Handlungskonzept
Abfallarme Großveranstaltungen und Straßenfeste
Inhalt
Einführung 3
Rechtliche Grundlagen 4
Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG 4
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln 6
Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV 4
Verpackungsverordnung – VerpackV 4
Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU 5
Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder
5
Abfallvermeidung 6
Verwendung von Mehrweggeschirr und -bechern 6
Alternative zum Mehrweggeschirr: Essen auf die Hand
8
Verwendung von Mehrwegverpackungen 8
Verzicht/Reduzierung von Streuartikeln (Giveaways) und Flyern
9
Abfalltrennung/-entsorgung 10
Aufstellung, Anzahl und Leerung von Abfallbehältern
11
Aussehen und Kennzeichnung von Abfalltonnen 11
Getrennte Abfallsammlungen für Standbetreiber/-innen und Besucher/-innen
11
Einsatz von Trenntmeister/-innen 12
Erstellung einer Abfallzonierung und eines Abfallhandlungskonzepts
12
Marketing und Kommunikation 14
Marketing, Kommunikation und Transparenz von Umweltzielen
14
Kontrolle und Einhaltung von erteilten Auflagen durch Genehmigungsbehörden
15
Motivationen und Anreize für eine erfolgreiche Abfallvermeidung/-trennung
15
Erstellung eines Abfallberichts 16
Handlungsempfehlungen und Tipps 17
Handlungsempfehlungen für die Verwaltung (Bezirksämter) 17
Handlungsempfehlungen für Veranstalter/-innen 18
Handlungsempfehlungen für Standbetreiber/-innen 19
Adressen/Serviceteil 20
Berliner Entsorgungsunternehmen 20
Anbieter Mehrwegsystem 20
Links und Literatur 23
Links/Literatur zur Abfallvermeidung/-reduzierung 23
Links/Literatur zur Abfalltrennung 23
Links/Literatur zu Marketing und Kommunikation: 23
Allgemeine Literatur und Links 24
Gesetze und Verordnungen 25
GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Ulrich Nowikow, Birte Jung
Stefan Richter, Karen Thormeyer
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Tel.: 030-443391-0
ulrich.nowikow@grueneliga.de
birte.jung@grueneliga.de
www. grueneliga-berlin.de
1. Einführung
Märkte und Straßenfeste prägen das vielfältige Leben einer Großstadt und sind aus dem Stadtbild nicht wegzudenken.
Doch angefangen beim Wochenmarkt im Kiez über das Straßenfest im Bezirk bis hin zu Großveranstaltungen fallen
entsprechend große Abfallmengen an. Insbesondere dort, wo es viele Catering-Angebote mit Einweggeschirr oder
Promotionaktivitäten wie z.B. Flyerverteilung gibt, entstehen große Mengen an Müll. So müssen allein in Berlin jährlich schätzungsweise 1.600 Tonnen nach Veranstaltungen entsorgt werden. Auf einem Quadratmeter gestapelt, ergäbe
das eine Säule, die fast bis zum Mount Everest reichen würde.
Die Anstrengungen aus den 1990er Jahren, das Abfallaufkommen bei öffentlichen Veranstaltungen zu reduzieren,
wurden in den vergangenen Jahren deutlich vernachlässigt. Dabei können öffentlichkeitwirksam demonstriertes
Engagement für die Umwelt und Eigenverantwortung von Seiten des Veranstalters zum Marketingobjekt werden.
Abfallarme Veranstaltungen machen mit ihrem nachhaltigen und schonenden Umgang mit Ressourcen und einem
sauberen Stadtbild beispielhaft auf sich aufmerksam.
Die Möglichkeiten, einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz bei Großveranstaltungen und Straßenfesten zu leisten,
bleiben beachtlich. Veranstaltungen, wie das Umweltfestival der GRÜNEN LIGA Berlin zeigen seit 1995, mit welch
einfachen Mitteln es möglich ist, Abfall zu vermeiden, dies als positives Image für sich zu vermarkten und sowohl
Aussteller/-innen als auch Besucher/-innen zum Mitmachen zu bewegen.
Modelle dafür können der verstärkte Einsatz von Mehrwegnutzungen, die Schaffung von Anreizen zur Abfallvermeidung, die Verbesserung von Trennsystemen und die Förderung der Eigenverantwortung der Anbieter/-innen sein.
In einigen Bereichen, so zum Beispiel bei der Verwendung von Mehrwegsystemen beim Ausschank von Getränken,
haben sich diese vielfach schon etabliert. Mehrwegangebote kommen im Regelfall auch den Erwartungen und Vorstellungen der Besucher/-innen entgegen.
Neben der Abfallvermeidung geht es auch um die enormen Potenziale bei der Abfalltrennung. Sortenrein getrennte
Abfälle können am besten umweltgerecht verwertet werden. Durch Abfalltrennung lassen sich – wie bei der Abfallreduzierung – Ressourcen sparen.
Einfluss auf das Abfallaufkommen können alle nehmen – Besucher/-innen, Standbetreiber/-innen, Veranstalter/innen aber auch Politik und Verwaltung. So können Behörden vor Erteilung der Genehmigung vom Veranstalter/-in
ein Abfallhandlungskonzept einfordern. Dieses beinhaltet u.a. abfallvermeidende und –trennende Maßnahmen sowie
die Kontrolle der Einhaltung abfallrelevanter Bestimmungen.
Im hier vorliegenden Handlungskonzept wird die Berliner Situation vorgestellt. Rechtliche Grundlagen und Informationen zur Abfallvermeidung und -trennung werden genannt. Anhand von anschaulichen Praxisbeispielen wird
aufgezeigt, mit welch einfachen Mitteln auf einer Veranstaltung Abfall vermieden, reduziert, getrennt und gleichzeitig
ein „grünes“ Image dazugewonnen werden kann. Abgerundet wird das Konzept durch umfassende Handlungsempfehlungen für Veranstalter/-innen, Standbetreiber/-innen und für die Verwaltung. Für die drei Hauptzielgruppen finden
sich im Anhang praktische Checklisten und ein Beispielmuster für ein Abfallhandlungskonzept.
Einführung
3
2. Rechtliche Grundlagen
Veranstalter/-innen und Standbetreiber/-innen müssen die rechtlichen Grundlagen berücksichtigen. Die Verwaltung
bzw. die Genehmigungsbehörden sollten überprüfen, ob diese auch eingehalten werden.
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Abfallrecht werden im Folgenden mit ihren Kernaussagen Erwähnung
finden.
2.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG
Hauptzweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist nach § 1 die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung einer umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Im Gesetz wird außerdem die Abfallhierarchie benannt. Demnach stehen mögliche Maßnahmen in folgender Reihenfolge: Vermeidung,
Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling (stoffliche Verwertung), sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung und erst zuletzt die Beseitigung.
§ 7 des Gesetzes betont ausdrücklich, dass “die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet sind und die Verwertung von Abfällen Vorrang vor deren Beseitigung hat.”
2.2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin regelt darüber hinaus u.a. die Organisation der Abfallentsorgung in
(Abs. 2) und Abfallwirtschaftplanung (Abs. 3), nennt Pflichten der öffentlichen Hand (Abs. 6) und gibt Informationen
zur Bußgeldvorschrift bei Ordnungswidrigkeiten (Abs. 8). §11 listet die Fraktionen auf, die für die Ermöglichung einer
erfolgreichen Abfallverwertung getrennt gesammelt werden sollen: Papier/Pappe/Karton, Glas, Kunststoffe, organische
Abfälle, Metalle, Elektrogeräte, Sperrmüll.
2.3 Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV
Auch die Gewerbeabfallverordnung gibt Auskunft über Trennfraktionen: Erzeuger/-innen und Besitzer/-innen von
Abfällen sind verpflichtet, die folgenden Fraktionen „jeweils getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu befördern
und einer Verwertung zuzuführen: Papier und Pappe, Glas, Kunststoffe, Metalle und biologisch abbaubare Küchenund Kantinenabfälle, biologisch abbaubare Garten und Parkabfälle und Marktabfälle.”
2.4 Verpackungsverordnung – VerpackV
Laut Verpackungsverordnung sind Verpackungsabfälle vorrangig zu vermeiden. Ausdrücklich betont wird auch, dass es
darum geht Mehrweggetränkeverpackungen und ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen zu stärken.
Transportverpackungen sind nach Gebrauch von Hersteller/-innen und Vertreiber/-innen zurückzunehmen.
2.5 Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU
Die Berliner Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von
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Liefer-, Bau- und Dienstleistungen, kurz „Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU)“ ist die zentrale,
gesetzliche Reglung für die bezirklichen Genehmigungsbehörden. Im Anhang 1 der VwVBU, vom Oktober 2012 werden unter Punkt 24 verbindliche Umweltschutzanforderungen für Großveranstaltungen benannt.
Demnach können Lebensmittel (z.B. Zucker, Milch, Marmelade, Senf usw.) nicht in Portionsverpackungen angeboten
werden. Weiterhin heißt es, dass Einweggeschirr, Einwegbesteck und Einweggetränkeverpackungen nicht zulässig
sind. Die Rücknahme von Mehrweg wird durch ein Pfandsystem sichergestellt. Abfälle werden nach Fraktionen –
Speiseabfälle, Altglas, Pappe, Papier und Leichtverpackungen – getrennt.
Veranstalter/-innen haben die Anforderungen nach VwVBU bei einer Großveranstaltung zu erfüllen.
2.6 Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder
Das Abfallvermeidungsprogramm befasst sich ausschließlich mit Abfallvermeidungsmaßnahmen der öffentlichen
Hand. Einzelne Maßnahmen wirken dabei aber auf verschiedene Akteure aus Produktion, Handel und Gewerbe, öffentlichen Einrichtungen sowie auf Konsumenten ein. Insgesamt werden 34 Maßnahmen empfohlen bzw. grundsätzlich empfohlen. Von Relevanz für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen können die Maßnahmen 26
und 33 sein.
