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Volume Nr. 27, 8. April 1931 Bestimmungen vom 20. Dezember 1930 ... über die Anstellung und die Pflichten der Bezirksschornsteinfeger in Berlin

Full text: Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin (Public Domain) Ausgabe 1931 (Public Domain)

keit oder die Zeit, in der er in einem anderen Re- 
gierungsbezirt als Schornsteinfeger beschäftigt war, 
bis zur Höhe von zwei Jahren als Arbeitszeit in 
Berlin anzurechnen. 
8 12. Für bereits angestellte oder angestellt ge- 
wesene Bezirksschornsteinfeger gilt nicht die Be- 
stimmung, daß sie das 55. Lebensjahr nicht über- 
schritten * haben dürfen (10 zu 3). Haben Sie aber 
das 70. Lebensjahr überschritten, so ist von einer An- 
stellung „in einem anderen Kehrbezirk in der Regel 
abzusehen. 
8 13. Die Reihenfolge der Anstellung richtet sich 
nach dem Tage der Ablegung. der Meisterprüfung, 
und zwar wird für diejenigen Bewerber, welche die 
Meisterprüfung in der ersten Hälfte des Kalender- 
jahres abgelegt haben, der 30. Juni und für die- 
jenigen Bewerber, welche die Meisterprüfung in der 
zweiten Hälfte des Kalenderjahres abgelegt Haben, 
der 31. Dezember als Zeitpunkt der Anstellungs- 
berechtigung festgesegt. Bewerber, die an dem hier- 
nach maßgebenden Tage das 24. Lebensjahr noch 
nicht vollendet hatten, werden mit dem Tage, an dem 
sie dieses Lebensjahr vollenden, in die Bewerberliste 
eingetragen. 
8 14. Vor der ersten Anstellung als Bezirk8= 
schornsteinfeger sind die Innung und der Gesellen- 
ausschuß zu hören. 
II. Beseßung freier Kehrbezirke, 
Nutzung der Hinterbliebenen, Stell- 
vertretung. 
8 15. Freie Kehrbezirke find sofort zu besetzen. 
Kehrbezirke sind exst mit dem Ablauf der zugelassenen 
Nutung (8 19) als frei zu betrachten. Ist ein Kehr- 
bezirk zu besetzen, so hat das Polizeiamt (8 38) hier- 
von alsbald dem Polizeipräsidenten Anzeige zu er- 
statten. 
S 16. Der Polizeipräsident stellt sodann nach An- 
hörung des Polizeiamts. und unter Beachtung der 
Vorschriften im Abschnitt Il dieser Bestimmungen 
den Bezirksschornsteinfeger in dem freien Kehr- 
bezirke an, und zwar wählt er in der Regel diejenige 
- BD ==
	        
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