Nr. 78 28. Oktober 1932
Amtliche Nachrichten
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Bolizei- Präsidiums in Berlin
(Als amtliches. Mannskript gebruet)
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er - mm anstalt für Handfeuerwaffen E. V. befindet
Dex heutigen Nummer liegt bei: sich in Berlin-Wannsee, Dabel 32)
> Verfügiig vom 77 . September REN. für Berlin, den 19. Oktober 1932.
. . 203. 32 ---. Betrifft: Pässe sür aue ;
Reichzangehörige (Ordner VI, Gruppe Der Polizeipräsident.
V A). .
- zm Schneebeseitigung und
. Streupflicht.
Postsendungen. Mit Rücfsicht auf. die bedenklichen Folgen,
In letter Zeit sind dem Herxn Ober- die bei Aushrun) eines Feuers dur Derr
staatsanwalt bei dem Landgericht in Pots- jamiten vr Hy ran ü Ee nier UL
dam von hiesigen Dienststellen wiederholt LUNNeNn Dei Schneesa en sichen ONNEN,
ungenügend Entire und de3öhalb mit jehe im mig veran aßt- auf die Henauesie
Strafporto belastete Briefe zugegangen. Beam u ve in der Verfügung vom durh
IJ drülich darauf aufmerkl- Bepfügu 2 = „ergänzt durch
I<h mache ausdrückl ertz BVerfügung vom 30. 10. 1931 -- I V
sam, daß Botsdam außerhalb des Berliner 6992/31 (Öxdner IV, Band 2, Gruppe B 1)
Ortsverkehrs liegt. Gewöhnliche Briefe zusammengefaßten Bestimmungen über die
na< Potsdam müssen daher mit 12 A4/- Straßenreinigung hinzuweisen. Hydran-
Marke, das gewöhnliche Briefgewicht über- ten und Feuerlös I ELTUWIEN
steigende Dienstsendungen mit entsprechend mü ssenstet8von Shneeund Eis
höheren Werten freigemacht sein. freigehalten werden.
(P. 2203. 3. 32) (u V 69.32)
Berlin, den 19. Oktober 1932. Berlin, den 19. Oktober 1932.
Der Polizeipräsident. Der Polizeipräsident.
uu Raupenbekämpfung.
Waffenscheinec. Gemäß 88 1 und 2 der Polizeiverordnung
Die Deutsche Versuchsanstalt für Hand- ' vom 9. 8.1930, betr. Feld- und Forstschutz
feuerwaffen hat mir mitgeteilt, daß verz =- 171 II F.N. 30 -- (P.-BV. 1, Abschnitt 10,
jchiedentlich Personen, die von Dienststellen S. 3), sind in allen Gärten, Baumschulen,
des Bolizeipräsidiums zur VersuchsSanstalt Hofräumen und Alleen während der Zeit
gesandt wurden, um ihre Vertrautheit mit vom 15. November 1932 bis 1. Febxuar
Faustfeuerwaffen nachzuweisen, über die 1933 sämtliche Bäume und Sträucher, und
örtliche Lage der Versuchsanstalt ni<t zwar die Bäume mindestens bis zur Höhe
orientiert waren. Zur Vermeidung von yon 6 m über dem Erdboden, von Raupen-
Beschwerden seitens des Publikums ersuche nestexn, Shmetterlingspuppen und -eiern
i< daher, falls bei der Bearbeitung von zu befreien. Das gleiche gilt von den
Waffenschein- und Waffenerwerbscheinan- Einfriedigungen bepflanzter Grundstücke
!rägen die Vorlage einer Bescheinigung (Mauern, Bretterwänden, Zäunen, Hec>en
eines Waffenkundigen erforderlich ist, die usw.) |
Antragsteller auf. die genaue Lage der An- Die Raupennester, Shmetterlingspuppen
iialt hinzuweisen. Die Deutsche Versuchs- | und -eier der schädlichen Sc<hmetterlings-
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Jo