Maßnahme 26 besagt, dass die Abfallbehörden der Länder oder die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Kampagnen zur Abfallvermeidung in Zusammenarbeit mit Umwelt- und Verbraucherverbänden finanziell und organisatorisch unterstützen können.
Maßnahme 33 verpflichtet grundsätzlich dazu, bei Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen oder im öffentlichen
Raum, Mehrweg zu verwenden.
Rechtliche Grundlagen
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3. Abfallvermeidung
Bei Großveranstaltungen entstehen in kurzer Zeit relativ große Abfallmengen – vor allem durch Einwegbecher und
-verpackungen. Das ist nicht nur schädlich für die Umwelt, sondern wirkt sich negativ auf das Stadtbild und damit auf
das Image einer Veranstaltung aus. Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz steht die Abfallvermeidung an erster Stelle (vgl.
Kapitel 2.1).
In vielen Bereichen lässt sich Abfall vor, während aber auch nach einer Veranstaltung vermeiden:
• durch Nutzung von Mehrweggeschirr aus Polypropylen (PP), Polycarbonat, Glas oder Porzellan
• durch Verwendung von Mehrwegverpackungen (Fässer, Pfandflaschen, Mehrweggebinde für Obst und Gemüse)
• durch Verzicht auf Portionsverpackungen und stattdessen Einsatz von Spendersystemen z.B. für Senf und Ketchup
• durch die Verwendung von unverpackten Lebensmitteln aus der Region, „Essen auf die Hand“
• durch Verzicht auf sogenannte Giveaways und Flyer
3.1 Verwendung von Mehrweggeschirr und -bechern
Die Verwendung von Mehrweggeschirr ist eine Möglichkeit, um das hohe Abfallaufkommen bei Straßenfesten und
anderen Veranstaltungen im öffentlichen Freiraum zu reduzieren. Deren Nutzung wird in Berlin für Großveranstaltungen laut VwVBU (vgl. Kapitel 2.5) vorgeschrieben.
Wiederverwendbares Mehrweggeschirr weist über den gesamten Lebensweg im Vergleich zu Einweggeschirr die geringsten Umweltbelastungen auf, ist am klimaverträglichsten und hat somit die beste Ökobilanz. Auf Einwegbecher,
-teller und -besteck – auch auf kompostierbare – sollte grundsätzlich verzichtet werden.
Weitere Informationen zur Ökobilanz finden sich in der Studie „Vergleichende Ökobilanz verschiedener Bechersysteme
beim Getränkeausschank von Veranstaltungen“ von dem Österreichischen Ökologie-Institut, der Firma Carbotech AG
und dem Öko-Institut e.V. Deutschland.
Link zur Studie und Quelle: http://www.lorangerie.ch/wp-content/uploads/2012/03/oekobilanz_bechersysteme.pdf
Mehrweggeschirr und -becher sind nicht nur wegen ihrer guten Ökobilanz empfehlenswert: Ihre Verwendung trägt
zum sauberen Ambiente einer Veranstaltung bei. Der Verzehr von Speisen auf Mehrweggeschirr und und von Getränken aus Mehrwegbechern wird von einem Großteil der Besucher/-innen als angenehm empfunden und sorgt somit für
zufriedene Festbesucher/-innen. Insgesamt trägt dies zu einer positiven Resonanz und aktiv zum Umweltschutz bei.
Auf folgende Aspekte sollten Veranstalter/-innen und Standbetreiber/-innen bei der Verwendung von Mehrweggeschirr achten:
Vermeidung von langen Transportwegen und Reduzierung von Emissionen
Die Ökobilanz fällt schlechter aus, wenn lange Transportwege anfallen. Das Spülen von benutztem Mehrweggeschirr
sollte – insbesondere bei Großveranstaltungen – bestenfalls direkt am Stand oder in einer zentralen „Spülstraße“ erfolgen. Wenn benutztes Geschirr etliche Kilometer entfernt zum Spülen transportiert wird, entstehen zusätzliche
CO2-Emissionen, insbesondere dann, wenn dieses mehrfach geschieht. Zentrale Spülstraßen oder Spülstellen an den
einzelnen Verkaufsständen stellen eine Lösung dar und reduzieren Emissionen. Dies setzt jedoch auch Wasser- und
Abwasseranschlüsse am Veranstaltungsort voraus. Die Einrichtung einer Spülstraße ist daher nicht immer möglich.
Alternativ sollten deshalb regionale Geschirranbieter (vgl. Serviceteil, Kapitel 7) mit kurzen Transportwegen gewählt
werden.
Erhöhung des Rücklaufs von Mehrweggeschirr und Steigerung der Akzeptanz
Damit es zu einer guten Ökobilanz von Mehrwegsystemen kommt, muss sichergestellt werden, dass benutztes Mehrweggeschirr in den Nutzungskreislauf zurückgeführt und mehrmalig verwendet wird.
6
Einrichtung einer Spülstraße und Geschirrausgabe auf dem Karneval der Kulturen
Ein erfolgreich funktionierendes Mehrwegsystem sollte für Standbetreiber/-innen und Besucher/-in so einfach wie
möglich gestaltet sein, um eine hohe Akzeptanz für Mehrweggeschirr zu erreichen. Dazu gehören ein einheitliches
Pfand- und Rückgabesystem, welches sowohl für Standbetreiber-/innen als auch Veranstaltungsbesucher/-innen unkompliziert und verständlich ist.
Mit dem Logo des/der Veranstalters/-in oder eines/r Sponsors/-in bedruckte Mehrwegbecher oder -flaschen sind
eine Möglickeit, um ein Mehrwegsystem ganz oder teilweise zu finanzieren (vgl. Kreuzberger Viertelmarathon). Erfahrungsgemäß werden diese jedoch oftmals von den Besucher/-innen als Souvenir behalten (z.B. Glühweinbecher auf
dem Weihnachtsmarkt), was für Sponsoren auch attraktiv sein kann. Solange der Becher bzw. die Flasche nicht sofort
im Abfall landet, sondern im eigenen Haushalt weiterverwendet wird, bleibt eine positive Ökobilanz bestehen (vgl.
Ökobilanz-Studie).
Mehrweggeschirr mit Pfand wird bei zu niedrigem Pfand nicht von allen Veranstaltungsbesucher/-innen zurückgebracht. Bei zu hohem Pfand leidet eventuell der Umsatz. Das Pfand sollte deshalb entsprechend abgestimmt sein, um
den Verlust an Geschirr und das Wegwerfen möglichst gering zu halten. Das kann auch einen ökonomischen Anreiz
mit Gewinn darstellen, wenn das Becherpfand höher ist als die tatsächlichen Anschaffungskosten.
Nicht jede/r Standbetreiber/-in kann sich eine (Neu-)Anschaffung von Mehrweggeschirr leisten. Abhilfe schafft ein Geschirrverleihsystem, welches Mehrweggeschirr für eine Leih- und Spülpauschale an Standbetreiber/-innen abgibt. Solch
ein System sollte einheitlich und unkompliziert gestaltet sein und die gleichen Bedingungen für alle Standbetreiber/innen enthalten. Eine Geschirr- bzw. Pfandrückgabe sollte an allen Ständen oder an speziell eingerichteten Rückgabeständen möglich sein. Sponsoring stellt eine Möglichkeit dar, ein Mehrweggeschirrsystem zu subventionieren.
Mehrweg-Getränkeflaschen für den Kreuzberger Viertelmarathon
(Turngemeinde in Berlin 1848 e.V.)
Auf Vorschlag des LSB (Landessportbund Berlin) stellte die GRÜNE LIGA Berlin e.V. Anfang
2013 die Potenziale zur Gestaltung abfallarmer Sportveranstaltungen bei der Turngemeinde in Berlin 1848 e.V. (TiB) vor. Den Bezugspunkt bildete der Kreuzberger Viertelmarathon
als Veranstaltung, um die Möglichkeiten eines Verzichtes auf Einweg-Trinkbecher auszuprobieren.
Der 10,5 km lange Straßenlauf führte die Läufer am 25. August vom Columbiadamm nach
Kreuzberg SO 36 und wieder zurück. Zentraler Versorgungspunkt für mehr als 500 Läufer
und Läuferinnen war der Sportplatz der Turngemeinde am Columbiadamm.
Der Sportverein nahm Ideen und Vorschläge der Grünen Liga zur Nutzung von Mehrwegsystemen auf und bekam über einen Sponsor 500 Mehrweg-Getränkeflaschen, die allen
Läufer/-innen zur Verfügung gestellt wurden. Auf diese Weise konnte auf Einwegbecher
verzichtet werden.
Weitere Informationen zu Laufveranstaltungen des TiB: http://www.tib1848ev.de
Die gesponserte Mehrweg-Getränkeflasche
Abfallvermeidung
7
3.2 Alternative zum Mehrweggeschirr: Essen auf die Hand
Falls sich Mehrweggeschirr für eine Veranstaltung nicht rentiert oder andere Gründe dagegen sprechen, stellt Fingerfood (Essen auf die Hand) eine umweltfreundliche Alternative dar, um vor allem Plastikmüll zu vermeiden. Vergessen
wird dabei oft, dass beim Essen auf die Hand häufig Servietten mit ausgegeben werden, die ebenfalls Müll verursachen.
3.3 Verwendung von Mehrwegverpackungen
Der Verzicht von Einwegverpackungen stellt bei der Abfallvermeidung einen weiteren wichtigen Schwerpunkt dar.
Laut Verpackungsverordnung und der Berliner Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) sind Verpackungsabfälle vorrangig zu vermeiden oder sollten wiederverwendet werden (vgl. Kapitel 2.4/2.5). Ketchup- oder
Senfspender können Portionsverpackungen ersetzen, Lebensmittel in wiederverwendbaren Behältern reduzieren Verpackungsmüll. Wenn einzelne Standbetreiber/-innen nicht auf Einwegverpackungen verzichten können, sollten diese
dazu verpflichtet werden, große Verpackungen wieder mitzunehmen.
