gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen sowie gegebenenfalls die
Schaffung gemeinsamer Einrichtungen anzuregen und durchzuführen;
8. mit Institutionen und Organisationen im Bereich der Erziehung und
Bildung zusammenzuarbeiten;
9. Kontakte mit der Wissenschaft zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit
zu pflegen;
10. internationale Begegnungen zur Verständigung und Zusammenarbeit
mit der Jugend der Welt anzuregen und zu fördern;
11. militaristischen, nationalistischen, diskriminierenden und totalitären
Tendenzen entgegen zu wirken und diese zu bekämpfen.
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§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Der DBJR verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Zweck des DBJR ist die Förderung der Jugendhilfe. Er wird insbesondere durch die Erfüllung der in §2 genannten Aufgaben verwirklicht. Der Satzungszweck wird ebenfalls verwirklicht durch die ideelle
und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften für
Zwecke der Jugendhilfe (§ 58 Nr. 1 AO).
(3) Der DBJR ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des DBJR dürfen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden.
(4) Die Mitglieder des DBJR erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des DBJR fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Auf Bundesebene arbeitende demokratische Jugendverbände, die in
umfassendem Sinne jugendpflegerisch und jugendpolitisch tätig und die
insbesondere zur Bewältigung der in §2 genannten Aufgaben bereit und
fähig sind, können auf Antrag Mitglied im DBJR werden.
(2) Auf Bundesebene arbeitende demokratische Jugendverbände, die mit
dem DBJR in bestimmten Einzelfragen zusammenarbeiten wollen, können
als Anschlussverband aufgenommen werden.
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SATZUNG
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Dachorganisationen und Arbeitsgemeinschaften von Jugendverbänden.
(4) Landesjugendringe, die in ihrem Bundesland die anerkannte Vertretung der Jugendverbandsarbeit sind, können in dieser Eigenschaft aufgenommen werden.
§ 5 Voraussetzungen für die Aufnahme und Zugehörigkeit
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme und Zugehörigkeit der Jugendverbände, der Dachorganisationen und Arbeitsgemeinschaften von Jugendverbänden, der Anschlussverbände und der Landesjugendringe zum DBJR
sind die Anerkennung der Deklaration der Menschenrechte und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen und sozialen Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
(2) Voraussetzungen für die Aufnahme und Zugehörigkeit der Jugendverbände zum DBJR sind darüber hinaus:
1. mindestens 25.000 Mitglieder; bei Dachorganisationen und Arbeitsgemeinschaften von Jugendverbänden gilt dies bezogen auf die Gesamtheit
der Mitglieder ihrer Mitgliedsverbände und
2. öffentliche Betätigung in der Mehrheit der Bundesländer.
(3) Für Jugendverbände, die einem Gesamtverband angehören, ist Voraussetzung, dass sie sich auf der Grundlage einer eigenen Jugendsatzung
betätigen und die Fähigkeit zur unabhängigen Entscheidung haben.
§ 6 Aufnahme, Austritt und Ausschluss
(1) Die Aufnahme in den DBJR muss schriftlich beantragt werden.
(2) Über die Aufnahme entscheidet die Vollversammlung.
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(3) Die Entscheidung über die Aufnahme eines Jugendverbandes, einer
Dachorganisation oder Arbeitsgemeinschaft von Jugendverbänden, eines
Landesjugendringes oder eines Anschlussverbandes bedarf der 2/3Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wird die 2/3-Mehrheit nicht erreicht, so wird der Antrag bei der nächsten Vollversammlung ein zweites
Mal beraten. Wird auch bei dieser Abstimmung die 2/3-Mehrheit nicht
erreicht, so ist der Antrag abgelehnt.
(4) Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss vom austretenden
Mitglied schriftlich erklärt werden.
(5) Der Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes kann von jedem anderen
Mitglied unter Darlegung der Gründe schriftlich gestellt werden. Über den
Antrag entscheidet die Vollversammlung mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die vom Antrag betroffene Mitgliedsorganisation hat dabei
kein Stimmrecht. Sie ist zum Antrag vor der Abstimmung zu hören.
II. ORGANE UND ARBEITSWEISE
§ 7 Organe
Die Organe des DBJR sind:
1. Vollversammlung
2. Hauptausschuss
3. Vorstand
§ 8 Vollversammlung
(1) Die Vollversammlung ist das oberste Organ des DBJR. Ihr obliegt die
Gesamtplanung der Arbeit.
