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Volume Nr. 33, 2. Mai 1931 Verfügung vom 21. April 1931 ... betrifft: Deckblatt zu den Verfügungen vom 17.2.1928 und vom 6.12.1926

Full text: Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin (Public Domain) Ausgabe 1931 (Public Domain)

Beilage zu 'Nümmer "33 
der", Amtlichen"Nachvichten“. 
Verfügung vom 21. April 1931; 
117-1 A S1 NM 20 
Betrifft: Dec>blatt u den Verfügungeit "vom 17. 2 
' 1928 und vom 6. 12. 1926. 
Abschnitt 11424 (S. 11) der Verfügung vom 17. 9. 1998 
= 316. 1A Fr A Ao 27. betr. Vorschriften über 
deutsche Pässe (Ord. VT, Gr. VA) erhält hinter dem Worte 
„Unberührt“ folgenden „Zusaß: 
Wollen - Fremdenlegionäre, 3 deren deutsche Reichs5- 
angehörigkeit einwandfrei feststeht oder bei denen mit 
Sicherheit anzunehmen ist, daß sie die deutsche Reichs- 
angehörigkeit besiten, nach Deutschland reisen, so ex- 
halten sie von dem Deutschen Generalkonsul in Marseille 
Befreiung vom Paßzwang. Die ihnen über die Be- 
sxeiung erteilte -"Vescheinigung wird ihnen von der 
deutschen Grenzübergangsstelle - abgenommen. Sofern 
sie nux urlaubshalber nach Deutschland reisen, wird das 
Generälkonsulat die Polizeibehövde „des Zielortes über 
das bevorstehende Eintreffen verständigen. Fremden- 
legionäre sind , solange sie der Fremdenlegion an- 
gehören, in keinem Falle mit deutschen Pässen auszu- 
statten; auch Personalausweise sind ihnen nicht zu er- 
teilen (vgl. Abschn. II1D der Vfg. v. 6. 12. 1926 -- 
327. TA. Fr. A. Allg. 26 --, betr. Aufen:haltssachen 
der Ausländer -- Ord. VL, Gr. VA -- in der Fassung 
der Bfg. v. 21. 4. 1931 -- Beil. zu Amtl. Nachr. 
Nr.i83.=07 
Tie Verfügung" vom" 6. 42 41936 327. 1A. Fr. A 
Allg. 26.--, betr. Aufenthaltsfachen der Ausländer (Ord. VT
	        
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