Abfallarm seit 1995: Das Umweltfestival der GRÜNEN LIGA
Auf dem Umweltfestival beweist die GRÜNE LIGA bereits seit 1995, dass Großveranstaltungen abfallarm ohne die Verwendung von
Einweggeschirr durchführbar sind. Durch ein langjährig erprobtes Abfallmanagement, bei dem alle: von Mitarbeiter/-innen, über
Aussteller/-innen bis zu Sponsor/-innen involviert sind, ist das Festival in Berlin am Brandenburger Tor so gut wie abfallfrei. Bei bis zu
250 Aussteller/-innen und über 100.000 Besucher/-innen fielen in den letzten Jahren max. zehn Tüten Restmüll pro Veranstaltung an.
Verschiedene Bausteine tragen zum Gelingen des Konzeptes bei:
1.
Teilnahmebedingungen: Die Teilnahmebedingungen tragen
wesentlich zur Umsetzung des abfallfreien Veranstaltungskonzeptes bei. Sie regeln u.a. die Vermeidung von Flyer- und
Giveaway-Müll durch Promotionaktivitäten auf und um die
Meile herum, die Verwendung von Mehrweggeschirr, den
Verzicht auf Einweggeschirr, die Mitnahme eigener Verpackungen durch die Aussteller/-innen, die Auf- und Abbauzeiten u.v.m. Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen
wird durch die Marktleitung am Veranstaltungstag mehrfach
kontrolliert.
2.
Kaution: Alle Teilnehmer/-innen des Umweltfestivals entrichten eine Kaution pro Veranstaltungstag. Die Kaution bietet
einen finanziellen Anreiz für die Aussteller/-innen, am Veranstaltungstag die Teilnahmebedingen einzuhalten. Sie wird bei
deren Einhaltung nach der Veranstaltung an die Aussteller/innen wieder ausgezahlt.
3.
Die Höhe beläuft sich zur Zeit auf 25 Euro pro Tag und Stand.
Je nach Art und Größe der ausstellenden Firmen ist die Höhe
der Kaution sicher nach oben und unten variabel. Besonders
bei Ausstellern, die mit Subunternehmern wie z.B. Messebauern vor Ort arbeiten, kommt es gelegentlich vor, das diese
nach Ende der Veranstaltung ihren Abfall - wie noch oft auf
Messen üblich - vor Ort liegen lassen. Daher sollten auch diese
Firmen speziell darauf hingewiesen werden, ihre Fremdfirmen
entsprechend zu briefen. Die in ihrem Falle geringe Höhe der
Kaution stellt für sie keinen Anreiz dar. Eine höhere Kaution ist
aber aufgrund der vielen kleinen Firmen und gemeinnützigen
Vereine, die auf dem Umweltfestival ausstellen nicht machbar
und auch von Seiten der GRÜNEN LIGA nicht erwünscht.
4.
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Das Spülmobil: Fast alle Caterer/-innen vor Ort nutzen Leihgeschirr aus Porzellan und Glas sowie Leihbesteck. Einige nutzen auch eigenes Geschirr, lassen dieses aber im Spülmobil
reinigen bzw. reinigen es selbst.
5.
Das Leihgeschirr wird vom Betreiber des Spülmobils am Veranstaltungstag gestellt. Der Pfand beträgt pro Geschirrstück
2,50 Euro. Die Caterer/-innen erhalten das Leihgeschirr gegen
Zahlung der Pfandgebühr und geben dies an die Kunden
weiter. Die Rückgabe des Geschirrs kann durch die Besucher/innen an allen Cateringständen, die sich am Pfandsystem beteiligen erfolgen. Der Transport vom Caterer zum Spülmobil
und wieder zurück erfolgt durch drei Lastenräder. Diese werden von Mitarbeiter/-innen des Veranstalters gefahren.
6.
Geschirrpauschale: Alle Caterer/-innen vor Ort zahlen eine
Geschirrspülpauschale in Höhe von 25,00 Euro. Diese wurde
eingeführt, um Kosten des Spülmobils auf die Speisen verkaufenden Aussteller/-innen gleichmäßig zu verteilen und
einen Anreiz zu schaffen, sich am Benutzen des Mehrwegsystems zu beteiligen. Die Caterer/-innen, die eigenes Mehrweggeschirr benutzen, tragen mit der Gebühr dazu bei, die
Wasser- und Abwasserkosten zu reduzieren.
7.
Kosten für das Geschirrspülmobil pro Tag (siehe Tabelle, S. 9):
Die Angaben sind nur ungefähre Werte und variieren jedes
Jahr. Ausgegangen wird von 23 Cateringständen. Nicht berücksichtigt sind Kosten für Wasser, Strom und Abwasser.
8.
Sponsoring: Die Kosten für das Spülmobil und andere Mehrwegsysteme können, je Anzahl der Caterer/-innen und der
verkauften Speisen erheblich ins Gewicht fallen. Eine Kostensenkung kann durch Sponsoring erfolgen. Zum Umweltfestival besteht seit Jahren eine erfolgreiche Zusammenarbeit
mit der BSR, die dieses langbewährte Mehrwegsystem unterstützt.
9.
Kontrolle: Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen insbesondere des Abfallvermeidungssystems muss vor Ort am
Veranstaltungstag kontrolliert werden. Die Verwendung von
Mehrweggeschirr, die Mitnahme eigenen Verpackungsmülls
nach Ende der Veranstaltung, der termingemäße Abbau nach
Ende der Veranstaltung, die Rückgabe des Mehrweggeschirrs
wird vom Orgateam während der gesamten Veranstaltungsdauer und ab Beginn des Abbaus durch mehrere Mitarbeiterinnen der GRÜNEN LIGA kontrolliert. Abnahmebögen, die
vom Aussteller nach dem Abbau des Standes und vor Abfahrt
von der Veranstaltungsmeile unterschrieben werden müssen
stellen sicher, dass der Stand abfallfrei übergeben und kein
Fremdmüll von Nachbarständen auf der eigenen Fläche entsorgt wurde.
Bezeichnung
Kosten in Euro
Geschirrspülmobil inkl. Leihgeschirr und Firmenpersonal
2500,00
Personal
600,00
Leihgebühren Lastenräder
150,00
Kosten Geschirrverlust
500,00
Gesamt
3750,00
Bemerkung
Lastenradfahrer/-innen und zusätzliche Mitarbeiter/-innen im
Spülmobil. Reduziert sich beim Einsatz von Ehrenamtler/-innen
Durch Bruch oder Nicht-Rückgabe
Weitere Informationen auf: www.umweltfestival.de
3.4 Verzicht/Reduzierung von Streuartikeln (Giveaways) und Flyern
Vor allem das Verteilen von Werbeartikeln durch Promoter/-innen an vorbeilaufende Besucher/-innen führt schnell
zu einem erhöhten Müllaufkommen im Veranstaltungsumfeld. Flyer werden häufig gleich nach dem Verteilen wieder
weggeworfen, anstatt in der Tasche der Empfänger/-innen zu landen.
Littering bzw. Vermüllung in der Veranstaltungsumgebung wirken sich negativ auf das Ambiente und damit auf das
Image einer Veranstaltung aus. Veranstalter/-innen und Standbetreiber/-innen sollten deshalb das Verteilen von Giveaways und Flyer ausschließlich am Infostand erlauben und in und um die Veranstaltungsmeile möglichst darauf verzichten bzw. es untersagen. Selbst Sponsor/-innen, die oft einen erheblichen finanziellen Teil zum Gelingen des Festes
beitragen und im Gegenzug viele Werbematerialien verteilen möchten, lassen sich bei entsprechender Vereinbarung
und guter Vermarktung des umweltfreundlichen Konzeptes vom Verzicht auf Promotionmaßnahmen auf und um die
Meile herum überzeugen.
Auch bei den Vorbereitungen im Vorfeld einer Veranstaltung können alle Akteure zu einer abfallarmen und umweltfreundlichen Handlungsweise beitragen: Papiermüll lässt sich reduzieren, indem nur sparsam, beidseitig und auf Umweltpapier gedruckt wird. Statt für eine Veranstaltung über viele Flyer zu werben oder etliche Programmhefte zu drucken, sollte eine digitale Kommunikation (z.B. Öffentlichkeitsarbeit mittels Social Media Kanälen wie Facebook, Twitter) im Vordergrund stehen. Mit Hilfe von Druckerstationen vor Ort können nach Bedarf Programmhefte etc. gedruckt
werden. Wie das erfolgreich funktionieren, wurde auf dem ÜBER LEBENSKUNST Festival 2012 in Berlin gezeigt (vgl.
Öko-Institut e.V. 2012, 13f.). Werbung über einzelne gut positionierte Plakate reduzieren zudem Flyermüll.
Zusammenfassende Handlungsempfehlungen zur Abfallvermeidung/-reduzierung für die Verwaltung, Veranstalter/-innen und
Standbetreiber/-innen finden sich in Kapitel 6.
Abfallvermeidung/-reduzierung auf dem Karneval der Kulturen, ca. 1,5 Mio. Besucher/-innen
Die internationale Großveranstaltung „Karneval der Kulturen“ in Berlin nutzt Mehrweggeschirr und ein Trennsystem, um Abfall zu reduzieren. Auf dem Straßenfest besteht für
Standbetreiber/-innen die Pflicht zur Nutzung von Mehrweggeschirr. Aus Sicherheitsgründen gibt es kein Geschirr aus Glas oder Porzellan, sondern hauptsächlich aus Polypropylen. Für den Ausschank von heißen Getränken wie Kaffee sind Einwegbecher aus
Pappe erlaubt. Die Pfandrücknahme erfolgt direkt am Stand. Gereinigt wird das benutzte Geschirr in einer angrenzenden Spülstraße mit ökologisch verträglichem Spülmittel.
Eine Firma verleiht und reinigt das Geschirr für eine Pauschal- bzw. Nutzungsgebühr.
Die Einrichtung dieser Spülstraße spart Fahrwege und mindert schädliche Emissionen.