(2) Die Vollversammlung ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht satzungsgemäß einem anderen Organ übertragen sind. Insbesondere
obliegen ihr folgende Aufgaben:
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1. Wahl und Abwahl der Vorstandsmitglieder,
2. Wahl und Abwahl der Revisor_innen,
3. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes und des Jahresabschlusses,
4. Entgegennahme des Revisionsberichts;
5. Entlastung des Vorstandes,
6. Entscheidung über Aufnahme- und Ausschlussanträge,
7. Planung der Arbeitsschwerpunkte,
8. Einrichtung von Kommissionen,
9. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
10. Beschlussfassung über den Haushaltsplan,
11. Beschlussfassung über die Satzung,
12. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung.
(3) Die Jugendverbände, die Dachorganisationen und Arbeitsgemeinschaften von Jugendverbänden im DBJR entsenden in die Vollversammlung mit Sitz und Stimme:
12 Delegierte bei mehr als 3.000.000 Mitgliedern
9 Delegierte bei mehr als 2.000.000 Mitgliedern
6 Delegierte bei mehr als 500.000 Mitgliedern
3 Delegierte bei mehr als 100.000 Mitgliedern
2 Delegierte bei mehr als 25.000 Mitgliedern
Die Mitgliedsorganisationen des DBJR sollen ihre Delegationen geschlechtsparitätisch besetzen.
(4) Jeder Landesjugendring entsendet eine_n stimmberechtigte_n Delegierte_n.
(5) Anschlussverbände entsenden mindestens eine_n Delegierte_n mit
beratender Stimme. Die Anzahl weiterer Delegierter richtet sich nach den
in §8 Abs. 3 Satz 1 genannten Mitgliedszahlen.
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(6) Die Mitglieder des Vorstandes nach §10 Abs. 2 können der Vollversammlung als Delegierte mit beratender Stimme angehören.
(7) Die Vollversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Der
Vorstand des DBJR lädt hierzu spätestens 28 Tage vor dem Sitzungstermin unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Über weitere Vollversammlungen beschließt der Hauptausschuss.
(8) Eine Vollversammlung hat auch dann stattzufinden, wenn 1/3 der Mitgliedsorganisationen ihre Einberufung verlangen.
(9) Von der Vollversammlung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt,
welches von der Leitung der Vollversammlung zu unterzeichnen ist.
(10) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß
einberufen und mehr als die Hälfte der Mitgliedsorganisationen sowie
der stimmberechtigten Delegierten anwesend sind.
§ 9 Hauptausschuss
(1) Der Hauptausschuss besteht aus je eine_r Vertreter_in der Jugendverbände, der Dachorganisationen und Arbeitsgemeinschaften von Jugendverbänden und drei Vertreter_innen der Landesjugendringe. Die
Anschlussverbände entsenden je eine_n Vertreter_in mit beratender
Stimme.
(2) Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der von der Vollversammlung vorgenommenen Planung über die Tätigkeit des DBJR. Zwischen den
Vollversammlungen nimmt der Hauptausschuss alle Aufgaben des DBJR
wahr, die nicht ausdrücklich der Vollversammlung vorbehalten sind.
(3) Folgende, spezielle Aufgaben werden darüber hinaus durch den
Hauptausschuss wahrgenommen:
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SATZUNG
1. Der Hauptausschuss entscheidet über den Vorschlag zur Verteilung der
öffentlichen Mittel mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
2. Zur Unterstützung seiner Arbeit beruft und besetzt der Hauptausschuss
Arbeits- und Projektgruppen und nimmt die Besetzung der von der Vollversammlung eingesetzten Kommissionen vor.
3. Er bereitet die Vollversammlung inhaltlich vor und wertet sie aus.
4. Der Hauptausschuss wählt eine_n Geschäftsführer_in des DBJR.
(4) Der Hauptausschuss tagt nach Bedarf, mindestens jedoch viermal
jährlich.
(5) Die Vorsitzenden laden 14 Tage vor dem Sitzungstermin unter Angabe
der Tagesordnung schriftlich ein. Der Vorstand organisiert die Leitung der
Sitzung. Die Mitglieder des Vorstandes nehmen mit beratender Stimme
an den Sitzungen teil.
(6) Der Hauptausschuss ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß einberufen und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Vertreter_innen
anwesend sind.
§ 10 Vorstand
(1) Der Vorstand arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse der Vollversammlung und des Hauptausschusses.
(2) Der Vorstand setzt sich zusammen aus vier Frauen und vier Männern.
