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; Anordnung betreffend . "Die Handelsspannen des Groß- und
vie Milchpreise in Berlin. Milchkleinhandels aN und V) jind Döchst-
es GBI , 7" jpanien. ntgegenstehende vertragliche
- (Amtsbl. S. 94.) Abmachungen sind unzulässig.
„Unter Aufhebung meiner Anordnungen VI.
m 27. Februar und 18. März 1932 Der Handel ist verpflichtet, Aufzeich-
mtöblatt für den Landespolizeibezirk mungen über die Einstandspreise zu machen
erlin, Stü 11 und Stü> 16) ovdne iH und Belege zu verwahren. Aufzeichnungen
uf Grund der Übertragung von Befug- und die Belege sind zum Zwede der Kon-
issen des Reichskommissars für Preis- trolle der Einhaltung der Zuschläge und
berwachung an die obersten Landes- Handelsspannen zur Einsichtnahme durch
ehövden (dur< Anordnung Nr. 9 vom die polizeilichen Kontrollorgane bereitzu-
9. Januar 1932) sowie auf Grund der halten.
erordnung des Herrn Preußischen Mi- WIL...
visters für Handel und Gewerbe vom Gemäß 8 1 Ahbs. 2 der Verordnung der
.: Februar 1932 -- II 1174/VI 947 -- für , ReiMereMierung Über die Befugnisse des
das Gebiet der Stadtgemeinde Berlin an: Reichskommissars für Preisüberwachung
1 Em Tepeuder, 1391 RE SIes pb T
Dor GEIE ; : .: >. 747) werden Zuwiderhandlungen gegen
Zim ade M neter Vorlild diese Anovdnung mit Gefängnis, Haft oder
jaufsstelle darf in Berlin 26 %/ für das Geldstrafe oder mit mehreren dieser
Liter nicht übersteigen. Strafen bestraft.
. IX
1. 2 E5 bleibt vorbehalten für Marxrkenmilch
Der nicht unmittelbar an den Vexr- : En l>
braucher Mieke Erzeuger erhält für aper Biu ge En Sinne en
Bolimilch (Trinkmilch) bei Bahnversendung Rie 9
vel „Rampe Berlin -- im übrigen frei “ x.
atis KW 09 Mer Ere Die Rarndrung tit ert Wirtung vom
„Bei Anlieferung tiefgekühlter Trinkmilch 5. April 1932 u ast .
| ein Zuschlag in Höhe von 0,50 Z/ für Charlottenburg, den 7. April 1932.
Das Liter zu ME . Der Oberpräsident
; Der Anlieferer molkereimäßig behan- der Provinz Brandenburg
delter Zrimtmilch erhält zu *?dem rReiter und von Berlin.
Preis jrxei Berlin einen Zuschlag von Dr. Maier.
(9 Anz für das Liter. |
R: In. Die vorstehende Anordnung wird unter
Dieser Preis ailt fü j 4.0 e vorstehende Anordnung
Fettehalt von 3% - und vom Hanbels- Beg Snab auf die Verfügung vom 3
üblicher Sauberkeit. Für Milch, die diesen richten S. 42) veröffentlicht. Am Rand
wedingungen nicht entspricht, werden die dieser Verfügung ist zu vermerken: siehe
Alanen Handelsüblichen Abzüge zu- Amtl. Nachrichten S. 63.
- Z53LV: Neben den Anon om IDEE 2
Ter Großhändler ist berechtigt, zu dem = Amil. Nachrichten S. DÜ == und yo
Erzengerpreis feel. Berlin 1 W Sab 0 183.32 -- Amtl, Nabribten S4.
voi »2m Verkauf an den Kleinhändler eine 1 m vermerken: siehe Amtl. Nachrichten
Yan iäöipanne von BL ir S. 63. . 5
Liter mmfz vv ne de un das Die Anordnungen sind zu durc<streichen.
eitel gen, mit der | 8 ag (IV: AG. 4301.)
gest zg und -reinigung, An- und : .
ME molkereimäßige Bößandlung UND Berlin, den 11. April 1932.
FE Zeisungen „einschließlich der Ab- Abteilung IV,
ve „Verkaufsstelle des Milchklein- Dr. Hey.
fet... "gegolten sind, Die nach Ziffer ll " -
ZN ien „Zuschläge ind aus dieser |
nns zu derten. v Sammtungen,
Der > eifhänblen. Ürlbelähtigt zu beur 5Die Genehmigung zur Durchführung
von ihr: vem GrEShänblen Seahlten Reut: von Sammlungen haben erhalten:
preife f::i Sabeit ine Sandel spanne von 1. Das Landheim „Jugend-
"9 Zul ür das Liter aufzusi Panne - Freunde“ des Jugendheims Versöhnung