Weitere Informationen auf: www.karneval-berlin.de
Abfallvermeidung
9
4. Abfalltrennung/-entsorgung
Wo Abfall nicht vermieden werden kann, sollten für alle Beteiligten Möglichkeiten geschaffen werden, diesen umweltfreundlich zu trennen bzw. zu entsorgen.
Nur sortenrein getrennte Abfälle können am besten umweltgerecht und stofflich verwertet werden. Abfalltrennung
spart Ressourcen, denn sie werden im Sinn der Kreislaufwirtschaft dem Kreislauf wieder zugeführt (vgl. Kreislaufwirtschaftsgesetz; Kapitel 2.1).
Für eine sortenreine Trennung und effiziente Abfallverwertung empfehlen sich folgende Trennfraktionen:
• Speiseabfälle
• Altglas
• Pappe/Papier/Karton
• Leichtverpackungen/Wertstoffe
• Restmüll
• nach Möglichkeit Öle und Fette (vgl. VwVBU)
Weitere Informationen zu einzelnen Trennfraktionen und Allgemeines zur Abfalltrennung finden sich unter: trenntstadt-berlin.de
Häufig werden Abfalltrennsysteme nicht von den Besucher/-innen oder Standbetreiber/-innen wahrgenommen oder
angenommen.
Dahinter können sich folgende Gründe verbergen:
• Die Veranstaltungsbesucher/-innen befinden sich in einer Art „emotionalem Ausnahmezustand“ (Beispiel:
Fanmeile) und sind wenig bereit, sich umweltbewusst zu verhalten, v.a. wenn der Feier-/Erlebnisaspekt im
Vordergrund steht.
• Besucher/-innen und Standbetreiber/-innen können die Abfallarten nicht den entsprechendenTrennbehältern
zuordnen oder wissen nicht, welcher Abfall in welche Tonne gehört.
• Es bestehen Unklarheiten und Verständigungsprobleme bei der farblichen Kennzeichnung und Beschriftungen
der Müllbehälter,vor allem auch bei Mitwirkung von Veranstalter/-innen aus anderen Bundesländern oder dem
Ausland.
• Den Standbetreiber/-innen fehlt aufgrund von Personalmangel oder falscher Standplanung die Zeit zum Trennen
oder der Platz für verschiedene Trennbehälter innerhalb ihres Standbereichs.
• Die Leerung der Müllbehälter erfolgt nicht oft genug. Wenn Abfallbehälter voll sind, wird der Abfall in die
falschen Behälter sortiert oder es kommt zu einer erhöhten Vermüllung.
Für eine erfolgreiche abfallarme und umweltfreundliche Veranstaltung sollen deshalb folgende Aspekte berücksichtigt werden:
• Aufstellung verschiedener großer Behälter und deren regelmäßige Leerung in Absprache mit den
Entsorgungsunternehmen
Abfallbehälter unterschiedlicher Trennfraktionen auf dem Karneval der Kulturen
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„Emotionaler Ausnahmezustand“ auf der Fanmeile WM 2006 (Foto: Livia von Seld)
• verständliche Kennzeichnung von Abfallbehältern
• getrennte Abfallsammlungen für Standbetreiber/-innen und Besucher/-innen und Einsatz von Trenntmeister/innen (Abfalltrennhelfer/-innen, „waste guards“)
• Beachtung der verschiedenen Zonen des Veranstaltungsraums
• Motivation der Veranstalter/-innen, Standbetreiber/-innen und Besucher/-innen und Umweltkommunikationsmaßnahmen für eine erfolgreiche Trennung (vgl. Kapitel 5)
4.1 Aufstellung, Anzahl und Leerung von Abfallbehältern
Damit es nicht zur Vermüllung in der Veranstaltungsumgebung kommt, ist es besonders wichtig, in Absprache und
Zusammenarbeit mit den Entsorgungsunternehmen, genügend Abfallbehälter der verschiedenen Trennfraktionen
bereitzustellen. Diese sollten am besten gruppiert, übersichtlich und zentral angeordnet werden. Abfallbehälter sollten
regelmäßig geleert werden, um eine Überfüllung und somit eine erhöhte Gefahr von Littering zu vermeiden. Neben der
Anzahl der entsprechenden Abfallbehälter spielt auch die Größe und Öffnung der Behälter eine Rolle. Das Öffnen von
verschlossenen Abfalltonnen ist vor allem im Veranstaltungsbereich zu empfehlen, damit Besucher/-innen schnell und
unkompliziert ihren Abfall in die entsprechende Abfalltonne (und nicht daneben) wegwerfen können. Mit Hilfe dieser
Maßnahmen kann das Entsorgen von Abfällen für alle Akteure erleichtert werden.
4.2 Aussehen und Kennzeichnung von Abfalltonnen
Für jede/n Veranstaltungsbesucher/-in sollte schnell erkennbar sein, in welche Tonne, der jeweilige Abfall gehört.
Deutlich gekennzeichnete Abfallbehälter, beispielsweise durch einheitliche international verständliche Piktogramme,
sind deshalb zu empfehlen. Die Nutzung optisch anspruchsvoller Tonnentypen und verständlicher Kennzeichnung tragen zu einer erfolgreichen Abfalltrennung und -verwertung bei.
Einheitliche Kennzeichnung der Abfallbehälter durch z.B. Piktogramme der BSR (Quelle: http://trenntstadt-berlin.de)
4.3 Getrennte Abfallsammlungen für Standbetreiber/-innen und Besucher/-innen
Es ist zu empfehlen, separate, zentrale und gut zugängliche Abfallsammlungen für Standbetreiber/-innen anzulegen, die
nur für diese zugänglich sind. In diesen sogenannten Müllinseln oder Recycle-Bars sollten große Abfalltonnen (sogenannte MGB – Müllgroßbehälter) aller Trennfraktionen bereitgestellt werden.
Getrennte Abfallsammlung für Standbetreiber/-innen
Übersichtsplan auf dem Karneval der Kulturen
AbfallTrennung/-entsorgung
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Eine nicht getrennte Abfallsammlung würde die Vermüllungssituation im Besucherbereich zum Beispiel durch Verpackungseinheiten der Verkaufsstände nur weiter belasten und die Gefahr von Littering vergrößern.
4.4 Einsatz von Trenntmeister/-innen
Für eine effektive Abfalltrennung und -verwertung bietet sich der Einsatz von sogenannten Trenntmeister/-innen an.
Diese können sowohl Besucher/-innen als auch Standbetreiber/-innen zur Abfalltrennung informieren, unterstützen
oder dazu animieren, dass Abfall in der (richtigen) Tonne landet. Der Einsatz von Trenntmeister/-innen kann auch die
Umweltkommunikation zu Abfallvermeidung/-reduzierung und damit auch ein ökologisches Image einer Veranstaltung fördern. Trenntmeister/-innen sollten extra gekennzeichnet (beispielsweise durch farbige T-Shirts oder ähnliches)
werden, damit sie aus der Besuchermenge heraus schnell zu erkennen sind.
4.5 Erstellung einer Abfallzonierung und eines Abfallhandlungskonzepts
An Verkaufs- und Verpflegungsständen fallen erfahrungsgemäß mehr Abfälle an als in Bühnenbereichen. Diese Erkenntnisse sind mithilfe einer gedachten Aufteilung des Veranstaltungsgeländes in Zonen (Eingang, Durchgang, Bühne,
Verpflegung usw.) besonders zu berücksichtigen. Durchgeführte Untersuchungen, wie auch vom Büro für Umweltmanagement für Großveranstaltungen EcoControlling, zeigen, dass Unterschiede bei den Abfallarten und –mengen je
nach Zone zu registrieren sind. An den abfallintensiven Verpflegungsständen fallen beispielsweise vor allem Speisereste
an (vgl. 15. Niedersächsisches Landesturnfest 2012 in Osnabrück, siehe unten).
Bei umzäunten Veranstaltungen im öffentlichen Raum fallen insbesondere an den Eingangsbereichen Glas- und PETFlaschen als Abfall an (vgl. Cierjacks/Behr 2011). Die Wahl der Standorte für die Abfallbehälter ist somit von großer
Bedeutung. Besucher/-innen tragen ihre Abfälle nicht über längere Zeiträume bzw. Strecken mit sich. Es sollte ausreichend Möglichkeiten geben, Abfälle sortenrein zu entsorgen, damit Besucher/-innen keine Rückwege für die Abfallentsorgung machen müssen. Durch die Berechnung von Zonen bzw. Standorten für Abfallbehälter in Abhängigkeit von
Wegeführung und relativer Nähe zu den Verkaufsständen mit Ausschank lässt sich Vermüllung vermeiden und eine
bessere Trennung erreichen. Zonierungsbereiche sollten in einem sogenannten Abfallhandlungskonzept festgehalten
werden.
Abfallzonierung auf dem 15. Niedersächsischen Landesturnfest 2012 in Osnabrück, ca. 300.000 Besucher/-innen
Auf dem Niedersächsischen Landesturnfest in Osnabrück 2012
spielte der Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz eine wichtige
Rolle: Von der Planung über die Durchführung bis zur Nachbereitung wurde ein Nachhaltigkeitsmanagement in den Veranstaltungsprozess integriert. Besonderer Augenmerk lag auf der
Vermeidung von Abfällen und Littering. Hierfür wurden alle
Veranstaltungsorte nach wissenschaftlichen Erkenntnissen in
verschiedene Abfallzonen unterteilt und die Verteilung der Abfallbehälter geplant und darauf angepasst. In den Eingangsbereichen
wurden besonders Trennbehälter für die Fraktionen Glasflaschen,
Pet-Flaschen, Papier und Restmüll geschaffen. Bei den Verpfle-
gungsständen gab es insbesondere Rest- und Speiseabfalltonnen.
Die Bühnenbereiche wurden aus Sicherheitsgründen größtenteils
freigelassen. Alle Abfallbehälter wurden regelmäßig geleert.