Der Vorstand wird alle zwei Jahre aus dem Kreise der Delegierten der
Vollversammlung gewählt. Die Vollversammlung wählt eine Vorsitzende
und einen Vorsitzenden sowie drei Frauen und drei Männer als stellvertretende Vorsitzende. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der
Amtsperiode aus oder ist eine Vorstandsposition vakant, so kann die
Vollversammlung ein Ersatzmitglied des entsprechenden Geschlechts für
die restliche Amtsdauer des Vorstands wählen.
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SATZUNG
(3) Der Vorstand tagt in der Regel monatlich. Er ist beschlussfähig, wenn
mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
(4) Der Vorstand beschließt über die Einstellung der Mitarbeitenden der
Geschäftsstelle.
(5) Vorstand im Sinne von §26 BGB sind die und der Vorsitzende. Sie
vertreten den DBJR nach innen und außen und sind jeweils allein vertretungsberechtigt. Bei Verhinderung beider Vorsitzenden tritt eine oder
einer der stellvertretenden Vorsitzenden an ihre Stelle.
(6) Die Mitglieder des Vorstands haben Anspruch auf Erstattung ihrer
im Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit entstehenden Auslagen.
Darüber hinaus kann eine angemessene Vergütung im Sinne einer pauschalen Aufwandsentschädigung gewährt werden. Die Verfahrensfragen
hierzu obliegen der Entscheidung des Hauptausschusses.
§ 11 Geschäftsstelle
Der DBJR unterhält eine Geschäftsstelle. Diese wird von der_dem Geschäftsführer_in geleitet. Diese_r ist für ihre_seine Tätigkeit dem Vorstand
gegenüber verantwortlich. Die Dienstaufsicht führen die und der Vorsitzende.
§ 12 Revision
(1) Die Vollversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren, auf Vorschlag
der Mitgliedsorganisationen des DBJR drei Revisor_innen.
(2) Aufgabe der Revisor_innen ist es, die Jahresabrechnung des DBJR zu
prüfen und jährlich mindestens eine Prüfung der Bücher und der Kasse
des DBJR vorzunehmen und darüber der Vollversammlung zu berichten.
(3) Die Revisor_innen haben das Recht, in den Organen des DBJR gehört
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SATZUNG
zu werden und Anträge hinsichtlich der wirtschaftlichen Angelegenheiten
des DBJR zu stellen.
(4) Die Entlastung des Vorstands hinsichtlich der wirtschaftlichen Angelegenheiten des DBJR erfolgt auf Antrag der Revisor_innen durch die Vollversammlung.
§ 13 Mitgliedsbeitrag
(1) Für die Erfüllung der Aufgaben des DBJR leisten die Mitgliedsorganisationen und Anschlussverbände Beiträge nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Vollversammlung.
(2) Ist ein Mitglied mit seiner Beitragsverpflichtung trotz Mahnung im
Rückstand, kann der Hauptausschuss beschließen, dass das Stimmrecht
in der Vollversammlung und im Hauptausschuss ruht.
§ 14 Beschlüsse
(1) Beschlüsse sollen von der Einmütigkeit aller getragen werden. Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen, soweit diese Satzung nichts anderes festlegt. Stimmenthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen behandelt.
(2) Erklärt ein Mitglied, dass ein Beschluss gegen seine Satzung oder seine
Grundsätze verstößt, so ist auf Verlangen des Mitgliedes diese Erklärung
gleichzeitig und in der gleichen Form wie der Beschluss zu veröffentlichen.
(3) Auf Antrag eines Mitglieds wird ein Gegenstand der Debatte zur Grundsatzfrage erhoben. Jede Grundsatzfrage muss vom antragsstellenden
Mitglied begründet werden. Beschlüsse über diesen Gegenstand müssen
einstimmig gefasst werden. Stimmenthaltungen heben die Einstimmigkeit nicht auf.
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SATZUNG
Nicht zur Grundsatzfrage können erhoben werden:
1. Personalentscheidungen
2. Fragen der Geschäftsordnung
3. Finanzielle Fragen, Förderungs- und Verteilungsentscheidungen
(4) Satzungsänderungen werden mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen beschlossen. Stimmenthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen behandelt.
§ 15 Wahlen
(1) Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen
gültigen Stimmen auf sich vereinigt, soweit diese Satzung nichts anderes
festgelegt. Stimmenthaltungen werden wie abgegebene Stimmen
behandelt. Das Wahlverfahren wird in der Geschäftsordnung näher
geregelt.
