vatmarktes ohne eine Ausnahmeerlaubnis nicht zu-
lässig. Die einzelnen Marktstände sind jedoch nicht als
selbständige Verkaufsstellen anzusehen; sie können also auf
Privatmärkten ebenso wie auf öffentlichen Märkten frei
vergeben werden.
12. Für die Durchführung des - Verbots selbständiger
Handwerksbetriebe in Warenhäusern usw. gemäß 8 7 er-
übrigen sich im Hinbli> auf die Ausführungsbestimmungen
im Ministerialblatt für die innere Verwaltung 1933
S. 1115 besondere Richtlinien.
13. Bei der Zulassung von Ausnahmen nach 8 5 ist zu
beachten, daß die vorhandenen Geschäfte vor neuer Kon-
kurrenz geschüßt werden sollen. Nach Ziffer I der Durch-
führungsverordnung dürfen Ausnahmen nur zugelassen
werden, wenn besondere Umstände ein Bedürfnis dafür
rechtfertigen. Überall da, wo schon genügend Verkaufs-
stellen für die Befriedigung des Bedarfs des Publikums
vorhanden sind, wird also in der Regel die Zulassung einer
Ausnahme nicht gerechtfertigt sein. Hinter diesem Gesichts-
punkte müssen auch die Interessen der Hausbesiter, denen
die Vorschrift in Ziffer I 4 der Durchführungsverordnung
entgegenkommen sollte, zurücktreten. Wenn vielleicht in
anderen Gegenden des Reiches die Benußung eines leer-
stehenden Ladens als ausreichender Grund für die aus-
nahmsweise Zulassung einer neuen Verkaufsstelle ange-
schen werden kann, so würde doch in Berlin dieses Ver-
fahren bei regelmäßiger Übung den Zwe> des Geseßes
vereiteln. Bei der großen Anzahl leerstehender Läden
wird nur selten die Errichtung einer Verkaufsstelle“ in
anderen Räumen geplant; es müßten demnach fast älle
Anträge genehmigt werden. Die Genehmigung würde da-
mit ihren Ausnahmedarakter verlieren und nur
die Behörden unnötig belasten. I< habe daher die Ände-
rung dieser Durchführungsbestimmung bei dem Herrn
Minister für Wirtschaft und Arbeit vorgeschlagen und
bitte, bis zu einer Entscheidung etwaigen Einwänden mit
dem Hinweis darauf zu begegnen, daß die Bestimmung
fein zwingendes Recht enthält.
14. Die zur Prüfung der Ausnahmegesuche von mehre-
ven Polizeiämtern eingeführten Fragebogen sind insofern
nicht zwe>mäßig, als sie zahlreiche Fragen enthalten, die
in den meisten Fällen nicht beantwortet zu werden
brauchen. In der Regel wird es genügen, wenn die Re-
BEESE trie