Insgesamt war die Abfallzonierung ein Erfolg: Littering konnte
weitgehend verhindert werden. Die Gesamtabfallmenge wurde
mit 11,8 t als gering eingestuft, die Abfalltrennungsquote lag im
Publikumsbereich bei hohen 75,8 Prozent. Anhand von Kennzahlen und Indikatoren wurden alle Nachhaltigkeitsbestrebungen auf
ihren Erfolg hin untersucht und in einer Umweltdokumentation
zusammengefasst.
Quelle und Link zur Umweltdokumentation: http://www.ntb-infoline.de/cms_new/uploads/media/Umwelt_Dokumentation_LTF_2012_01.pdf
Ein Beispielmuster für ein Abfallhandlungskonzept, welches sich an dem folgenden Praxisbeispiel aus Wien (vgl. S. 13) orientiert, finden Sie
in Anlage 4.
12
Verpflichtung zur Verwendung von Mehrwegsystemen und Erstellung eines Abfallkonzepts bei Veranstaltungen in Wien
Die Stadt Wien verpflichtet Veranstalter/-innen gemäß § 10 des
Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes, bei Veranstaltungen auf stadteigenen Liegenschaften und ab 1000 Personen, Mehrwegsysteme
einzusetzen, wenn Speisen und Getränke ausgegeben werden. Bei
Veranstaltungen ab einer Zahl von 2000 Personen muss außerdem
ein Abfallkonzept vom Veranstalter erstellt werden. Außerdem
bietet die Stadt einen selbst entworfenen Mehrwegbecher und
Tassen („Häferl“) an. Wiener Veranstalter/-innen können diese
kostenlos über die Initiative „natürlich weniger Mist“ für ihre Veranstaltung mieten. 30 Prozent der Reinigungskosten können für insgesamt 1 Mio. Becher und insgesamt 20.000 Tassen übernommen
werden. Zusätzlich stellt die Stadt Wien als Veranstaltungsservice
auch ein Geschirrspülmobil zum Verleih bereit.
Weitere Informationen zum Wiener Mehrwegsystem und zum Abfallkonzept auf :
http://www.wenigermist.at und http://www.wien.gv.at/umweltschutz/abfall/gross-veranstaltungen.html
Halle
Tempe
l
sches
h o fe r U
U fe r
U Hallesches Tor
Bühne
fe r
Bühne
„Rasen in Aktion“
Sanitärbereiche
Ein- und Austrittspunkte
Aktions- /Bühnenbereiche
Logistikbereiche
U Mehringdamm
Bühne
Bühne
„Alles im Grünen Bereich“
Straßenfestareal mit
Verkaufsbereichen
Beispiel für eine Veranstaltungszonierung auf dem Straßenfest des Karnevals der Kulturen (in Anlehnung an: www.karneval-berlin.de)
AbfallTrennung/-entsorgung
13
5. Marketing und Kommunikation
Die Punkte „Marketing und Kommunikation“ spielen für eine erfolgreiche Durchführung einer abfallarmen und umweltfreundlichen Veranstaltung eine entscheidende Rolle. Es bedarf der Unterstützung und Akzeptanz aller Veranstaltungsakteure, d.h. Besucher/-innen und Standbetreiber/-innen müssen motiviert werden und mit den Genehmigungsbehörden und Verwaltungen gut zusammenarbeiten. Eine frühzeitige und intensive Öffentlichkeitsarbeit zu den
Umweltzielen der Veranstaltung ist deshalb ebenso notwendig wie eine intensive Kommunikation mit allen Beteiligten
vor, während und nach einer Veranstaltung.
Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:
• Marketing, Kommunikation und Transparenz von Umweltzielen für alle Beteiligten
• Kontrolle und Einhaltung von erteilten Auflagen durch Genehmigungsbehörden oder
• Motivationen und Anreize für eine erfolgreiche Abfallvermeidung/-trennung (z.B. Labeling, Einsatz von
Trenntmeister/-innen)
• Erstellung eines Abfallkonzepts/-berichts und deren Veröffentlichung/Kommunikation
5.1 Marketing, Kommunikation und Transparenz von Umweltzielen
Zur Sicherstellung der Umsetzung abfall- und umweltbezogener Ziele, ist eine frühzeitige Information und Kommunikation über die Umweltziele einer Veranstaltung und eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich.
Glaubwürdigkeit und damit die Akzeptanz der Maßnahmen werden erhöht, wenn Veranstalter/-innen und Genehmigungsbehörden bei der Außenkommunikation darauf achten, dass das Abfall- oder Nachhaltigkeitskonzept einer Veranstaltung transparent und in sich stimmig ist, z.B. durch eine einheitliche Verwendung von umweltfreundlichen Materialien. Ein ökologisches Motto oder Leitthema (z.B. „Karneval goes green“) kann dabei hilfreich sein. Durch das Schaffen einer „grünen“ Marke könnten zusätzlich ökologisch oder nachhaltig orientierte Sponsoringpartner/-innen oder
Unterstützer/-innen für eine Veranstaltung gewonnen werden. Sich als abfallarme und ökologische Veranstaltung zu
präsentieren, kann nicht nur das Image eines Veranstalters, einer Veranstalterin oder von Sponsor/-innen verbessern.
Eine grüne Positionierung wirkt sich auch positiv auf die Außenwahrnehmung eines Bezirks bzw. auf die Stadt aus.
Um alle Veranstaltungsakteure zu erreichen, ist es ratsam, die verschiedenen Instrumente an die Bedürfnisse der unterschiedlichen Akteure anzupassen. Mittels Hinweisschildern auf der Veranstaltung wird auf Abfall- und Umweltziele
aufmerksam gemacht. Alle Maßnahmen sollten letztendlich so gewählt werden, dass sie zum Charakter einer Veranstaltung passen. So lassen sich Veranstaltungsbesucher/-innen, Standbetreiber/-innen und Sponsor/-innen für Umweltideen gewinnen und begeistern.
Nürnberg „Feste feiern ohne Müll“
Die Stadt Nürnberg gilt als Vorbild für die Konzeption abfallarmer
Veranstaltungen. Bereits seit 1989 steht in ihrer Abfallsatzung,
dass auf öffentlichen Veranstaltungen Speisen und Getränke nur
in pfandpflichtigen und wiederverwendbaren Behältnissen und
mit wiederverwendbaren Bestecken abgegeben werden dürfen.
Zur Unterstützung gibt es ein städtisches Geschirrmobil, welches
die Stadt bei Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Außerdem
können sich Nürnberger dort kostenlos größere Mengen Geschirr
für private Feiern ausleihen. Bei den Veranstalter/-innen kamen die
Regelungen gut an, da sie Entsorgungskosten sparen und einen
Imagegewinn erhalten. Halten sich Veranstalter nicht an die Vorgaben, hat die Stadt allerdings keine Sanktionshandhabe. In den
letzten Jahren kommt es aus Sicherheitsgründen immer häufiger
zu Ausnahmen des Einwegverbots bei Großveranstaltungen.
Weitere Informationen:
http://www.stiftung-naturschutz.de/fileadmin/img/pdf/Publikationen/Studie_zu_Abfallverhalten_bei_Festen/SNB_Studie_Abfallaufkommen_Grossveranstaltungen_final_Maerz_2011.pdf
http://www.nuernberg.de/internet/abfallwirtschaft/geschirrmobil.html
14
5.2 Kontrolle und Einhaltung von erteilten Auflagen durch Genehmigungsbehörden
Auf Veranstaltungen geht es häufig stressig zu, Standbetreiber/-innen halten sich deshalb – oder aus anderen Gründen – nicht immer an getroffene Absprachen, z.B. daran, dass Einweggeschirr verboten ist. Verbote werden nur selten
kontrolliert. Hinzu kommt, dass Regelungen häufig nicht einheitlich sind, z.B. die Verpflichtung zur Verwendung von
Mehrweggeschirr. Durchzuführende umweltgerechte Maßnahmen müssen deshalb unbedingt in den Verträgen und in
der behördlichen Genehmigungserlaubnis verankert werden. Genauso wichtig ist die Kontrolle bei der Einhaltung von
Auflagen und Verboten. Genehmigungsbehörden sollten den/die Veranstalter/-in im Voraus über die verschiedenen
Auflagen aufgrund von rechtlichen Bestimmungen und durchzuführenden Maßnahmen informieren und Kontrollen
vor Ort durchführen. Gleichzeitig sollten Veranstalter/-innen Standbetreiber/-innen überprüfen, ob diese sich auch an
die vereinbarten Maßnahmen halten.
Zurzeit können die Auflagen des Bezirksamtes Spandau als vorbildlich angesehen werden (vgl. Praxisbeispiel Auflagen
zur Abfallvermeidung).
Auflagen zur Abfallvermeidung im Bezirksamt Spandau
Aufgrund diverser Beschlüsse der BVV Spandau erhalten Veranstalter, die auf öffentlichem Straßenland in Berlin-Spandau Veranstaltungen durchführen, mittlerweile seit Jahrzehnten, durch die Straßenbaubehörde folgende Auflagen zur Zustimmung zur Sondernutzung
nach § 11 BerlStrG:
Spezielle Auflagen zur Abfallvermeidung und -verwertung aus Gründen der Straßenreinhaltung
Auflagen für die Standbetreiber (Standmieter):
1.
Beim Einkauf von Lebensmitteln u. a. Gütern ist auf Produkte mit Einwegverpackungen zu verzichten, soweit dies das
Marktangebot zulässt.
2.
Für die Abgabe von Lebensmitteln dürfen kein Einweggeschirr, keine Einweggedecke o. ä. verwendet werden. Bei der
Abgabe von Speisen ist nur wiederverwendbares Geschirr
und bei der Abgabe von Getränken sind nur Gläser oder sonstige Mehrwegtrinkgefäße zu verwenden.
3.
Hinweis: Es dürfen auch keine Maistassen, essbare Teller o. ä.
verwendet werden!
4.