(2) Die Vorsitzende und der Vorsitzende werden einzeln gewählt. Die
stellvertretenden Vorsitzenden werden getrennt nach Geschlecht in zwei
Wahlgängen gewählt. Jede_r Delegierte kann dabei so viele Kandidatinnen bzw. Kandidaten wählen, wie Plätze zu besetzen sind. Bei der Wahl
der stellvertretenden Vorsitzenden sind je Geschlecht die Personen im
ersten und zweiten Wahlgang gewählt, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen und zu den drei Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit den meisten Stimmen gehören. Im dritten
Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.
(3) Die Wahl und die Abwahl der_des Geschäftsführer_in erfolgt mit mehr
als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses.
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SATZUNG
III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 16 Datenschutz / Persönlichkeitsrechte
(1) Der DBJR erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von
Vertreter_innen seiner Mitgliedsorganisationen und von sonstigen ehrenamtlich Tätigen nur zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen
Zwecke und Aufgaben.
(2) Der DBJR hat Verträge und Versicherungen abgeschlossen oder schließt
solche ab, aus denen er und/oder Vertreter_innen seiner Mitgliedsorganisationen oder sonstige ehrenamtlich Tätige Leistungen beziehen
können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung
dieser Verträge und Versicherungen erforderlich ist, übermittelt der DBJR
personenbezogene Daten an Dritte weiter. Der DBJR stellt hierbei vertraglich sicher, dass die Empfänger_innen die Daten aus-schließlich dem
Übermittlungszweck gemäß verwenden.
§ 17 Auflösung
Die Auflösung des DBJR kann nur durch Beschluss der Vollversammlung
mit ¾-Mehrheit erfolgen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder
bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Jugendhilfe im Sinne der Abgabenordnung.
§ 18 Beschluss der Satzung
Die Satzung wurde von der 87. Vollversammlung des DBJR am 24./25.
Oktober 2014 in Berlin beschlossen. Sie ersetzt zugleich die Satzung vom
28./29. Oktober 2011
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GESCHÄFTSORDNUNG
GESCHÄFTSORDNUNG
Deutscher Bundesjugendring e. V.
Stand: Oktober 2014
INHALT
I. Vollversammlung
II. Hauptausschuss
III. Vorstand
IV. Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen und Außenvertretungen
V. Geschäftsstelle
VI. Anträge
VII. Leitung und Redeordnung
VIII. Beschlussfähigkeit
IX. Abstimmung
X. Wahlen
XI. Protokolle
XII. Kostenregelung
XIII. Schlussbestimmungen
I. VOLLVERSAMMLUNG
§1
(1) Der Vollversammlung des Deutscher Bundesjugendring e.V. (DBJR)
gehören die Delegierten von auf Bundesebene arbeitenden demokratischen Jugendverbänden, Dachorganisationen, Arbeitsgemeinschaften
und Landesjugendringen an, die nach §4 Abs. 1, 3 und 4 der Satzung des
DBJR die Mitgliedschaft erworben haben. Sie haben Rede-, Antrags-, Nominierungs- und Abstimmungsrecht.
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GESCHÄFTSORDNUNG
(2) Anschlussverbände nach §4 Abs. 2 und 3 der Satzung des DBJR haben
Rede-, Antrags- und Nominierungsrecht.
(3) Zur Vollversammlung können durch den Vorstand Personen als Gäste
geladen werden, denen Rederecht erteilt werden kann, wenn die Vollversammlung nicht anders entscheidet.
§2
Die Einladungen für die Sitzungen der Vollversammlung sind fristgemäß
entsprechend § 8 Abs. 7 Satz 3 der Satzung des DBJR ergangen, wenn sie
28 Tage vor dem Termin an alle Mitgliedsorganisationen, entsprechend
der Zahl ihrer Delegierten in der Vollversammlung, versandt wurden.
§3
Die Teilnahmeberechtigung an den Beratungen der Vollversammlung
ist für Delegierte dann gegeben, wenn eine schriftliche Anmeldung vor
Beginn der Vollversammlung vorliegt. Die Stellvertretung ist möglich,
wenn die entsendende Mitgliedsorganisation eine schriftliche Bestätigung ausstellt.
§4
(1) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des DBJR eröffnet, leitet und
schließt die Sitzung. Im Verhinderungsfall kann die Sitzung von einer
stellvertretenden Vorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden eröffnet, geleitet und geschlossen werden.
(2) Sollten alle Vorstandsmitglieder verhindert sein, wählt die Versammlung eine Leitung aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit.
(3) Die Leitung der Sitzung wird auch dann vom Vorstand wahrgenommen,
wenn er bei der Moderation durch Leistungen Dritter unterstützt wird.
