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Volltext : Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1915/1920 (Public Domain)

94

Der  Erziehungs-  und  Berufsbeirat  nahm  von  den

Termin

ausgeschulten
Waisen
Knaben  !  Mädchen

in  seine
Knaben

Fürsorge
Mädchen

Der  Fürsorge  des
Beirats  unterstanden
Knaben  Mädchen

Ostern  1901  bis  Michaelis  1915  .  .

2428

2200

1234

766

1403

929

Ostern  1916

91

95

34

31

75

67

Michaelis  1916

77

92

33

21

—

—

Ostern  1917

78

83

26

23

55

44

Michaelis  1917

76

76

27

16

—

—

Ostern  1918

92

94

37

16

76

35

Michaelis  1918

86

93

37

16

—

—

Ostern  1919

70

105

21

20

52

46

Michaelis  1919

79

104

22

19

—

—

Ostern  1920

107

107

38

15

41

17

Bis  30.  September  1920  wurden  dem  Erziehungs-  und  Berufsbeirat  insgesamt
1702  männliche  und  1138  weibliche  Pfleglinge  unterstellt.  Davon  befanden  sich  am  30.  September ­
  1920  noch  153  männliche  und  76  weibliche  in  Pflegschaft.  Dem  Erziehungs-  und
Berufsbeirat  gehören  zurzeit  an:  297  Pfleger,  125  Pflegerinnen,  50  fachmännische  Beistände,
darunter  1  weiblicher.
An  Beihilfen  wurden  gewährt:  1916  für  169  Pfleglinge  12  345.76  dl,  1917  für
96  Pfleglinge  8  607,68  dl,  1918  für  76  Pfleglinge  7  799,90  dl,  1919  für  203  Pfleglinge
20  827,65  dl  und  im  1.  Halbjahr  1920  für  125  Pfleglinge  21  312,45  dl.  Ferner  wurden
alljährlich  eine  Reihe  von  Knaben  und  Mädchen  in  verschiedenen  Berufen  untergebracht,  bei
einzelnen  mußte  jedoch  wegen  Krankheit  oder  körperlicher  Schwäche  davon  Abstand  genommen
werden.  Weiter  wurden  noch  Zuschüsse  zu  dem  vom  Lehrherrn  gezahlten  Kostgelde  zur  Ausbildung ­
  als  Volksschullehrer,  zur  Beschaffung  von  Arbeitskleidung,  zur  Unterbringung  in  auswärtigen ­
  Haushaltungsschulen  und  zur  Erholung,  Fahrgeldvergütung  zum  Besuch  von  Fachschulen, ­
  Beihilfen  zur  Beschaffung  von  Lernmitteln  u.  a.  m.  gewährt.
Der  Landaufenthalt  für  Stadtkinder.  Diese  der  Erholung  der
Stadtkinder  dienende  Einrichtung  der  Großstädte  war  ursprünglich  nur  als  eine  Einrichtung
der  Kriegszeit  gedacht,  und  gelangte  zum  ersten  Male  im  Sommer  1917  zur  Ausführung.
Die  Bearbeitung  der  Angelegenheit  unterstand  zunächst  der  städtischen  Schuldeputation  und
ging  bei  Einrichtung  des  Jugendamts  auf  dieses  über.  Aus  städtischen  Mitteln  wurden  für
die  Verschickung  der  Kinder  Zuschüße  im  Gesamtbeträge  von  rund  190  000  dl  gezahlt.  Von
den  Kindern  waren  untergebracht:

im  Jahre

auf  dem  Lande

in  Heimen  und  Kolonien

im  Ausland

zusammen

1917

6  033

62

6  095

1918

2  595

—

245

2  840

1919

900

—

212

1  112

1920

1245

1  644

37

2  926

Von  den  in  Heime  und  Ferienkolonien  entsandten  Kindern  fanden  1346  in  den  Heimen  des
Vereins  fiir  Ferienkolonien  Unterkunft.
Über  die  Tätigkeit  des  Jugendamts  für  die  Zeit  vom  15.  5.  bis
30.  9.  1920  ist  folgendes  nachzutragen:  Bei  der  allgemeinen  Abteilung  gingen  364  Meldungen
von  Behörden,  Eltern  oder  Verwandten,  Vereinen  oder  Privatpersonen  ein.  135  Fälle  betrafen ­
  die  drohende  Verwahrlosung  (Vagabundieren,  Schulschwänzen,  Betteln,  Unehrlichkeit),
127  Fälle  Venmchläsiigung,  37  Mißhandlung  und  Ausnutzung,  41  Krankheit  der  Kinder  und
32  Fälle  Krankheit  oder  Tod  des  Erziehungsverpflichteten.  In  den  restlichen  Fällen  handelte ­
  es  sich  um  Prüfung  der  Erziehung  von  Kindern  geschiedener  oder  getrennt  lebender
Eltern.
Die  Abteilung  Jugendgerichtshilfe  hatte  sich  mit  190  Jugendlichen
zu  beschäftigen,  gegen  die  Strafverfahren  eingeleitet  waren.
Es  standen  im  Alter  von  18—13  Jahren  17  Knaben  und  1  Mädchen,  37  männliche  und
12  weibliche  Jugendliche  waren  14—15  Jahre  und  89  bzw.  34  Jugendliche  16—17  Jahre  alt.  20  von
ihnen  waren  bereits  vorbestraft,  und  zwar  13  je  einmal,  6  je  zweimal  und  1  dreimal.  Die  Einleitung
des  Strafverfahren-?  erfolgte  in  185  Fällen  wegen  Vergehens  gegen  das  Eigentum,  in  3  Fällen  wegen
gewerblicher  Unzucht,  in  2  Fällen  wegen  Körperverletzung,  in  1  Falle  wegen  Sittlichkeitsverbrechens,
in  den  übrigen  wegen  unbedeutender  Vergehen  oder  Ucbcrtretungen.  Zur  Hauptverhandlung  kam
es  in  128  Fällen.  Das  Urteil  lautete  in  14  Fällen  auf  Freispruch,  in  21  Fällen  auf  Verweis,  in
14  Fällen  auf  Geldstrafe,  in  1  Fall  auf  Haft  und  in  78  Fällen  auf  Gefängnis.  143  Kinder  und
Jugendliche  aus  beiden  Abteilungen  wurden  neu  unter  Schutzhaft  gestellt,  so  datz  am  30.  9.  1920  insgesamt ­
  666  Kinder  und  Jugendliche  der  pflegerischen  Fürsorge  unterstanden.  Von  diesen  wurden
181  auswärts  untergebracht.  In  Pflegestellen  kamen  39  Knaben  und  18  Mädchen,  in  Erziehungsanstalten ­
  28  Knaben  und  24  Mädchen,  in  Dienststellen  37  Knaben  und  31  Mädchen.  Dem  psychiatrischen ­
  Berater  des  Jugendamtes  waren  41  Kin  der  vorzustellen.
            
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