Vor der Veranstaltung ist rechtzeitig nachzuweisen, auf
welche Weise die Verwendung von Mehrweggeschirr und
Trinkgefäßen sichergestellt wird. Weiterhin ist nachzuweisen,
auf welche Weise das wiederverwendete Geschirr und die
Trinkgefäße gereinigt werden.
5.
Entsprechend dem Marktangebot dürfen Getränke weder
aus Einwegflaschen oder Dosen ausgeschenkt werden, noch
dürfen Einwegflaschen oder Dosen verkauft werden. Die anfallenden Abfälle, insbesondere aus Transportverpackungen,
sind direkt am Stand zu trennen und der Wiederverwertung
zuzuführen.
6.
Den Besuchern muss die Möglichkeit gegeben werden, die
anfallenden Abfälle direkt am Stand zu trennen.
Auflagen für die Veranstalter:
1.
Der Veranstalter hat Möglichkeiten zur Säuberung des Geschirrs (z.B. Spülmobil, Geschirrservice) oder zumindest Wasser/Abwasser- und Stromanschlüsse bereitzustellen.
2.
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend
gekennzeichnete Abfallbehälter für die sortenreine Trennung
der Reststoffe bereitstehen.
3.
Der Veranstalter hat die Standbetreiber (Standmieter) und die
Besucher in geeigneter Form über Maßnahmen der Abfallvermeidung zu informieren.
4.
Anlässlich von stattfindenden Sicherheitsabnahmen wird die
Einhaltung der Auflagen durch das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt als Straßenbaubehörde stichprobenweise
überprüft.
5.3 Motivationen und Anreize für eine erfolgreiche Abfallvermeidung/-trennung
Mithilfe von Labeling, niedrigen Platzgebühren für umweltfreundliche Standbetreiber/-innen oder beispielsweise
durch den Wegfall der Standgebühr für den umweltfreundlichsten Stand können Standbetreiber/-innen zu einer abfallarmen Handlungsweise motiviert werden. Veranstaltungsbesucher/-innen können u.a. durch Wettbewerbe, Anreize
zum Müllsammeln, Mitmach-Aktionen, Plakat-, Song- oder Slamwettbewerbe an einer abfallarmen Veranstaltungsdurchführung beteiligt werden. In der Planungsphase einer Veranstaltung sollte nicht vergessen werden, auch Akteure
des Veranstaltungsumfelds, wie Café- oder Barbetreiber/-innen, einzubinden. Nur so kann Akzeptanz für Umweltmaßnahmen wie z.B. die Einhaltung des Flaschenverbots oder kein Kaffee „to go“ gewonnen werden.
Marketing und Kommunikation
15
5.4 Erstellung eines Abfallberichts
Der/die Veranstalter/-in sollte zur Evaluation einer abfallarmen Veranstaltung einen Abfallbericht erstellen.
Anhand eines Abfallberichts kann aufgezeigt werden, welche Maßnahmen erfolgreich waren oder an welchen Stellen
noch Handlungsbedarf besteht. Aufgelistet werden sollte u.a., wie viel Abfall insgesamt entstanden ist, wie hoch die
Abfallmenge ist, die wiederverwertet werden kann, in welchen Veranstaltungsbereichen es vermehrt zu Littering kam.
Maßnahmen und Umweltziele zur Abfallvermeidung/-reduzierung werden anhand von Indikatorensystemen und
Kennzahlen auf ihren Erfolg hin überprüft (vgl. Praxisbeispiel Niedersächsisches Landesturnfest). Aus diesen Datenerhebungen können wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, die bei der nächsten Veranstaltung berücksichtigt werden.
Die Veröffentlichung des Abfallberichts dient der Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit einer Veranstaltung über deren Umweltziele und Glaubhaftigkeit.
Neben den ordnungsrechtlichen Maßnahmen spielen diese Faktoren, also Bildung, Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen,
Labeling bei der Abfallreduzierung eine bedeutende Rolle.
Nachhaltigkeitsmanagement und Klimaschutz auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag, ca. 100.000 Besucher/-innen
Ein Beispiel für ein erfolgreich kommuniziertes Nachhaltigkeitsmanagement einer Großveranstaltung ist der Deutsche
Evangelische Kirchentag. Der Kirchentag ist seit 2007 nach dem
Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) zertifiziert. Ziel
der Veranstalter/-innen ist es, nicht nur den Kirchentag selbst
so ressourcenschonend wie möglich zu organisieren, sondern
Teilnehmende und Kirchentagsinteressierte aktiv in das Projekt
einzubinden und sie zu motivieren, auch im Alltag klimafreundlich
zu leben. Um beispielsweise Klimaziele besser zu vermitteln, wurden besondere Kommunikationsinstrumente entwickelt, z.B. ein
Klimamarkt, Informationen zum Öko-Strom und als symbolträchtiges Mitbringsel der Klimaschal.
Weitere Informationen zum Klimaschutz des Evangelischen Kirchentages auf: http://www.kirchentag.de/das-ist-kirchentag/klimaschutz.html
Handlungsempfehlungen zum Thema Marketing und Kommunikation für abfallarme Veranstaltungen werden im nachfolgenden Kapitel
für die Verwaltung, Veranstalter/-innen und Standbetreiber/-innen zusammengefasst.
Besucherinformation auf dem Karneval der Kulturen
16
„Europas größte ökologische Erlebnismeile“ : Das abfallarme Umweltfestival der GRÜNEN LIGA Berlin auf der Straße des 17. Juni
6. Handlungsempfehlungen und Tipps
Im Nachfolgenden werden Handlungsempfehlungen für die Durchführung einer abfallarmen Veranstaltung für die
Zielgruppen Vewaltung, Veranstalter/-innen, und Standbetreiber/-innen zusammengefasst. Diese werden insbesondere für Veranstaltungen im öffentlichen Freiraum ab 1000 Personen empfohlen (in Anlehnung an die Empfehlung aus
Wien zur Verwendung von Mehrwegsystemen, S.14).
6.1 Handlungsempfehlungen für die Verwaltung (Bezirksämter)
Erstellung eines Abfallhandlungskonzepts (vgl. Kapitel 4.5)
Fordern Sie ein Abfallhandlungskonzept für eine Veranstaltung und verpflichten Sie Veranstalter/-innen dieses einzuhalten. Unterschiedliche Zonen (z.B. Bühnenbereich, Gastronomie) sind zu kennzeichnen, das Abfallhandlungskonzept
entsprechend anzupassen.
Inhalte des Abfallhandlungskonzeptes sind:
Abfallvermeidung und Abfallreduzierung (vgl. Kapitel 3)
• Verbot/Einschränkung von Flyerverteilung, Werbeartikeln, Streuartikeln (Giveaways) auf der Veranstaltung
• Verbot von Einweg- und Portionsverpackungen (stattdessen: z.B. Verwendung von Ketchupspendern)
Verpflichtung von Mehrweggeschirr (vgl. Kapitel 3.1)
• Es ist ausschließlich Mehrweggeschirr zu verwenden.
• Pfand- und Rückgabesystem sollen einheitlich sein.
• Möglichkeiten zum Geschirrverleih und Spülstellen sind bei Bedarf einzurichten.
Abfalltrennung und Abfallentsorgung (vgl. Kapitel 4)
• Trennbehälter der einzelnen Trennfraktionen sind übersichtlich an zentralen Orten und insbesondere an den
Verkaufsständen zu positionieren. Die Veranstaltungszonierung aus dem erstellen Abfallhandlungskonzept ist zu
berücksichtigen.
• Abfallbehälter mit ausreichend großen Öffnungen sind zu verwenden, die Deckel der Abfallbehälter sind, falls
möglich, zu öffnen.
• Eindeutige und einheitliche Kennzeichnung von Behältern (am besten durch einheitliche Piktogramme).
• Eine regelmäßige Leerung bzw. ein Austausch von Abfallbehältern ist einzuplanen, in Abstimmung mit den
Entsorgungsunternehmen.
• Ungeordneter Abfall (Littering) ist umgehend zu beseitigen.
• Getrennte, gut ersichtliche, schnell zugängliche, durch Piktogramme bzw. Farbleitsysteme markierte
Müllgroßbehälter für Standbetreiber/-innen (so genannte Müllinseln oder Recycle-Bars) sind einzurichten und
deren Lage zum Beispiel mit Hilfe eines Übersichtsplans zu kennzeichnen.
Marketing und Kommunikation (vgl. Kapitel 5)
• Informieren Sie Veranstalter/-innen zur Verpflichtung der Erstellung eines Abfallhandlungskonzepts und zu
anderen Umweltmaßnahmen.
• Stellen Sie alle hier genannten Informationen auf Ihre Webseite, incl. Hinweise zu Abfallentsorger/-innen,
Mehrweggeschirrverleiher/-innen, Spülmobilen etc. (vgl. Adressen/Serviceteil, Kapitel 7)
• Verbreiten Sie Ihre Umweltziele über digitale und persönliche Kommunikation vor Ort, Gespräche über
einzuhaltende Umweltmaßnahmen mit den Veranstalter/-innen.
• Binden Sie Akteure des Veranstaltungsumfelds, wie Café- und Barbetreiber/-innen ein und schaffen Sie für
Akzeptanz der Umweltmaßnahmen (z.B. Einhaltung des Flaschenverbots, kein Kaffee „to go“).
Handlungsempfehlungen und Tipps
17
Kontrolle (vgl. Kapitel 5.2)
• Kontrollieren Sie regelmäßig die Einhaltung des Abfallhandlungskonzepts! Ahnden Sie Verstöße!
• Stimmen Sie Ihre Vorgaben mit allen internen Dienststellen ab und mit den Nachbarbezirken sowie mit
Abfallentsorger/-innen und Umweltverbänden. Weitgehende Transparenz trägt zur erfolgreichen Umsetzung der
Maßnahmen bei.
• Bewerten Sie erteilte Auflagen und Umweltmaßnahmen auf ihren Erfolg hin.
