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Nr. 88 20. Oktober 1933
Amtliche Nachrichten
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Polizei- Präsidiums in Berlin
(Als amtliches Manuskript gedruelt)
(Sonderausgabe)
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wa 2 zeigt, daß ee Kifsorheilen vesiehen
. . 3. und deshalb zahlreiche Rückfragen ersorder-
Der heutigen Nummer liegt bei: lich dehalb die im Interesse Fn eine
A. Verfügung vom 18. Oktober 1933 -- schnelle Erledigung ihrer Gesuche an-
1V. 4200 2 =-. Betrifft: Richtlinien für gewiesenen Antragsteller ünbedingi ver-
die Durchführung des Artikels I des mieden werden müssen. (IV. 4200 a) „7,
Gesetzes zum Schuße des Einzelhandels Berlin, den 18. Oktober 1933,
in Berlin. Der Polizeipräsident,
= : EEE v. Levetzow.
Gesetz zum Schutz des Einzel- Straßenbenennung.
handels. (Amtsbl. S. 249)
Unter Aufhebung der Fernsprühe der Mit Zustimmung. des Preußischen
Abt. IV vom 17. und 18. Mai 1933 und Staatsministeriums sind im Bezirk des
der Rundverfügung der Abt. IV vom PA. Kö., Rev. 244, die bisherige Alte
9. 6.1933 --- IV. 4900 a. -- übertrage ich Dahlwiter Straße in „Apelstraße“, der
die Befugnis, Ausnahmen von dem Verbot Dahlwitzer Platz in „Gleuelplaß“ und die
der Errichtung neuer" Verkaufsstellen auf Ravensteiner Straße in „Kleinstraße“ um-
Grund des Artikels 1 8 5 des Gesees benannt worden.
zum Schutze des Einzelhandels zuzulassen, Die Straßenführer sind dementsprechend
nunmehr auf die Leiter der Polizeiämter. zu berichtigen. (P. 1105. 78. 33)
Diese sind auch für die nach den 888 und 9 REIEN 5.7 R - SCHE
des Gesetzes erforderlichen Maßnahmen zu- Berlin, den 17. Oktober 1933.
ständig. Der Abt. IV sind nur noch Der Polizeipräsident.
Fragen von grundsäßlicher Bedeutung vor- 3 V.: Scholt
zulegen. Außerdem sind bei Abt. IV ge- ANT ED 84 :
gebenenfalls Änderungen und Ergänzungen u mmm
der anliegenden Richtlinien, die sich aus . „
der weiteren Praxis ergeben, anzuregen. Winterfest
Ih lege besonderen Wert darauf, daß in ; rwehr.
allen MetigermniSbEzitken das Geseß gleich- der Berliner Feue iw h
mäßig gehandhabt wird, damit nicht Be- Die Berliner Feuerwehr veranstaltet am
rxufungen auf die Praxis eines Polizei- Mittwoch, dem 1. November d. J., um
amtes gegenüber der eines andern laut 20 Uhr in den gesamten Festräumen des
werden. J< habe daher in der Beilage Zoologischen Gartens ihr diesjähriges
ausführliche Richtlinien für die Durc<- Winterfest. Künstlerische Darbietungen,
führung aufgestellt. Sie sollen vornehmlih die Ausspielung einer größeren Tombola
dazu dienen, daß bereits bei den Revieren und die Mitivikkung aue rerer Kapellen ist
die exforderlichen ersten Exhebungen ein- vorgesehen. Der eineriran des Festes
heitlih durchgeführt werden. Die bis- fließt gemeinnüßigen Zweden, im be-
herige Erfahrung bei der Abt IV-hat ge- sonderen der Berliner Winterhilfe zu.