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Volume Nr. 45, 24. Juni 1932 Verfügung vom 17. Juni 1932 ... betrifft: Deckblatt zur Verfügung vom 6.4.1927, betr. Beglaubigungen, Bescheinigungen und Legalisationen

Full text: Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin (Public Domain) Ausgabe 1932 (Public Domain)

Beilage zu Nummer 45 
der „Amtlichen Nachrichten“. 
A 
Verfügung vom 17. Juni 1932 
==4T7 2100. 32--- 
Betrifft: De>blatt zur Verfügung vom 6. 4. 1927 
-- 29. IL GV. 1. 27: -- betr. Beglaubigungen, 
Bescheinigungen und Legalisationen (Ord. M, 
Gr. EB = Amtl. Nachrichten Nr. 26). 
Unter Ziffer I (Allgemein25) B ist der 4. Absaß auf 
Seite 3: „Sofern die Beglaubigung . - - - - bis 26. 2. 26“ 
zu streichen und dafür zu sehen: 
Soweit dur< vie Gesebgebung für eine Erklärung 
öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, sind die 
Amtsgerichte und die Notare zuständig. Die -Polizei- 
reviere haben die Nachsuchenden in jolh<hen Fällen an das 
zuständige Amts8gericht oder einen Notar zu verweisen. 
Das gleiche gilt für Beglaubigungen, die durc< Geseße 
besonders bezeichneten Beamten (3. B. Standesbeamten) 
vorbehalten sind. Abzulehnen sind hiernach insbesondere 
Unterschrift8beglaubigungen unter Verträgen oder Er- 
flärungen auf dem Gebiete des Familien- und des Erb- 
rechts (Erbausschlagserklärungen), des Personenstandes 
und des Verkehrs mit Grundstücken. Die Nachsuchenden 
sind zu verständigen, daß eine polizeiliche Beglaubigung 
in diesen Fällen rechtlich bedeutungslos wäre. 
Der Polizeipräsident. 
+ V.: Dr. Weiß. 
«4
	        
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