6.2 Handlungsempfehlungen für Veranstalter/-innen
Abfallvermeidung und Abfallreduzierung (vgl. Kapitel 3)
• Erstellen Sie ein Abfallhandlungskonzept für Ihre Veranstaltung und verpflichten Sie Standbetreiber/-innen und
Subunternehmer/-innen dieses einzuhalten. Kennzeichnen Sie darin unterschiedliche Zonen (z.B. Bühnenbereich,
Gastronomie) und passen Sie das Abfallhandlungskonzept darauf an. (Muster, Anlage 4)
• Verzichten bzw. verbieten Sie Flyer, Werbeartikel und Giveaways .
• Setzen Sie auf Werbung über einzelne gut positionierte Plakate und auf eine digitale Kommunikation (z.B. Social
Media Kanäle einbinden).
• Vermeiden Sie auch im Vorfeld Abfall: Drucken oder kopieren Sie z.B. sparsam und beidseitig auf Umweltpapier.
Drucken Sie Programmhefte nach Bedarf, richten Sie ggf. eine Druckerstation vor Ort ein.
• Verbieten Sie Einwegverpackungen und Portionspackungen (für z.B. Ketchup, Senf, Zucker).
• Verpflichten Sie Lieferant/-innen oder Standbetreiber/-innen, große Verpackungseinheiten wieder mitzunehmen.
• Dekorieren Sie Stände aus recyclefähigen Materialien. Verwenden Sie nach Möglichkeit diese bei der nächsten
Veranstaltung wieder oder geben Sie Materialien weiter (z.B. an KUNST-STOFFE Berlin).
Verwendung von Mehrweggeschirr (vgl. Kapitel 3.1)
• Schaffen Sie allgemeingültige Regelungen: Für jede/n Verkäufer/-in gilt dieselbe Bedingung.
• Verbieten Sie Einweggeschirr, verpflichten Sie die Nutzung von Mehrweggeschirrsysteme und kontrollieren Sie
deren erfolgreiche Nutzung.
• Schaffen Sie ein einheitliches Pfandsystem (nicht zu niedriger Pfand, z.B. zwischen 1 und 2€ pro Geschirrteil)
mit einem einheitlichen Pfandsymbol zur besseren Verständlichkeit (auch für internationale Besucher/-innen).
Mithilfe von Hinweisschildern verweisen Sie auf die Verwendung von Mehrweggeschirr.
• Richten Sie Mehrweggeschirrrücknahmestellen an zentralen Punkten, z.B. an Sanitäreinrichtungen und
Hauptwegen, ein und kennzeichnen Sie diese deutlich.
• Schaffen Sie die Möglichkeit zum Geschirrverleih und richten Sie Spülstellen ein.
• Verzichten Sie auf Einweggeschirr. Falls nicht möglich, verwenden Sie Einweggeschirr aus Pappe/Papier.
Abfalltrennung/-entsorgung (vgl. Kapitel 4)
• Positionieren Sie im Besucherbereich Trennbehälter der verschiedenen Trennfraktionen (Speiseabfälle,
Altglas, Pappe/Papier/Karton, Leichtverpackungen/Wertstoffe, Restmüll, Öle und Fette (nach Möglichkeit))
übersichtlich an zentralen Orten und insbesondere an den Verkaufsständen. Berücksichtigen Sie dabei die
Veranstaltungszonierung aus dem von Ihnen erstellen Abfallhandlungskonzept.
• Verwenden Sie ausreichend Abfallbehälter mit großen Öffnungen. Öffnen Sie diese, falls möglich.
• Achten Sie auf eine eindeutige Kennzeichnung der Behälter (am besten durch einheitliche Piktogramme und
Farbleitsysteme).
• Planen Sie eine regelmäßige Leerung bzw. einen Austausch von Abfallbehältern ein. Stimmen Sie diesen mit den
Entsorgungsunternehmen ab und setzen Sie gegebenenfalls Trenntmeister/-innen ein.
• Sorgen Sie dafür, dass ungeordneter Abfall (Littering) umgehend beseitigt wird.
• Sorgen Sie für eine optimale Präsenz von Trenntmeister/-innen als eine Art „Kontrolleure“, Ansprechpartner/innen oder Servicepersonal und zur Unterstützung der Abfalltrennung.
• Errichten Sie getrennte, gut ersichtliche und schnell zugänglichen Abfallbehälter für Standbetreiber/-innen (so
genannte Müllinseln oder Recycle-Bars).
18
Marketing und Kommunikation (vgl. Kapitel 5)
• Beziehen Sie alle Veranstaltungsakteure in die Maßnahmen erfolgreicher Abfalltrennung mit ein.
• Sorgen Sie für eine intensive Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für Besucher/-innen zum
Abfallhandlungskonzept und anderen Umweltmaßnahmen im Vorfeld und während der Veranstaltung.
• Sorgen Sie für eine intensive Informationsarbeit für Standbetreiber/-innen und Subunternehmer/-innen.
• Weisen Sie Standbetreiber/-innen im Voraus ein und versenden Sie verständliche Informationsmaterialien oder
ein vereinfachtes Handlungskonzept im Voraus.
• Führen Sie eine Green Events-Kampagne durch: Verbreiten Sie Ihre Umweltziele über digitale (auch
Social Media-) Kommunikation, persönliche Kommunikation vor Ort, Gespräche über einzuhaltende
Umweltmaßnahmen mit den Standbetreiber/-innen.
• Schaffen Sie eine Marke, z.B. „Karneval goes green“.
• Beteiligen Sie Akteure, z.B. durch Wettbewerbe, Anreize zum Müllsammeln, Mitmach-Aktionen, Wasteguards,
Plakat-, Song- und Slamwettbewerbe u.a. und sorgen Sie so für Akzeptanz von Maßnahmen.
• Schaffen Sie Anreize für Standbetreiber/-innen und Besucher/-innen, z.B. Labeling, niedrige Platzgebühr für
umweltfreundliche Standbetreiber/-innen oder Wegfall der Gebühr für den umweltfreundlichsten Stand.
• Finden Sie z.B. Sponsoringpartner/-innen zur Unterstützung Ihrer Umweltziele.
• Binden Sie auch Akteure des Veranstaltungsumfelds, wie Café- und Barbetreiber/-innen, ein und schaffen Sie
Akzeptanz für der Umweltmaßnahmen (z.B. Einhaltung des Flaschenverbots, kein Kaffee „to go“).
• Stellen Sie Hinweisschilder (abfallarme Veranstaltung oder Green Event) auf.
• Erstellen Sie einen Abfall- oder Umweltbericht und überprüfen Sie Ihrer Umweltziele auf Erfolg hin.
• Bewerten Sie Umweltmaßnahmen anhand von Indikatorensystemen und Kennzahlen.
6.3 Handlungsempfehlungen für Standbetreiber/-innen
Orientieren Sie sich am Abfallhandlungskonzept des Veranstalters und halten dieses in allen Punkten ein!
Abfallvermeidung und Abfallreduzierung (vgl. Kapitel 3)
• Verzichten Sie auf Flyer/Hand-Outs und sogenannte Streuartikeln (Giveaways) auf der Veranstaltung.
• Setzen Sie stattdessen z.B. auf Werbung über gut positionierte Plakate.
• Setzen Sie auf digitale Kommunikation (z.B. Social Media Kanäle einbinden).
• Vermeiden Sie Portionspackungen (stattdessen: z.B. Bereitstellung von Ketchupspendern).
• Vermeiden Sie Verpackungsmüll, nutzen Sie wiederverwendbare Behälter an Ihren Ständen.
• Verpflichten Sie Lieferant/-innen, große Verpackungseinheiten wieder mitzunehmen.
• Dekorieren Sie Stände aus recyclefähigen Materialien. Verwenden Sie nach Möglichkeit diese bei der nächsten
Veranstaltung wieder oder geben Sie Materialien weiter (z.B. an KUNST-STOFFE Berlin).
Abfallvermeidung und Abfallreduzierung (vgl. Kapitel 3.1)
• Verwenden Sie ausschließlich Mehrweggeschirrsysteme.
• Verwenden Sie ein Pfandsystem sowie Pfandsymbole in Abstimmung mit anderen Standbetreibern auf der
Veranstaltung.
• Nutzen Sie die Möglichkeit zum Geschirrverleih und die Spülstellen auf dem Veranstaltungsgelände.
Abfalltrennung/-entsorgung (vgl. Kapitel 4)
• Sortieren Sie Ihren Abfall getrennt nach Fraktionen am Stand?
• Nutzen Sie die gesonderten Abfallbehälter für Standbetreiber/-innen (die so genannte Müllinseln oder RecycleBars)?
• Marketing und Kommunikation (vgl. Kapitel 5)
• Informieren Sie Ihre Besucher/Kunden über Umweltmaßnahmen und schaffen somit Aufmerksamkeit und
Akzeptanz für bestimmte Maßnahmen, z.B. kein Kaffee „to go“?
• Finden Sie z.B. Sponsoringpartner/-innen zur Unterstützung Ihrer Umweltziele.
Handlungsempfehlungen und Tipps
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7. Adressen/Serviceteil
7.1 Berliner Entsorgungsunternehmen
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Kontakt: Wolfgang Steinig
Marzahner Straße 36
Tel.: 030 - 351 82 347
13053 Berlin
Fax: 030 - 351 82 598
Tel.: 030 - 982 42 34
Wolfgang.Steinig@ALBA.INFO
Fax: 030 - 982 42 36
www.alba.info
E-Mail: storch@bral.de
www.bral.de
Berlin Recycling
Kontakt: Joschka Halmos
Remondis
Tel.: 030 - 609 720 519
Kontakt: Erhard Breisch Vertriebsleitung Region Ost
Fax: 030 - 609 720-10
Tel.: 030 - 568 259 050
joschka.halmos@berlin-recycling.de
Fax: 030 - 568 259 265
www.berlin-recycling.de
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20
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• Gläser (2 Glasserien)
• Zubehör
ProfiMiet mit 8 Filialen in Deutschland und Österreich hat bereits
beim Sommerfest auf Schloss Bellevue, beim Deutschen Filmpreis,
Tausend Tassen ist ein Berliner Unternehmen, welches Geschirr
der Leichtathletik-WM oder der Modemesse Bread & Butter für das
und Zubehör für Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Bei Tausend
Non-Food-Catering gesorgt. Der Anbieter ist damit für alle Veran-
Tassen gibt es keine Mindestbestellmenge, es fällt nur eine Kaution
staltungsformate gerüstet.
an. Die Gegenstände können in Berlin Schöneberg selbst abgeholt
werden oder gegen eine Gebühr in Berlin und Umgebung geliefert
Die ProfiMiet-Logistiker sorgen für einen reibungslosen Ablauf der
werden. Die Leihpreise bei Tausend Tassen gelten für drei Tage, die
Veranstaltung, regeln den Auf- und Abbau und hinterlassen den
Reinigung ist stets enthalten.
