Posssendüungen von Staatsbehörden im * beihelegen Hat, verlorengegangen. Die
Verkehr mit ben Röper gasten 'ves öffent- Belege sind mit der Strafakte durch Kreuz-
(ichen Rechts freizumachen. band fest verbunden, . Se dn
Da die Berufsgenossenshaften nach . 8. 32 von der Dienstsielle KI.
3; 623. der geufnenisenshten as durch Aktenwagen nach dem Polizeirevier 174
'Handkommentar von Frahn-gi imme) gesandt worden. Dort ist lediglich die
«benfalls Körperschaften des Ösfentlihen Strafakte angekommen.
Rechts sind, ersuche ich, künftig Zamitiche Die Belege bestanden aus Verträgen:
Postsendungen an diese freizumachen. geiefossen wischen der Arminia und dem
(Ww. 6101. 32) ertreter Philipp Dünkel, Pforzheim, und
Berlin-Schöneberg, 8. September 1932. pozngeherigen rospekten und Korrespon-
i Sabtei NE : ;
Wirischasivahteilung Es besteht die Möglichkeit, daß die be-
treffenden Beiene versehentlich in andere
Abhandengekommene Belege. Am geraten ien I
Zu Der Zeit vom-43. bis 18-3. dD. I. gO Ter € ienititellen, nam: dem
ist ein Aktende>el mit Belegen, denen die Beröieih der Belege Eingehen Ermitt
Strafakte gegen die „Arminia Gesellschaft ungen anzustellen und sie gp: enenfa
für Kreditschuß mü. H.“ Köln Nai: der Dienststelle KJ VI 3 zuzuleiten.
jen.), Staatsanwaltschaft Pforzheim, h ie- Berlin, den 3. September 1932.
iiges Aktenzeichen: Ne. 6326 K. 11. 32 Abteilung K.
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BVreußishe Druderei- und Verlags-A.-G. Berlin.