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Volume Nr. 51, 21. Juli 1931 Polizeiverordnung vom 9. Juli 1931 ... betrifft: Änderung der Polizeiverordnung vom 15. Januar 1929 über die Regelung des Verkehrs und die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Straßen Berlins (Straßenordnung)

Full text: Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin (Public Domain) Ausgabe 1931 (Public Domain)

gung angebracht sind, innerhalb eines Umkreises 
von 100 m auf freier Stre>e, von 10 m innerhalb 
bebauter Ortsteile von den genannten Verkehrsein- 
Lichtungen aufzustellen. Außerhalb geschlossener 
Ortsteile ist an Wegebiegungen, sowie 50 m vor dem 
Beginn und 50 m hinter dem Ende der Wegebiegung 
die Aufstellung von Reklametafeln stets werboten. 
Einrichtungen aller Art, die nach Form und Farbe 
zu Verwechselungen mit den Verkehröeinrichtungen 
im Sinne des 8 2 Abjaß 9 des Polizeikostengeseßes 
vom 2. August 1929 (GS. S. 162) Anlaß geben 
können, dürfen auf öffentlichen Wegen nicht ange- 
bracht werden. 
8 2. Diese PolizeiveroYdnung tritt mit dem Tage 
ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landes- 
volizeibezixk Berlin in Kraft. 
Der Polizeipräsident. 
IJ. V.: Dr. W eiß. 
(Amtl. Nachr. Nr. 51/1931.) 
Am Rande des 8 4 (2) der Straßenordnung ist 
auf diese Polizeiverordnung hinzuweisen. 
Die vorstehend aufgeführte Fassung des 8 4 (2) 
der Straßenordnung ist auf Grund ministerieller 
Anweisung vorgenommen worden (vgl. Runderlaß 
ves MdI. und des MfLDuF. vom 29. 3. 30 -- 
I M 3842 Nr. 148/30 und I 6072 -- betr. Schuß 
der Verkehrszeichen (MBliV. S. 459). Da Zweifel 
entstanden. sind, wie diese Fassung auszulegen ist, 
ist durch Runderlaß des MdI. vom 6.2.31 "== 
IT M 382 Nr. 189/30 -- betr. Aufstellung von Re- 
klametafeln an Wegebiegungen (MBliV. S. 437), 
im Interesse der Einheitlichkeit folgendes bestimmt 
worden: 
a) Die Aufstellung von Reklametafeln ist nicht 
nur auf Wegegelände, Jondern auch neben den 
Wegen verboten. Das geht hervor aus dem 
Wortlaut: „an“ Wegebiegungen. 
vb) Als Wegebiegungen im Sinne dder Straßenord- 
nung sind Biegungen- mit einem Krümmungs-
	        
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