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Nr. 69 13. Oktoböoe-
Amtliche Nachrichten
. . Ds" 00M2e s Ä . e
PBolizei-Präfidiums in Berlin
(Als amtliches Manufkript gedrut)
| Öffentliche Rennen, Box- und Ring-
5 Bekanntmachung. 5 kämpfe sowie sportliche und ähnliche Ver-
Gemäß Polizeiverordnung vom 15. 5. anstaltungen find, sofern sie gewerbX
1913 über die äußere SHeilighaltung der mäßigen Charafter tragen, verboten.
<onn- und Feiertage bestimme 5 für ie 6
dentlihe Voranstaltungen, it Theatern, . H. .
virkussen, Lichtspieltheatern, Bavietes, . Am Bußtag und am Totensonntag Fin
Kabaretts, Konzert- und sonstigen Ver- öffentliche, Tanzlustbarkeiten verboten. Das
qnügungslofalen und auf Bergnügungs- gleiche gilt für die Vorabende dieser
pläßen fowie für öffentliche Tanzlustbax- Tage von 22 Uhr an. | |
feiten am Bußtag und Totensonntag: - Nichtöffentliche Tanzlustbarkeiten sind
1: : am Bußtage und am Totensonntag sowie
Am Totensonntag, dem 22. November an den Vorabenden dieser Tage verboten,
1931, dürfen in Theatern, Zirkussen, Liht- Wenn sie durch die Art der Veranstaltung
bildtheatern, Varietes, Kabaretts, Kon- der den Ort, wo sie stattfinden, geeignel
zert- und sonstigen Vergnügungslokalen sind, die äußere Heilighaltung dieser Tage
und auf Vergnügungspläßen nur zu beeinträchtigen. AV. 50122)
ernste Veranstaltungen geboten werden, Berlin, den 4. Oktober 1931.
die jedom nicht vor 18 Uhr beginnen Der Polizeipräsident.
dürfen. 1 Grzesinski.
„ Am Bußtag, dem 18. November 1931, '
snd die ue . NHETEM Nutcrun: Belohnung
'ngen grundsäßlich gef osjen zu halten. ...: ....-:
Nur „folgende AUSRaDnen sind. zulässig: an einen Polizeibeamten,
a) zu Theatern dürfen Stüce ernsten ergeioberwachtmeister Richard Spren,
„Fmhalts gespielt werden. Ausnahms- Verkehrsüberwa hUngsbeamter der Joze:
los nicht ugelassen ist die Mme LYUppe Süd, hat durc< außerordentli« en
juin von R Operetten, Lust- Fleiß und Diensteifer innerhalb seines
|pielen, Possen und dergl. 5 ätigkeitsgebietes Leistungen erzielt, die
Vn Lichtspieltheatern dürfen Filme besondere Anerkennung verdienen.
ensten Inhalts vorgeführt werden. Der Beamte hat in der Ermittlung Der
Zext und Begleitmusik unterliegen zur Fahndung von der Kriminalpolizei
der gleichen Ein <ränkung. Tihme zw. vom Kraftverkehrsamt aufgeaebenen
Jumoristischen Jude sind von der Kraftfahrzeuge seit Jahren hervorragende
Vorführung jelbstverständlich ausge- Erfolge aufzuweisen. „Jn Anerkennung
Dlossen. . | der erfolgreichen Tätigkeit, des Jobens-
1 Ronzertsälen, Theatern und werten Jeisce und des unermüdlichen
“nderen öffentlichen Versammlungs- Cifers des Beamten hat der Herr Mi-
“äumen, in denen re elmäßig Ver- nister des Innern „auf meinen Vorschlag
änstaltungen von EADee Kunst- dem Beamten „„ eine Belohnung von
werte stattfinden, sind Konzerte 1450,-- 24 gewährt. I< bringe diese An-
„ *nsten Charakters zulässig. - erkennung allen Dienststellen und Be-
„vit Lofalen mit Schanfkbetrieb, gleich- amten hiermit zur Kenntnis. ua
Gatig, ob es sich um Cafes. Konzert- - „ (1780. Pp. 1 31)
er ähnliche Lokale handelt. find. Musi- Berlin, den 6. Oktober 1931.
we Darbietungen jeder Art. alfo auß Der Polizeipräsident?
ite Musik.“ verboten 'Grzesiner:
191
des