Veranstaltungsort in sauberem Zustand. Das Spülen ist stets im
Preis inbegriffen. Ein Bruchrisiko von 2% übernimmt ProfiMiet.
Gerresheim Geschirrverleih
Tausend Tassen Geschirrverleih GmbH
ProfiMiet Berlin GmbH
Unter den Linden 7
Europarc Dreilinden
10117 Berlin
Albert-Einstein-Ring 29/31
Tel.: 030 - 782 83 26
14532 Kleinmachnow
Fax: 030 - 782 01 96
Mo-Fr 8:00-17:30
Tel.: 033203 - 2921-6
Fax: 033203 - 2921-80
E-Mail: berlin@profimiet.de
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8. Links und Literatur
8.1 Links/Literatur zur Abfallvermeidung/-reduzierung
“die umweltberatung” Wien im Auftrag der Wiener Umweltschutzabteilung 2009: Tipps und Angebote für abfallarme Veranstaltungen in Wien, online unter: http://www.wien.gv.at/umweltschutz/abfall/pdf/abfallarm.pdf
Kopytziok, N. 2011: Paradebeispiele. Bei Straßenfesten können Kommunen und Veranstalter auf vorbildliche Weise Abfälle vermeiden, online unter:
http://www.uwi-berlin.de/texte/77-strassenfeste.pdf
Meegan, J. 2010: Chapter 7 Waste. In Meegan, J. 2010: Sustainable Event Management. A Practical Guide, Earthscan: London, S. 299–324
NÖ AWV die niederösterreichischen Abfallverbände: Sauberhafte Feste. Handbuch für Veranstalter, online unter: http://195.58.166.60/noeav/user/
nav/dokumente/SF_Handbuch_Sauberhafte_Feste.pdf
Öko-Institut e.V. 2012. Umweltbilanz von Über Lebenskunst. Abschlussstudie zur wissenschaftlich begleitenden Umweltstudie des Projekts ÜBER
LEBENSKUNST, online: http://www.ueber-lebenskunst.org/downloads/uelk_umwelt_01_de.pdf
Pladerer/Dinkel/Dehoust 2008: Vergleichende Ökobilanz verschiedener Bechersysteme beim Getränkeausschank an Veranstaltungen. Fokus auf
Großveranstaltungen am Beispiel der Fußballeuropameisterschaft UEFA EURO 2008 TM in Österreich und in der Schweiz und dem Fußballbundesligabetrieb in Deutschland. Expertise von: Österreichisches Ökologie-Institut, Firma Carbotech AG/Öko-Institut e.V. Deutschland, online: http://
www.lorangerie.ch/wp-content/uploads/2012/03/oekobilanz_bechersysteme.pdf
8.2 Links/Literatur zur Abfalltrennung
Cierjacks, A./Behr, F. (2011): Demonstration von GIS-gestützten Abfallmanagement-Zonierungen am Beispiel einer Freiland-Großveranstaltung zur Reduzierung der Abfälle: Abschlussbericht. Ecocontrolling GbR, Berlin, 40 S., online: http://www.dbu.de/OPAC/ab/DBU-Abschlussbericht-AZ-26775.pdf
Meegan, J. 2010: Chapter 7 Waste. In Meegan, J. 2010: Sustainable Event Management. A Practical Guide, Earthscan: London, S. 325–369
Trenntstadt Berlin: Internetseite mit vielen Informationen, insbesondere zur Abfalltrennung, von Trenntstadt Berlin, einer Initiative der Berliner Stadtreinigung (BSR) und ihrer Partner ALBA, Berlin Recycling und Stiftung Naturschutz Berlin: http://trenntstadt-berlin.de
Universität Basel, Programm MGU 2004: Litteringstudie Zwischenbericht. Auswertung und Synthese aller Datenaufnahmen, online unter:
http://www.saubere-veranstaltung.ch/tl_files/saubere-veranstaltung/Download%20Dateien/Littering/Litteringstudie%20I%202004%20.pdf
Universität Basel 2005: Litteringstudie, Teil II. Wahrnehmung und Massnahmen, online unter: http://www.saubere-veranstaltung.ch/tl_files/
saubere-veranstaltung/Download%20Dateien/Littering/Litteringstudie%20II.pdf
8.3 Links/Literatur zu Marketing und Kommunikation
Cierjacks, A./Behr, F./ Kowarik, I. (2012): Operational performance indicators for litter management at festivals in semi-natural landscapes. Ecological Indicators, 13: 328-337, online: http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1470160X11002044
Eich, S./Pyhel, T. /Schulte, M./Wunderlich, M. (Hrsg.) 2007: Umweltkommunikation auf Großveranstaltungen. Von der IGA bis zum Weltjugendtag. oekom verlag München
Links und Literatur
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Meegan, J. 2010: Chapter2 Marketing and Communications. In Meegan, J. 2010: Sustainable Event Management. A Practical Guide,
Earthscan: London, S. 37–75
Fritsch, S./Platta, D. (Niedersächsischer Turner-Bund e.V.) 2012: Zur Nachhaltigkeit bewegen Gemeinsam Nachhaltigkeit in Vereinen und Veranstaltungen gestalten Ein Projekt des 15. Niedersächsischen Landesturnfestes 2012 in Osnabrück, online unter: http://www.ntb-infoline.
de/cms_new/uploads/media/Umwelt_Dokumentation_LTF_2012_01.pdf
8.4 Allgemeine Literatur und Links
Abele, K./Holzbaur, U.: Nachhaltige Events. Nachhaltiger Erfolg durch Verantwortung. Ein Leitfaden für Veranstalter, die auf eine positive Wirkung ihrer Veranstaltung im Sinne der Nachhaltigen Entwicklung Wert legen, online unter: http://aalen.de/sixcms/media.php/91/nachhaltigeevents.pdf
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg (Hrsg.) 2011 Events: Das Gleiche in Grün. Leitfaden für Green Events - eine Aktion im Rahmen der
Umwelthauptstadt 2011, online: http://www.hamburg.de/contentblob/2938600/data/leitfaden-green-events.pdf
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit/Umweltbundesamt (Hrsg.) 2010: Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen, online unter: http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/4059.pdf
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 2009: LEITFADEN. Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems bei nationalen und internationalen Großveranstaltungen, online: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/emas_leitfaden_umweltmanagementsystem.pdf
Cierjacks, A. / Teichert, V. / Diefenbacher, H. 2008: Umweltmanagement von Grossveranstaltungen: Ein Leitfaden am Beispiel des Deutschen Evangelischen Kirchentages. Band 1 von FEST für die Praxis, Evangelische Studiengemeinschaft Forschungsstätte
Heinzel, R./Zimmermann, M. 1990: Handbuch Umweltschonende Großveranstaltungen Leitfaden für Planung und Durchführung unterschiedlicher
Veranstaltungstypen. Im Auftrag des Umweltbundesamtes. Erich Schmidt Verlag Berlin
Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten 1999: Umweltfreundlich feiern im Freien. Ratgeber für die Ausrichtung von Veranstaltungen unter freiem Himmel
Kopytziok, N. / Pinn, G. 2010: Abfallvermeidung und –trennung auf Straßenfesten und Märkten, wissenschaftliche Studie im Auftrag der Stiftung
Naturschutz Berlin, online: http://www.stiftung-naturschutz.de/fileadmin/img/pdf/Publikationen/Studie_zu_Abfallverhalten_bei_Festen/
SNB_Studie_Abfallaufkommen_Grossveranstaltungen_final_Maerz_2011.pdf
Sounds for Nature Foundation e.V. (Hrsg.) 2013: Leitfaden für die umweltverträgliche Gestaltung von Open-Air-Veranstaltungen
Wegner, A./Müller, J. 2012: Über Lebenskunst. Leitfaden – Nachhaltig produzieren im Kulturbereich, online unter: http://www.ueber-lebenskunst.
org/downloads/uelk_leitfaden_01_de.pdf
Internetseiten und Kontakte
EcoControlling GbR, Unternehmen für Umweltschutz und Nachhaltigkeit bei Großveranstaltungen: http://www.eco-controlling.de
Förderfonds Trenntstadt Berlin: http://www.stiftung-naturschutz.de/wir-foerdern/foerderfonds-trenntstadt/
IG Saubere Veranstaltung. Internetseite mit ausführlichen Informationen zum Thema Abfallvermeidung, Littering, Abfalltrennung und zu anderen ökologischen Themen: http://www.saubere-veranstaltung.ch
KUNST-STOFFE - Zentralstelle für wiederverwendbare Materialien - e.V.: www.kunst-stoffe-berlin.de
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8.5 Gesetze und Verordnungen
Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Wasser_
Abfall_Boden/Abfallwirtschaft/abfallvermeidungsprogramm_bf.pdf
Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gewabfv/gesamt.pdf
Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krwg/gesamt.pdf
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln: http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata%5Cges%5CBlnKrW_
AbfG%5Ccont%5CBlnKrW_AbfG.inh.htm&mode=all&page=1
Verpackungsverordnung – VerpackO: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/verpackv_1998/gesamt.pdf
Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU, Anhang 1Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung (Leistungsblätter): http://
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/beschaffung/VwVBU_Anhang1.pdf
Links und Literatur
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