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Volume Nr. 69, 13. Okotber 1931

Full text: Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin (Public Domain) Ausgabe 1931 (Public Domain)

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Wahlordnung für die Wahl des Beamtenausschusses 
der Verwaltungspolizei des Polizeipräsidiums Berlin, 
Der Beamtenausschuß hat in der Sikung am 7. 10. 1931 folgende Wahlordnung 
beschlossen, die hiermit bekanntgegeben wird: 
SL 
Die Wahl leitet der Wahlvorstand. 
Wahlvorstand ist jeweilig dex Dien tälteste .der wählenden Beamtengattung, der von 
dem Polizeipräsidenten namhaft gemacht wird und für die Wahl Zwei Beisitzer beruft. 
Eine Ablehnung ist nur aus wichtigen Gründen zulässig. Ob die Ablehnung begründet 
ist, entscheidet der Polizeipräsident. 
" Die Wahl findet für die in den beiden Daupidionsigebäuden Alexander- und Magazin- 
jraße vöscha igten Beamten in einem dieser Gebäude, für die übrigen Beamten in den 
olizeiämtern (att Die Beamten der außerhalb der Polizeiämter untergebrachten 
Dienststellen wählen boi ihren Polizeiämtern. Abt. W wählt mit dem Pol.Amt Schö. /Wi. 
zusammen. Das Kraftverkehr5amt und die Direktion der Scußzpolizei und Landjägerei 
wählen in ihren Dienstgebäuden. 
. Der Wahlvorstand beauftragt die Dienstältesten in den anderen Dienststellen in 
seiner Vertretung mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Wahivorsiandes. Die Ver- 
treter des Zahmurstaude: berufen ebenfalls zwei Beisitzer für die hlhandlung. 
Über die Wahl ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von den Vertretern und 
Beisizern zu unterzeichnen und mit den abgegebenen Stimmzetteln in verschlossenen und 
verstegeltem Briefumschlag an den Wahlvorstand einzusenden ist. Der Wahlvorstand 
jelbst verfährt sinngemäß. 
82. 
Der Polizeipräsident stellt für: jede Wahl eine ie der wahlberechtigten Beamten 
auf; deenlrihen stellt ex die zum Wahlakt benötigten timanzettel, die sic nicht in auf- 
fälliger Weise unterscheiden dürfen, und die erforderlichen Briefumschläge zur Verfügung. 
Die Wohiisie Wird in der! Woche vor dem Wahltag in einem Dienstzimmer, das 
der Wahlbo tand in einer Bekanntmachung näher bezeichnet, an drei Tagen zur Ein- 
jic<t- und Entgegennahme von Einsprüchen bereitgehalten. Über die etwaigen Einsprüche 
entscheidet exforderlichenfalls der Polizeipräsident. 
S8. 
. . "Den Tag der Wahl sett der Beamtenausschuß jeaiestens 1 Monat vor Ablauf 
jeiner Anaeil im Einvernehmen mit dem Polizeipräjidenten fest. Der Wahltag wird 
in den Amtlichen Nachrichten veröffentlicht. Die Wahl. findet an diesem Tage für alle 
Beamtengattungen statt. * 
5 4. 
32 der. Wahlbekanntmachung des Wahlvorstandes sind die Wahiherechtigien auf= 
zufoyv EN, DorshlogeBiten für die Wahl innerhalb einer Frist von 2 Wochen dem 
Wahlvorstand einzureichen. - Jede Vorschlagsliste muß von mindestens 40 % der -Wahl- 
verg Zanien Unterztimnei sein, auch müssen schriftliche Erklärungen der Vorgeschlagenen 
beigefügt sein, daß sie mit dem Vorschlag einverstanden sind. Die frist- und formgevecht 
“ngevreichten Vorjchlagslisten sind. in einem vom Wahlvorstand in der Wahlbekannt- 
machung: zäher bezeichneten Dienstzimmer an drei Tagen zur Einsichtnahme auszulegen. 
M Dae jien, die am lebten Tage der Vorschlagsfrift nach 12 Uhr eingeben, sind nicht 
IU DerUchsichtigen. 
0: „Ziegt nur eine Vorschlagsliste vor, so mu auch in diesem Fälle eine Wahl stattfinden. 
Wird keine Vorshlapelin M EeRET je auß ohne Liste EE R 
tats Wahl ist geheim und müß in Räumen, die gegen offene Sicht geschüßt sind, 
laltfinden. | 
„Die Abgabe der Stimmen geschieht nux durch. persönsi Abgabe dev Stimmzettel 
"ur< die Wahlberechtigten. - jwieh M Perjönfihe | 
„Die ordentlichen: und eeanvertrefenden Mitglieder des Beamienausschisses werden 
gn einfache "Stimmenzzehrheit auf die Dauney eines Kalenderjahres ehrenamtlich 
. eb 
„Die am „der ordentlichen Mitglieder des Beamtenausschusses sowie deri“ Stell 
vertreter geschieht zusammenhängend in ei mn em Wahlgang mittels eines Stinanzettels.
	        
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