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GESCHÄFTSORDNUNG
§5
Die Wahl und Nachwahl der Vorsitzenden des DBJR und der stellvertretenden Vorsitzenden wird durch einen von der Vollversammlung gewählten
Wahlausschuss, der aus drei Personen besteht, geleitet.
II. HAUPTAUSSCHUSS
§6
(1) Die Mitglieder des Hauptausschusses aus den Jugendverbänden,
Dachorganisationen, Arbeitsgemeinschaften und Landesjugendringen
nach §4 Abs. 1, 3 und 4 der Satzung des DBJR haben Rede-, Antrags-, Nominierungs- und Abstimmungsrecht.
(2) Die Vertreter_innen von Anschlussverbänden nach §4 Abs. 2 und 3 der
Satzung des DBJR haben Rede-, Antrags- und Nominierungsrecht.
(3) Zu den Sitzungen des Hauptausschusses können durch den Vorstand
Personen als Gäste geladen werden, denen Rederecht erteilt werden
kann, wenn der Hauptausschuss nicht anders entscheidet.
§7
(1) Die Vorsitzenden des DBJR laden den Hauptausschuss zu dessen
Sitzungen unter Angabe der Tagesordnung ein.
(2) § 9 Abs. 5 Satz 1 der Satzung des DBJR ist erfüllt, wenn der_die Geschäftsführer_in in Abstimmung mit den Vorsitzenden des DBJR die Mitglieder des Hauptausschusses schriftlich benachrichtigt.
§8
Die Teilnahmeberechtigung an den Sitzungen des Hauptausschusses ist
durch die schriftliche Benennung der Vertretung durch die entsendenden
Mitgliedsorganisationen des DBJR gegeben.
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GESCHÄFTSORDNUNG
Eine Stellvertretung ist möglich, wenn die entsendende Mitgliedsorganisation eine schriftliche Bestätigung erteilt.
§9
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des DBJR eröffnet, leitet und schließt
die Sitzung. Im Verhinderungsfall kann die Sitzung von einer stellvertretenden Vorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet
werden.
§ 10
Der Hauptausschuss tagt in der Regel nicht öffentlich. Vom Vorstand im
Sinne des § 6 Abs. 3 eingeladene Gäste stellen die Öffentlichkeit nicht her.
III. VORSTAND
§ 11
(1) Die Vorsitzenden des DBJR laden den Vorstand ein und schlagen mit
der Einladung eine Tagesordnung vor.
(2) Es genügt, wenn der_die Geschäftsführer_in in Abstimmung mit den
Vorsitzenden des DBJR spätestens 8 Tage vor dem Sitzungstermin die Mitglieder des Vorstandes schriftlich benachrichtigt.
§ 12
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des DBJR oder, im Verhinderungsfall, ein_e stellvertretende_r Vorsitzende_r, eröffnet, leitet und schließt
die Sitzungen des Vorstandes.
§ 13
Über seine Tätigkeit erstattet der Vorstand der Vollversammlung und dem
Hauptausschuss regelmäßig Bericht.
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GESCHÄFTSORDNUNG
IV. KOMMISSIONEN, ARBEITS- UND PROJEKTGRUPPEN
UND AUSSENVERTRETUNGEN
§ 14
(1) Zur Unterstützung und Beratung der Vollversammlung, des Hauptausschusses und des Vorstandes können Beratungsgremien in Form von
Kommissionen und Arbeits- und Projektgruppen ge-bildet werden.
(2) Die Einrichtung von Kommissionen erfolgt, gemäß §8 Abs. 2 Nr. 8 der
Satzung des DBJR auf Beschluss der Vollversammlung. Über die Zusammensetzung der Kommissionen entscheidet der Hauptausschuss. Über
den Vorsitz entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag durch die
jeweilige Kommission. Die Benennung der Mitglieder erfolgt für die Dauer
von bis zu zwei Jahren.
(3) Die Einrichtung von Arbeits- und zeitlich befristeten Projektgruppen
erfolgt gemäß §9 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung des DBJR auf Beschluss des
Hauptausschusses. Über die Zusammensetzung entscheidet der Hauptausschuss. Die Benennung der Mitglieder erfolgt für die Dauer von bis zu
zwei Jahren. In seiner ersten Sitzung nach der Vollversammlung überprüft
der Hauptausschuss die Notwendigkeit, die Aufträge und die personelle
Besetzung der Arbeits- und zeitlich befristeter Projektgruppen.
