Beilage zu Nummer 37
der „Amtlichen Nachrichten“.
B
Verfügung vom 10. Mai 1931.
Min 12 RAG 36E-,
Betrifft: De>blatt zur Verfügung vom 2. April 1928
== 158 WR a28-- betreffend Dienstverkehr der
Kriminalpolizei (Ord. V, Gr. A 1).
„jn der oben genannten Verfügung ist als neues Ka-
pitel IX KE auf Seite 43 einzukleben:
“"E. Zur Reichsbahn.
Die bei den Reichsbahndirektionen bis auf weiteres be-
stehenden Eisenbahnüberwachungsstellen (Üwa) machen
eine besondere Regelung der Zusammenarbeit des Eisen-
bahnfahndungsdienstes mit der staatlichen Polizei vorläufig
no< erforderlich. Sür diese Zusammenarbeit gelten
folgende Richtlinien:
Die Bearbeitung der strafbaren Handlungen im Be-
triebe der -Reichsbahn wird allmählich in die Hände der
ordentlichen Polizei zurücgeleitet. Vorläufig wird aber
im Interesse der öfentlichen Sicherheit die Bearbeitung
derjenigen Straffälle im Eisenbahnbetriebe, bei denen zur
schnelleren Aufklärung eine Vertrautheit mit den
Besonderheiten des Bahnbetriebes erforderlich erscheint,
den Beamten des Eisenbahnfahndungsdienstes überlassen
bleiben können. -
1. Zum Aufgabenkreis des Eisenbahnfahndungsdienstes
gehören in sahli < er Hinsicht lediglich folgende Delikte:
a) Diebstahl und Unterschlagung in Beziehung auf
Sachen, welche von dex Reichsbahn befördert oder ver-
wahrt werden; .
b) Diebstahl, Unterschlagung und Untreie an Gegen-
ständen, welche ein Bediensteter dex Reichsbahn im
amtlichen Gewahrsam (Mit- oder Allein-Gewahrsam)
hat. Auch Verstöße gegen 8 351 St(ßRB -
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