7. Bei allen Personen, die im Schnellgerichtsverfahren
abgeurteilt werden sollen, ist auf eine eingehende Be-
urteilung der Persönlichkeit besonderes Gewicht zu legen.“
Au allen Stellen der Verfügung ist die Ziffer „IV“ als
Bezeihnung der Abteilung in den Buchstaben „K“ zu
ändern. Die Bezeichnungen der Abteilung I in der Ber-
fügung sind in Abteilung V, der Abteilung LA in Ab-
teilung I, des Fremdenamts der Abteilung IA in Ab-
teilung II und der Abteilung Ul in Abteilung V um-
zuändern.
Der Polizeipräsident.
Durch diese Verfügung werden aufgehoben:
1. die Verfügung vom 12.381 -78P. 1 3 --
Amtl. Nachr. Nr. 22/31, --
9. die UmdruFverfügung vom 16. 12. 30 -- 1755 IV
K. a. 30 -- betr. Schnellgerichtsverfahren,
3. "die Umdruäverfügung vom 29. 1. 31 -- Beh. 1 K. a.
31 -- betr. Vorführung von Minderjährigen.
(Amtl. Nachr. Nr. 32/1932.)
DAI