§ 15
Die Berichterstattung über die Arbeit der Beratungsgremien gegenüber
dem Hauptausschuss obliegt dem Vorsitz oder der Leitung des jeweiligen
Gremiums.
§ 16
Der Hauptausschuss entscheidet über die Besetzung von Außenvertretungen des DBJR.
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GESCHÄFTSORDNUNG
V. GESCHÄFTSSTELLE
§ 17
Die Geschäftsstelle des DBJR wird von dem_der Geschäftsführer_in
geleitet. Der_die Geschäftsführer_in hat bei den Sitzungen der Organe
(§7 der Satzung des DBJR) und Beratungsgremien (§15 dieser Geschäftsordnung) des DBJR beratende Stimme und berichtet dem Hauptausschuss regelmäßig über die Arbeit der Geschäftsstelle.
§ 18
Der_die Geschäftsführer_in führt im Auftrag der Vorsitzenden die
Dienstaufsicht über die Geschäftsstelle.
§ 19
Die Leitung der Geschäftsstelle des DBJR durch den_die Geschäftsführer_
in beinhaltet die verbindliche Zeichnung im Auftrage der Vorsitzenden
des DBJR für die Beantragung und Nachweisung von öffentlichen Mitteln.
§ 20
Ein Antrag auf Abwahl des_der Geschäftsführer_in muss von mindestens
zwei Mitgliedsverbänden gestellt werden und 30 Tage vor Zusammentritt des Hauptausschusses der Geschäftsstelle des DBJR vorliegen und
umgehend den übrigen Mitgliedsorganisationen zur Kenntnis gebracht
werden.
VI. ANTRÄGE
§ 21
(1) Anträge, die auf die Tagesordnung der Vollversammlung gesetzt
werden sollen, müssen aufgenommen werden, wenn sie mindestens 42
Tage vor dem Termin des Zusammentritts der Vollversammlung in der
Geschäftsstelle des DBJR vorliegen.
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GESCHÄFTSORDNUNG
(2) Anträge, die während der Vollversammlung unter dem Tagesordnungspunkt „Anträge aus den Mitgliedsorganisationen“ behandelt werden
sollen, müssen der Geschäftsstelle des DBJR spätestens 14 Tage vor dem
Termin des Zusammentritts vorliegen.
(3) Anträge, die auf die Tagesordnung des Hauptausschusses gesetzt
werden sollen, müssen aufgenommen werden, wenn sie mindestens 14
Tage vor dem Termin des Zusammentritts des Hauptausschusses in der
Geschäftsstelle des DBJR vorliegen.
§ 22
(1) Anträge auf Änderung und Ergänzung der Tagesordnung können nur
vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig beschlossen werden.
(2) Dringlichkeitsanträge, zur Behandlung während der Vollversammlung,
sind vor Eintritt in die Tagesordnung schriftlich zu stellen. Über die Dringlichkeit entscheidet die Vollversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 23
(1) Antragsberechtigt für die Vollversammlung des DBJR sind die Mitgliedsverbände, die Landesjugendringe, die Anschlussverbände, der
Hauptausschuss und der Vorstand.
(2) Antragsstellende erhalten des Antrages das Wort. Jeder Mitgliedsverband und Landesjugendring kann verlangen, zum Antrag gehört zu
werden.
§ 24
Antragsberechtigt für die Sitzungen des Hauptausschusses sind seine
benannten Mitglieder, der Vorstand und die Beratungsgremien des DBJR.
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GESCHÄFTSORDNUNG
§ 25
Die Anträge auf Aufnahme oder Ausschluss als Mitgliedsorganisation des
DBJR gemäß § 6 der Satzung des DBJR müssen mindestens 42 Tage vor
dem Sitzungstermin der Vollversammlung in der Geschäftsstelle des DBJR
vorliegen.
VII. FORMVORSCHRIFTEN, LEITUNG
UND REDEORDNUNG
§ 26
(1) Soweit die Satzung des DBJR keine andere Regelung trifft, können
Anträge, Erklärungen und Anmeldungen zu den Sitzungen der Organe
des DBJR gegenüber der Geschäftsstelle des DBJR wie folgt abgegeben
werden:
1. schriftlich,
2. als Email an die offizielle Kontaktadresse des DBJR oder
3. als Email an für einen besonderen Zweck kommunizierte Kontaktadressen.
(2) Anmeldungen zu den Sitzungen der Organe des DBJR können auch
über eigens dafür angelegte Anmeldesysteme erfolgen. Es erfolgt eine
Bestätigung der Anmeldung.
