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Volume Nr. 8, 9. Februar 1932 Verfügung vom 29. Januar 1932 ... betrifft: Kraftwagennotstandsverkehr

Full text: Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin (Public Domain) Ausgabe 1932 (Public Domain)

Passieren des Nord- 
vor bezw. Gübrings 
Linie 1 35 Min. 30 Min. 
„ 8 50 „ 25 „ 
„ 3 25 „ 25 „ 
„4 45 „ 20 „ 
„ 50 „ 20 „ 
„- 8 30 „ 20 „ 
„ 7 35 „ 25 „ 
„8 3 „ 25 „ 
„ 88 30 „ 25 „ 
„ 9 60 „ 35 „ 
„ 10 50 „ 25 „ 
„ 10a 25 „ 25 „ 
„ 11 35 „ 3 „ 
„12 60 „, 30 „ 
„12a 45 „ 30 „ 
„ 13 65 „ 30 „ 
„ Zubr. 1 zu 13 50 „ 30 „ 
„ Zubr. 2 zu 13 50 „ 30 „ 
„14 5 „ 40 „ 
9. Sämtliche Linien fahren bis zum Opernhaus und die 
gleiche Stre>e zurük. Die Zubringerlinien 1 und 2 zu 
Linie 13 warten auf dem Hof des Pol.-Amtes Steglit- 
Zehlendorf die Rückkehr des oder der Fahrzeuge der Linie 13 
ab und übernehmen den Ansc<lußverkehr zurü>. Sind 
jedoc< das oder die Fahrzeuge der Linie 13 beseßt, so fahren 
die Fahrzeuge der Zubringerlinien ebenfalls durch bis zum 
Opernhaus wie die Hauptlinien. 
6. Am Opernhaus wird der Umsteigeverkehr der anderen 
Linien aufgenommen (1. Ziffer 12). 
7. Haltestellen: (s. Plan). 
8. Die einzelnen Linien werden aufgenommen: 
Von Pol.-Gruppe Mitte . . Linie 2, 3,7, 
„ „ „ West „ 1, 
-“ " Sü . , , 1212 a, 13, (mit Zubr. 
1u.2zu 13), 14, 
„ „m „ Nord -. „ 1 5, 6, 
„ „ „ Ost. +. zw „ 8, 8a, 
„ „ „ Südost . „"“„ 9, 10, 10 2, 41, 
g. A15 Fahrzeuge kommen nur Schnellastkraftwagen in 
Betracht. 
*+
	        
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