§ 27
(1) Delegierte der Vollversammlung, die zur Sache sprechen wollen,
melden ihre Wortmeldungen bei der Leitung an. Diese führt getrennte
Listen für die Wortmeldungen der weiblichen und männlichen Delegierten.
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GESCHÄFTSORDNUNG
(2) Soweit jeweils auf beiden Listen Wortmeldungen verzeichnet sind,
werden diese abwechselnd berücksichtigt. Auf Antrag einer stimmberechtigten Person kann geschlechtsgetrennte Beratung beschlossen werden.
(3) Delegierte der Vollversammlung, die sich bei der Beratung zu einem
Tagesordnungspunkt zum ersten Mal zur Sache melden, werden in der
Redeliste vorgezogen.
§ 28
(1) Zur Geschäftsordnung wird das Wort durch die Leitung außerhalb der
Redeliste erteilt. Anträge zur Geschäftsordnung können nur von Delegierten der Vollversammlung gestellt werden und sind sofort zu behandelt.
Erhebt sich zu einem Antrag zur Geschäftsordnung keine Gegenrede, so
ist er angenommen. Andernfalls schließt sich an die Gegenrede unmittelbar die Abstimmung an.
(2) Anträge zur Geschäftsordnung dürfen sich nur mit dem Gang der Verhandlungen befassen. Zu-lässig sind insbesondere:
1. Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung,
2. Antrag auf Schluss der Redeliste,
3. Antrag auf Beschränkung der Redezeit,
4. Antrag auf Vertagung,
5. Antrag auf Unterbrechung der Sitzung,
6. Antrag auf Übergang zur Tagesordnung,
7. Antrag auf Wiederholung der Abstimmung,
8. Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit,
9. Hinweise zur Geschäftsordnung,
10. Antrag auf Nichtbefassung und
11. Antrag auf Verweisung.
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GESCHÄFTSORDNUNG
(3) Beiträge und Anträge zur Verbesserung, Demokratisierung und Rationalisierung des Verfahrens betreffen immer die Geschäftsordnung.
(4) Ein Antrag auf Nichtbefassung kann nur vor Beginn der Beratung des
jeweiligen Tagesordnungspunktes gestellt werden.
§ 29
Gästen der Vollversammlung kann grundsätzlich das Wort erteilt werden.
Auf Antrag kann die Vollversammlung diese Zustimmung entsprechend
§1 Abs. 3 zurückziehen.
§ 30
Die Redeordnung der Vollversammlung gilt sinngemäß für alle anderen
Organe des DBJR.
VIII. BESCHLUSSFÄHIGKEIT
§ 31
Die Beschlussfähigkeit der Organe des DBJR regelt die Satzung des DBJR.
Sie wird zu Beginn der Sit-zung des Organs festgestellt. Spätere Feststellungen der Beschlussfähigkeit bedürfen eines Antrags.
IX. ABSTIMMUNG
§ 32
(1) Abgestimmt wird grundsätzlich durch Handzeichen.
(2) Auf Antrag einer stimmberechtigten Person muss eine schriftliche Abstimmung erfolgen.
(3) Auf Antrag einer stimmberechtigten Person kann eine namentliche
Abstimmung erfolgen.
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GESCHÄFTSORDNUNG
(4) Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
X. WAHLEN
§ 33
(1) Abstimmungen über Personen sind Wahlen. Sie werden schriftlich
durchgeführt. Außer den Wahlen der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden können Wahlen durch Handzeichen erfolgen, sofern
das jeweilige Wahlorgan dies einstimmig beschließt.
(2) Ein Antrag auf Wahlwiederholung kann von jeder delegierten Person
gestellt werden. Eine Wahl ist zu wiederholen, wenn sie teilweise oder
ganz für ungültig erklärt wurde. Jede Wahl kann im Verlaufe einer Sitzung
nur einmal wiederholt werden.
§ 34
(1) Steht bei den jeweiligen Wahlen der Vorsitzenden nur jeweils ein_e
Kandidat_in zur Verfügung, so finden höchstens zwei Wahlgänge statt.
(2) Stehen bei den jeweiligen Wahlen der Vorsitzenden jeweils zwei
Kandidat_innen zur Verfügung, so finden höchstens drei Wahlgänge statt.
(3) Stehen bei den jeweiligen Wahlen der Vorsitzenden jeweils mehr als
zwei Kandidat_innen zur Verfügung, so scheidet nach dem dritten und
jedem folgenden Wahlgang die Kandidat_in mit der niedrigsten Stimmenzahl aus. Sobald nur noch zwei Kandidat_innen Kandidaten zur Wahl
stehen, findet höchstens ein weiterer Wahlgang statt.
§ 35
Bei der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden wird zwischen den Kandidierenden, die im dritten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erzielen,
eine Stichwahl herbeigeführt.
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GESCHÄFTSORDNUNG
XI. PROTOKOLLE
§ 36
(1) Über die Sitzungen der Organe und Beratungsgremien des DBJR sind
Beschlussprotokolle anzufertigen, soweit die Satzung des DBJR keine
andere Regelung vorsieht.
(2) Die Protokolle der Organe sind von der Leitung des jeweiligen Organs,
der Protokollführung und der_dem Geschäftsführer_in des DBJR zu unterzeichnen.
(3) Die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Beiträgen kann während der
Sitzung und bei der Genehmigung des Protokolls beschlossen werden.
(4) Die Protokolle der Vollversammlung sind öffentlich und werden nach
Unterzeichnung durch die Leitung der Vollversammlung jeder Mitgliedsorganisation zugestellt.
(5) Einwendungen gegen das Protokoll der Vollversammlung sind bis spätestens 28 Tage nach Versand schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle
zu erheben. Die folgende Vollversammlung entscheidet über die schriftlich erhobenen Einwendungen und stellt die Genehmigung des Protokolls
fest.
(6) Die Protokolle des Vorstandes und der Beratungsgremien werden auf
der nächsten Sitzung des jeweiligen Organs oder Beratungsgremiums
genehmigt und allen Mitgliedern des Hauptausschusses und den Landesjugendringen zugestellt.
(7) Das Protokoll über die Sitzungen des Hauptausschusses wird den
Mitgliedern und den Landes-jugendringen zugeleitet. Die Genehmigung
erfolgt auf der nächsten Sitzung des Hauptausschusses.
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GESCHÄFTSORDNUNG
§ 37
Die Beschlussprotokolle müssen enthalten: die Teilnehmendenliste, die
Tagesordnung, die Beschlüsse und Wahlergebnisse, ggf. mit den Abstimmungsergebnissen, sowie alle ausdrücklich zum Zwecke der Niederschrift
abgegebenen Erklärungen.
§ 38
Für die Protokollierung ist der_die Geschäftsführer_in verantwortlich.
Diese Aufgabe kann delegiert werden.
§ 39
Vom Schriftwechsel, den die Vertreter_innen oder Beauftragten des DBJR
zur Durchführung ihrer Aufgabe ohne Zuhilfenahme der Geschäftsstelle
führen, sind Durchschriften bzw. die Originale der Geschäftsstelle zur Archivierung zuzuleiten.
XII. KOSTENREGELUNG
§ 40
Die Mitarbeit im DBJR ist ehrenamtlich.
§ 41
Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an Vollversammlungen
und Sitzungen des Hauptausschusses sind von den entsendenden Mitgliedsorganisationen zu erbringen.
§ 42
Die Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden, die Revisor_innen,
die Mitglieder der Beratungsgremien, Sachverständige, Referent_innen,
die auf der Grundlage dieser Geschäftsordnung zu Sitzungen des DBJR
eingeladen werden, sowie sämtliche Personen, die einen bestimmten
Auftrag des DBJR zu erfüllen haben oder eine Außenvertretung wahrneh114
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GESCHÄFTSORDNUNG
men, haben, sofern keine Kostenerstattung Dritter erfolgt oder erfolgen
kann, Anspruch auf Kostenerstattung durch den DBJR. Die Kostenerstattung durch den DBJR erfolgt auf der Grundlage der vom Vorstand beschlossenen Abrechnungsbestimmungen.
§ 43
Neben der Erstattung ihrer Auslagen haben die Vorsitzenden und die
stellvertretenden Vorsitzenden gemäß §10 Abs. 6 der Satzung des DBJR,
Anspruch auf eine angemessene Vergütung im Sinne einer pauschalen
Aufwandsentschädigung. Die Verfahrensfragen hierzu obliegen der Entscheidung des Hauptausschusses.
§ 44
Über alle anderen hier nicht geregelten Kostenerstattungen entscheidet
der Vorstand.
XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 45
Die Geschäftsordnung wurde gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 12 der Satzung des
DBJR von der 87. Vollversammlung am 24./25. Oktober 2014 in Berlin beschlossen.
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Jugendarbeit.
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Deutscher Bundesjugendring
Mühlendamm 3, 10178 Berlin
030. 400 40 400
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